„Zwangspsychiatrie und Zwangsbetreuung sind mit der UN-Behindertenkonvention unvereinbar“

Rene Talbot über die UN-Behinderten-Konvention und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird

Ende März wurde die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstmals vor dem UN-Fachausschuss geprüft[1]. Dabei ging es auch um die Frage, wie weit die in Deutschland praktizierten psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und der Zwangsbetreuungen mit der UN-Konvention vereinbar sind. Organisationen der Zivilgesellschaft in Deutschland haben sich zu der BRK-Allianz[2] für einen „Koordinierten Parallelbericht“ zusammengeschlossen. Peter Nowak sprach mit Rene Talbot vom Landesverband Psychiatrieerfahrener Berlin-Brandenburg[3] über die Anhörung und die Frage, warum psychiatrische Gewalt in Deutschland weiterhin praktiziert wird.

Sie konnten die Anhörung des UN-Fachausschuss für die Rechte der Menschen mit Behinderungen verfolgen, der am 26. und 27. März den deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland geprüft hat. Welche Probleme hat der Ausschuss angesprochen?

René Talbot: Von den vielen Fragen und Problemen, die in dieser 13. Sitzung des Komitees in Genf angesprochen wurden, will ich mich auf die beschränken, die mit der gemeinsamen Eingabe der beiden bundesweiten Organisationen Psychiatrie-Erfahrener an das Komitee zu tun haben. Dabei geht es um einen zentralen Punkt in der BRK, den Artikel 12, in dem die gleiche Anerkennung vor dem Recht festgeschrieben ist. Dessen Absatz 2 lautet: „Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Was bedeutet diese Klausel für die Psychiatrie?

René Talbot: Grundsätzlich ist damit alles unvereinbar, was die Zwangspsychiatrie ausmacht: Zwangsdiagnose, Zwangseinweisung, Zwangsbehandlung. Und alles zusammen, wenn man nach einer Straftat wegen Schuldunfähigkeit mit dem § 63 StGB zu unbefristetem Dauerknast in der forensischen Psychiatrie verurteilt werden sollte oder wenn man durch eine scheinheilig „Betreuung“ genannte Entmündigung sein Selbstbestimmungsrecht abgesprochen bekommt – alles mit der BRK unvereinbare Instrumente, um den Willen zu brechen oder brechen zu können oder damit auch nur zu drohen.

Warum gibt es dann trotzdem noch Zwang in der Psychiatrie?

René Talbot: Weil von staatlicher Seite schon in der Entstehungsphase der BRK das explizite Verbot der Zwangspsychiatrie verhindern wollte, wurde als Kompromiss dieses Verbot nur implizit, sozusagen verdeckt in die BRK aufgenommen. Damit war ein Streit um die Interpretation in den ratifizierenden Staaten vorprogrammiert, denn von staatlicher Seiten gab es nie das Interesse an einer Veränderung der Praktiken, sondern nur das Interesse, irgendeine die internationale Vereinbarung zu treffen, um Kritik mit Verweis auf diese „großartigen“ Vereinbarungen abzuwehren.

Um dem entgegen zu wirken, hatte der UN-Fachausschuss im Mai letzten Jahres einen richtungsweisenden „Comment Nr. 1“ erarbeitet und veröffentlicht, mit dem unmissverständlich klargestellt wurde, dass rechtlich stellvertretende „Betreuung“ unvereinbar mit der BRK ist, solange jemand diese Stellvertretung nicht will und sich entsprechend äußert. Auf dieser Grundlage haben wir wiederholt vom Gesetzgeber gefordert, dass durch eine Gesetzesnovelle jede Betreuung gegen den erklärten – in Juristendeutsch: „natürlichen“ – Willen einer Person weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf. Die Antwort von der Fraktionsführung der CDU im Bundestag und dem Staatssekretär des SPD geführten Justizministeriums war: Nein, das wollen wir nicht und der „Comment Nr. 1“ ist für uns nicht maßgeblich.

