Neues Bündnis gegen Rassismus gegründet

ENGAGEMENT Linke Gruppen wollen gegen Sarrazinismus und Rechtspopulismus kämpfen

Verschiedene linke Gruppen in Berlin wollen mit einem Bündnis gegen Rassismus, Sozialchauvinismus und Rechtspopulismus intervenieren. Bei einem Workshop am Samstag im Mehringhof hat sich der Zusammenschluss, an dem unter anderem die linken Gruppen Theorie und Praxis (Top), Avanti – Projekt undogmatische Linke, die Linksjugend solid sowie antifaschistische Gruppen beteiligt sind, inhaltlich vorbereitet.

Fabian Kunow, Mitarbeiter der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, beschäftigte sich beim Workshop mit den beiden rechtspopulistischen Parteien „Die Freiheit“ und die Pro-Bewegung. Nach seiner Einschätzung werden beide Gruppierungen nach der Wahl im September nicht ins Abgeordnetenhaus einziehen, könnten allerdings in einigen Bezirksparlamenten Sitze erlangen. Daher sei antifaschistische Bündnisarbeit gegen die Aktivitäten der rechten Parteien weiterhin nötig. Ein zentrales Aktionsfeld soll der Widerstand gegen den Antiislamkongress sein, den die Pro-Bewegung Ende August in Berlin plant.

Das Bündnis will sich auch mit dem „Rechtspopulismus der Mitte“ auseinandersetzen. Als Beispiel führt ein Sprecher die vom ehemaligen Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin entfachte Debatte an. Auf wiederholte Kampagnen gegen Hartz-IV-EmpfängerInnen ging die Neuköllner Erwerbslosenaktivistin Anne Seek ein. Sie verwies auf die kontinuierliche Arbeit, die es in dem Stadtteil unter anderem vor den Jobcentern gibt, um die Betroffenen zu unterstützen.

Garip Bali vom Verein Allmende stellte die Kampagne „Integration Nein Danke“ vor, mit der sich migrantische Gruppen gegen Forderungen nach Anpassung an die deutsche Leitkultur wenden. Dabei werden migrationspolitische Forderungen der Berliner Grünen ebenso kritisiert wie martialische Sprüche von Konservativen. „Bis zur letzten Patrone“ wolle er gegen die Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme kämpfen, hatte etwa der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auf dem diesjährigen Aschermittwochsempfang seiner Partei gesagt.

So lautet auch das Motto der Auftaktveranstaltung des neuen Bündnisses am 2. Juni im Festsaal Neukölln in der Skalitzer Straße 130, wo auch die nächsten Aktivitäten vorgestellt werden.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2011%2F05%2F30%2Fa0133&cHash=2349dc0235

PETER NOWAK
Infos: http://gegenrassismusundsozialchauvinismus.wordpress.com

Meine DNA bleibt hier

Anders als gegen die Vorratsdatenspeicherung regt sich gegen DNA-Datenbanken bislang kaum Protest. Ein Aktionsbündnis will das nun ändern

Die Lobby für den Datenschutz wächst in Deutschland. Gegen die Vorratsdatenspeicherung sind in den letzten Jahren Zehntausende auf die Straße gegangen. Die Expansion der DNA-Datenbanken scheint dagegen nur wenige zu stören. Ein Bündnis bürgerrechtlicher Gruppen will das jetzt ändern. Pünktlich zum Tag der Menschenrechte, am 23. Mai, starteten sie eine Kampagne „wider die DNA-Sammelwut“. Dem Bundesjustizministerium wurde ein offener Brief übergeben, in dem einige zentrale Forderungen aufgeschrieben sind. Dazu gehört eine bessere Kontrolle und Beschränkung der DNA-Datenbanken beim Bundeskriminalamt (BKA), eine Revision des umstrittenen Gesetzes von 2005, das zu deren drastischen Expansion führte, sowie ein Verbot, mittels DNA-Tests Verwandtschaftsbeziehungen und persönliche Eigenschaften zu ermitteln.

Kriminalistische Wunderwaffe des 21. Jahrhunderts?

Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk, das federführend an der Kampagne beteiligt ist, nennt zwei Zahlen, die die Expansion der DNA-Banken verdeutlichen. „In Deutschland sind mittlerweile über 700.000 Personendatensätze und 180.000 Spurenprofile gespeichert.“ Damit liegt das Land an fünfter Stelle der DNA-Sammelstaaten; an der Spitze steht Großbritannien, wo 1995 die weltweit erste nationale Datenbank eingerichtet wurde. Mittlerweile seien dort etwa zehn Prozent der Bevölkerung in Datenbanken erfasst,erklärt Eric Töpfer von der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Immer wieder machen in Großbritannien, aber auch in den Niederlande, Politiker Schlagzeilen, in dem sie eine flächendeckende Erfassung aller Neugeborenen fordern. Die Vorstöße sorgen regelmäßig für Empörung und werden schnell wieder zurückgezogen.

Doch es gibt durchaus auch Akzeptanz für solche Forderungen. Schließlich gibt die DNA-Analyse als kriminalistische Wunderwaffe des 21. Jahrhunderts. Auch Organisationen  wie die verdi-Jugend, die die Expansion der Datenbanken durchaus kritisch sehen, wollen auf die Untersuchungsmethode nicht ganz verzichten, wenn sie doch der Verbrechensaufklärung dient. Susanne Schultz kennt diese Argumente und weiß, wie schwer dagegen zu argumentieren ist. Dabei sind unter den Delikten, die über DNA-Datenbanktreffer beim BKA ermittelt wurden, nur vier Prozent Kapitalverbrechen. Gesammelt wird dagegen immer weiter: „DNA-Proben werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit entnommen, etwa bei Wohnungseinbrüchen, Diebstählen oder sogar Fällen von Beleidigung, und oft auch im Rahmen von Massengentests“, heißt es im Offenen Brief.

„Unseres Erachtens wiegen selbst einige spektakuläre Erfolge die Gefahren der Totalüberwachung durch DNA-Datenbanken nicht auf“, fasst Schultz die Position des Bündnisses zusammen. Sie erinnert daran, dass noch in den neunziger Jahren feministische Antigewalt-Gruppen die Einrichtung der DNA-Datenbank beim BKA als Mittel zur Aufklärung von Sexualdelikten abgelehnt und als trojanisches Pferd für den Überwachungsstaat bezeichnet haben. Die Entwicklung der letzten Jahre gibt ihnen Recht. „Immer häufiger wird bei der Aufklärung von Einbruchs- oder Sachbeschädigungsdelikten auf DNA-Analysen zurück gegriffen“, sagt Eric Töpfer.

Wie schwer es ist, einmal gespeicherte Daten wieder löschen zu lassen, zeigte die Klage von zwei Briten, die vor Gericht gezogen sind, weil ihre DNA gespeichert wurde, obwohl sie nie wegen einer Straftat verurteilt wurden. Der Europäische Gerichtshof entschied zwar, dass die Speicherung Unschuldiger gegen die Menschenrechte verstößt. Doch hat die britische Regierung die Daten nicht vernichtet, sondern bastelt an einem Gesetz, das die Datenerfassung Unschuldiger zumindest zeitlich befristet ermöglicht. Deshalb wird in dem Offenen Brief der Datenschützer auch ein Ausstieg aus dem globalen Datenverbund gefordert. Damit wenden sich die Bürgerrechtler gegen Pläne, bis Ende August dieses Jahres sämtliche europäischen Datenbanken zu vernetzten.

