Erster Blockupy-Tag erfolgreich?

Die Aktivisten haben an verschiedenen Stellen der Stadt gegen die Auswirkungen der Krisenfolgen protestiert

Demonstrieren und weiterziehen, laut, bunt, provokant. So übertitelten die FAZ und HR-Online ihre Berichte über die Blockupy-Proteste, die am Freitag am frühen Morgen in der Innenstadt von Frankfurt/Main begonnen hatten.

In der Frankfurter Innenstadt waren sie unübersehbar. Die Aktivisten hatten sich auch eine große Aufgabe gestellt. Gleich an verschiedenen Stellen der Stadt wollten sie gegen die Auswirkungen der Krisenfolgen protestieren. Der Protesttag begann mit einer Belagerung der Europäischen Zentralbank (EZB) am frühen Morgen. Eine Kundgebung vor der Deutschen Bank folgte. Am Nachmittag schlossen sich Proteste gegen prekäre Arbeitsverhältnisse in der Frankfurter City und der Abschiebung von Flüchtlingen am Rhein-Main- Flughafen an. Überall waren mehrere hundert Menschen vor Ort. Im Gegensatz zum letzten Jahr, als von Stadtverwaltung, Polizei und Justiz sämtliche Blockupy-Proteste verboten worden waren, blieb die Lage heute weitgehend entspannt.

Im Vorfeld waren auch die zuvor verbotenen Aktionen am Frankfurter Flughafen vom Kasseler Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden. Auch die von den Behörden geforderten Routenänderungen bei der für den Samstag geplanten Großdemonstration hatten vor Gericht keinen Bestand.

Flüchtlinge durften nicht demonstrieren

Doch ganz repressionsfrei verliefen die Proteste nicht. Wenn die Aktivisten den Polizeiketten an der EZB oder am Flughafen zu nahe kamen, wurde Pfefferspray gegen die Demonstranten eingesetzt.

Am Donnerstag wurden Busse mit anreisenden Aktivsten aus mehreren Städten über mehrere Stunden festgehalten. Ein Augenzeuge berichtete gegenüber Telepolis:

„Die Polizei hat fünf Busse aus Berlin sowie je einen Bus aus Münster und Hamburg auf dem Weg zu den Blockupy-Aktionstagen in Frankfurt gestoppt. Alle Aktivistinnen und Aktivisten aus Berlin wurden fotografiert, ihr Gepäck wird durchsucht und ihre Personalien aufgenommen. Ein Teil der Anreisenden wurde gezwungen, in den Zug umzusteigen. Eine Gruppe Geflüchteter kehrte nach Berlin um. Sie hätten sonst möglicherweise ihre Aufenthaltsrechte gefährdet, weil sie sich mit der Teilnahme an der Demonstration der Residenzpflicht widersetzt haben, der ihre Bewegungsfreiheit erheblich einschränkt und gegen die sie sich seit Jahren wehren.“

Mit der Maßnahme gegen die Flüchtlinge setzte die Polizei den Grundsatz um, dass eben nicht alle Menschen, die hier leben, die gleichen Rechte haben. Außerdem wurde damit auch eine Schwäche der Protestbewegung offengelegt, die zurzeit eben nicht die Möglichkeiten hat, das Demonstrationsrecht für Alle, die es wollen, durchzusetzen.


War der Blockupy-Auftakt ein Erfolg?

Deshalb ist es auch fraglich, ob es nicht reiner Zweckoptimismus ist, wenn die Blockupy-Aktivisten erklären, dass die politische Botschaft von Blockupy lautet: „Wir können den Alltag des kapitalistischen Systems stören.“ Dass erinnert an ähnliche Siegesparolen anlässlich des G8-Treffens 2007 in Heiligendamm.

Schon ist zwischen dem Blockupy-Bündnis und der Polizei ein Streit darüber ausgebrochen, ob nun, wie die Aktivisten behaupten, sämtliche Eingänge der EZB zeitweise blockiert waren. Die Polizei bestreitet es. Dass ist aber gar nicht entscheidend, weil im Internetzeitalter die Geschäfte der EZB auch bei geschlossenen Toren funktionieren.

Schon bevor sie richtig begonnen haben, wird über die Sinnhaftigkeit der Blockupy-Proteste diskutiert. In der Taz gab es sogar eine Pro- und Contra-Debatte . Dort kritisiert der Kommentator Martin Reeh, dass sich die Aktivisten nicht darauf beschränken, Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Damit soll die Protestbewegung in ein rotgrünes Fahrwasser bugsiert werden. Dagegen gehört es Zu deren Pluspunkten, dass sie einen Regierungswechsel nicht unbedingt mit einem Politikwechsel gleichsetzt.

Dass sie zudem Themen wie die prekären Arbeitsverhältnisse und die Abschiebung als Teil der kapitalistischen Realität ins Visier nahm und damit an Praxen von Alltagswiderstand anknüpft, ist eigentlich der interessanteste Moment bei Blockupy. Dass es gelungen ist, eine pakistanische Gewerkschafterin für den Protest zu gewinnen, ist ein Erfolg. Die Beteiligung von Gewerkschaftern aus Deutschland aber ist bisher schwach. Ob sich das bei der Großdemonstration am Samstag ändert, muss sich zeigen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154358
Peter Nowak

Mit dem Flugzeug gegen Israel

 Pro-palästinensischen Aktivisten wurden aufgrund von schwarzen Listen schon am Abflug gehindert, andere erreichten den Flugplatz Ben Gurion und wurden dort festgenommen

 Zu Wasser und in der Luft versuchen die Kritiker der israelischen Politik ihren Protest vorzubringen. Nachdem sich die lang angekündigte Gazaflotte zum politischen und organisatorischen Desaster entwickelt hat und viele potentielle Teilnehmer entnervt des tagelangen Wartens in Athen, die Heimreise antreten, versucht die Initiative Willkommen in Palästina jetzt via Flugzeug ihr Anliegen zu vertreten.