Welchen Stellenwert hatten bei der Anhörung in Genf die in Deutschland praktizierten staatlichen Zwangsmaßnahmen und die Zwangsbetreuung?

René Talbot: Mein Eindruck war, dass möglicherweise durch unsere Eingabe mit der Forderung, dass Deutschland als Menschenrechtsverbrecherstaat verurteilt werden soll, vom Komitee so nachdrücklich Fragen an die Regierungsvertreter gestellt wurden, dass sich daraus schließen lässt, dass beides vom Komitee sehr wichtig genommen und verurteilt werden wird. Am 17.4. wird der Bericht des Komitees veröffentlicht. Dann wird es darauf ankommen, was sich hinter den Kulissen tut und insbesondere wie das UN-Hochkommissariat seinem Fachkomitee den Rücken stärkt.

Sie kritisierten, dass die Gesetzgebung des Bundes und der Länder nicht im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention stehe. Können sie Beispiele nennen?

René Talbot: Alle drei Säulen der Zwangspsychiatrie sind mit Ratifizierung der BRK in der BRD Unrecht geworden, also Zwangsbetreuung gemäß § 1896 BGB und die Folgen daraus, Forensik durch § 63 StGB und alle landesgesetzlichen PsychKGe bzw. Unterbringungsgesetze, in Hessen das Freiheitsentziehungsgesetz. Besonders krass ist, dass, nachdem die BRK am 1.1.2009 als Gesetz in Kraft getreten ist, skrupellos neue, mit der BRK unvereinbare Unrechtsgesetze zur psychiatrischen Zwangsbehandlung beschlossen wurden: 2013 zuerst der § 1906 im BGB, dann der Reihe nach in Baden-Württemberg und Hamburg, gefolgt 2014 vom Saarland, dann Rheinland Pfalz, Bremen, Brandenburg und Sachsen. In Berlin hat der Gesundheitssenator einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Zwangspsychiatrie sogar mit Securitate-Terrormethoden ausstatten will.

Können Sie diesen schweren Vorwurf belegen?

René Talbot: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der sozialpsychiatrische Dienst ermächtigt wird, auch ohne Polizei und richterlichen Beschluss die Wohnung aufzubrechen, zwangsdiagnostizieren, zwangseinzuweisen und dann auch zwangsbehandeln können soll. Dieser Sachverhalt wird vom Berliner Gesundheitssenat auf die Anfrage von Alexander Spies[4] von den Piraten bestätigt[5].

Sind Länderregierungen, in denen die Grünen oder die Linke mitregieren, für Ihre Forderung nach Abschaffung der Zwangsmaßnahmen aufgeschlossener oder gibt es keine Unterschiede zwischen den Länderregierungen?

René Talbot: Baden-Württemberg mit seinem grünen Ministerpräsidenten war mit dem psychiatrischen Sondergesetz der Vorreiter bei den Ländern. Die LINKE wird sich in Thüringen bald entscheiden müssen. Dort gibt es keine Ausrede mehr, dass man ein illegales psychiatrisches Sondergesetz deshalb mitmachen müsse, weil sonst der größere Koalitionspartner damit drohen könnte, die Koalition platzen zu lassen.

Wenn es trotzdem in Thüringen zu einem neuen psychiatrischen Sondergesetz kommen sollte, dann wäre das ein glatter Wahlbetrug, weil 2013 die LINKE BRK-konform die Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze in ihrem Bundestagswahlprogramm explizit festgeschrieben hat. Als kleinerer Koalitionspartner hat sie dieses Versprechen in Brandenburg schon einmal gebrochen. Wenn die LINKE in Thüringen dieses Wahlversprechen halten sollte, könnte sie den Beweis erbringen, dass sie anti-stalinistisch geworden ist, weil sie allein – im Gegensatz zu allen Westparteien! – die Freiheitsrechte des Individuums über ein therapeutisches Privileg des Staates stellt und dieses Kerkersystem mit Folterregime (M. Foucault) tatsächlich abschafft, wo sie die Macht dazu hat.