Kein Kampf gegen Windmühlen

Auf Veranstaltungen werden die Aktivisten schon mal gefragt, ob sie angesichts der fortschreitenden technischen Möglichkeiten nicht auf verlorenen Posten stehen. Diesen Pessimismus teilt Schultz nicht. Die Bewegung gegen die Vorratsdatenspeicherung zeige, dass auch in einer gläsernen Gesellschaft Datenschutzforderungen nicht auf taube Ohren stießen. Schwieriger ist heute schon eine generelle Kritik an Biomaterialbanken. Die Fortschritte in der Medizin haben eine Kritik an Gendateien und Genomanalysen, die noch vor 20 Jahren  verbreitet war, weitgehend marginalisiert. Die Sorge vor dem Ausverkauf der Ressource Mensch ist durchaus noch vorhanden, spielt aber kaum eine politische Rolle. Die Kampagne gegen die DNA-Sammelwut könnte hier zur Sensibilisierung beitragen. Schließlich gibt es kaum individuelle Möglichkeiten, biologische Daten zu schützen. Man kann sie weder verschlüsseln wie eine Email, noch einfach ausschalten wie ein Handy.

www.freitag.de/politik/1120-meine-dna-bleibt-hier

Peter Nowak

Daten, in Watte gepackt

ERBGUT Das Gen-ethische Netzwerk will mit einer Kampagne über die „DNA-Sammelwut“ des Bundeskriminalamts informieren. Mit von der Partie: ein Wattestäbchen auf zwei Beinen
Ein wandelndes Wattestäbchen sorgte am Montagvormittag in der Mohrenstraße in Mitte für Staunen unter den PassantInnen. Die Verkleidung war Teil einer Performance, mit der das Gen-ethische Netzwerk und andere zivilgesellschaftliche Organisationen vor dem Bundesjustizministerium ihre Kampagne „DNA-Sammelwut stoppen“ starteten. In einem offenen Brief, den ein Beamter des Ministeriums entgegennahm, forderten die AktivistInnen eine bessere Kontrolle und Beschränkung der DNA-Datenbanken beim Bundeskriminalamt (BKA), eine Revision des Gesetzes von 2005, das zu deren drastischer Expansion führte, sowie ein Verbot, Verwandtschaftsbeziehungen und persönliche Eigenschaften durch DNA-Tests zu ermitteln.

Susanne Schultz vom Gen-ethischen Netzwerk verdeutlicht das Ausmaß der Sammelei mit einigen Zahlen: „Seit der Einrichtung der zentralen DNA-Datenbank beim BKA im Jahr 1998 wurden mehr als 700.000 Personendatensätze und 180.000 Spurenprofile gespeichert.“ Aus der Sicht der Datenschützerin soll hier ein „präventiver Überwachungsstaat“ etabliert werden, „in dem jeder, gegen den ermittelt wurde, mittels biologischer Spuren überwacht werden soll“. Nur 4 Prozent der Delikte, die über DNA-Datenbanktreffer ermittelt wurden, seien Kapitalverbrechen gewesen, so Schultz. Sie würden aber medial herausgehoben, um die Akzeptanz der Speicherpraxis in der Bevölkerung zu erhöhen.

Die Kampagne des Netzwerks erinnert dagegen an rechtsstaatliche Grundsätze: Bei Vernehmungen werde zu wenig beachtet, dass DNA nur auf richterliche Anordnung entnommen werden darf, betont Schultz. Sie plädiert für vorausschauenden Datenschutz, auch wenn man seine DNA nicht verschlüsseln oder zu Hause lassen kann. „Die beste DNA ist die, die nicht abgegeben wurde.“

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%2F05%2F24%2Fa0151&cHash=cdfc22d575

PETER NOWAK

Dokumentation der Gewalt

Auch 2010 Diskriminierung von Flüchtlingen zahlreich dokumentiert

 Die neueste Auflage der Dokumentation über die Opfer deutscher Flüchtlingspolitik von der Antirassistischen Initiative Berlin berichtet über 6000 Einzelschicksale von Betroffenen.

Am 20. Januar 2010 verübte der 23jährige Wladim S. Selbstmord, in dem er sich von der Hamburger S-Bahn überfahren ließ. Er war 1993 mit seiner Familie von Lettland nach Deutschland gekommen, wegen kleinkrimineller Delikte verurteilt und in seine Heimat abgeschoben worden. Er versuchte mehrmals nach Deutschland zurückzukehren, wo er seinem Leben ein Ende setzte.

Am 21. Juli wurde der 58 Jahre alte Slawik C. in der JVA Hannover-Langenhagen tot aufgefunden. Er war 1999 aus Aserbaidschan in die Bundesrepublik geflohen, nachdem ein Sohn während des Militärdienstes auf ungeklärte Weise ums Leben gekommen war. Seine Asylanträge wurden abgelehnt und aus Angst vor der drohenden Abschiebung tötete er sich.

Diese beiden Todesfälle sind in der aktualisierten Dokumentation »Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und seine tödlichen Folgen« aufgeführt, die gestern von der Antirassistischen Initiative Berlin (ARI) veröffentlicht worden ist.

Seit 1993 gibt die ARI den jährlich aktualisierten Report heraus, der die verschiedenen Formen von Gewalt, Verletzungen und Diskriminierungen gegen Flüchtlinge recherchiert und auflistet. Die Zahlen der letzten 18 Jahre geben erschreckende Auskunft über eine meist totgeschwiegene Realität:

160 Flüchtlinge töteten sich in diesem Zeitraum angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 62 Menschen in Abschiebehaft. 922 Flüchtlinge verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung. 68 Flüchtlinge starben bei Bränden oder Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte. 15 Flüchtlinge starben durch Angriffe auf der Straße und 785 wurden dabei erheblich verletzt.

»Die Diskriminierung, Ausgrenzung, Kriminalisierung, Traumatisierung und das Elend von Flüchtlingen in der Bundesrepublik setzten sich auch im Jahre 2010 unverändert fort«, heißt es in der Pressemitteilung zur aktuellen Dokumentation. »Die Dokumentation ist der Versuch anhand von vielen Einzelbeispielen und in ihrer Gesamtheit Beweise für den institutionellen Rassismus vorzulegen. Sie ist der Versuch, die schlimmsten Auswirkungen des rassistischen Systems dieses Staates auf Flüchtlinge und Menschen ohne Papiere für die Leserinnen und Leser deutlich zu machen«, erklärte eine ARI-Mitarbeiterin gegenüber ND.

Einen besonderen Schwerpunkt legten die Antirassisten auf das Flüchtlingslager Nostorf-Horst in Mecklenburg Vorpommern. In den Räumen einer ehemaligen DDR-Kaserne leben vier bis fünf Personen in einen Raum von 15 Quadratmetern. Im Sommer und Herbst 2010 habe sich die Zahl der Bewohner auf über 400 Menschen erhöht, heißt es in der Dokumentation. Darin werden auch mehrere Beispiele von Schikanen gegenüber Flüchtlingen und Fälle von Flüchtlingswiderstand aufgelistet.

www.ari-berlin.org

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197972.dokumentation-der-gewalt.html