„Hunderte internationale Freiwillige werden auf ihrem Weg, die Palästinenser in Gaza zu besuchen, daran gehindert, die Häfen von Griechenland zu verlassen. Dennoch hoffen wir, dass am 8. Juli 2011 Hunderte anderer von uns aus vielen Länder erfolgreich Palästina erreichen werden, wenn sie über den Flughafen Ben Gurion, Tel Aviv, einreisen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative von Anfang Juli.

Doch das dürften die Veranstalter selber nicht geglaubt haben. Schließlich sind Flughäfen generell Zentren der Kontrolle und Überwachung. Diese Erfahrung müssen immer wieder Aktivisten machen, die gegen die Abschiebung von Flüchtlingen auf Flughäfen in Deutschland protestieren und dabei große Schwierigkeiten haben. Zudem ist bekannt, dass Israel ein großes Sicherheitsproblem hat und besonders gründliche Kontrollen und Überprüfungen gerade von Fluggästen vornimmt, die in die palästinensischen Gebiete einreisen wollen. Wenn sich die Aktivisten, die von Teilen der israelischen Friedensbewegung und jüdischen Linken unterstützt werden, gerade den Flughafen als Ziel ihres Protestes aussuchen, müssen sie mit Repressalien rechnen. Das Kalkül ist, die israelischen Maßnahmen vor den Augen der Weltöffentlichkeit als Unrecht erscheinen zu lassen.

Aktivisten, die nicht auf der Liste mit 349 Namen standen, konnten aber auf dem Flughafen landen, wurden aber gleich von der Polizei abgeführt (Video). Bislang wurden 30 Aktivisten am Flughafen festgenommen. Passagiere, die schon in Europa nicht mitfliegen durften, organisierten am Pariser Flughafen Orly eine Protestaktionen.

Flugdaten weitergegeben

Da die Aktivisten ihre Absichten vorher öffentlich bekannt gegeben haben, hatten die israelischen Behörden auch Zeit für Gegenmaßnahmen. So wurden Namen der Aktivisten an die Fluggesellschaften weitergegeben, bei denen die Solidaritätsreisenden ihre Flüge gebucht hatten. Diese verweigerten daraufhin den Transport.

Was aber von den Aktivisten als Maßnahmen der proisraelischen Lobby denunziert wurde, zeigt sich eher als eine Maßnahme, wie sie auch im Vorfeld von Protesten bei politischen Großevents wie G8- oder Natotreffen praktiziert und mit Recht kritisiert wurde. Nur fällt im Fall der Palästinaflüge die explizit antiisraelische Note ihrer Stellungnahmen auf, während bei Zurückweisungen bei Gipfelprotesten gegen die staatliche Maßnahmen nicht speziell gegen ein bestimmtes Land protestiert wurde.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/150114

Peter Nowak

Versammlungsrecht gilt auch an Flughäfen

Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Demonstrationsrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Februar das Demonstrationsrecht gestärkt. Es stellte fest, dass von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform, ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen. Deshalb gilt die Versammlungsfreiheit auch an Flughäfen und Bahnhöfen.

Allerdings sind wegen der „besonderen Störanfälligkeit eines Flughafens“ nach der Entscheidung Einschränkungen der Versammlungsfreiheit möglich. So werden auch in Zukunft keine Demonstrationen auf dem Rollfeld, wohl aber in der Flughafenhalle möglich sein. Das wollte die Betreiberin des Flughafens Frankfurt/Main, die Fraport Aktiengesellschaft, verhindern. Julia Kümmel, Aktivistin einer antirassistischen Initiative, die im März 2003 vor dem Abfertigungsschalter in der Flughafenhalle Flugblätter gegen die Abschiebung von Flüchtlingen über diesen Airport verteilt hatte, wurde von dem Unternehmen ein Flughafenverbot erteilt.

Sie hätte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen müssen, wenn sie erneut auf dem Flughafenareal angetroffen worden wäre. Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern bedürften ihrer Einwilligung und „nicht abgestimmte Demonstrationen im Terminal würden aus Gründen des reibungslosen Betriebsablaufes und der Sicherheit grundsätzlich nicht geduldet“, hieß es in der Begründung.

Dagegen klagte die Frau. Während zwei juristische Instanzen und der Bundesgerichtshof der Fraport Recht gegeben hatten, siegte Kümmel nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Unternehmen habe ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt, befanden die Richter. Die Fraport AG begrüßte in einer knappen Erklärung, dass nach der Entscheidung Rechtssicherheit herrsche, betonte aber auch, dass „das Urteil nicht bedeute, dass von jetzt an unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden können.“

Gegen demokratiefreie Zonen in den Innenstädten

Die Entscheidung wird auch für die Versammlungsfreiheit von Bahnhöfen und öffentliche Einkaufszentren Folgen haben. So heißt es in der Urteilsbegründung:

„Wenn heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren, Ladenpassagen oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden können.“

Auch der Wunsch „eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen“, begründe keine Einschränkung von Grundrechten.

Damit reagiert das Gericht auf Einwände von bürgerrechtlichen Organisationen, die seit fast 20 Jahren vor der Privatisierung öffentlichen Raums und der Umwandlung zu politikfreien Zonen warnen und unter anderem mit sogenannten Innenstadtaktionstagen dagegen protestierten. 
 
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149321

Peter Nowak