Herbert Obenland / Wolfgang Hien / Peter Birke, Das andere 1968. Von der Lehrlingsbewegung zu den Auseinandersetzungen am Speyer-Kolleg 1969–1972 Die Buchmacherei: Berlin 2022. 252 Seiten, € 15,00

Das andere 1968

Die Geschichte des Konflikts am Speyer-Kolleg beschreiben Hien und Obenland sehr anschaulich und kurzweilig. Sie berichten, wie sie sich bereits als Auszubildende bei der BASF politisierten. Sie waren Teil einer bundes- weiten Lehrlingsbewegung, über die heute selten berichtet wird – von einzelnen Ausnahmen abgesehen. Erinnert sei da an die bahnbrechende Studie Lehrzeit – keine Leerzeit, in der der Historiker David Templin die Geschichte der Lehrlingsbewegung in Hamburg in den Jahren 1968 bis 1972 aufgearbeitet hat. Für die meisten anderen Regionen steht eine solche historische Auseinandersetzung noch aus. Hien und Obenland leisten im ersten Teil des Buches einen Beitrag zur Erforschung der Lehrlingsbewegung in Südwestdeutschland.

Berlin, Frankfurt, Tübingen: Mit diesen Orten wird die 1968er-Bewegung assoziiert. Kaum jemand wird ausgerechnet Speyer mit dem Auf- bruch vor mehr als fünfzig Jahren in Verbindung bringen. Dabei hatte dieser auch dort Spuren hinterlassen, was in dem kürzlich im Verlag Die Buchmacherei erschienenen Buch Das andere 1968 beschrieben wird. Der Untertitel Von der Lehrlingsbewegung zu den Auseinandersetzungen am Speyer-Kolleg 1969–72 bekräftigt, dass Wolfgang Hien und Herbert Obenland ein gleich in mehrfacher Hinsicht „anderes“ 1968 beschreiben. In Speyer, einer Stadt, die von der Chemieindustrie geprägt war, ging es um den Kampf um Bildung auch für Kinder aus Arbeiter*innenfamilien. Gleich am Anfang des Buches bringt Herbert Obenland diese Unterschiede prägnant auf den Punkt: …

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Nach hämischen Mails ihrer Hausverwaltung nach dem Kippen des Mietendeckels wehren sich die Mieter*innen von 22 Häusern nun gemeinsam

Die Antwort der Blaczko-Mieter*innen

Im Zuge der Vernetzung ha­ben die Mieter*innen festge­ stellt, dass kleinere und größere Ungerechtigkeiten in den Mietverhältnissen keine Einzelfälle, sondern Blaczko­Standard zu sein scheinen, so Becker. Auch in Miami haben sich inzwischen Mieter*innen vernetzt und sind an die Öffentlichkeit gegangen.

Nach dem Scheitern des Ber­liner Mietendeckels am Bun­ desverfassungsgericht steigt die Konfliktbereitschaft von Mieter*innen. So haben sich Mieter*innen in 22 Häusern der Blaczko­-Hausverwaltung vernetzt. Diese war nach dem Scheitern des Mietendeckels dadurch aufgefallen, dass sie nicht nur …

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Die Reaktionen auf das Karlsruher Urteil zum Klimaschutz machen stutzig. Es könnte als Begründung für neue Zumutungen dienen. Ein Kommentar

Deutschland, einig Klimaland?

Mit dem zentralen Begriff der Generationengerechtigkeit sollen die weiteren Zumutungen und Einschränkungen Alten und Jungen aufgebürdet werden, der Kapitalismus bleibt außerhalb der Kritik. Genau hier müsste der Teil der Klimabewegung anknüpfen, die Klimaschutz mit sozialer Transformation verbindet.

Deutschland, ein Land von Klimaschützern? Diesen Eindruck könnte man haben, wenn man die ersten Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz verfolgt. Begreiflicherweise war der Jubel in den verschiedenen Fraktionen der …

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»Wir sind ein kleiner verrückter Haufen«

Seit 25 Jahren unterstützt der Sozialhilfeverein Tacheles Erwerblose - Gespräch über ein Engagement, das sich selbst überflüssig machen will.

Harald Thomé (Jg. 1962) hat den Verein Tacheles als Interessenvertretung von Arbeitslosen und materiell benachteiligten Menschen in Wuppertal gegründet. Der Verein ist inzwischen überregional bekannt. Die Homepage verzeichnet ca. 4,5 Millionen Zugriffe im Monat. Peter Nowak sprach mit dem Vereinsvorsitzenden.

Sie haben den Verein Tacheles gegründet. Was war Ihre Motivation?