Peter Nowak

KDV feiert ihr Ende

Zentralstelle löst sich bis 2014 auf

Es ist selten, dass eine Organisation ihre eigene Auflösung feiert. Doch die Zentralstelle Kriegsdienstverweigerung (KDV) hat genau das am Wochenende in Berlin getan. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht der Aussetzung der Wehrpflicht hat sich ihre Kernaufgabe, die Beratung von Kriegsdienstverweigern erledigt. Bis 2014 soll noch beobachtet werden, ob vielleicht unter anderen politischen Konstellationen die Wehrpflicht wieder reanimiert wird. Dann würde auch die Zentralstelle KDV sofort wieder aktiv werden. Wenn aber, wofür vieles spricht, die Aussetzung der Anfang vom Ende der Wehrpflicht ist, wird sich der KDV-Interessenverband in drei Jahren vollständig abwickeln.
Damit aber ist für Antimilitaristen noch genug zu tun. Schließlich ist eine Freiwilligenarmee für die heutigen Kriege weitaus besser geeignet, als eine Truppe aus Wehrpflichtigen. Dieser Aspekt spielte in der Fragestellung der Abschlussdiskussion am Sonntagvormittag eine Rolle. „Geht es auch ohne Militär? Noch ist nicht alles gut in einem Deutschland ohne Wehrpflicht“, hieß das Motto, zu dem die Präsidentin der Zentralstelle KDV Margot Käßmann einführende Worte sprach. Sie spatte nicht mit Floskeln, wünschte mehrmals kreatives Denken für den Frieden und sprach sich für eine Polizeitruppe unter UN-Mandat aus, die Konflikte in der Welt schlichten sollen. Dabei soll auf einen hohen Frauenanteil geachtet werden, weil dadurch nach der Meinung von Käßmann Konfliktschlichtung einfacher ist. Dazu gab es aus dem Publikum kritische Stimmen. Schließlich sei die Trennlinie zwischen Polizei und Militär längst nicht so eindeutig. Es sei gar ein Trend hin zu einer Verschmelzung bei vielen Konflikten zu beobachten, wurde angemerkt.
Thomas Gebauer von medico International erinnerte an die materielle Interessen, die hinter vielen Konflikten auf der Welt stehen und verwies auf das Kommunistische Manifest als einen Lektürehinweis zu den Ursachen von Kriegen. Im Kampf gegen Rüstungsexporte aus Deutschland sah er eine wichtige Aufgabe der Antimilitaristen. Die Vorsitzende der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhinderung eines Atomkriegs Angelika Claußen sprach sich dafür aus, Konflikte auf der Welt nicht erst dann Beachtung zu schenken, wenn sie in blutige Kriege ausarten. Sie brachte dafür ein gutes Beispiel. Als junge Medizinerin habe sie in 1978 in der Türkei ein Projekt fortschrittlicher Mediziner besucht. Damals war auch der Gesundheitsminister der afghanischen Linksregierung vor Ort, die dort nach der Aprilrevolution grundlegende soziale Reformen einleitete. Er wollte von den Erfahrungen der linken Basismediziner in der Türkei lernen. Bekanntlich gehörten Ärzte und Krankenschwestern bald zu den ersten Zielen der afghanischen Islamisten, die bereits vor den Einmarsch der Roten Armee von den USA und anderen westlichen Staaten im Kampf die Linksregierung bewaffnet wurden. Damals wurden die Wurzeln für den Afghanistankonflikt gelegt.

Von der KDV zur MSV
Ebenfalls aus dem Publikum kam der Einwand, dass nicht nur durch die Bundeswehr sondern auch durch Steuern die Militärpolitik unterstützt wird. Deshalb müsse nun eine Kampagne zur Militärsteuerverweigerung (MSV) begonnen werden. Ein Netzwerk Friedenssteuer leistet politische Überzeugungsarbeit und individuelle Beratung für Menschen, die einen Teil ihrer Steuer auf einen Sonderfond überweisen, weil sie nicht bereit sind, die Aufrüstung mit zu finanzieren. Sie müssen mit Strafverfahren rechnen, wie noch heute viele Menschen in aller Welt, die nicht zur Armee gehen wollen. So steht in der Türkei ein Kriegsdienstverweigerung zum vierten Mal wegen seiner antimilitaristischen Haltung vor Gericht, ein anderer wurde vor kurzem zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe wegen Hetze gegen die Armee verurteilt. Positives hatte ein russischer Antimilitarist zu berichten. Dort wurde die Dauer der Wehrpflicht von 3 Jahre auf 21 Monate verkürzt, die nicht mehr, wie bis 2004, in den Küchen der Kasernen sondern in sozialen Einrichtungen abgeleistet werden können. Diese Verbesserungen seien nur durch außerparlamentarischen Druck und internationale Unterstützung durchgesetzt worden, betonte der Moskauer Aktivist.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/197662.kdv-feiert-ihr-ende.html

Peter Nowak

Was passiert mit den Anti-Terrorgesetzen nach Bin Ladens Tod?

Der Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen sorgt für neuen Zoff in der Bundesregierung

Es geht um ein Bündel von Vorschriften und Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von einer ganz großen Koalition aus Union, FDP, SPD und Grünen beschlossen wurden und bis zum Januar 2012 befristet sind. Die Regelungen gaben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, etwa wenn es um Auskünfte über Telekommunikation oder bei Kontodaten geht. Passdokumente sind seitdem mit biometrische Merkmalen versehen. Bewaffnete Flugbegleiter dürfen auf deutschen Linienmaschinen mitfliegen. Islamistische Religionsgemeinschaften können leichter verboten werden.

 Jetzt müssen diese Regelungen evaluiert und entschieden werden, was mit ihnen geschehen soll. Sollen sie abgeschafft, befristet oder unbefristet verlängert werden? Die Unionsparteien, für deren Klientel Sicherheit ein wichtiges Thema ist, sprachen sich zunächst für letztere Variante aus. Damit geriet sie aber mit ihrem Koalitionspartner in Konflikt. Die FDP, mitten im Übergang von der Westerwelle-Crew, versucht sich auch mit Themen jenseits der Steuersenkung und des Marktradikalismus zu profilieren und hat ihren arg verkümmerten Bürgerrechtsflügel wieder entdeckt.
 Eine Protagonistin dieses Flügels, Sabine Leutheusser Schnarrenberger, sitzt im Justizministerium und hat also ein entscheidendes Wort in dieser Frage mitzureden. Zudem hat die Frau schon einmal als Justizministerin bewiesen, dass sie für die Bürgerrechte auch bereit ist, vorübergehend auf den Posten zu verzichten Vorerst wird von beiden Seiten mit starken Worten nicht gespart. Die Union wirft der Justizministerin vor, die Sicherheitsgesetze abschaffen zu wollen, während manche Liberale ihren konservativen Koalitionspartner unterstellen, die Regelungen entfristen und verschärfen zu wollen.
 
Kompromiss wahrscheinlich

Allerdings dürfte der Zwist für die jeweilige Klientel inszeniert sein. Den Kompromiss hat Bundesinnenminister Friedrich schon benannt: Die Regelungen werden befristet verlängert. Die Union kann dann behaupten, die Abschaffung verhindert und damit die innere Sicherheit bewahrt zu haben, die Liberalen können darauf verweisen, Verschärfungen verhindert zu haben. Die SPD hat schon angekündigt, für eine Verlängerung der Sicherheitsgesetze zu stimmen, und die FDP, die bei Umfragen nicht einmal mehr die 5-Prozent-Grenze erreicht, hat nun wahrlich kein Interesse, die Auseinandersetzung zu einer Koalitionskrise zu treiben und damit denjenigen in der Union in die Hände zu spielen, die schon lange eine Gelegenheit suchen, zur großen Koalition zurückzukehren. In der Innen- und Sicherheitspolitik waren die Gemeinsamkeiten zwischen Union und SPD schon immer größer als die beider Parteien zum Bürgerrechtsflügel der FDP.
 
Terrorgefahr angeblich gestiegen

Zudem wurde die Position der Liberalen in der letzten Woche durch zwei aktuelle Ereignisse geschwächt. Schon nachdem Ende April mehrere Islamisten in Deutschland verhaftet wurden, die lange beobachtet von den Sicherheitsbehörden einen Anschlag in Deutschland geplant haben sollen, meldeten sich die Sicherheitspolitiker der Union lautstark zu Wort und warnten vor einer Abschwächung der Sicherheitsgesetze. Die Justizministerin betonte sofort, dass bei der Aufdeckung der islamistischen Zelle keine Maßnahme zur Anwendung kam, die im zur Prüfung stehenden Sicherheitspaket festgeschrieben ist. Trotzdem kam sie bei konservativen Politikern und Medien dadurch unter Rechtfertigungsdruck (Vom Nutzen angeblich vereitelter Terroranschläge).
 
