Bundeswehr raus aus dem Klassenzimmer

»Schüler sollen aus Gewissensgründen einer Bundeswehr-Veranstaltung in den Schulen fern bleiben können. Sie werden währenddessen anderweitig beschult.« Diese Forderung ist der Kern einer Petition, die der bayerische Elternverband eingereicht hat und die in der letzten Woche im Bildungsausschuss des bayerischen Landtags beraten wurde. In der Petition wird auch gefordert, dass in dem aus Lehrern, Eltern- und Schülervertretern zusammengesetzten Schulforum entschieden wird, ob Jugendoffiziere in die Schule eingeladen werden. Bisher lag das allein in der Verantwortung der Schulleitungen.

In der Begründung der Petition wird auf den Kooperationsvertrag zwischen den Schulbehörden und der Bundeswehr verwiesen, der dem Militär Einfluss auf die politische Bildung, sowie die Aus- und Fortbildung sichert. Dagegen regt sich zunehmend bei Schüler- und Elterngruppen, aber auch der GEW Widerstand. Daher hat die bayerische Petition auch bundesweit Beachtung gefunden. Organisationen wie »terre des hommes« zeigten Interesse an der antimilitaristischen Basisarbeit, die vom bayerischen Elternverband sowie der AG »Friedliche Schule« der Münchner GEW und vielen Friedensorganisationen geleistet wird. So soll am 23. November im Münchner DGB-Haus im Rahmen der antimilitaristischen Wochen eine Podiumsdiskussion unter dem Motto »Schule und Hochschule ohne Militär« stattfinden.

Zudem hat der bayerische Elternverband einen Musterantrag entwickelt, mit den Eltern die Befreiung vom Bundeswehrunterricht erklären können. Eine solche bundesweite Initiative könnte ein Kristallisationspunkt für eine antimilitaristische Arbeit an den Bildungseinrichtungen werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/211371.bundeswehr-raus-aus-dem-klassenzimmer.html

Peter Nowak

Freiheit des Gewissens

Der Protest gegen Werbeveranstaltungen der Bundeswehr an der Schule ist in der letzten Zeit gewachsen. Neben Schülern und Lehrern engagieren sich mittlerweile auch Elternverbände für einen Unterricht ohne Militär. So hat der »Bayerische Elternverband e.V.« kürzlich eine Petition an den bayerischen Landtag initiiert, in der gefordert wird, dass Schüler aus Gewissensgründen einer Bundeswehr-Veranstaltung fernbleiben können und für sie ein Ersatzunterricht angeboten werden muss. In der Begründung für die Petition verweist die Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbandes Maria Lampl auf die Kooperationsabkommen zwischen den Bundesländern und der Bundeswehr. Die habe dadurch große Einflussmöglichkeiten im Bereich der politischen Bildung der Schüler, sowie der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrer und Referendare bekommen. Zudem kann die Bundeswehr nun den Schulen von sich aus Angebote von Informationsveranstaltungen machen, moniert Lampl.

Auch die politischen Hintergründe des verstärkten Interesses der Bundeswehr an Schulveranstaltungen werden in der Petition präzise benannt: »Der Wandel der Bundeswehr von einer reinen Verteidigungstruppe zu einer Interventionsarmee ist politisch gewollt und vollzogen.« Nach der Abschaffung der Wehrpflicht wächst das Interesse des Militärs, gezielt Interessenten für eine Freiwilligenarmee zu werben. Dafür sind neben Jobcentern die Schulen ein wichtiges Rekrutierungsfeld, wo junge Menschen mit unsicheren Zukunftsperspektiven erreicht werden können. Zur Gegenbewegung gehören Resolutionen der GEW ebenso wie Aktionen von militärkritischen Schülern gegen die Bundeswehrwerbung bis zur Petition des bayerischen Elternverbandes. Damit wird deutlich, dass ein antimilitaristisches Bewusstsein in Teilen der Bevölkerung nicht nur vorhanden ist, sondern sich auch politisch artikuliert.

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/191740.freiheit-des-gewissens.html

Peter Nowak

Gebetsfreier Raum Schule?

 

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verweist auf den durch die gewährten Gebete möglicherweise gefährdeten Schulfrieden
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das einem islamischen Schüler kein Recht auf ein Gebet in der Schule einräumt, sorgt für Kontroversen.

Der Berliner Gymnasiast Yunus Mitschele hatte vor Gericht sein Recht einklagen wollen, in der Schule beten zu dürfen. Doch das Berliner Oberverwaltungsgericht hat jetzt entschieden, das die Schule das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts grundsätzlich verbieten kann.

Damit hat es ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes aufgehoben, das dem Schüler das Recht zugestanden hatte, in der Schule einen Raum zum Beten zu erhalten.

In der Begründung ist das Gericht damals auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf die ungestörten Religionsausübung rekurriert.

„Der Kläger betrachtet das Verrichten der islamischen Ritualgebete zu den vorgeschriebenen Zeiten als für sich verbindlich; das Befolgen dieser Glaubensregel ist für ihn Ausdruck seines religiösen Bekenntnisses“, befand damals das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Begründung des konträren Urteils der höheren Instanz liegt noch nicht schriftlich vor. In der mündlichen Begründung verwiesen die Richter auf den gefährdeten Schulfrieden, wenn in einer Schule unterschiedliche Kulturen und Glaubensrichtungen aufeinander treffen. Zudem argumentierten die Richter mit den begrenzten Ressourcen der Schulen:

„Denn die dem Kläger gewährten Vorkehrungen müssten bei vergleichbarer Interessenlage auch anderen Schülern gewährt werden, was gerade bei der Vielzahl der an der Schule vertretenen Religionen und Glaubensrichtungen angesichts begrenzter personeller und sächlicher Ressourcen der Schule die organisatorischen Möglichkeiten sprengen und die Konfliktlage auch nicht vollends beseitigen würde.“

Der Gerichtskommentator Christian Rath nannte das Urteil „völlig überzogen“. Die von ihm interviewte Juristin Kirsten Wiese von der Humanistischen Union sieht gar die Religionsfreiheit infrage gestellt. Dass die Forderung nach der Trennung von Schule und Religion eigentlich eine alte emanzipatorische Forderung ist, bleibt dabei unerwähnt. Dann müssten aber alle Religionen gleich behandelt haben.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/147722

 

Peter Nowak