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles wurde vor 25 Jahren, am 24. Februar 1994, als Reaktion auf die rassistischen Brandanschläge von Solingen und Mölln gegründet. Solingen ist Nachbarstadt von Wuppertal und wir haben damals an meinem Küchentisch überlegt, was man gegen diese rassistische Mobilisierung und gegen Nazis machen kann. Im Ergebnis stand das Projekt Tacheles als Interessenvertretung von Arbeitslosen und materiell benachteiligten Menschen. Unser Ziel war und ist es, mit Rat und Tat Betroffenen zur Seite zu stehen, sozialpolitische Höflichkeit zu betreiben und so mit praktischer und guter Arbeit zu überzeugen.

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Care statt Cash

Das Bundesverfassungsgericht hält an der Diskriminierung häuslicher Care-Arbeit fest. Die Care-Revolution-Bewegung macht dagegen mobil

„Die geringeren Geldleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege durch Familienangehörige gegenüber den Geldleistungen beim Einsatz bezahlter Pflegekräfte verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.“ Das ist der Kernsatz eines am Donnerstag veröffentlichten Beschlusses [1]
des Bundesverfassungsgerichts.

Geklagt hatten die Ehefrau und die Tochter eines Mannes, der während seiner schweren Krankheit von den beiden Familienangehörigen bis zu dessen Tod zu Hause gepflegt wurde. Sie mussten sich mit einem Pflegegeld der Stufe III in Höhe von 665 Euro begnügen. Bezahlte Pflegekräfte hätten mit 1.432 Euro mehr als doppelt so viel Geld bekommen.Durch mehrere gerichtliche Instanzen versuchten die beiden Frauen unter Hinweis auf den grundgesetzlichen Gleichheitssatz erfolglos den Differenzbetrag zwischen dem Pflegegeld und der höheren Pflegesachleistung einzuklagen. Nun sind sie auch beim Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Berufung auf familiäre Beistandspflicht

Das Gericht argumentiert dabei mit Familienwerten sowie dem Ehrenamt, die eine geringere Vergütung der häuslichen Pflege möglich machen. „Während der Zweck der sachgerechten Pflege im Fall der Pflegesachleistung nur bei ausreichender Vergütung der Pflegekräfte durch die Pflegekasse
sichergestellt ist, liegt der Konzeption des Pflegegeldes der Gedanke zugrunde, dass familiäre, nachbarschaftliche oder ehrenamtliche Pflege unentgeltlich erbracht wird. Der Gesetzgeber darf davon ausgehen, dass die Entscheidung zur familiären Pflege nicht abhängig ist von der Höhe der Vergütung, die eine professionelle Pflegekraft für diese Leistung erhält. Die gegenseitige Beistandspflicht von Familienangehörigen rechtfertigt es, das Pflegegeld in vergleichsweise niedrigerer Höhe zu gewähren.“

Mit dem Urteil werden Kritikerinnen wie Claudia Pinl bestätigt [2], die seit Jahren konstatieren, dass die Propagierung von Familienwerten und demunentgeltlichen Ehrenamt zur Begleitmusik zur Schleifung des Sozialstaates im Wirtschaftsliberalismus gehört. Besonders in den Ländern der europäischen Peripherie wie Spanien und Griechenland kollabierten öffentliche Sozialsysteme wie Bildungs- und Gesundheitswesen. Die sozialen Arbeiten wurden weitgehend in die Familien zurückverlagert, wo traditionell Frauen besonders betroffen sind. Aber auch in Deutschland propagieren Gesundheitsforscher [3] wie Fritz Beske [4] ein extrem verschlanktes Gesundheitssystem [5], das sich einkommensschwache Menschen nicht mehr leisten können.

Neben drastischen Leistungseinschränkungen für die große Mehrheit der Bevölkerung propagieren Konservative wie Beske den Vorrang der ambulanten vor der stationären medizinischen Versorgung. Da kommt der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gerade recht, der die finanzielle Abwertung der häuslichen Care-Arbeit noch einmal bestätigt. Mit dem Verweis auf die familiären Beistandspflichten wird verdeutlicht, dass es sich hier durchaus um ein Zwangsverhältnis handelt.

Auftrieb für Care-Revolution-Debatte?

Der Beschluss dürfte einer Debatte über die Krise der sozialen Reproduktion Auftrieb geben, wie sie seit einigen Jahren in feministischen Kreisen (http://www.feministisches-institut.de/aktionskonferenz/), aber auch in zunehmend größeren Teilen sozialer Initiativen geführt wird. Mitte März hat in Berlin ein gutbesuchter Kongress [6] stattgefunden, der der neuen Bewegung großen Auftrieb gegeben hat.