Auch Bin Ladens Tod stärkt eher die Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Das ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Schließlich könnten bürgerrechtliche Gruppen argumentieren, dass die Sicherheitsbestimmungen, die unter dem Eindruck des Anschlags vom 11. September erlassen wurden, mit Bin Ladens Tod auf den Prüfstand gehören. So argumentierte der Bundesausschuss Friedensratschlag nach Bin Ladens Tötung in der Frage des Afghanistan-Einsatzes. In der Erklärung heißt es unter anderem:
 

2001 bestand das wesentliche Ziel des Afghanistan-Krieges in der Gefangennahme bin Ladens (siehe dazu auch die UN-Resolution 1273 vom 28. September 2001). Nun, nach seinem Tod, ist ein Hauptgrund für den Krieg entfallen. Zeit also, ihn sofort zu beenden! Leider ist davon in keiner Regierungs-Stellungnahme die Rede.
 
Ähnlich argumentiert auch der grüne Bundestagabgeordnete Hans-Christian Ströbele in einem Interview:
 

Der Krieg in und gegen Afghanistan ist nicht begonnen worden vor jetzt fast zehn Jahren mit dem Ziel, die Taliban zu entmachten, oder die Frauenrechte dort zu sichern in Afghanistan, sondern mit dem einzigen Ziel – so steht es in der UNO-Resolution -, die Verantwortlichen für die Anschläge, die fürchterlichen Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania zur Rechenschaft zu ziehen… Das heißt, der eigentliche Grund für den Krieg in Afghanistan ist weggefallen, und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus Schlussfolgerungen ziehen. Für mich ist die Schlussfolgerung, man muss den Krieg, vor allen Dingen das Töten sofort beenden.
 
Die Tatsache, dass Ströbele zur Umgang mit den Sicherheitsgesetzen in dem Interview nicht erwähnte, könne damit zusammenhängen, dass die Forderung nach einer Abschaffung in Deutschland längst nicht so populär ist wie der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Da findet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Einschätzung mehr Zustimmung: „Durch Osama Bin Ladens Tod ist die Terrorgefahr gestiegen.“ Uhls Parteifreund im Innenministerium drückt es etwas diplomatischer aus: „In jedem Fall besteht die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin. Und deswegen ist es notwendig, dass wir auch weiterhin wachsam sind“, betont Friedrich in seiner Stellungnahme zu Bin Ladens Tod.
 
Stärkung der Bush-Politik durch Bin Ladens Tod

Tatsächlich hat die Art und Weise des Endes von Bin Laden die Law-and-Order-Politiker nicht nur in Deutschland gestärkt. So wird in konservativen US-Medien darauf verwiesen, das Verdienst stünde nicht den Demokraten, sondern der Bush-Regierung zu. Schließlich hätten Aussagen von Insassen des berüchtigten Gefängnis in Guantanamo auf die Spur von Bin Laden geführt, was freilich Mitglieder der Obama-Regierung zurückweisen.
 
Es sind aber genau diese Aussagen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren wahrscheinlich nicht verwendet werden dürften, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unter Folter zustande kamen. Danach fragt aber heute kaum jemand, wenn angeblich als Folge dieser Aussagen der Staatsfeind Nummer 1 zur Strecke gebracht werden konnte. Auch in Deutschlands Medien hinterlässt die Wurstigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen Spuren. So kündigt die FAZ am 4. Mai für heute einen Beitrag in der Rubrik Innenpolitik mit dem Titel an: „Der Terror beschränkt die Freiheit. Und Karlsruhe hindert den Staat daran, seinen Schutzauftrag zu erfüllen.“ Im Gegensatz zur geheuchelten Erregung über Merkels Freude über Bin Ladens Tod wird über diese Stimmungen, die es bürgerrechtlichen Bestrebungen schwer machen, wenig geredet.
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34687/1.html

Peter Nowak

Wände streichen ist keine Lösung

Flüchtlinge aus ganz Deutschland trafen sich zum Aktionstag in Zella-Mehlis

 
»Wir sind Menschen und wir haben Rechte!« Darauf beharren Flüchtlinge auch im Thüringer Zella-Mehlis. Sie trafen sich am Ostersonntag zum Aktionstag.

 Musik und Trommeln waren am Sonntagnachmittag im Industriegebiet von Zella Mehlis zu hören. Vor dem Gebäude der Industriestraße 29 haben sich knapp 100 Menschen versammelt. Viele sind Flüchtlinge aus der gesamten Republik, die über  Ostern an einer antirassistischen Konferenz in Jena teilgenommen hat. Im Anschluss sind wir nach Zella Mehlis gefahren, um die Bewohner in diesem Lager zu unterstützen“, meint Salomon Wantchoucou, der sich seit Jahren im Rahmen des Netzwerks The Voice für die Rechte        von Flüchtlingen einsetzt. Ein besonderes Anliegen ist für ihm der Kampf gegen die Residenzpflicht, die Flüchtlingen verbietet, den ihnen zugewiesenen Landkreis ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde zu verlassen. Für Wantchoucou ist das eine klare Verletzung des Grundrechts auf Bewegungsfreheit. Die Aktion am Sonntag sei auch ein Akt des zivilen Ungehorsams betont er. Schließlich hat sich ein Großteil der Teilnehmer über die Residenzpflichtregeleung  hinweggesetzt, um die Flüchtlinge in Zella Mehlis zu unterstützen.     Die hatten im März in einen Offenen Brief auf unhaltbare hygienische Zustände im Lager hingewiesen. So sei es an vielen Wänden zu Schimmelbefall gekommen. „Die Behörden sind nach unseren Protesten verwirrt, aber geändert hat sich bisher wenig“, meint Heimbewohner Miloud El Cherif aus Algerien. Allerdings wäre es auch keine Lösung für ihn, wenn die Wände des Heims bunt angestrichen würden,  betont er. „Das Problem ist die Enge, die isolierte Lage zwischen Fabrikgebäuden, Autobahn und Wald und die ständige Kontrolle“, meint El Cherif und zeigt auf den Eingang. Dort achtet Wachpersonal darauf, dass keine Unbefugte das Heim betreten. Einmal kommt es zu einem Wortgefecht zwischen Bewohnern und den Wachdienst. Nach wenigen Minuten ist der Konflikt entschärft. Es wird aber deutlich, wie gespannt die Situation in dem Heim ist. Lahal Sharif kommt aus dem Irak und lebt schon mehrere Jahre in dem Heim am Rande von Zella Mehlis. „Wichtige Jahre meines Lebens lebe ich wie im Gefängnis“, klagt er. Ihm seinen alle Möglichkeiten genommen worden. Bevor er nach Deutschland floh, war er erfolgreicher Boxer.           Heute hat er keine Perspektive und sein Aufenthaltsstatus ist noch immer ungeklärt. „Die Ungewissheit und die Lebensumstände macht vielen Menschen auch psychisch zu schaffen“, betont Selam Shenam. Die syrische Oppositionelle lebt ebenfalls in Zella Mehlis und beteiligt sich am Kampf für die Schließung des Heims. Einige Bewohne schauen aus dem Fenster und signalisieren durch Applaus Zustimmung, als die Kundgebungsteilnehmer die                Parole „Das Heim muss weg“ skandieren. Doch sie trauen sich nicht  an der Aktion  teilzunehmen. Dazu trägt auch die Präsenz der Sicherheitsleute und der Sozialarbeiter bei, die schließlich auch für die Bewilligung von Eingaben und die Verteilung von    Gutscheinen zuständig sind.  „Daher befürchten manche Heimbewohner Nachteile, wenn sie sich offen an den Protesten beteiligen“, befürchtet  Shenam.
Am Ostersonntag unterstützten  nur einige junge Menschen aus Suhl die Kundgebung. Doch es Kontakte in die Region, unter Anderem zu evangelischen Kirche und zur Linkspartei, betont El Cherif.      Die Kontakte werden weiter gepflegt und werden sicher auch noch gebraucht. Die Flüchtlingsaktivisten kündigten an, die Proteste vor dem Heim fortzusetzen, bis es geschlossen wird und die Bewohner in eigenen Wohnungen leben können.   Dass diese Forderungen keine Utopie bleiben müssen, zeigt sich in der Nachbargemeinde Suhl, die  knapp 200 Meter neben dem Heim beginnt. Während in Suhl Flüchtlinge in eigenen Wohnungen leben können, hält die Ausländerbehörde von Schmalkalden-Meiningen, der für  Zella Mehlis zuständig ist, weiter an dem Heim fest.      Viele Flüchtlinge sehen darin eine bewusste Politik. „Wir sollen an den Rand gedrängt und aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden“, beklagt Wantchoucou. Doch ans Aufgeben denken weder er noch seine Mitstreiter. „Wir sind Menschen und wir haben Rechte“, rufen sie und sie wirken sehr entschlossen, diese auch zu erkämpfen.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/196167.waende-streichen-ist-keine-loesung.html

