Verschlepptes Verfahren

Prozess gegen einen Polizisten wegen beschädigter Kamera lässt auf sich warten

Wird die Beschädigung einer Kamera eins Videojournalisten des Erfurter Medienkollektivs Filmpiraten bei den Blockupy-Protesten 2013 noch ein gerichtliches Nachspiel haben? »Obwohl die polizeilichen Ermittlungen seit Oktober 2014 abgeschlossen sind und der Polizist, der die Kamera beschädigt hat, namentlich bekannt ist, ist noch immer kein Prozesstermin festgesetzt worden«, kritisiert Jan Smendek von den Filmpiraten. Er tritt als Besitzer der beschädigten Kamera als Nebenkläger auf.

Die Filmpiraten hatten eine Videoszene ins Internet gestellt, auf der zu sehen ist, wie in einem Polizeikessel ein Polizist das Mikrophon der Kamera abbricht und an sich nimmt. Nachdem diese Aufnahme in zahlreichen Dokumentationen über die Blockupy-Aktionen Eingang gefunden hat, begann die Polizei mit den Ermittlungen – und wurde bei der Sichtung ihrer eigenen Videos fündig. Die Abteilung V6-Amtsdelikte beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main konnte einen sächsischen Bereitschaftspolizisten als Urheber der Beschädigung feststellen. Nun liegen die Akten bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Behörde erklärte gegenüber »nd«, dass noch nicht entschieden ist, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Auch der Termin der Entscheidung sei noch offen. Nicht ungewöhnlich sei es, dass der Zeitraum zwischen dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens länger dauert.

Ruth Schmidt von der Berliner Vorbereitungsgruppe für die Blockupy-Aktionen am kommenden Mittwoch äußert gegenüber »nd« ebenfalls Unverständnis über die lange Dauer der Ermittlungen gegen den Polizisten: »Es wäre ein klares Signal an die Polizei auch im Hinblick auf die kommenden Blockupy-Aktionen gewesen, wenn es zu einer Anklage gegen den namentlich bekannten Polizisten gekommen wäre. Dann würde deutlich, dass ungesetzliches Handeln auch juristische Konsequenzen hat.« Die lange Dauer des Verfahrens könne aber das gegenteilige Signal haben. Obwohl der Verantwortliche durch die Ermittlungen der Polizei bekannt ist, kommt die gerichtliche Aufarbeitung nicht voran.

»Das Verfahren darf nicht weiter verschleppt werden«, betont auch Jan Smendek. Für ihn hat das lange Prozedere auch finanzielle Nachteile. Nach der Beschädigung der Kamera sind die Filmpiraten auf den Kosten sitzen geblieben. »Wir waren zeitweilig in unserer Arbeit sehr eingeschränkt«, betonte Smendek. Das Videokollektiv hatte im Internet via Crowdfunding im Internet Spenden für eine neue Kamera gesammelt. Erst wenn das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist, kann Smendek eine Klage auf Schadenersatz gegen die Polizei stellen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/964521.verschlepptes-verfahren.html

Peter Nowak

Teurer Kampf ums Urheberrecht

Das alternative Videokollektiv Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. aus Erfurt muss sich derzeit gegen eine Klage der FPÖ vor dem Handelsgericht in Wien wehren. Die rechte Partei verletzte das Urheberrecht der Erfurter Journalisten und überzieht sie nun im Gegenzug mit einem Prozess, dessen Kosten bereits das Aus für das Filmkollektiv bedeuten könnten.

Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Solidaritätsaktionen beispielsweise während des Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich ihre Medienarbeit auf Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera unterwegs. So berichteten sie auch über das Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte den Studenten schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den jährlichen Akademikerball in 2013 vorgeworfen. Dazu lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein. Wegen der monatelangen Untersuchungshaft trotz unklarer Beweislage sprachen Menschenrechtsorganisationen von Kriminalisierung des Antifaschisten. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.
Die FPÖ stellte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihren Kanal FPÖ-TV. „Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt“, erklärte der Videojournalist Jan Smendek. Daher hatte der Verein die FPÖ wegen der Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Daraufhin verklagte die FPÖ die Filmpiraten beim Wiener Handelsgericht wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) erklärte ein FPÖ-Sprecher: „Wir fordern in unserer Klage gegen die ‚Filmpiraten‘ weder Geld noch Sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den ‚Filmpiraten‘ behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen“.
Mittlerweile wurde bekannt, dass die FPÖ auch in Österreich ihre Kritiker häufiger mit solchen Klagen überzieht. Betroffen davon sind die „Initiative Heimat ohne Hass“, die Zeitschrift „Linkswende“ und der österreichischen Kriminalbeamte und Datenforensiker Uwe Sailer, der sich gegen die FPÖ engagiert. Die aufgrund der österreichischen Parteienfinanzierung sehr solvente Partei versucht, ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der „Linkswende“. Für die Filmpiraten geht es dabei um ihre Existenz. Der Streitwert liegt bei 35000 Euro. „Bis jetzt sind schon über 5.000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen mussten“, erklärt Smendek. Die Auseinandersetzung kann sich noch über Monate hinziehen und teuer werden. Ein vom Wiener Handelsgericht vorgeschlagener Vergleich, bei dem beide Seiten ihre Klagen zurückziehen, ist für Smendek nicht annehmbar. „Die FPÖ könnte dann weiter unser Urheberrecht verletzen und wir würden auf einen Teil der Gerichtskosten sitzen bleiben“, begründet der Journalist die Ablehnung. So wird es wohl in einigen Monaten zum Prozess kommen.

Unter dem Motto „Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld“ wird auf der Homepage www.filmpiraten.org zu einer Spendenkampagne aufgerufen. SPENDENKONTO Filmpiratinnen e.V.
IBAN: DE56430609676027819400
BIC: GENODEM1GLS GLS Bank.

aus: «M» – MENSCHEN – MACHEN – MEDIEN

https://mmm.verdi.de/aktuell-notiert/2015/teurer-kampf-ums-urheberrecht

Peter Nowak

Shopping-Schande

Maulkorb für den FAU-Protest gegen die „Mall of Shame“

Seit Ende November unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma beim Bau des Einkaufszentrums Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten immer wieder auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Das versucht deren Inhaber Andreas Fettchenhauer jetzt, juristisch zu verhindern. In einer einstweiligen Verfügung, die der FAU Mitte Januar zuging, wurde der Gewerkschaft die Aussage verboten, sie befinde sich mit Andreas Fettchenhauer in einem Arbeitskampf. Ebenfalls untersagt wurde ihr die Behauptung, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit“ erhalten. Auch dass die Firma Fettchenhauer für „massive Schwarzarbeit“ und die „Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger“ verantwortlich sei, darf die FAU nicht mehr behaupten. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Der Pressesekretär der Berliner FAU, Stefan Kuhnt, sieht in der einstweiligen Verfügung einen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Die FAU Berlin musste inzwischen mehrere Texte auf ihrer Homepage ändern. „Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften“, erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek. Die FAU  hat  rechtliche Schritte dagegen eingeleitet,  die allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, die die Gewerkschaft lieber in den Arbeitskampf investieren würde. Im Falle eines Widerspruchs könnte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen. „Die rechtliche Situation sieht vor, dass die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften, wenn ein Subunternehmer nicht bezahlt“, erklärt Kuhnt.