„In einem kapitalistischen System spielen menschliche Bedürfnisse jedoch nur insofern eine Rolle, als sie für die Herstellung einer flexiblen, kompetenten, leistungsstarken, gut einsetzbaren Arbeitskraft von Bedeutung sind. Sorgearbeit wird gering geschätzt und finanziell kaum unterstützt. Dies gilt insbesondere in der derzeitigen Krise sozialer Reproduktion, die wir als einen zugespitzten Widerspruch zwischen Profitmaximierung und Reproduktion der Arbeitskraft verstehen“, lautete eine der Thesen im Einladungspapier. In einer auf der Konferenz verabschiedeten Resolution [7] wurde die Sorgearbeit als „unsichtbare Seite der kapitalistischen Ökonomie“ bezeichnet.

„Der größte Teil der Sorgearbeit wird weiterhin unbezahlt geleistet – bleibt gesellschaftlich unsichtbar. Wegen der mangelhaften öffentlichen Versorgung wird Sorgearbeit wieder in die Haushalte verschoben. Ihre zwischenmenschliche Qualität muss sich aber auch hier gegen zeitlichen und finanziellen Druck sowie Überforderung behaupten. Damit wird sie zur Doppelt‐ und Dreifachbelastung.

Wer für wen sorgt, wie gut jemand für sich und andere sorgen kann, und wer wie viel Lohn und Anerkennung für geleistete Sorgearbeit erhält – all das ist entlang von Herrschaftsverhältnissen organisiert: Beispielsweise wird auf Grund patriarchaler Verhältnisse bezahlte wie unbezahlte Sorgearbeit noch immer eher Frauen zugewiesen, geht ihnen angeblich quasi ’natürlich‘ von der Hand. Dadurch werden Fachkompetenzen abgewertet, das Geleistete als Selbstverständlichkeit missachtet.“

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat diese Einschätzung einmal mehr bestätigt. In Zukunft wird sich zeigen, ob es gelingt, die Care-Revolution-Bewegung mit gewerkschaftlichen Kämpfen zusammenzubringen. Dass es zumindest auf theoretischer Ebene gelingen kann, zeigt ein von dem Schweizer Denknetz [8] herausgegebener Band unter dem Titel „Care statt Cash“ [9]. Dort werden sowohl die wichtigsten Positionen [10] der Care-Revolution-Debatte und Schweizer Gewerkschaften vorgestellt und diskutiert.

http://www.heise.de/tp/news/Care-statt-Cash-2173608.html

Peter Nowak

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Ende einer kranken Logik


Neben positiven Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgesetzes zu den Leistungen für Flüchtlinge gibt es auch Hetze von rechts

„Jahrelang haben Politiker Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben verweigert. Gut, dass das Verfassungsgericht den Betroffenen recht gibt. Traurig, dass die Sache erst vor Gericht landen musste.“ So wie dieser Kommentar der Frankfurter Rundschau zum aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgericht zu den finanziellen Leistungen für Flüchtlinge, bewerten es viele als ein Trauerspiel der Politik, dass jahrelang Menschen bewusst Gelder vorenthalten worden sind.

Auch der Flüchtlingsrat Brandenburg spricht in einer ersten Stellungnahme von einer schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung. „Ihre Politik der menschenunwürdigen Behandlung von Flüchtlingen muss nun endlich ein Ende haben. Das AsylbLG ist nicht reformierbar und gehört abgeschafft“, lautet das Fazit der Sprecherin des Brandenburger Flüchtlingsrats Beate Selders. Ähnlich kommentiert Pro Asyl das Urteil. Es habe klargestellt, dass Flüchtlinge keine Menschen zweiter Klasse sind.

Hetze von Rechtsaußen

Erwartungsgemäß anders fallen die Reaktionen in den Kreisen aus, die ihre Politik gerade darauf abstellen, Menschen nach Nation und vermeintlicher Rasse auszusortieren. „Abschaffung des Sozialstaats – mehr Geld für Asylbewerber“ setzt die NPD-Thüringen ihre Kampagne gegen alle, die sie als Nichtdeutsche klassifiziert, fort. „Geld für alle Welt – wenn die Deutschen nicht endlich aktiv Widerstand gegen derlei Ungerechtigkeiten leisten und ihrem Zorn wirkungsvoll Ausdruck verleihen, haben die Ausländerlobbyisten ihr Ziel erreicht und letztlich Deutschland abgeschafft“, heißt es bei der NPD. Das kann fast 20 Jahre nach dem pogromartigen Auseinandersetzungen eines rechten Mobs gegen Flüchtlinge in Rostock durchaus als Drohung verstanden werden. Zumal solche Äußerungen nicht nur aus der Ecke der NPD, von der nichts anderes erwartet wird, kommen.