Peter Nowak

Kann eine Volksabstimmung Stuttgart 21 retten?

Selbst die größten Optimisten unter den S21-Gegnern glauben nicht, dass in einer landesweiten Abstimmung die nötige Stimmenzahl erreicht wird. Gegner hoffen nun auf den Stresstest

 Eigentlich gab niemand mehr dem Projekt Stuttgart 21 nach den Landtagswahlen in Baden-Württemberg eine große Chance. Schließlich sollen die Grünen, die sich als vehemente Gegner des Stuttgarter Bahnprojekts präsentieren, den Ministerpräsidenten stellen. Einzig der Konkret-Herausgeber Hermann L. Gremliza sah es kommen: Nur die Grünen können Stuttgart 21 noch durchsetzen, schrieb er in seiner Kolumne – und er könnte wieder einmal recht behalten. Denn der Kompromiss, den Grüne und SPD in Baden-Württemberg zu dem Thema unterschrieben haben, um eine Koalition eingehen zu können, gibt den Freunden von Stuttgart 21 wieder Auftrieb.

Die Gründe liegen in den Richtlinien, nach denen in dem Bundesland Volksabstimmungen abgehalten werden können. Mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten, das sind rund 2,5 Millionen Bürger, muss bei Gesetzesänderungen mit Ja stimmen. Selbst die größten Optimisten unter den S21-Gegnern glauben nicht, dass in einer landesweiten Abstimmung die nötige Stimmenzahl erreicht wird. Trotzdem erklärt der designierte Ministerpräsident Winfried Kretschmann unverdrossen:

„Wenn das Quorum nicht erreicht wird, ist das Ausstiegsgesetz nicht angenommen.“

Schließlich war die Volksabstimmung die Bedingung, damit die S21-Befürworter bei der SPD überhaupt einen Grünen zum Ministerpräsidenten wählen. Selbst der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer ging auf Distanz zu Kretschmann. Es sei noch nicht geklärt, was passiert, wenn sich eine Mehrheit der Bürger gegen das Projekt ausspricht, aber das Quorum für eine Volksabstimmung nicht erreicht wird. „Dann muss die Regierung gucken, wie sie weiter verfährt“, schiebt Palmer seinen Konkurrenten Kretschmann die Verantwortung zu.

Das von Palmer beschriebene Szenario ist sehr wahrscheinlich: Die S21-Befürworter müssen nur der Abstimmung fernbleiben, um das Projekt zu retten. Dann ist die Stimmenzahl der Gegner groß, aber das nötige Quorum wird nicht erreicht und S21 ist nicht nur gerettet, sondern hat durch die Volksabstimmung auch noch das Prädikat „besonders demokratisch durchgesetzt“ erhalten.

Schon nach Bekanntwerden des Kompromisses gab es wütende Reaktionen, bei den Grünen, aber auch bei parteilosen Gegnern des Bahnprojekts. Auch wenn sich in der Bewegung erste Ausdifferenzierungen bemerkbar machen, sind viele mehrheitlich realpolitisch orientiert und haben nach den Wahlen entschieden, dass die Grünen auch als Regierungspartei Teil des Protestbündnisses bleiben können.

Diese Arbeitsteilung würde schwieriger, wenn die Grünen als Regierungspartei nach der Volksabstimmung das Projekt umsetzen müssen. Auf die Fallstricke bei der Volksabstimmung haben Juristen in einer Presseerklärung ebenso hingewiesen, wie die die Gruppe der Parkschützer.

Alle hoffen auf den Stresstest

S21-Gegner setzen ihre Hoffnung jetzt in das Ergebnis des bei der Schlichtung vereinbarten Stresstestes, der eine Volksabstimmung überflüssig machen könnte.

Die Gefahr, dass die dazu passenden Ergebnisse hingemauschelt werden, sei allerdings riesengroß, befürchtet nicht nur die Linkspartei in Baden-Württemberg. Solche Spekulationen hat Bahnchef Grube selber gefördert.

Er gibt sich auch nach den Wahlen in Baden-Württemberg überzeugt, dass das Bahnprojekt gebaut wird und der Stresstest keine Hürde sein wird.

„Wenn wir uns nicht sicher wären, dass der Bahnhof den Test besteht, hätten wir uns auf das Thema nicht eingelassen. Wir stehen weiterhin voll zu Stuttgart 21.“

 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149724

Peter Nowak

Lafontaine als Notretter?

Der Streit in der Linken ist durch die Notkonferenz entschärft, aber nicht beendet

„Die Partei ist in einer schwierigen Situation“, so lautet der erste Ersatz einer Erklärung des geschäftsführenden Vorstands der Linken, die sich am 20.April außerplanmäßig zu einer Krisensitzung in Berlin getroffen hat.

 Der Grund war die Verschärfung des internen Streits, der sich seit den schlechten Wahlergebnissen der Linken bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Sogar Mitglieder des Bundesvorstands beteiligten sich daran.
Der Höhepunkt war die Rücktrittsforderung an den dem Realoflügel der Partei angehörenden Schatzmeister Raju Sharma durch zwei Vorstandsmitglieder vom linken Flügel. Zuvor hatte Sharma dem Vorsitzenden Klaus Ernst empfohlen, das Maul zu halten, nachdem der auf einer Rede in Hamburg ein Ende der Personaldebatte gefordert hatte. Dabei haben Sharma und Ernst zumindest eines gemeinsam: Beide sind von der SPD enttäuschte Sozialdemokraten.
 
Daher sind auch die Zuschreibungen zumindest verkürzt, die jetzt über den Linkenstreit wieder im Schwange sind. Es handelt sich weder um einen Ost- Weststreit noch in seiner Gesamtheit um einen Kampf Parteilinke versus Parteirechte. Das zeigt sich schon daran, dass der in der innerpolitischen Debatte am linken Flügel verortete Ernst in seinem bayerischen Landesverband gerade von der Parteilinken heftig angefeindet wird, die sogar die Wahl des Landesvorstands von der Schiedskommission erfolgreich angefochten hat.
 
Grundsätzlicher Richtungsstreit

Es geht bei dem Streit eher um die Rolle, die eine künftige Linke künftig in der politischen Arena spielen soll. Soll sie Teil eines irgendwie sozialökologischen Bündnisses gemeinsam mit SPD und Grünen werden – oder einen eigenständigen Kurs in der Distanz zu allen anderen Parteien gehen? Für erste Rolle treten aus unterschiedlichen Gründen Politiker aus der ehemaligen PDS in Ost und West ein. Die zweite Variante wird ebenfalls von einer sehr gemischten Runde vertreten, darunter von Politikern, die erst vor einigen Jahren aus der SPD ausgetreten sind und daher die Distanz wahren wollen.
 