Um den Lohn betrogen

Mit der einstweiligen Verfügung reagiert Fettchenhauer nun darauf, dass nicht nur der Subunternehmer, sondern auch seine Firma im Dezember durchaus in der Medienöffentlichkeit stand. Zahlreiche Zeitungen berichteten über den Arbeitskampf, auch im Deutschlandfunk gab es zwei Beiträge. Die Mall of Berlin ist ein Einkaufszentrum für die gehobenen Ansprüche in der Nähe des Potsdamer Platzes. Anfang Dezember begann eine Gruppe von acht rumänischen Bauarbeitern, unterstützt von der FAU, vor dem Eingang der Mall ihren Protest. Die Rumänen hatten auf der Baustelle der Mall gearbeitet und waren um einen Teil ihres Lohnes betrogen worden. Insgesamt 3000 Euro wurden ihnen vorenthalten. Die für den Bau der Mall of Berlin zuständigen Unternehmen schoben sich die Verantwortung für die nicht bezahlten Löhne wechselseitig zu. Die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, die der Generalunternehmer auf der Baustelle war und mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, verwies auf die Subunternehmen Metatec-Fundus GmbH & Co. KG aus Berlin sowie openmallmaster GmbH aus Frankfurt/Main. Beide Unternehmen lassen Presseanfragen unbeantwortet

Nachdem der Kampf um die vorenthaltenen Löhne auch die Öffentlichkeit erreicht hatte, fragten mehrere Zeitungen, wo denn der DGB in dem Konflikt bleibe. Tatsächlich hatten die Bauarbeiter sich Ende Oktober zunächst an den DGB-Berlin Brandenburg gewandt und nach Unterstützung gefragt. Das im dortigen Gewerkschaftshaus angesiedelte „Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte“ nahm Kontakt mit den Unternehmen auf und schrieb Geltendmachungen. Außer Abschlagszahlungen, die nur einen Bruchteil des vorenthaltenen Lohnes ausmachten, konnten die Bauarbeiter auf diesem Weg allerdings nichts erreichen. Sie hatten weder Arbeitsverträge noch Gewerbescheine – das macht die Durchsetzung ihrer Ansprüche schwierig. Einige nahmen die Abschlagszahlungen und unterzeichneten zudem eine vom Unternehmen vorbereitete Erklärung, nach der sie auf weitere rechtliche Schritte verzichten sollten. Andere beharrten darauf, ihren vollen Lohn zu erhalten und wollten weiter gehen.

Eine politische Kampagne hatte der DGB jedoch nicht geplant. Erst nachdem sich die verbliebenen Bauarbeiter an die FAU wandten, begann die wochenlange Öffentlichkeitsarbeit, die nun mit der einstweiligen Verfügung beantwortet wird. Die FAU betont, dass sie die Kollegen weiterhin im Kampf um die vorenthaltenen Löhne unterstützen wird, u.a. durch Klagen gegen die Subunternehmen vor dem Arbeitsgericht. Zudem erinnert die FAU mit gezielten Aktionen immer wieder an die Verantwortung des Generalunternehmens Fettchenhauer. Dafür bekamen sie jetzt Unterstützung von unerwarteter Seite.

„Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen“, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (parteilos, für DIE LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. „Nach Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Damit referiert das Ministerium die seit 2002 geltende Rechtslage. Angesichts der Insolvenz des Generalunternehmens Fettchenhauer ist es trotzdem schwierig, die Forderungen durchzusetzen. Die FAU führt zunächst Klage gegen die Subunternehmen, behält sich aber auch eine Klage gegen den Generalunternehmer vor. Fettchenhauer arbeitet nach der Pleite seines vormaligen Unternehmens nun unter dem Firmennamen Fettchenhauer Construction weiter. Interessanterweise pflegt er auch zu dem Investor der Mall of Berlin, Harald Huth, weiterhin geschäftliche Beziehungen – Huth hatte nach Bekanntwerden des Skandals in der Berliner Zeitung vom 11.12. 2014 behauptet, dass die Geschäftsbeziehungen zu Fettchenhauer beendet worden seien.  „So wollen wir nicht mehr weiter- machen. Die Zusammenarbeit ist im Nachhinein sicher ein Fehler gewesen“, wird Huth in dem Blatt zitiert.

Die FAU braucht für die Fortführung des Arbeitskampfs Unterstützung und Spenden. Spenden können für den Arbeitskampf können auf folgendes Konto  überwiesen werden

Konto-Inh.: Allgemeines Syndikat Berlin
IBAN: DE45 1605 0000 3703 0017 11
BIC: WELA DE D1 PMB
Verwendungszweck: Spende

aus:

express – Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 2/2015

http://www.labournet.de/express/

Peter Nowak

Streit um Flüchtlingspolitik in Thüringen

Flüchtlingsproteste in Dresden und Erfurt. AfD und CDU machen Druck auf die linke Regierung

Erst versuchten Pegida-Anhänger das am vergangenen Samstag nach einer bundesweiten antirassistischen Demonstration in Dresden errichtete Refugee-Camp [1] anzugreifen [2]. Dann kam die Polizei und räumte das Camp. Reporter von der Zeit [3] brachten den Zusammenhang gut auf den Punkt:

Damit verschwindet ein nur kurz sichtbares Zeichen der Solidarität mit Geflüchteten, das Aktivisten als Antwort auf Pegida und staatliche Asylpolitik aufgebaut haben.

Die sächsische Landesregierung hat damit signalisiert, dass sie umsetzen kann, was Pegida nur fordert. Allen verbalen Abgrenzungsbemühungen zum Trotz ist man sich einig, dass Geflüchtete in Dresdens guter Stube nicht geduldet werden.

Auch die rot-rot-grüne Landesregierung gerät in der Flüchtlingsfrage von verschiedenen Seiten unter Druck. Die Landkreise Sonneberg, Greiz und der Wartburgkreis wollen beim Landesverwaltungsamt erreichen, dass sie vorübergehend keine Flüchtlinge mehr aufnehmen müssen [4]. Dahinter steckt der Versuch der abgewählten CDU, die Versuche der neuen Landesregierung, die Flüchtlingspolitik zu humanisieren, zu torpedieren.

Auch die Thüringer AfD, die zum rechten Flügel der Partei zählt, macht Druck [5] in der Flüchtlingsfrage und geißelt den Winterabschiebestopp für Flüchtlinge aus 25 Ländern als rechtswidrig [6]. Notfalls müssten die Geflüchteten wieder zurück in die Erstaufnahmeeinrichtung geschickt werden, forderte die Präsidentin des Landkreistages, die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU): „Das ist genau das, was wir nicht wollen.“

Ein solches Konzept wäre hart an der Grenze zu einer Abschiebeeinrichtung, konterte der Thüringische Migrationsminister Dieter Lauinger von den Grünen. Schließlich hatte sich die rot-rot-grüne Landesregierung eine Verbesserung der Situation der Flüchtlinge auf die Fahnen geschrieben. Der bis zum 31. März terminierte Abschiebestopp für Geflüchtete wurde von Flüchtlingsinitiativen als ersten Schritt begrüßt.

Doch sie erwarten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Geflüchteten im Land und setzen auf die Zivilgesellschaft. Die hat sich bereits vor einigen Wochen für ein Bleiberecht der Romafamilie Memedowich in Erfurt eingesetzt [7]. Es gab erste Erfolge, weil die Härtefallkommission sich ebenfalls für ein Bleiberecht der Familie ausgesprochen hat. Nun liegt der Fall bei der Erfurter Ausländerbehörde, die in einer Petition [8] aufgefordert wird, die Familie nicht auseinanderzureißen.

Am 4. März will ein zivilgesellschaftliches Bündnis ebenfalls in Erfurt die Abschiebung von Frau C. und ihren beiden schulpflichtigen Kindern aus Erfurt nach Tschechien verhindern [9]. Sie waren 2014 aus Kambodscha geflohen und haben in Deutschland Asyl beantragt. Weil sie in Tschechien zum ersten Mal das Gebiet der Europäischen Union betreten haben, ist nach der Dublin III Verordnung dieses Land für das Asylverfahren zuständig.

Diese Flüchtlinge fallen auch nicht unter den Winterabschiebestopp der Thüringischen Landesregierung. Doch die Familie hat Angst vor einem Leben in Tschechien. „Ich möchte, dass meine Kinder hier zur Schule gehen können und ich will selbst die deutsche Sprache lernen und hier Arbeit finden“, erklärt Frau C. Auch Alexandra Hoffmann fordert ein Bleiberecht für die Familie. „Eine Abschiebung ist ein gewaltsamer Eingriff in das Leben von Menschen“, erklärt sie gegenüber Telepolis.