Während die rechtskonservative Junge Freiheit noch relativ neutral über das Urteil berichtet, würden viele Leserkommentare auch die NPD-Ideologen erfreuen. Da wird von der Wut des Volkes geraunt und den Richtern geraten, „selber für die Asylbewerber zu blechen“. Dabei berufen sie sich u.a. auf Sarrazin. Auch beim rechtspopulistischen Onlineportal PI-News finden sich unter einem Kommentar zum Urteil hetzerische Kommentare. In dem Text auf der Homepage wird positiv an die Schweiz erinnert, wo die Leistungen für Flüchtlinge sinken würden. Auf der Kommentarspalte wird ein Link zwischen den Leistungen für Flüchtlinge und der Eurokrise gezogen und Deutschland als Opfer imaginiert.

Hartz IV für alle?

Nun muss sich zeigen, wie die Politiker der etablierten Parteien das Urteil kommentieren und ob es auch dort populistische Zungenschläge gibt. Noch am Wochenende hatten in der linksliberalen Tageszeitung unter der Rubrik Streit der Woche nicht nur Unionspolitiker, sondern auch ein parteilose Leser dafür plädiert, die Leistungen für Flüchtlinge nicht zu erhöhen.

Wenn jetzt Länderpolitiker davor warnen, dass durch die Mehrbelastung, die durch das Urteil entsteht, womöglich Erwerbslose benachteiligt würden, sind populistischen Zungenschläge schon angelegt. Weitgehend kommentarlos haben die aktiven Erwerbslosengruppen in Deutschland auf das Urteil reagiert. Dabei hätten sie Grund, darauf hinzuweisen, dass Hartz IV für alle Menschen unzumutbar ist, ihr Ziel müsste sein, für alle Menschen, die hier leben, ein akzeptables Einkommen zu erstreiten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152414
Peter Nowak

Mehr Einfluss für den Bundestag in der EU


Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte des Bundestages, aber nicht die Demokratie in Europa

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Rechte des Bundestages in einem Europa, in dem Parlamentsrechte vor allem der Länder der Peripherie durch wesentlich von Deutschland mit initiierte Sparprogramme missachtet werden

„Grüner Sieg“, heißt es auf der Homepage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht ihren Antrag stattgegeben und die Bundesregierung gerügt, weil sie das Parlament zu spät und ungenügend über europäische Entscheidungen informiere.

Konkret hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bundesregierung gegenüber den Deutschen Bundestag sowohl im Hinblick auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus als auch hinsichtlich der Vereinbarung des Euro-Plus-Paktes in seinen Unterrichtungsrechten aus Art. 23 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat.

Dieser Artikel räumt dem Bundestag in Angelegenheiten der EU weitgehende Informations- und Mitwirkungsrechte ein. Das Gericht erklärte jetzt, dass es sich auch bei den völkerrechtlichen Verträgen um solche Angelegenheiten der EU handelt, wenn sie in einem besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen. Ausdrücklich stellt das Gericht klar, dass diese Informationspflicht sich nicht nur auf die Initiativen der Bundesregierung beschränkt: „Die Unterrichtungspflicht erstreckt sich vielmehr auch auf die Weiterleitung amtlicher Unterlagen und Dokumente der Organe, Gremien und Behörden der Europäischen Union und anderer Mitgliedstaaten.“

Der Bundestag müsse die Gelegenheit haben, sich mit den Initiativen zu befassen und eigene Stellungnahmen zu verfassen, bevor die Bundesregierung dazu rechtsverbindliche Erklärungen abgibt oder Vereinbarungen unterzeichnet. Die Grenzen der Informationspflicht sieht das Gericht im Grundsatz der Gewaltenteilung begründet. Solange bestimmte Vorhaben noch in der Beratungsphase sind, bestehe noch keine Pflicht, den Bundestag zu unterrichten. Wenn die Bundesregierung allerdings mit Zwischen- und Teilergebnissen an die Öffentlichkeit geht, müsse auch das Parlament informiert werden.


Ein guter Tag für die Demokratie und Europa?

Erwartungsgemäß feiern die Grünen die Entscheidung in den höchsten Tönen und sprechen von „einer guten Entscheidung für die Demokratie in Deutschland und Europa“. Doch gerade hier müssten Fragezeichen gesetzt werden. Tatsächlich stärkt die Gerichtsentscheidung zunächst lediglich die Rechte des Deutschen Bundestags – auch bei europäischen Entscheidungen, die alle anderen EU-Staaten tangiert. Damit werden auch die Rechte des Bundestags in Europa gestärkt, wodurch auch auf diesem Gebiet die realen Kräfteverhältnisse in der EU sichtbar werden.