Dem Duo des Bundesvorstands wird nun vorgehalten, zu schwach zu sein, die erste Variante innerparteilich durchzusetzen. Dabei wird Gesine Lötzsch auch ihr Diskussionsbeitrag zum Thema „Wege zum Kommunismus“ vorgehalten, wobei oft nicht erwähnt wird, dass Lötzsch dem Kommunismus dort eine Absage erteilt hat. Verschärft wird die Auseinandersetzung von vielen Medien, die in der Debatte Partei ergreifen, für den Flügel, der in der Kooperation mit SPD und Grüne für die Partei eine Zukunft sieht. So kam der heute funktionslose langjährige PDS-Funktionär Andre Brie und erklärte Realos in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ausgiebig zu Wort.
 
Vergleich mit der Debatte bei den Grünen

 Eine ähnliche Frontstellung gab es ab Mitte der 80er Jahre im innergrünen Streit, wo auch wesentliche Medien, FR und Taz in vorderster Linie, die als Fundamentalisten verschrienen Parteilinken offen bekämpften und dabei die sogenannten Realisten, kurz Realos, ausgiebig zu Wort kommen ließen.
 
So dürfte die aktuelle Vorstandstagung den Streit innerhalb der Linken etwas entschärfen, aber nicht beenden. Die Medien werden bald den einen oder anderen Linkenpolitiker finden, der sich gegen den gewählten Vorstand positioniert und den Streit wieder anheizt, bis am Ende vielleicht Oskar Lafontaine als Notretter noch einmal den Parteivorstand übernimmt.

http://www.heise.de/tp/artikel/34/34599/1.html

Perer Nowak

»Der Schimmel ist überall«

Flüchtlingsinitiativen organisieren Konferenz in Jena, um auf ihre Lebenssituation hinzuweisen

 Auf einer Konferenz wollen Flüchtlinge ihre Forderungen bündeln, um gegen ihre menschenunwürdige Unterbringung in deutschen Flüchtlingslagern zu kämpfen.

Unter dem Motto »Brecht die Isolation aus den Lagern heraus« organisieren Flüchtlingsinitiativen vom 22. bis 24. April eine Konferenz im Internationalen Zentrum in Jena. Zu den Organisatoren gehört das Flüchtlingsnetzwerk »The VOICE« und die »Flüchtlingsinitiative Möhlau Sachsen-Anhalt«. »In jedem Lager wehren sich Flüchtlinge gegen die Lebensbedingungen, mit denen sie konfrontiert sind. Um erfolgreich zu sein, muss eine politische Position definiert werden«, beschreibt ein Mitglied der Vorbereitung das Konferenzziel.

Ein zentrales Thema soll die Ausbeutung und Diskriminierung der Flüchtlinge durch staatliche Reglementierungen sein. Als Beispiel führt der Aktivist das Asylbewerberleistungsgesetz »sowie die daraus resultierenden alltäglichen Repressionen und Bedrohungen durch staatliche Behörden« an. Zur Konferenz werden Delegierte von Flüchtlingslagern aus ganz Deutschland erwartet. Für den 24. April ist eine Kundgebung vor dem Flüchtlingslager Zella-Mehlis geplant.

Damit sollen die rund 170 BewohnerInnen unterstützt werden, die in den letzten Monaten mehrmals öffentlich auf ihre Situation aufmerksam gemacht, die Auflösung des Lagers und den Umzug in eigene Wohnungen gefordert haben. In einem Brief der Heimbewohner vom März 2011 heißt es: »Wir leben in einem alten Lager mit veralteten Türen, kaputten Fenstern, Schimmel in den Zimmern, Duschen, Toiletten und Fluren – der Schimmel ist überall. Die Menschen werden krank und ihr Zustand verschlimmert sich, viele Familien und Babys leben unter so schrecklichen Umständen.« Im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages für die Rechte von Flüchtlingen hatten die Bewohner von Zella-Mehlis am 22. März in Meiningen für die Schließung des Flüchtlingslagers demonstriert. Bisher halten die zuständigen Behörden im Landkreis Zella-Mehlis an dem Lager fest. Mit der Kundgebung, die am Ostersonntag um 10 Uhr vor dem Lager beginnt, sollen die Forderung der Flüchtlinge unterstützt und der Druck auf die Behörden verstärkt werden. www.thevoiceforum.org/node/2083

http://www.neues-deutschland.de/artikel/195880.der-schimmel-ist-ueberall.html

Peter Nowak

Zwangsbehandlung in der Psychiatrie wurden Grenzen gesetzt

Nach dem Bundesverfassungsgericht greift die Behandlung eines Patienten gegen seinen Willen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit einer kürzlich bekannt gewordenen Entscheidung die Rechte von Psychiatriepatienten gestärkt. Es hatte die Frage zu entscheiden, ob gegen den Willen des Betroffenen eine Verabreichung von Medikamenten zulässig ist. Geklagt hatte ein Mann in Rheinland-Pfalz, dem im Pfalzklinikum Klingenmünster Neuroleptika verabreicht werden sollten. Weil er gesundheitliche und psychische Nebenwirkungen befürchtete, weigerte sich. Die Klinikleitung erklärte ihn für uneinsichtig, drohte ihm mit einer Verabreichung der Medikamente gegen seinen Willen und bekam bei mehreren Gerichten in Rheinland-Pfalz Recht.  Mit seiner Verfassungsbeschwerde hat der Mann nun einen Teilerfolg erzielt:

„Die medizinische Behandlung eines Untergebrachten gegen seinen natürlichen Willen (kurz: Zwangsbehandlung) greift in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ein (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG). Dieses Grundrecht schützt die körperliche Integrität des Grundrechtsträgers und damit auch das diesbezügliche Selbstbestimmungsrecht. Zu seinem traditionellen Gehalt gehört der Schutz gegen staatliche Zwangsbehandlung …. Bei der medizinischen Zwangsbehandlung eines Untergebrachten mit Neuroleptika handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff.“
 Aus dem Urteil
 Da zurzeit in Rheinland-Pfalz keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Zwangsbehandlung von Personen besteht, die im Maßregelvollzug untergebracht sind, dürfen dem Kläger bis auf Weiteres keine Medikamente gegen seinen Willen verabreicht werden, befanden die Richter. Eine Sprecherin der Landesregierung kündigte eine baldige Novellierung an.
 
„Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben“

Doch die Entscheidung hat bundespolitische Folgen, weil sich die Verordnungen in allen Bundesländern ähneln. Der auf Menschenrechte spezialisierte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den Kläger vertrat, forderte in einem Interview den bundesweiten Stop jeglicher Zwangsbehandlung:
 „Formal wurde zwar nur das Mainzer Gesetz beanstandet, aber die Regelungen der Zwangsbehandlung sind in allen Bundesländern ähnlich. Die Karlsruher Anforderungen sind nirgends erfüllt. Deshalb dürfen jetzt Betroffene in ganz Deutschland nicht mehr gegen ihren Willen gespritzt werden. Es wäre schikanös zu verlangen, dass erst gegen jedes Landesgesetz Verfassungsklage erhoben werden muss.“
 David Schneider-Addae-Mensah
 
Klare Worte fand der Jurist für Ärzte oder Richter, die die Entscheidung nicht beachten:
 „Wenn sie es nicht tun, werde ich die entsprechenden Ärzte wegen Körperverletzung anzeigen und die Richter, die jetzt noch eine Zwangsbehandlung genehmigen, ebenso. Das sind dann Kriminelle in weißen Kitteln und schwarzen Roben.“
 David Schneider-Addae-Mensah
 