Bereits am 24. Februar musste die Abschiebung der Mutter und ihrer beiden Kinder abgebrochen werden, weil 150 Menschen den Eingang zur Flüchtlingsunterkunft in Erfurt blockierten, in der die Familie untergebracht ist. Die Freude bei der Familie und ihren Unterstützern war groß, als der zuständige Einsatzleiter der Polizei erklärte, dass die Abschiebung angesichts der Proteste [10] abgebrochen wird. Für den 4. März ist der zweite Abschiebeversuch angekündigt.

Einen Tag läuft die sechsmonatige Frist ab, nach der sich aufgrund des Dublin III Verfahrens Deutschland um das Asylverfahren der Familie kümmern müsste. „Für uns ist es selbstverständlich, dass wir auch am 04. März ab 21 Uhr auf einer Kundgebung vor der Unterkunft in der Stauffenbergallee 25 gegen die Abschiebung unserer Freundinnen und Freunde protestieren werden“, erklärt Alexandra Hoffmann gegenüber Telepolis. Sie sieht auch die Landesregierung in der Verantwortung. „Es wird sich zeigen, ob in Thüringen eine Mutter mit ihren Kindern mit Polizeigewalt abgeschoben wird.“

Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/news/Streit-um-Fluechtlingspolitik-in-Thueringen-2566427.html

Links:

[1]

https://refugeestruggledresden.wordpress.com/

[2]

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44293/1.html

[3]

http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2015/03/03/dresden-raeumung-des-refugee-struggle-camps-nach-angriffen-von-pegida_18783

[4]

http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Thueringer-Landkreise-rebellieren-gegen-Asylplaene-der-Regierung-264034811

[5]

http://afd-thueringen.de/2015/03/obrigkeitsstaatliches-gehabe-afd-kritisiert-lauingers-erstaufnahmeplaene/

[6]

http://www.welt.de/regionales/thueringen/article137782585/Winterabschiebestopp-rechtswidrig.html

[7]

http://www.alle-bleiben.info/pm-kundgebung-vor-auslaenderbehoerde-in-erfurt/

[8]

https://www.openpetition.de/petition/online/reissen-sie-familie-memedovich-nicht-auseinander-dauerhaftes-bleiberecht-fuer-die-ganze-familie

[9]

http://breakdeportation.blogsport.de/2015/02/24/kinder-geben-anstoss-fuer-erfolgreiche-blockade-gegen-abschiebung-in-erfurt/

[10]

http://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/spontandemo-gegen-abschiebung-erfurt100.html

Filmpiraten durch FPÖ-Klage in ihrer Existenz bedroht

Verdeckte Kameras legalisiert

»Glaubt ihr, es macht Spaß, Drogen zu verkaufen?«

Wie eine Debatte um den Görlitzer Park abrupt ihr Ende fand

Eine Anwohnerversammlung zur Situation im Görlitzer Park lief am Donnerstagabend aus dem Ruder, als Protestierende per Abstimmung aus dem Saal geworfen werden sollten.

Die Debatte um den Görlitzer Park lässt die Wogen erst recht in Kreuzberg hochschlagen. Das wurde am Donnerstagabend deutlich, als das Bezirksparlament Kreuzberg-Friedrichshain zu einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema in das Jugendzentrum Chip geladen hatte. Ca. 280 Stadtteilbewohner waren gekommen. Alle waren sich einig, dass die Zustände rund um den Park nicht optimal sind. Doch worauf soll der Fokus liegen? Darüber stritten sich die Teilnehmer teilweise sehr lautstark. So berichteten zahlreiche Flüchtlinge, die in Kreuzberg leben, über ständige Polizeischikanen. Ein junger Mann aus Afrika brach in Tränen aus, als er über seine mit großen Strapazen verbundene Flucht erzählte. »Glaubt ihr, es macht mir Spaß Drogen zu verkaufen? Aber was soll ich machen, wenn ich meine Familie in Afrika versorgen muss und nicht arbeiten darf?«

Auch viele Anwohner vermittelten, wie empört sie über die starke Polizeipräsenz im Park sind. Andere Einwohner begründeten, warum sie der Drogenhandel vor allem auf den Wegen störe, an denen sich Kinder aufhielten. Dabei betonten allerdings viele der besorgten Eltern, dass sie sich nicht gegen die Flüchtlinge wenden.

Einige machten konkrete Vorschläge. So regte ein Mann an, im Görlitzer Park Areale zu errichten, in denen der Verkauf von Drogen möglich ist und andere, in denen ein Drogenhandel tabu sein soll. Dieser Vorschlag fand bei vielen Menschen Zustimmung, nicht aber beim ebenfalls anwesenden Staatssekretär des Berliner Innensenats Bernd Krömer (CDU). Er markierte auf der Versammlung den konservativen Hardliner und geißelte schwere Kriminalität im Görlitzer Park, die rigoros unterbunden werden müsse. Seine Ausführungen waren von Protesten vieler Teilnehmer begleitet. Öl ins Feuer goss auch die grüne Kreuzberger Bürgermeisterin Monika Herrmann, als sie den Kritikern vorwarf, gar nicht in Kreuzberg zu wohnen. »Ich bin 1981 hier hergezogen und soll hier jetzt den Mund halten«, rief ein Mann. Als eine Moderatorin über den Vorschlag abstimmen lassen wollte, dass die Kritiker von Krömer und Herrmann polizeilich aus dem Saal geräumt werden sollen, war die Empörung auch bei manchem Mitglied der Grünen groß. »Ich überlege, ob ich noch in dieser Partei bleibe«, rief ein empörter älterer Mann, bevor er den Saal verließ. Obwohl sich die Wogen wieder geglättet hatten und viele Teilnehmer die Diskussion fortsetzen wollten, bestand die Moderatorin auf dem Abbruch der Debatte.

Peter Nowak

Mit Klagen schlagen

Die rechtspopulistische FPÖ überzieht ihre Gegner mit einer Klagewelle. Mittlerweile ist auch ein antifaschistisches Medienprojekt aus Erfurt betroffen.

Antifaschistische Medienschaffende kennen das Problem. Rechte benutzen Texte, Fotos oder Videos ohne Erlaubnis und instrumentalisieren diese für ihre Propaganda. In der Regel genügt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, um solche Aneignungsversuche von rechts zu beenden. Das dachte auch das Erfurter Kollektiv der Filmpiraten, das seit mehr als zehn Jahren Videos von antifaschistischen Aktionen und sozialen Protesten ins Netz stellt. Anfangs konzentrierte sich das Medienprojekt, für das alle Beteiligten unentgeltlich arbeiten, auf Thüringen. In den vergangenen Jahren hat es seinen Tätigkeitsbereich ausgeweitet. So berichteten die Filmpiraten auch über das Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten unter anderem schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Zu dieser Veranstaltung lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein.

Weil Josef S. trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß, sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschismus (Jungle World 31/14). Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh S. im vorigen Jahr einen Preis für Zivilcourage. Die FPÖ zeigte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihrem Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nichtkommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, berichtet der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten im Gespräch mit der Jungle World. Daher waren die linken Medienjournalisten sich auch sicher, dass die FPÖ das Video nach einer Abmahnung von ihrer Homepage entfernen würde.

Doch die FPÖ reagierte mit einer juristischen Strategie, die für die Filmpiraten existenzbedrohend werden könnte. Die rechtspopulistische Partei verklagte den Verein vor dem Wiener Handelsgericht.

»Sie werfen uns vor, falsche Behauptungen aufzustellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern. In der Anklage berufen sie sich auf die freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention«, erklärt Smendek. Dass die FPÖ mit dem Versuch, die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in eine Verletzung der Meinungsfreiheit umzudeuten, juristischen Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Doch die mit dem Verfahren verbundenen Kosten belasten die Filmpiraten bereits jetzt.