In zentralen Fragen ist Deutschland die Führungsmacht und das passt durchaus nicht allen EU-Regierungen, noch weniger der Bevölkerung. Die Warnungen vor einem deutschen Europa bzw. dem deutschem Sparmodell sind mittlerweile nicht nur in Griechenland, sondern auch in Spanien, Belgien und Italien zu hören. Die Gerichtsentscheidung stärkt diese Machtstellung im Bereich des Parlaments. Einen guten Tag für eine Demokratie in Europa kann daher nur sehen, wer das Machtgefälle und auch die unterschiedlichen Interessen der Länder der EU ausblendet.

Schließlich war die deutsche Regierung maßgeblich daran beteiligt, als Druck auf die Regierungen von Griechenland, Italien, Spanien und Portugal ausgeübt wurde, bei den Verhandlungen mit der EU Parlamentsrechte zu minimieren. Da sollten Verpflichtungen eingegangen werden, die ausdrücklich nicht durch Änderungen der Mehrheitsverhältnisse mittels Wahlen tangiert werden durften. In vielen Ländern der europäischen Peripherie gab es Klagen, dass mit dem EU-Fiskalpakt und der Schuldenbremse gerade die Entscheidungen von Wahlen und damit auch die Parlamentsrechte ausgehebelt würden. Daher ist es zumindest ein sehr deutscher Blick, wenn nun die verstärkte Informationspflicht des Parlaments als guter Tag für die Demokratie in Europa gefeiert wird.

Folgen für den EMS

Obwohl die Grünen die Gerichtsentscheidung besonders feierten, zeigten sich auch alle Parteien mit der Entscheidung zufrieden. Uneinigkeit gibt es lediglich über die Folgen für das weitere parlamentarische Prozedere um den EMS. Die Grünen sehen klare Konsequenzen bei den morgigen Verhandlungen zum EMS und fordern die Bundesregierung auf, die Parlamentsrechte auch bei den Begleitgesetzen zum Fiskalpakt zu stärken.

Es hätte den Grünen gut angestanden, auch für die Parlamente von Portugal, Spanien und Griechenland solche Rechte einzufordern. Dann wäre die Entscheidung tatsächlich ein guter Tag auch für die Demokratie in Europa gewesen. So ist es ein Machtzuwachs des deutschen Parlaments in Europa.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152236
Peter Nowak

Hartz IV beschäftigt weiter die Gerichte

Was von Teilen der Erwerbslosenbewegung begrüßt wird, ist auch Ausdruck ihrer Schwäche

Die Frage der Hartz-IV-Sätze wird wieder das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts hat zwei Klagen von Erwerbslosen zum Anlass genommen, um die Frage zu klären, ob die aktuellen Leistungen verfassungswidrig niedrig sind. Im Februar 2010 hatte das Karlsruher Gericht bereits mit einer Entscheidung für eine Neuregelung gesorgt. Damals hatten die Richter eine „transparente, realitätsgerechte und nachvollziehbare Neukalkulation“ gefordert.

Für den Richter am Berliner Sozialgericht Gunter Rudnik hat die Bundesregierung bei der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze diese Grundsätze verletzt. Er monierte besonders den Modus, nach dem die neuen Sätze, aktuell 374 Euro für einen Erwachsenen, ermittelt wurden. So seien als Vergleichsmaßstab statt vorher 20 nur 15 % der Bevölkerung mit niedrigem Einkommen herangezogen worden. Für den Richter ist die Einschränkung der Vergleichspersonen willkürlich und nicht nachvollziehbar.

Zudem seien in dieser Gruppe auch Menschen im Niedriglohnsektor vertreten gewesen, denen eigentlich Leistungen nach Hartz IV zustehen, die aber diese Leistungen nicht beantragen. Auf diese Weise wurde der Satz künstlich niedriger berechnet. Zudem hält es der Richter nicht für plausibel, dass ein Essen im Restaurant oder Geld für Schnittblumen oder alkoholische Getränke nach dem Willen der Bundesregierung nicht mehr zu den Posten gehören sollen, die aus dem Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher bezahlt werden. Damit werde der Grundsatz verletzt, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen ermöglichen müsse.

Erneute Blamage der Bundesregierung?

Nach den Berechnungen der Berliner Sozialrichter ist Hartz-IV-Regelsatz um 36 Euro zu niedrig. Bei einer mehrköpfigen Familie kann dann schnell ein dreistelliger Fehlbetrag zusammenkommen, der gerade für einkommensschwache Menschen existentiell sein kann.