Welche Rolle spielt das Deutsche Institut für Menschenrechte[6] bei der Untersuchung?

René Talbot: Dessen Rolle ist zwiespältig. Das Institut wird von der Bundesregierung bezahlt, soll aber mit der dort angesiedelten „Monitoringstelle“ der nationale Hüter der BRK sein. Diese Aufgabe hat es leider in Hinsicht auf diesen Staatenbericht missachtet und sich gegen unseren Willen und obwohl wir detailliert argumentiert und aufgeklärt hatten, die Forderung der Berufsbetreuer nach einer Ausbildungs- und Berufsordnung zu eigen gemacht, ohne zur notwendigen Bedingung gemacht zu haben, dass vorher unsere Forderung nach einer Gesetzesänderung erfüllt worden sein muss, so dass eine rechtliche Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen weder eingerichtet noch fortgesetzt werden darf.

Wenn die Monitoringstelle so weitermacht, wird sie zu einer Stelle für Regierungsgefälligkeiten und zum Teil der „Betreuer“lobby. Sie droht die BRK so zu verbiegen, dass sie zu einer Fallgrube für die Selbstbestimmung Behinderter wird. Wir sind maßlos enttäuscht und hoffen, dass die Monitoringstelle einhält und endlich ihren Kurs ändert.

Wie rechtfertigten die Mitglieder der deutschen Delegation unter Leitung der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller, dass es in Deutschland weiterhin psychiatrischen Zwang gibt?

René Talbot: Mit zwei platten Lügen:

In der BRK stünde, dass es nur dann eine unerlaubte Diskriminierung wäre, wenn allein aufgrund einer Behinderung eingesperrt würde. Wenn eine Zusatzbedingung hinzukäme, z.B. Selbst- oder Fremdgefährdung, wären alle diese Sondergesetze BRK-konform. Dass das allein angeblich in der BRK stünde, ist schlicht erfunden, hingegen heißt es in Artikel 14 explizit: „Die Vertragsstaaten gewährleisten, … dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.“

Ein fremdbestimmtes Wohl könne konform mit der BRK dann gegen die Selbstbestimmung ausgespielt werden, wenn ein Mediziner behauptet, die Person könne bedingt durch ihre Krankheit ihren Willen nicht mehr frei bestimmen. Dann seien unter bestimmten Bedingungen alle grund- und menschenrechtsverletzenden Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen. Zynisch wird gefolgert, dass eine von der BRK untersagte rechtliche Zwangs-Stellvertretung so zu einer unterstützenden Entscheidungsfindung werde.

Die Aussage des UN-Sonderberichterstatters über Folter, Juan E. Méndez, dass psychiatrische Zwangsbehandlung Folter ist, wurde von den Vertretern der Bundesregierung einfach mit einem „Das sehen wir anders“ negiert.

Ist die Anhörung unverbindlich oder hat es Konsequenzen, wenn die Bundesregierung die Maßgabe der UN-Behindertenkonvention weiterhin missachtet?

René Talbot: Das ist die entscheidende Frage, denn jetzt ist es zu einem Machtkampf geworden, ob die Menschenrechte – ausbuchstabiert in der UN-BRK – verbindlich gelten sollen oder die BRD trotz des Bekenntnisses zu den Menschenrechten im Grundgesetz in Artikel 1 Abs. 2, geschützt durch ihre Souveränität, alles für unverbindlich erklären kann, was der Fachausschuss auch beschließen mag. Da die Menschenrechte auf den gewaltfreien Umgang der Menschen untereinander abzielen, wäre es ein innerer Widerspruch, wenn versucht werden sollte, sie mit Gewalt durchzusetzen.