Der Streitwert beträgt 35 000 Euro. Zusätzlich werden den Filmpiraten 2 698,13 Euro in Rechnung gestellt. In der Klage wird der Verein aufgefordert, innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen. »Bis jetzt sind schon über 5 000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, so Smendek. Zumindest diese Kosten sind bereits durch eine Solidaritätskampagne gedeckt.

Mittlerweile ist auch bekannt geworden, dass die FPÖ ihre Kritiker in Österreich mit einer Klagewelle überzieht. Unter der Überschrift »Linksaktivisten klagen über FPÖ-Klagen« berichtete der Wiener Kurier im Januar über eine Pressekonferenz, auf der mehrere antifaschistische Organisationen darüber berichteten, wie ihre Existenz durch juristische Manöver der FPÖ gefährdet wird. Dort informierte die Initiative »Heimat ohne Hass«, die rechtsextreme Aktivitäten in sozialen Netzwerken dokumentiert, über eine Urheberrechtsklage der Polizeigewerkschaft AUF, die der FPÖ nahesteht, wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das einen Personalvertreter zeigt, der bei der Räumung der »Pizzeria Anarchia« in Privatkleidung, mit Pistole und Eisernem Kreuz aufgetreten war. Der Streitwert, der für die antifaschistische Initiative existenzbedrohend sei, betrage 33 400 Euro.

Auch der ehemalige Kriminalbeamte und Datenforensiker Uwe Sailer geriet wegen seiner deutlich geäußerten Ablehnung der FPÖ ins Visier der rechten Partei. So heißt es auf der Internetplattform Linkswende: »Seit 2008 wird der fleißige Nazi-Aufdecker und Kenner der rechten Szene, Uwe Sailer, gezielt von der FPÖ verleumdet. Er soll mittels Klagen in den finanziellen Ruin getrieben werden.« Die Freiheitlichen hätten gegen Sailer mehr als 70 Anzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Urheberrechtsverletzungen gestellt. Alle Verfahren seien letztlich eingestellt und Sailer entlastet worden. Doch auf einem Teil der Verfahrenskosten blieb er sitzen. In einem Interview mit Linkswende sagte Sailer: »Die FPÖ bringt etwa eine Urheberrechtsklage mit einem Streitwert von 1 600 Euro ein. Kurz vor der Verhandlung zieht sie die Klage zurück und man bleibt als Beschuldigter trotzdem auf 400 Euro für Gericht und Anwalt sitzen.«

Ein Autor der Internetplattform kritisiert: »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen.« Nun versucht die FPÖ mit ihrer Klage gegen die »Filmpiraten«, diese Methode auch über Österreich hinaus auszuweiten.

Wie bei den österreichischen FPÖ-Gegnern ist auch in diesem Fall ein Projekt betroffen, das seit seiner Gründung eng mit antifaschistischem Engagement verbunden ist. Initiiert wurde das Medienprojekt Filmpiraten von jungen Linken aus dem Umfeld des besetzten Hauses auf dem ehemaligen Unternehmensgelände von Topf & Söhne in Erfurt. Der Industriebetrieb baute die Krematorien in verschiedenen Konzentrationslagern auch im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Die Bewohner und Unterstützer des im April 2009 geräumten Gebäudes haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Geschichte von Topf & Söhne bekannt und in Erfurt ein Gedenkort eingerichtet wurde (Jungle World 17/09). Zu den bekanntesten Videoarbeiten der Filmpiraten gehört der Film »Topfgang« von 2005, der einen Rundgang über das damals noch besetzte Gelände von Topf & Söhne dokumentiert. Neben der historischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen gehörte bei den Hausbewohnern und ihren Unterstützern auch die Kritik am Nationalismus insbesondere in seiner deutschen Ausprägung zu den Schwerpunkten. Berühmt sind die Demons­tratio­nen, die über mehrere Jahre für den Vorabend des 3. Oktober in Erfurt organisiert wurden. Die Medienarbeit der Filmpiraten begann 2004 denn auch mit einer kurzen Dokumentation der antinationalen Demonstration. Damit sie ihre Arbeit fortsetzen können, rufen sie auf ihrer Homepage unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« zu Spenden auf. Ende Februar soll der Prozess in Wien beginnen, berichtete der MDR.

http://jungle-world.com/artikel/2015/08/51477.html

Peter Nowak

Geld als Druckmittel

Wegen eines Rechtsstreits mit der FPÖ steht ein Erfurter Filmkollektiv vor dem Aus

Die Freiheitliche Partei Österreichs nutzt unrechtmäßig Videomaterial von Erfurter Aktivisten – und verklagt sie auch noch auf 35 000 Euro. Doch sie wollen nicht aufgeben.

Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten der Erfurter »Filmpiraten« über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich das Videokollektiv auf außerparlamentarische Aktivitäten in Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera vor Ort, wenn Menschen auf die Straße gehen.

Auch die Proteste gegen den Wiener Akademikerball im Jahr 2013 und das Verfahren gegen den Antifaschisten Josef S. aus Jena hielten sie im Bild fest und veröffentlichten zwei Filme auf der Videoplattform Youtube. Dem deutschen Studenten wurde in Österreich schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Trotz unklarer Beweislage saß er monatelang in Untersuchungshaft, was von Menschenrechtsorganisationen als Kriminalisierung kritisiert wurde. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.

Die FPÖ, die alljährlich zu dem Akademikerball einlädt, stellte Ausschnitte der Videos über den Prozess und die Preisverleihung gegen Josef S. auf ihren Kanal FPÖ-TV – ohne die Filmpiraten zu fragen. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, erklärt Jan Smendek von den »Filmpiraten« gegenüber »nd«. Sie haben der FPÖ daher durch ihre Anwältin eine Unterlassungsaufforderung mit Abmahnung geschickt.

Als Reaktion reichte die FPÖ ihrerseits beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen den Verein ein – wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk erklärte ein Sprecher: »Wir fordern in unserer Klage weder Geld noch sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den Filmpiraten behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen.«

Die rechte Partei überzieht auch andere Kritiker mit Klagen. In Österreich sind davon die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und der Datenforensiker Uwe Sailer betroffen, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiert. Die solvente Partei versucht damit, ihre Kritiker finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der »Linkswende«.

Die Filmpiraten sind durch die Klage in ihrer Existenz bedroht, auch wenn sie wenig Aussicht auf Erfolg hat. Grund ist die Höhe des Streitwerts. Der wurde von der FPÖ auf 35 000 Euro festgelegt und das macht die Geschichte für die Filmpiraten so unangenehm. Denn anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten bemessen. »Bis jetzt sind schon über 5000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, erklärt Smendek. Zudem gehen ihre Anwälte davon aus, dass die FPÖ über mehrere Instanzen klagen könnte, so dass die Kosten schnell mehrere zehntausend Euro übersteigen würden. Zu viel für den kleinen Verein, der seine Projekte ehrenamtlich verwirklicht. Unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« rufen die Videoaktivisten nun zu Spenden auf.

Peter Nowak

Verführt vom FBI

Ein junger Umweltaktivist saß zehn Jahre in Haft – für Terrorpläne des Geheimdienstes

Erst hat das FBI eine Terrorgruppe selbst geschaffen und dann die Mitglieder hoch verknackt. Das wurde nun bewiesen und Eric McDavid, der von einer FBI-Agentin angestiftet wurde, kam vor einigen Tagen frei.

Fast zehn Jahre war Eric McDavid inhaftiert. 2008 war er wegen Beteiligung an einer »ökoterroristischen Verschwörung« zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden. Er soll Attentate gegen Handymasten, Forschungseinrichtungen und Staudämme geplant haben. McDavid gehörte zu einer in den USA aktiven ökonarchistischen Szene, die auch militant gegen solche Einrichtungen vorgeht. Doch Bomben hatte der heute 37-Jährige nie gelegt. Seine Verurteilung basierte im Wesentlichen auf Briefen, die er mit seiner damaligen Freundin über Anschlagspläne gewechselt hatte.