Daher sehen viele Erwerbsloseninitiativen in dem bundesweit ersten Urteil, das die geltenden Regelsätze für verfassungswidrig hält, einen Erfolg und erwarten eine erneute Blamage der Bundesregierung in Karlsruhe. Diese Einschätzung ist allerdings fraglich, selbst wenn die Karlsruher Richter sich der Lesart der Berliner Sozialrichter anschließen sollten. Das ist allerdings keineswegs sicher. Haben doch andere Sozialgerichte die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze bestätigt. .

Ziel dieser Bundesregierung ist genau wie das ihrer Vorgänger, den Preis der Ware Arbeitskraft zu senken. Der Hartz-IV-Satz soll so niedrig und mit so vielen Sanktionen verbunden sein, dass viele Menschen Erwerbsarbeit zu fast jeden Preis annehmen. Viele verzichten ganz auf Leistungen auf Hartz IV, weil sie nicht bereit sind, den vielfältigen damit verbundenen Einschränkungen zuzustimmen. Das würde sich auch nicht ändern, wenn der Regelsatz um 36 Euro erhöht würde. Anders wäre es, wenn höchstrichterlich die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen entschieden würde. Ein solches Knacken eines Kernelements der Hartz-IV-Gesetzgebung ist allerdings nicht von der Justiz zu erwarten. Es sind gerade die Sanktionsmaßnahmen, die viele Betroffenen bei einer Befragung vor dem Jobcenter Neukölln als Entwürdigung bezeichnen. Das würde sich auch bei einer Erhöhung des Regelsatzes nicht ändern. Mit dem neuen Gang nach Karlsruhe droht eher ein Wiederaufleben der Debatte, ob Hartz-IV-Bezieher sich von dem Regelsatz auch mal ein Bier oder einen Kinobesuch leisten können müssen und dürfen.

Schlagen Erwerbslose wieder Krach?

Allerdings hatte die Debatte im Jahr 2010 den Nebeneffekt, dass sich verschiedene Erwerbslosengruppen zum Bündnis „Krach schlagen statt Kohldampf schieben“ zusammengeschlossen haben und nach vielen Jahren wieder eine bundesweite Demonstration der Erwerbslosenbewegung organisierten. Sie forderten eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 Euro.

Auch wenn es um die Initiative danach ruhiger geworden ist, ist sie weiterhin aktiv. Schon vor der jüngsten Entscheidung der Berliner Sozialrichter hat sie eine Aktion im Rahmen von bundesweiten Krisenprotesten Mitte Mai in Frankfurt/Main geplant. Es könnte sein, dass der erneute Gang nach Karlsruhe solchen Initiativen wie 2010 wieder neuen Rückenwind gibt.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151885
Peter Nowak

Stärkung des Demonstrationsrechts

Sitzblockaden sind nicht automatisch strafbar. Das ist das Resümee einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März.

Geklagt hatte ein Frankfurter, der im März 2004 zusammen mit 40 weiteren Aktivisten aus Protest gegen den Irak-Krieg eine Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Frankfurt wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass diese Verurteilung den Angeklagten in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, festgeschrieben in Artikel 8 des Grundgesetzes, verletze. Die Richter in Frankfurt hätten die Angemessenheit der Gewaltanwendung berücksichtigen müssen. So sei die Aktion im Vorfeld angemeldet worden und es standen Ausweichstrecken zur Verfügung. Der Fall muss nun vor dem Landgericht Frankfurt neu verhandelt werden.
 

In der Begründung ihrer schreiben die Richter:
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 Der Umstand, dass die gemeinsame Sitzblockade der öffentlichen Meinungsbildung galt – hier: dem Protest gegen die militärische Intervention der US-amerikanischen Streitkräfte im Irak und deren Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland -, macht diese erst zu einer Versammlung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 GG.
Die Richter machten ihren Kollegen von der Vorinstanz zudem klar, dass die Demonstranten selber über den Ort ihrer Proteste entscheiden.
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 Der Argumentation des Landgerichts, dass die unter Umständen betroffenen US-amerikanischen Staatsbürger und Soldaten die Irakpolitik der US-amerikanischen Regierung nicht beeinflussen könnten, so dass die Aktion von ihrem Kommunikationszweck her betrachtet ungeeignet gewesen sei, scheint die Annahme zugrunde zu liegen, dass ein derartiger Sachbezug nur dann besteht, wenn die Versammlung an Orten abgehalten wird, an denen sich die verantwortlichen Entscheidungsträger und Repräsentanten für die den Protest auslösenden Zustände oder Ereignisse aktuell aufhalten oder zumindest institutionell ihren Sitz haben. Eine derartige Begrenzung auf Versammlungen im näheren Umfeld von Entscheidungsträgern und Repräsentanten würde jedoch die Inanspruchnahme des Grundrechts der Versammlungsfreiheit mit unzumutbar hohen Hürden versehen und dem Recht der Veranstalter, grundsätzlich selbst über die ihm als symbolträchtig geeignet erscheinenden Orte zu bestimmen, nicht hinreichend Rechnung tragen.
Klar wird auch erklärt, dass nicht jede Behinderung als „unfriedlich“ gelten kann:
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 Eine Versammlung verliert den Schutz des Art. 8 GG grundsätzlich bei kollektiver Unfriedlichkeit. Unfriedlich ist danach eine Versammlung, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden, nicht aber schon, wenn es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen.