Allerdings verhehlte Schneider-Addae-Mensah auch nicht, dass das Urteil nur ein Teilerfolg war. Denn die Richter lehnten eine Zwangsbehandlung nicht generell ab. Vielmehr erklären sie:
 „Dem Gesetzgeber ist es nicht prinzipiell verwehrt, solche Eingriffe zuzulassen. Dies gilt auch für eine Behandlung, die der Erreichung des Vollzugsziels dient, also darauf gerichtet ist, den Untergebrachten entlassungsfähig zu machen. Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs kann das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst (Art. 2 Abs. 2 GG) geeignet sein, sofern der Untergebrachte zur Einsicht in die Schwere seiner Krankheit und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen oder zum Handeln gemäß solcher Einsicht krankheitsbedingt nicht fähig ist.“
 Aus dem Urteil
 
Zuvor hatte der Berliner Rechtsanwalt Sebastian Scharmer in einer gutachterlichen Stellungnahme erklärt, dass jegliche Zwangsbehandlung von Psychiatriepatienten nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen die auch von der Bundesregierung unterschriebene UN-Behindertenkonvention verstößt. Dieser Version ist das Bundesverfassungsgericht nicht gefolgt.
 
Im Gespräch mit Telepolis nennt Sebastian Scharmer die Karlsruher Entscheidung dennoch einen Erfolg. Sie besagt, dass eine Zwangsbehandlung nicht gegen den Willen eines Patienten durchgeführt werden kann, allerdings ist sie ohne seinen Willen weiterhin möglich. Hätte das Gericht die Zwangsbehandlung grundsätzlich für rechtswidrig erklärt, wäre die Auswirkungen auf dem gesamten Pflegesektor beträchtlich gewesen, gibt Scharmer zu bedenken. So werden in der Altenpflege häufig Medikamente verabreicht, die die betreuten Menschen beruhigen sollen, aber durchaus Nebenwirkungen haben.
 
Selbstbestimmung versus ärztliche Fremdbestimmung

 Juristen verweisen auf ein Urteil zum Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetz aus dem Jahr 1980, um den Fortschritt zu dokumentieren. Vor 30 Jahren habe der Senat zwar den Begriff „Freiheit zur Krankheit“ geprägt. Aber das Regel-Ausnahme-Verhältnis war genau umgekehrt: Fürsorge war die Regel, Selbstbestimmung konnte ausnahmsweise bei minder schweren Fällen überwiegen. In der aktuellen Entscheidung lasse der Senat dagegen keinen Zweifel, dass die Selbstbestimmung des Kranken die Regel und die ärztliche Fremdbestimmung die Ausnahme zu sein hat.
 
Als Sensation bezeichnet der Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen die Entscheidung:
 „Da mit diesem Urteil die Zwangsbehandlung in der Forensik erfolgreich zu Fall gebracht werden konnte, ist nun zu erwarten, dass alle Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie mit dem Grundgesetz, dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, unvereinbar sind und dann jede psychiatrische Zwangseinweisung nur noch Knast ist, für den keine Krankenversicherung mehr zahlen wird.“
 Bundesverband der Psychiatrieerfahrenen
 
Weil das Gericht die Zwangsbehandlung nicht generell aufgehoben hat, greife jetzt umso mehr die Patientenverfügung, betont Rene Talbot vom BPE:
„Denn in der in einem dokumentiert einwilligungsfähigem Zustand gemachten Patientenverfügung wird erklärt, dass eine Zwangsbehandlung zu keinen Zeitpunkt erfolgen darf. Also ist jede Rechtfertigung von Zwang gegen eine Patientenverfügung unmöglich.“
 Rene Talbot
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34588/1.html

Peter Nowak

Maoisten machen mal ne Pause

Der traditionelle Protestzug am 1 Mai um 13 Uhr fällt in diesem Jahr aus. Es fehlt an Unterstützern.

Die „Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration“, die alljährlich um 13 Uhr vom Oranienplatz durch Kreuzberg zog, ist dieses Jahr nicht im Protestangebot. In einer vierseitigen Erklärung der Revolutionären KommunistInnen BRD (RK), die wesentlich an der Vorbereitung beteiligt waren, wird zuerst die Bedeutung der Demonstration in den vergangenen 25 Jahren hervorgehoben – und dann erklärt, dass sie diesmal ausfällt. „Der Hauptgrund liegt weder in einer fehlenden Notwendigkeit […] noch an einer fehlenden sozialen Basis für die radikale Botschaft der Demonstration“, heißt es dort. Vielmehr liege es an „der historischen Situation, in der sich die organisierten Kräfte befinden“, so das Schreiben etwas kryptisch.
 
Der Hintergrund sind politische Auseinandersetzungen innerhalb der maoistischen Strömung, die die Demo zuletzt wesentlich getragen hat. In dem Organisationsbündnis hatten deutsche, türkische und iranische maoistische Gruppen eine wichtige Rolle gespielt, die in der Internationalen Revolutionären Bewegung (RIM) zusammengeschlossen waren. Dort ist es in letzter Zeit zu starken internen Differenzen über die Beurteilung der Politik Maos und der künftigen Perspektiven gekommen.

  Um die Ausgestaltung der Kreuzberger Demo am 1. Mai war es bereits in den frühen 90er Jahren zwischen der RIM und autonomen Gruppen zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen. Diese wurden mit Erklärungen in der Autonomenzeitschrift Interim, gelegentlich aber auch mit Fäusten und Holzlatten ausgetragen. In der zweiten Hälfte der 90er Jahre orientierten sich autonome Gruppen dann zunehmend auf andere Demoorte und -zeiten, während das von den MaoistInnen getragene Bündnis am Oranienplatz festhielt. In den letzten Jahren war die Zahl der TeilnehmerInnen an der Demonstration stark gesunken. 2010 kamen nur noch knapp 1.000 Menschen.

 Die Revolutionären KommunistInnen haben erklärt, dass es 2012 die 13-Uhr-Demo wieder geben wird – wenn sich denn genügend Menschen für die Vorbereitung finden. Angemeldet ist sie immerhin schon für das ganze Jahrzehnt.

http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/maoisten-machen-mal-ne-pause/

Peter Nowak

Linker Terror in Berlin?

Ein Anschlag und die medialen Folgen

Die Linke schafft sich ab, lamentierte eine anonyme Aktivistin auf der Internetplattform Indymedia. Während der zweitägigen Tagung der Natoaußenminister hatte die unbekannte Autorin jedes Anzeichen von Widerstand und Proteste vermisst.

Einen ganz anderen Eindruck vermittelt dagegen der Fraktions- und Landesvorsitzende der Berliner CDU Frank Henkel. Er forderte kürzlich, die Debatte über den linken Terror in Berlin neu zu führen. Auch die Gewerkschaft der Polizei verlangt mehr Handlungsfähigkeit vom Staat.

Der Grund für diese Reaktionen war ein Brandanschlag auf eine Polizeiwache in Berlin-Friedrichshain am 11. April. Berlins Polizeipräsident sprach von der Gefährdung von Menschenleben durch die Aktion. Eine Reinigungskraft sei durch den Anschlag massiv gefährdet gewesen, sei aber mit dem Schrecken davon gekommen. Deshalb wird gegen die unbekannten Täter auch wegen versuchtem Mord ermittelt. In einer Erklärung, in der „autonome Gruppen“ die Verantwortung übernommen haben, wird verneint, dass eine Gefährdung von Personen bestanden habe.

Auch die Berliner Boulevardmedien greifen das Thema auf und sehen „Polizisten im Visier von Linksextremisten“. Dort wird der Angriff auf die Polizeiwache mit den von linken Gruppen geplanten Demonstrationen zum 1. Mai kurzgeschlossen. In der Folge trat der Demonstrationsanmelder Nikolaus Brauns von dieser Funktion zurück. Der parteilose Historiker, der für die Bundestagsabgeordnete der Linken Ulla Jelpke arbeitete, begründete diesen Schritt damit, Schaden von seiner Chefin und der Linken abwenden zu wollen.