Diese Freundin arbeitete in Wirklichkeit für den FBI und bekam für ihren Job 65 000 Dollar. Ohne die damals 17-jährige Frau, die im Anarcholook in der US-Szene auftauchte, hätte es die ökoanarchistische Gruppe um McDavid nie gegeben. Sie führte die drei weit voneinander entfernt lebenden Männer zusammen, sie drängte zu Aktionen. Eric McDavid, der sich in sie verliebt hatte, machte sie klar, dass erst die revolutionären Aufgaben erfüllt werden müssten, bevor eine romantische Beziehung infrage komme. Dazu ist es nie gekommen. Nachdem die FBI-Agentin Materialien zum Bombenbau geliefert hatte, ließ sie das Trio auffliegen.

Für die jungen Aktivisten war es ein doppelter Schock. Eine angebliche Genossin entpuppte sich als FBI-Agentin, die alle ihre Schritte mit dem Geheimdienst abgestimmt hatte. Zudem drohten ihnen langjährige Haftstrafen. Unter diesen Druck bekannten sich zwei der Angeklagten schuldig und belasteten McDavid, der ein Schuldgeständnis ablehnte, schwer. Nach dessen Verurteilung forderte eine kleine linke Szene in den USA weiter seine Freilassung.

Dass er nach knapp der Hälfte der Strafzeit frei kam, hat er einer Freundin zu verdanken. Jenny Esquivel erreichte die Freigabe der zurückgehaltenen FBI-Dokumente. Darunter befanden sich die Liebesbriefe, die sich die FBI-Agentin und McDavid schrieben. Während des Verfahrens hatte das FBI die Existenz dieser Briefe bestritten und damit entlastendes Beweismaterial zurückgehalten. Nach der Veröffentlichung wurde deutlich, wie das FBI die angebliche Terrorgruppe erst geschaffen und idealistische junge Leute, die sich gegen Ungerechtigkeiten einsetzen wollten, damit kriminalisiert hat.

Nach McDavids Freilassung schrieb Esquivel in einem Offenen Brief: »Wir dürfen nicht vergessen, dass Erics Fall nur einer von vielen ist. Hunderte Menschen, darunter eine Menge von Muslime sitzen aus religiösen und politischen Gründen im Gefängnis.« Tatsächlich wurden in der letzten Zeit immer wieder Fälle von Menschen aus der islamistischen Szene bekannt, die sich in Internetforen mit scheinbar Gleichgesinnten austauschten, die ihnen Tipps zum Bombenbau und für Anschlagsziele gaben und sich später als FBI-Agenten erwiesen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/959050.verfuehrt-vom-fbi.html

Peter Nowak

Peter Nowak

Er hatte das Pech, sich in eine FBI-Agentin zu verlieben

Der Fall von Eric McDavid sollte auch hierzulande Anlass sein, die Rolle der Geheimdienste bei der Kriminalisierung kritischer zu betrachten

Fast 10 Jahre war Eric McDavid[1] inhaftiert. Als er kürzlich aus dem Gefängnis von Sacramento entlassen[2] wurde, strahlte er über das Gesicht. Denn eigentlich war der Ökoanarchist im Jahr 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 7 Monate verurteilt worden.

Vorgeworfen wurde ihm eine ökoterroristische Verschwörung. Konkret soll er Attentate gegen Handymasten, Forschungseinrichtungen und Staudämme geplant haben. Dabei handelt es sich um Objekte, die bei einer größeren ökoanarchistischen Szene[3] in der Kritik stehen. Bomben hatte McDavid nie gelegt. Seine Verurteilung basiert im Wesentlichen auf Briefen, die er mit seiner vermeintlichen Freundin gewechselt hatte, die in Wirklichkeit eine FBI-Agentin war und für ihren Job 65.000 US-Dollar bekam.

Doch die 17-jährige Frau, die im Anarcholook in der US-Szene auftauchte, war nicht nur eine stille Beobachterin. Sie muss es verstanden haben, idealistische junge Menschen, die sich gegen Ungerechtigkeiten engagieren und die sich abseits von Großdemonstrationen engagieren wollten, zu motivieren. Sie organisierte eine ökoanarchistische Gruppe. Die Autos, mit denen sie die weit entfernt wohnenden Menschen zusammenbrachte, waren vom FBI verwanzt. Wenn die drei jungen Menschen Zweifel an der Aktion hatten, war es die FBI-Agentin, die sie antrieb. Eric McDavid erpresste sie regelrecht damit, dass erst die revolutionären Aufgaben erfüllt werden müssten, bevor eine romantische Beziehung infrage komme.

Dazu kam es nie. Denn nachdem die FBI-Agentin die Materialien zum Bombenbau geliefert hatte, ließ sie das Trio auffliegen. Schließlich war nun Gefahr im Verzuge. Für die jungen Aktivisten war es ein doppelter Schock. Eine angebliche Genossin entpuppte sich als FBI-Agentin, die alle ihre Schritte mit dem Geheimdienst abgestimmt hatte. Auch die Liebesbriefe zwischen ihr und McDavid wanderten zum Geheimdienst. Zudem drohten ihnen nun langjährige Haftstrafen. Daher erklärten sich zwei der Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und belasteten McDavid, der ein Schuldgeständnis ablehnte. Dafür wurde ihm die fast 20jährige Haftstrafe aufgebrummt, während seine Gruppenmitglieder geringe Gefängnisstrafen bekamen.

Eine kleine Gruppe hatte die Forderung nach der Freilassung von McDavid nie aufgegeben. Eine seiner Freundinnen sorgte auch für seine Freilassung. Sie bemühte sich beharrlich um die zurückgehaltenen FBI-Dokumente, darunter die Liebesbriefe, die sich die FBI-Agentin und McDavid schrieben. Während des Verfahrens hatte das FBI gegenüber seinen Anwalt bestritten, dass es diese Briefe überhaupt gibt. Nun wurde offensichtlich, in welcher Weise das FBI die angebliche Terrorgruppe überhaupt erst geschaffen hat. Es scheint vor allem darum gegangen sein, kritische Menschen zu kriminalisieren.

Hunderte weitere Menschen wurden unter ähnlichen Umständen verurteilt

Nach McDavids Freilassung erinnerte die Freundin in einen Brief[4]daran, dass nach dem 9.11. zahlreiche Menschen auf ähnliche Weise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.

We are anxious to celebrate! But we also must remember that Eric’s case is just one among many – and it is by no means the most egregious. Since 9/11 the state has engaged in political prosecutions of hundreds of people in this country – the majority of them from Muslim communities – for their religious and political affiliations. And our comrades continue to be targeted and arrested for daring to dream. We are overjoyed that Eric is coming home. But we also know that we must never rest until all are free.

Diese Sätze sind sicher in einer Zeit nicht populär, wo nach den dschihadistischen Anschlägen in großen Teilen der Öffentlichkeit die Devise gilt, der Staat müsse Härte zeigen. Doch damit wird unterschlagen, dass oft junge Menschen in eine Falle gelockt und über Jahre weggesperrt werden.

Das aktuelle Beispiel ist er wenige Tage alt. Der 20jährige Christopher Lee Cornell, der sich auf Twitter als Sympathisant des „Islamischen Staats“ dargestellt hatte, hatte im Internet einen FBI-Agenten, der sich als Gesinnungsfreund ausgab, von einem geplanten Anschlag berichtet[5], heißt es in den Meldungen[6], die oft kaum kritisch hinterfragt werden. Festgenommen wurde er, nachdem er sich eine Schusswaffe und Munition gekauft hatte.