Auch Antifa-Blockaden angemessen?

Die Entscheidung dürfte auch über den aktuellen Fall hinaus Bedeutung haben. Besonders die Blockade eines Neonaziaufmarsches in Dresden sorgte für große Diskussionen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Januar 2010 entschieden hatte, die Polizei hätte eine antifaschistische Blockade im Jahr 2010 auflösen und den Rechten ihr Demonstrationsrecht gewährleisten müssen.

Gegen zahlreiche Menschen, die sich im Februar 2011 abermals an Blockaden gegen den rechten Aufmarsch in Dresden beteiligten, ermittelt die Polizei. Gegen das für die Blockaden verantwortliche Bündnis Dresden nazifrei wird sogar nach dem Paragrafen §129 wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ ermittelt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stellt sich die Frage, ob auch die Blockaden gegen den rechten Aufmarsch angemessen sind oder nicht.

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/34/34462/1.html

Peter Nowak

Karlsruhe prüft deutsche Asylpolitik

Von der Beurteilung des griechischen Asylsystems hängt die Zukunft vieler Flüchtlinge ab

Der Rechtsschutz für Asylbewerber steht auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Donnerstag über die drohende Abschiebung eines Flüchtlings nach Griechenland. Das Verfahren könnte grundlegende Bedeutung für den Rechtsschutz von Asylbewerbern haben.
 

Heute findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung statt, auf die Flüchtlingsorganisationen und Antirassismusgruppen große Hoffnung setzen. Der Rechtsschutz für Asylbewerber steht auf dem Prüfstand. Der Beschwerdeführer ist ein irakischer Staatsbürger, der bereits in Griechenland einen Asylantrag gestellt hatte, bevor er nach Deutschland kam. Deshalb entschied das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dass sein Antrag unzulässig sei und ordnete die Abschiebung nach Griechenland an. Das Bundesverfassungsgericht stoppte die Abschiebung im September vergangenen Jahres jedoch einstweilig. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, könnte das Auswirkungen auf das gesamte Asylsystem der Europäischen Union haben, in der die Verantwortung für Flüchtlinge sehr ungleich verteilt ist.

Konkret geht es um das seit 2003 bestehende Dublin II-Abkommen. Nach der in der irischen Hauptstadt beschlossenen Verordnung ist der EU-Staat für die Abwicklung eines Asylverfahrens zuständig, den ein Flüchtling zuerst betritt. Deutschland ist das wegen seiner zentralen Lage nur selten. Im Jahr 2009 erklärte sich das Bundesamt für Migration bei etwa 33 Prozent aller in Deutschland gestellten Asylanträge für nicht zuständig und richtete ein Übernahmeersuchen an einen anderen europäischen Staat. Griechenland hingegen ist für Flüchtlinge aus Irak, Iran oder Nordafrika das Tor nach Europa: Ihre Fluchtwege führen sie zuerst an die Ägäis.

Der 30-jährige Iraker, dessen Klage in Karlsruhe verhandelt wird, fürchtet, in Griechenland kein ordentliches Asylverfahren zu bekommen. Seit Jahren weisen Flüchtlingsorganisationen, aber auch der Europarat auf die Überlastung des griechischen Asylsystems hin. Gerade erst ermahnte das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die Regierung in Athen, umgehend menschenwürdige Bedingungen in den Lagern zu schaffen und den Flüchtlingen Rechtssicherheit zu gewähren.

»Das Land ist eine asylrechtliche Wüste«, sagt der Geschäftsführer von Pro Asyl Günter Burkhardt. Das Asylsystem sei »völlig kollabiert«. Bereits der Zugang zu einem Asylverfahren ist nicht sichergestellt, bestätigt die griechische Rechtsanwältin Giota Masouridou. Ein Aufnahmesystem für Schutzsuchende sei nicht vorhanden. Die Anerkennungsquote in der ersten Instanz liege seit Jahren nur wenig über null Prozent, die zweite Rechtsinstanz wurde 2009 abgeschafft. Aktuell seien fast 50 000 Asylverfahren unbearbeitet. »Die Folgen für die in Griechenland gestrandeten Schutzsuchenden sind Rechtlosigkeit, willkürliche Inhaftierung, Obdachlosigkeit und Hunger«, so die Athener Asylexpertin Masouridou.