Zuvor hatte die CSU-Landesgruppe in Brauns Rolle als Demoanmelder einen Affront gegen die Polizei gesehen. Der liberale Tagesspiegel sah in Brauns den Anführer eine „Krawalldemo“. Lediglich ein Taz-Kommentator erinnerte daran, dass die Demonstrationen auch am 1. Mai überwiegend ohne größere Zwischenfälle verliefen und die Auseinandersetzungen erst später einsetzen und bedauert, dass Brauns einen Rückzieher bei der Anmeldung gemacht hat.

In einer Pressemitteilung zur „politisch motivierten Kriminalität“, die am 15. April veröffentlicht wurde, konstatierte das Bundesinnenministerium einen Rückgang der Straftaten. Allerdings verwies Bundesinnenminister Friedrich darauf, dass Polizisten verstärkten Angriffe ausgesetzt seien. Jelpke kritisierte diese Darstellung und vermisste Berichte über Polizeigewalt.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149688

Peter Nowak

Stärkung des Demonstrationsrechts

Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März.

Geklagt hatte ein Frankfurter, der im März 2004 zusammen mit 40 weiteren Aktivisten aus Protest gegen den Irak-Krieg eine Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Frankfurt wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass diese Verurteilung den Angeklagten in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, festgeschrieben in Artikel 8 des Grundgesetzes, verletze. Die Richter in Frankfurt hätten die Angemessenheit der Gewaltanwendung berücksichtigen müssen. So sei die Aktion im Vorfeld angemeldet worden und es standen Ausweichstrecken zur Verfügung. Der Fall muss nun vor dem Landgericht Frankfurt neu verhandelt werden.
 

In der Begründung ihrer schreiben die Richter:
——————————————————————————–
 Der Umstand, dass die gemeinsame Sitzblockade der öffentlichen Meinungsbildung galt – hier: dem Protest gegen die militärische Intervention der US-amerikanischen Streitkräfte im Irak und deren Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland -, macht diese erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG.
Die Richter machten ihren Kollegen von der Vorinstanz zudem klar, dass die Demonstranten selber über den Ort ihrer Proteste entscheiden.
——————————————————————————–
 Der Argumentation des Landgerichts, dass die unter Umständen betroffenen US-amerikanischen Staatsbürger und Soldaten die Irakpolitik der US-amerikanischen Regierung nicht beeinflussen könnten, so dass die Aktion von ihrem Kommunikationszweck her betrachtet ungeeignet gewesen sei, scheint die Annahme zugrunde zu liegen, dass ein derartiger Sachbezug nur dann besteht, wenn die Versammlung an Orten abgehalten wird, an denen sich die verantwortlichen Entscheidungsträger und Repräsentanten für die den Protest auslösenden Zustände oder Ereignisse aktuell aufhalten oder zumindest institutionell ihren Sitz haben. Eine derartige Begrenzung auf Versammlungen im näheren Umfeld von Entscheidungsträgern und Repräsentanten würde jedoch die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit mit unzumutbar hohen Hürden versehen und dem Recht der Veranstalter, grundsätzlich selbst über die ihm als symbolträchtig geeignet erscheinenden Orte zu bestimmen, nicht hinreichend Rechnung tragen.
Klar wird auch erklärt, dass nicht jede Behinderung als „unfriedlich“ gelten kann:
——————————————————————————–
 Eine Versammlung verliert den Schutz des Art. 8 GG grundsätzlich bei kollektiver Unfriedlichkeit. Unfriedlich ist danach eine Versammlung, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht aber schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen.

Auch Antifa-Blockaden angemessen?

Die Entscheidung dürfte auch über den aktuellen Fall hinaus Bedeutung haben. Besonders die Blockade eines Neonaziaufmarsches in Dresden sorgte für große Diskussionen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Januar 2010 entschieden hatte, die Polizei hätte eine antifaschistische Blockade im Jahr 2010 auflösen und den Rechten ihr Demonstrationsrecht gewährleisten müssen.

Gegen zahlreiche Menschen, die sich im Februar 2011 abermals an Blockaden gegen den rechten Aufmarsch in Dresden beteiligten, ermittelt die Polizei. Gegen das für die Blockaden verantwortliche Bündnis Dresden nazifrei wird sogar nach dem Paragrafen §129 wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, ob auch die Blockaden gegen den rechten Aufmarsch angemessen sind oder nicht.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34462/1.html

Peter Nowak

Bespitzelte wollen’s wissen

Verfassungsschutz den von ihm Beobachteten Akteneinsicht schuldig ist Muss der Berliner Verfassungsschutz den Personen, die er beobachtet, Akteneinsicht geben?
Um diese Frage geht es am heutigen Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht. Dort geht ein von AktivistInnen des Berliner Sozialforums eingeleitetes Verfahren in die zweite Runde. Das Forum war seit seiner Gründung 2002 bisSommer2006 von mindestens vier V-Leuten des Bundesamts für Verfassungsschutz beobachtet worden. Das Landesamtwiederum setzte mindestens einen V-Mann, der seit über 10 Jahren in „autonomen Kreisen aktiv war, auf das Sozialforum an und verwertete die Daten
des Bundesamts eifrig mit.

Nachdem die Bespitzelungbekannt geworden war, stellten 20 Personen beim Landesamt für Verfassungsschutz Anträge auf Auskunft über Überwachung und Akteneinsicht. Es handelt sich um Personen, die entweder im Sozialforum aktiv waren oder Veranstaltungen der Initiative besuchten und dadurch ins Visier der Beobachter geraten sein können. Diese Anträge wurden
nicht nur ausgesprochen schleppend bearbeitet – sie wurden allesamt mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen würden.
Dagegen hatte das Mitglied des Sozialforums Wilhelm Fehse geklagt und im Januar 2008 einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht urteilte damals, die Behörde könne solche Auskünfte nur verweigern, um die
Enttarnung von V-Leuten zu verhindern. Das müsse sie allerdings in jedem Einzelfall begründen.  Eine grundsätzliche Ablehnung
von Auskunftsansprüchen sei nicht möglich, so der Vizegerichtspräsident Hans-Peter Rueß in der Begründung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Innenverwaltung Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegte. Sollte das Urteil nun vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand haben,muss der Verfassungsschutz alle Anträge auf Akteneinsicht neu entscheiden. Fehses Verteidiger, Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, geht davon aus, dass in diesem Fall „die Behörden bei den Anträgen auf
Akteneinsicht deutlich auskunftsfreundlichere Maßstäbe als bisher anwenden müssen“.

Grottian bleibt kritisch

Der emeritierte Berliner Politologieprofessor und Sozialforums-Aktivist Peter Grottian,Grottian, der als einziger der Betroffenen Akteinsicht erhalten hatte, beurteilte das Urteil allerdings auch kritisch, weil es die Möglichkeiten der Auskunftsverweigerung offenlasse.  „Bisher ist man bei der Behörde mit einem Auskunftsersuchen gegen eine  Wand aus Stein gerannt. Künftig rennt man gegen eine Wand aus Gummi.“ Auch Kläger Fehse warnt vor Euphorie und verweist auf die politische Dimension: „Insgesamt bleibt der Verfassungsschutz weiter ohne öffentliche und parlamentarische Kontrolle.“ Trotzdem ruft das Sozialforum zum regen Besuch der Berufungsverhandung auf. Sie beginnt um 12 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstraße31 (am Bahnhof Zoo).
PETER NOWAK

aus:    DIE TAGESZEITUNG.  MITTWOCH, 30. MÄRZ 2011