Der Fall McDavid macht misstrauisch. Was genau hat der junge Mann gesagt und welche Rolle spielte der FBI-Mann? Hat der ihn vielleicht erst auf die Bomben und wie er sie beschaffen kann, hingewiesen? Das geht aus der Anklage[7] nicht näher hervor. Schließlich ist es für eine Verurteilung nötig, dass der Beschuldigte mehr als nur vage Bekundungen, einen Anschlag zu planen, äußert. Wenn dann ein vermeintlicher Freund im Internet auftritt, mit angeblichen Kontakten angibt und weitere Details beisteuert, wird aus solchen vagen Plänen schnell die konkrete Vorbereitung eines Anschlags, was für eine langjährige Verurteilung nötig ist.

Nach diesem Muster[8] sind in den letzten Jahren zahlreiche Verurteilungen junger Islamisten abgelaufen (Das FBI als Terrorhelfer[9], Wie man einen Terroristen macht[10]). Meist suchten sie Kontakt im Internet und stießen auf Gesinnungsfreunde, die sich als FBI-Agenten entpuppten. Natürlich könnte man einwenden, hier sei Schlimmeres verhindern wurden. Was wäre gewesen, wenn diese jungen Islamisten im Internet nicht auf Geheimdienstler, sondern auf tatsächliche Gesinnungsfreunde gestoßen wären?

Dieser Einwand kann nicht einfach beiseite gewischt werden. Denn tatsächlich handelt es sich bei den Menschen, die im Internet Kontakte suchen, oft schon um Islamisten. Doch der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Man muss mit der Gegenfrage antworten, was geschehen wäre, wenn die jungen Islamisten im Internet auf vermeintliche Gesinnungsfreunde gestoßen wären, die aber kein Interesse haben, sie über Jahre wegzusperren, sondern die den Zweifel an in ihnen wachrufen wollen? Schließlich handelt sich bei jungen Menschen, die im Internet nach Unterstützung für einen Anschlag suchen, nicht um ideologisch gefestigte Menschen, die eine Gruppe hinter sich haben.

Wenn dann der Geheimdienst den jungen Menschen überhaupt erst die Mittel an die Hand gibt, die sie zu einer terroristischen Gefahr machen würden, wenn sie nicht verhaftet werden, handelt es sich endgültig nicht mehr um Gefahr im Verzug, sondern um eine Radikalisierung, die vom FBI orchestriert und dann kontrolliert an die Justiz übergeben wird. Gerade in einer Zeit, in der die Gefahr vor islamistischen Anschlägen durchaus real und keineswegs von Geheimdiensten erfunden wurde, ist es wichtig, auch für die Einhaltung der Menschenrechte der Beschuldigten einzutreten. Das gilt in den USA genau so wie in allen anderen Teilen der Welt. In den letzten Tagen war immer wieder die Rede davon, dass vermeintliche Islamisten festgenommen wurden, wesentlich geringer ist die öffentliche Resonanz, wenn sie wie jetzt in Belgien wieder freigelassen werden mussten, weil die Beschuldigungen so schwerwiegend nicht sind.

Erinnerungen an den Agenten Mark Kennedy

Der Fall McDavid hätte durchaus auch in Deutschland passieren könnten. Er erinnert an den britischen Agenten Mark Kennedy, der auch in Deutschland in linken Zusammenhängen aktiv war (Grenzüberschreitende Spitzel[11]). Auch er hat vor allem globalisierungskritische und ökoanarchistische Strukturen infiltriert und ist dabei gezielt in Absprache mit den Geheimdiensten eine Liaison mit Aktivistinnen eingegangen. Mehrere der betroffenen Frauen führen seit Jahren eine juristische Auseinandersetzung mit den verantwortlichen Geheimdiensten.

Bis heute ist nicht klar, ob es je zu einer Anklage kommt, weil die Geheimdienste alles tun, um einen öffentlichen Prozess zu verhindern. Eine der betroffenen Frauen hat kürzlich in einen Interview[12] ihre Beweggründe für die juristischen Schritte erklärt und kritisiert auch die Berichterstattung der meisten Medien:

Vom ersten Tag an waren Journalisten heiß auf diese Geschichte. Das Problem ist: Es geht nicht um den Sex, es ist keine James-Bond-Story. Es geht um etwas ganz anderes: Mein Leben wurde zum Gegenstand einer staatlichen Invasion. So viel von dem, was ich lebte, stellte sich als Lüge heraus. Es ist irreal. All die Jahre verschwinden, alles verschwindet. Der Blick auf dein Leben verändert sich komplett. Es ist schwer, wieder Vertrauen aufzubauen.

Über ihren vermeintlichen Geliebten, den sie als Mark Stone kennenlernte, schreibt die Frau:

Diese Figur gibt es nicht. Mark Stone war keine Person. Er wurde erfunden. Er bekam Pässe und einen Führerschein, hatte Befehle, reagierte auf Anweisungen. Seine Chefs haben operative Entscheidungen über mein Leben geführt. Sie haben entschieden, ob wir zusammen zu Abend essen. Er war keine Person, er war das Werkzeug.

Diese eindrücklichen Worte bekommen durch den Fall McDavid noch eine zusätzliche Bestätigung. Es ist auch ein Plädoyer dafür, gerade in Zeiten der weltweiten Verunsicherung nicht in scheinbar kurzen Prozessen, harten Strafen und der Staatsgewalt die Lösung von Problemen zu sehen.

http://www.heise.de/tp/artikel/43/43896/1.html

Anhang

Links

[1]

http://supporteric.org/

[2]

http://supporteric.org/updates.htm#ericisfree

[3]

http://earth-liberation-front.com/

[4]

http://supporteric.org/updates.htm#ericisfree

[5]

http://www.washingtonpost.com/world/national-security/ohio-man-arrested-in-alleged-plot-to-attack-capitol/2015/01/14/044e9ca8-9c36-11e4-96cc-e858eba91ced_story.html

[6]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-01/usa-anschlag-kapitol-vereitelt

[7]

https://s3.amazonaws.com/s3.documentcloud.org/documents/1502448/criminal-complaint-for-islamic-state-sympathizer.pdf

[8]

http://www.washingtonpost.com/national/details-on-fbi-sting-operations-since-2001-terror-attacks/2015/01/15/bff79b52-9cfa-11e4-86a3-1b56f64925f6_story.html

[9]

http://www.heise.de/tp/artikel/42/42333/

[10]

http://www.heise.de/tp/artikel/37/37645/

[11]

http://www.heise.de/tp/artikel/33/33938/

[12]

http://www.taz.de/!152839/

Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit

ARBEIT Die Freie Arbeiter Union (FAU) setzt sich für rumänische Bauarbeiter ein. Nun bekommt sie Ärger

Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) 20 rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen.

Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer der taz vorliegenden Einstweiligen Verfügung der FAU verboten zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einem Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit erhalten“. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den Verantwortlichen eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die FAU Berlin musste Texte auf ihrer Homepage ändern.

„Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften“, erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek und spricht von einem Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Sie kritisiert, dass ein Richter die Einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen können. „Die rechtliche Situation sieht vor, dass, wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften“, erklärt auch der Pressesekretär der FAU-Berlin, Stefan Kuhnt. Unterstützung bekommt die FAU von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion, Azize Tank (Linke): „Es ist kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der rumänischen Bauarbeiter geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand wurden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich weiterhin um Aufklärung bemühen.“

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2015%2F01%2F19%2Fa0094&cHash=8127f4f6fbd56442433cb6e5dcf4cf25

Peter Nowak

»Mall of Berlin« gegen die FAU

Unternehmer erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Gewerkschaft

Die FAU, die sich nach eigenen Angaben für um den Lohn geprellte Arbeiter einsetzt, darf öffentlich keine Kritik mehr am Bauherren der »Mall of Berlin« üben.

Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) acht rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der »Mall of Berlin« beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer »nd« vorliegenden Einstweilige Verfügung der FAU verboten, zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einen Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt »eine große negative Öffentlichkeit erhalten« Die FAU darf künftig auch nicht mehr behaupten, dass es gegen die Firma Fettchenhauer Vorwürfe der »massiven Schwarzarbeit« und der »Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger« gegeben hat. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die FAU Berlin musste inzwischen mehrere Texte auf ihrer Homepage ändern.

»Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften«, sagt FAU-Sekretärin Nina Matzek und spricht von einem Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Sie kritisiert, dass ein Richter die Einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin in den letzten Wochen ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen können. »Die rechtliche Situation sieht vor, dass wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften«, erklärt auch der Pressesekretär der FAU-Berlin, Stefan Kuhnt. Für ihn ist die Auseinandersetzung mit der Einstweiligen Verfügung nicht beendet. »Jetzt wird der Fall politisch.«

Unterstützung bekommt die FAU von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Azize Tank. »Es ist doch kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der um ihre Löhne geprellten rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand, wurden auch auf der Baustelle sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich auch weiterhin parlamentarisch für eine Aufklärung bemühen. Ein perfides System der Ausbeutung von Wanderarbeitern darf es weder in Berlin noch anderswo geben«, erklärt die Bundestagsabgeordnete dem »nd«.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/958790.mall-of-berlin-gegen-die-fau.html

Peter Nowak

Per Konjunktiv in den VS-Bericht

Die »Kritische Uni« Rostock im Geheimdienst-Visier

»Extremismus der Mitte? Rostocker Profs und der rechte Rand«, lautet der Titel eines Flugblattes, auf dem die Initiative »Kritische Uni« einige Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Rostock kritisch unter die Lupe nimmt. Dort wird einem Professor für Alte Geschichte vorgeworfen, in seinen Vorlesungen das Bild eines Kampfes der Kulturen zu zeichnen, bei dem sich östliche Barbaren und westliche Zivilisationen gegenüber stehen. Auch Mitgliedschaften in Burschenschaften oder die Publikationen bei Zeitungen am rechten Rand werden in der Flugschrift aufgeführt. Alle Behauptungen wurden mit Quellen belegt und keiner der aufgegeführten Personen ging juristisch gegen die Schrift vor. Dennoch wird ihr und der verantwortlichen Gruppen ein Absatz im Verfassungsschutzbericht von Mecklenburg-Vorpommern gewidmet.

»Ein dem Anschein nach linksextremistischer Hintergrund dürfte auch einer Outing-Aktion an der Rostocker Universität im Jahre 2013 zugrundeliegen, in deren Rahmen Dozenten des Historischen Instituts der Universität wegen ›Verbindungen ins rechte Milieu‹ bezichtigt wurden«, heißt es im Verfassungsschutzbericht.

Dass eine kritische Beschäftigung mit rechten Bestrebungen zu einem Eintrag in den VS-Bericht führt, ist für den ASTA und den Studierendenrat der Rostocker Universität unverständlich. »Der Diskurs ist das grundlegende Prinzip jeder Hochschule. Das Verbreiten von Flugblättern an einer deutschen Universität von einem Geheimdienst verfolgen zu lassen, widerspricht diesem Prinzip und ist daher kategorisch abzulehnen«, heißt es in einer Stellungnahme der Studierendenschaft.

Auch der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Hikmat Al-Sabty, zeigt sich befremdet, dass eine linke Hochschulgruppe ein Fall für den Verfassungsschutz geworden ist. »Die Studentengruppe ›Kritische Uni‹ hat mit einer Flugblattaktion im Herbst 2013 auf die Gefahr des Extremismus im Bereich der Dozierenden am Historischen Institut hingewiesen. Was der Verfassungsschutz daran zu bemängeln hat, oder welche angeblichen Gefahren von dieser Gruppe drohen, erschließt sich mir nicht«, erklärt Al-Sabty. Ein Eintrag im VS-Bericht könne für Mitglieder der Gruppe Probleme beim Berufseinstieg bedeuten, befürchtet er.

Diese Angst scheinen auch die Mitglieder der Gruppe, die seit mehr als 18 Monaten an der Historischen Fakultät der Rostocker Universität aktiv ist, zu teilen. Sie wollen anonym bleiben und machen auch keine Angaben über ihre Anzahl. Die Vorsicht ist nicht unverständlich. Schließlich bestehe die Gefahr, dass sie wegen ihrer antifaschistischen Aktivitäten auch ins Visier von rechten Gruppen kommen könnten.

Der Pressesprecher des Innenministeriums in Schwerin, Michael Teich, betont gegenüber »nd«, dass die Studentengruppe ›Kritische Uni‹ kein Beobachtungsobjekt des Landesverfassungsschutzes sei. Nur die Aktionsformen seien Gegenstand des Berichts. »Der Beitrag im Jahresbericht 2013 wurde vor dem Hintergrund der für Linksextremisten typischen Aktionsform des ›Outing‹ mit der Einleitung ›Ein dem Anschein nach linksextremistischer Hintergrund‹ versehen«, so Teich. Über Internetveröffentlichungen sei der Verfassungsschutz auf die Aktion gestoßen. In der Vergangenheit stand der Landes-VS bereits in der Kritik, weil die Punkband Feine Sahne Fischfilet, die häufig auf Antifakonzerten auftritt, als Teil der linksextremen Szene des Landes aufgeführt wurde.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/958590.per-konjunktiv-in-den-vs-bericht.html

Peter Nowak

»Die soziale Frage hinter Gittern aufwerfen«

Im Mai 2014 wurde in der JVA Tegel in Berlin die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) gegründet. Oliver Rast ist einer der Gründer und seit dem Ende seiner Haftzeit Sprecher der Gewerkschaft. Er ist seit Jahren in der radikalen Linken aktiv. 2011 wurde Rast wegen angeblicher Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« zu eine dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Mit ihm sprach die Jungle World über die Arbeit der Gefangenengewerkschaft und Möglichkeiten der Organisation von Häftlingen.

In jüngst veröffentlichten Beiträgen aus Ihrer Anfangszeit in der JVA Tegel schreiben Sie, dass der Klassenkampf hinter Gittern vorbei sei. Die Individualisierung sei so groß, dass Inhaftierte eher mit der Anstaltsleitung paktierten, als sich untereinander zu solidarisieren. Sind Gefangenenproteste passé?

Als ich im Mai 2013 vom sogenannten offenen in den geschlossenen Vollzug verfrachtet wurde, wurde ich erstmal mit der Situation konfrontiert, dass vom pulsierenden Klassenkampf hinter Gittern nichts wahrzunehmen war. Als jemand, der in den achtziger Jahren politisch sozialisiert wurde, musste ich nun kapieren, dass die Zeiten der Knastkollektive politischer Gefangener und breit getragener Kampagnen für deren Forderungen vorbei sind. Ich musste die Bilder, die sich in meiner Vorstellungswelt festgesetzt hatten, wegräumen, um einen klareren Blick auf die Verhältnisse vor Ort zu entwickeln. Der Klassenkampf lässt sich in der Parallelwelt des Knastes weder inszenieren noch von außen hineintragen.

Für mich stellte sich also die Frage, wie ich als politisches Subjekt im Knast auftreten will. Gefangenenhilfs- und Solidaritätsorganisationen versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Haftbedingungen zu thematisieren und das Knastsystem in Frage zu stellen. Aber eine wirkliche Zugkraft für die Mehrheit der Gefangenen stellen sie nach meinen Erfahrungen nicht dar. Es brauchte einen inhaltlichen Aufhänger und einen praktischen Anlass, damit Gefangene unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Hintergrund zusammenfinden konnten.

Wie kam es dann dazu, dass Sie schließlich aus dem Knast heraus eine Gefangenengewerkschaft ins Leben riefen?