Wegen dieser Zustände haben mehrere europäische Länder die Abschiebungen nach Griechenland gestoppt, darunter Holland, Belgien, Norwegen und Großbritannien. In Dänemark wurden nach Interventionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit diesem Sommer über 200 Abschiebungen gestoppt. Auch in Deutschland verweigerten Verwaltungsgerichte in über 300 Fällen die Überstellung nach Griechenland. Das Bundesverfassungsgericht intervenierte seit vergangenem Herbst zugunsten von 13 Asylsuchenden, weil dort womöglich »bedrohliche rechtliche Defizite« herrschten.

Von den obersten deutschen Richtern wird nun eine Grundsatzentscheidung erwartet. Der Zweite Senat will prüfen, ob die Bundesrepublik Flüchtlinge automatisch in einen Ersteinreisestaat abschieben darf oder ob die Betroffenen Anspruch auf eine gerichtliche Überprüfung haben. Dass überhaupt eine mündliche Verhandlung stattfindet spricht dafür, dass Karlsruhe dem Verfahren eine fundamentale Bedeutung beimisst. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet.

Die Bundesregierung wehrt Änderungen an ihrer Abschiebepolitik bis jetzt ab. Sie macht es sich leicht und verweist auf die formale Einordnung jedes EU-Mitgliedstaates als »sicher«. In einer kleinen Anfrage erklärte sie im Dezember: »Die Bundesregierung hält an ihrer Auffassung fest, dass Griechenland ein sicherer Drittstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 2 GG ist.« Vielleicht müssen sich die Politiker wieder einmal von Karlsruhe korrigieren lassen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/182883.karlsruhe-prueft-deutsche-asylpolitik.html

Peter Nowak

Wann werden Manager einer Bank untreu?

In Zukunft werden Manager noch schwieriger belangt werden können
Der Berliner Bankenskandal wird erneut die Justiz beschäftigten. Am 11. August hat das Bundesverfassungsgericht die Urteile gegen mehrere Bankmanager, darunter den ehemaligen führenden Berliner CDU-Politiker Klaus Landowsky, aufgehoben und an das Berliner Landgericht zurück verwiesen. Die Manager waren wegen Untreue zu Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt worden, weil sie einen unzureichend gedeckten Kredit zur Anschaffung und Modernisierung von Plattenbauten gewährt und dabei Informations- und Prüfungsverpflichtungen verletzt hätten.

Die Karlsruher Richter monieren die unklare Definition des Begriffs der Untreue in den Urteilen und warnen vor einer „verfassungswidrigen Überdehnung des Untreuetatbestands“. Künftig müssen Richter vor der Feststellung einer Untreue genaue Prüfungen unter Hinzuziehung von Wirtschaftsexperten vornehmen.

„Anerkannte Bewertungsverfahren und -maßstäbe sind zu berücksichtigen; soweit komplexe wirtschaftliche Analysen vorzunehmen sind, wird die Hinzuziehung eines Sachverständigen erforderlich sein. Die im Falle der hier vorzunehmenden Bewertung unvermeidlich verbleibenden Prognose- und Beurteilungsspielräume sind durch vorsichtige Schätzung auszufüllen. Im Zweifel muss freigesprochen werden“, heißt es in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Es rügt auch die Vorinstanzen. Das Berliner Landgericht habe unzureichend ermittelt und auch der Bundesgerichtshof, der das Urteil bestätigt hatte, habe lediglich ausschnittsweise und schlagwortartig Bezug darauf genommen.

„Für die Justiz wird es künftig schwerer, Manager wegen Untreue zu belangen“, kommentieren Zeitungen den Richterspruch. In großen Teilen der Bevölkerung dürfte das Urteil negativ aufgenommen werden, wird doch bei Erwerbslosen schon bei kleinsten Summen schnell wegen Sozialbetrug verurteilt und sanktioniert.

Die Berliner CDU dürfte aus anderen Gründen nicht erfreut sein. Schließlich wird in Berlin im nächsten Jahr ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Bei einem neuen Verfahren im Berliner Bankenskandal dürfte sich die politische Konkurrenz die Gelegenheit nicht entgehen lassen, auf die damalige Rolle der CDU hinzuweisen. Der Bankenskandal war für den Machtverlust der Berliner CDU 2001 wesentlich verantwortlich und hatte auch Einfluss auf die Politik der seitdem regierenden SPD-Linkspartei-Koalition. 
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/148171

Peter Nowak