Anzeige gegen Polizei in Wuppertal nach Naziaufmarsch

Wuppertal. Der Polizeieinsatz beim Neonaziaufmarsch am 29. Januar in Wuppertal wird ein juristisches Nachspiel haben. Das Wuppertaler »Bündnis gegen Nazis« hat nach der Auswertung von Ton- und Bildmaterial einen Strafantrag wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Polizei gestellt. Sie sei bei zahlreichen von den Neonazis verübten Straftaten nicht eingeschritten, lautet der Vorwurf.

»Aufrufe zu Straftaten, Gewalt- und Morddrohungen gegen demokratisch gesinnte Bürgerinnen und Bürger sowie antisemitische Hetze wurden sowohl über den Demolautsprecher als auch durch Sprechchöre der Nazis verbreitet«, heißt es in einer Pressemitteilung des Antifabündnis. Statt den Aufmarsch zu beenden, habe die Polizei alles getan, um antifaschistischen Protest zu unterbinden. Mehrere Gegendemonstranten seien durch Reizgas und Schlagstockeinsatz verletzt worden. »Menschenverachtende Straftaten von Nazis dürfen nicht unter dem Vorwand billigend in Kauf genommen werden, die Versammlungsfreiheit schützen zu wollen«, betonen die Nazigegner.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/191079.bewegungsmelder.html

Peter Nowak