Das sieht in der Rückschau sicherlich durchdachter und planvoller aus, als es in dem Moment tatsächlich ablief. Sowohl bei mir als auch bei meinen Mitdiskutanten vor und hinter der Knastmauer war viel Skepsis vorhanden, wie weit die vage Idee einer Gefangenenunion tatsächlich umgesetzt werden könnte. Letztlich war es das Zusammenspiel von drei Hauptfaktoren, das dazu führte, dass mein inhaftierter Kollege Mehmet Aykol und ich die »Gefangenengewerkschaft der JVA Tegel« gründeten, die wenig später in »Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)« umbenannt wurde.

Welche Faktoren waren das?

Erstens bin ich seit einigen Jahren Mitglied der Industrial Workers of the World (IWW), auch Wobblies genannt, sowie der gleichfalls traditionsreichen Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU). Ich wollte mein basisgewerkschaftliches und revolutionär-unionistisches Engagement auch unter den widrigen Knastbedingungen fortsetzen.

Zweitens stützen wir uns auf geltendes Recht. Zum einen berufen wir uns auf ein Grundrecht, das auch für Inhaftierte nicht außer Kraft gesetzt ist: die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Zum anderen haben wir uns, wie es eine gängige Rechtspraxis von Gewerkschaften ist, als »nicht rechtsfähiger Verein« nach dem BGB konstituiert.

Und drittens sahen wir die dringende Notwendigkeit, die soziale Frage hinter Gittern aufzuwerfen, womit wir den neuralgischen Punkt vieler, wenn nicht gar aller Gefangenen getroffen haben.

Sie sind mit zwei Hauptforderungen angetreten: Mindestlohn und Rentenversicherung für Inhaftierte. Wie wollen Sie diese durchsetzen?

Wir haben uns bewusst auf ein Minimalprogramm beschränkt. Die Klarheit der Forderungen nach Mindestlohn und Rentenversicherung für Gefangene ist ein Teil des »Erfolgsrezepts« der GG/BO. Das entspricht absolut lebensnahen Bedürfnissen von Inhaftierten. Dadurch entsteht eine Interessengemeinschaft, die die sonst so übliche Fraktionierung unter Gefangenen punktuell überwindet. Außerdem bringen wir uns in allgemeine öffentliche Debatten nach einem Mehr an sozialer Gerechtigkeit ein. Das verschafft uns eine doppelte Anschlussfähigkeit, die uns eine relativ breite Resonanz beschert hat.

Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir uns im Bündnis mit anderen Kräften in sozialen Bewegungen verankern. Hierüber hoffen wir, Kräfteverhältnisse verschieben zu können. Wir wissen aber auch, dass wir gegen gewichtige Akteure in Bund und Ländern anlaufen, die jede sozialreformerische Veränderung, auch wenn sie lediglich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz pocht, für einen Akt der Meuterei halten.

Gleich nach der Gründung der GG/BO wurden gewerkschaftseigene Unterlagen beschlagnahmt. Hat die Repression der Anstaltsleitung der JVA Tegel die Gefangenenbewegung beschleunigt?

Zweifellos haben die Zellenrazzien in Tegel den Grad des öffentlichen Interesses erhöht und somit unsere anfängliche Entwicklung etwas beschleunigt. Allerdings bezwecken solche Maßnahmen immer, uns die Legitimität als gewerkschaftliche Initiative abzusprechen. Das soll unter den Gefangenen Verunsicherung erzeugen. Uns ist klar, dass potentiell interessierte Insassen davon abgehalten werden sollen, sich der GG/BO anzuschließen.

Nun haben die Damen und Herren im Justizapparat das Problem, dass wir existieren – und zwar, wie erwähnt, auf einer formaljuristisch fundierten Basis. Wir nehmen lediglich ein Grundrecht in Anspruch, das der bürgerliche Staat selbst einer »sozialen Randgruppe« wie Inhaftierten nicht vorenthalten will.

Einige unserer aktivsten Mitglieder erfahren momentan die »Klassenjustiz« ganz reell. Insbesondere für agile Gewerkschafter hinter Schloss und Riegel zeigt sich, wie weit es mit dem vielbeschworenen liberalen Rechtsstaat in Wirklichkeit her ist. Als GG/BO gehen wir gegen die schikanösen Behandlungen unserer Mitglieder politisch und juristisch vor.

Wie können die Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichen Gefängnissen in den Entscheidungsprozess der GG/BO einbezogen werden?

Eine basisdemokratische Organisation stößt im Knast sprichwörtlich auf Grenzen. Es können derzeit keine JVA-Versammlungen unserer Mitglieder einberufen werden, um zum Beispiel mit auswärtigen GG/BO-Mitgliedern in direkten Austausch zu treten. Vieles läuft zäh über Schriftverkehr, der natürlich durch das Eingreifen der Vollzugsbehörden gestört werden kann.

Ist die GG/BO dann überhaupt arbeitsfähig?

Doch, wir haben viel vor: Mit unserem bundesweiten Aktionstag »Schluss mit der Billiglöhnerei hinter Gittern!«, der im April 2015 in mehreren Städten stattfinden wird, soll durch eine »aktivierende Untersuchung« die Betriebslandschaft in den Knästen unter die Lupe genommen werden. Mit einem Fragebogen an unsere Mitglieder wollen wir in Erfahrung bringen, wer dort unter welchen Bedingungen zu Billiglöhnen und im Akkord produzieren lässt. Wir hoffen, dass das innerhalb und außerhalb der Knäste einen weiteren Mobilisierungsschub geben wird.

Die Solidarität zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten Kollegen ist ganz wichtig für das Funktionieren unserer Organisation. Indem wir sowohl drinnen als auch draußen über Standbeine verfügen, haben wir viel größere Handlungsspielräume und sind als Gesamtorganisation nicht gleich durch jede JVA-Schikane zu erschüttern.

Wie gestaltet sich der Kontakt zu anderen Gewerkschaften, zum DGB oder auch zur FAU und den Wobblies? Gibt es einen solidarischen Austausch?

Von den Basisgewerkschaften FAU und IWW haben wir rasch positive Signale erhalten. Sie stehen Selbstorganisationsprozessen und der Gefangenenfrage ja grundsätzlich offen gegenüber. Berührungsängste sind vereinzelt bei Vertretern von DGB-Gewerkschaften spürbar. Allerdings haben wir aus DGB-Basisstrukturen frühzeitig Zuspruch erfahren, insbesondere seitens der Erwerbslosenausschüsse von Verdi und der Verdi-Jugend. Dort ist schnell begriffen worden, dass prekäre Arbeitsverhältnisse aus gewerkschaftlicher Sicht generell inakzeptabel sind – ob nun außer- oder innerhalb der Knastmauern. Und ein Mindestlohn greift erst, wenn er tatsächlich flächendeckend und ausnahmslos gilt. Als GG/BO wollen wir die bestehenden Kontakte im breiten Gewerkschaftsspektrum vertiefen und die begonnene punktuelle Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen weiter ausbauen.

Wo wird die GG/BO in einem Jahr stehen?

Wir befinden uns im Übergang von der Aufbau- in die Stabilsierungsphase. Vieles an Struktur der GG/BO ist weiterhin fragil, da wir mit der gewerkschaftspolitischen Selbstorganisation hinter Gittern bei null angefangen haben. Hinzu kommt, dass wir am Rande unserer Kapazitäten arbeiten. Sowohl personell, infrastrukturell als auch finanziell muss spätestens im Frühjahr einiges neu strukturiert werden. Wir sind längst über das Stadium eines kleinen Projektversuchs hinaus. Wir sind ein Verbund von mehreren Hundert Menschen in über 30 Knästen, der in Bewegung bleiben will. Und das setzt einen bestimmten Grad an Professionalisierung voraus.

Ohne mich der Idealisierung verdächtig machen zu wollen, behaupte ich, dass die GG/BO bereits zu einem kleinen Faktor vor und hinter den dicken Gitterstäben geworden ist. Eine Entwicklung, die ermutigen sollte, die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern Etappe für Etappe durchzusetzen.

http://jungle-world.com/artikel/2015/02/51219.html

Interview: Peter Nowak