Diese Gewaltfreiheit in der Durchsetzung versucht die BRD schamlos aus zu nutzen. Der UN-Fachausschuss hat dann nur politische und appellative Mittel, keine Exekutive, kein Strafgericht. Der Fachausschuss muss jetzt gewaltfrei seine Autorität herstellen. Misslingt das, wird jeder Comment, aber auch jeder Staatenbericht jetzt und in Zukunft zur Floskel.

Der Fachausschuss kann dazu meiner Meinung nach nur innerhalb der UN die ihm übergeordneten Instanzen, insbesondere das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, ansprechen, dass dann mit dem Kanzleramt Kontakt aufnehmen müsste. Wenn dem Kanzleramt drohen sollte, dass die heuchlerische Menschenrechtsfassade als Camouflage auffliegt, dann könnte von dort, von der Regierungsspitze, Druck auf die Ministerien ausgeübt werden, den Comment Nr. 1 und den Staatenbericht ernst zu nehmen und umzusetzen, insbesondere jede Betreuung gegen den erklärten Willen der Betroffenen per Gesetzesnovelle auszuschließen. Damit würde die BRK und die darin festgeschriebene gleiche Rechts- und Handlungsfähigkeit mit Anderen durch eine unterstützende Entscheidungsfindung erfüllt, die an den Willen der Betroffenen gebunden ist. Betreuung würde wieder zu einer Bevollmächtigung. Wenn die BRD-Regierung allerdings mit ihren Lügenmärchen ungeschoren davon käme, wäre die BRK politisch tot.

Anhang

Links

[1]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

[2]

http://www.brk-allianz.de/

[3]

http://www.psychiatrie-erfahren.de/

[4]

http://www.piratenfraktion-berlin.de/fraktion/abgeordnete/alexander-spies/

[5]

http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/SchrAnfr/s17-15649.pdf

[6]

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/umsetzung-der-un-brk-in-deutschland-erstmals-vom-fachausschuss-geprueft-ausschuss-ueber-sonderstru/

http://www.heise.de/tp/artikel/44/44582/1.html

Interview:  Peter Nowak

Brennender Rassismus

Nicht nur in Tröglitz gab es in den letzten Tagen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte

Das Städtchen Tröglitz und sein ehemaliger Bürgermeister Markus Nierth wurden Anfang März 2015 bundesweit bekannt. Der Ortsbürgermeister hatte seinen Rücktritt erklärt [1], weil er von der NPD und einem Teil der Dorfbewohner heftig attackiert worden war, nachdem er für den geplanten Zuzug von Geflüchteten in den Ort eintrat. Auch nach seinem Rücktritt hatte Nierth einen Großteil der Bevölkerung in dem Ort verteidigt [2] und betont, dass sie von der NPD instrumentalisiert worden seien.

Ein Mitglied der antirassistischen Initiative „Halle gegen Rechts“ [3] bestätigte [4] im Interview mit der Jungle World, dass NPD-Funktionäre an der Hetze gegen den zurückgetretenen Bürgermeister beteiligt waren. Doch das sei nur möglich, weil ein Teil der Ortsbewohner deren rassistische Denkweise teile. Das zeigte sich auch nach dem Rücktritt von Nierth. Während dieser bundesweit als Kapitulation vor einem rechten Mob aufgefasst wurde, betonten Einwohner von Tröglitz, sie seien weiter gegen den Zuzug von Geflüchteten.

In der letzten Nacht fühlten sich bei einer solchen Stimmung einige berufen, diese Forderung umzusetzen. In der Nacht zum Samstag brannte das für die Geflüchteten vorgesehene Gebäude aus. Die Polizei Sachsen-Halle-Süd geht von einer vorsätzlichen schweren Brandstiftung [5]aus, auch ein versuchter Tötungsdelikt könne nicht ausgeschlossen werden. Bisher Unbekannte seien in das Gebäude eingebrochen und hätten in mehreren Stellen Feuer gelegt. Dabei seien mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Brandbeschleuniger zum Einsatz gekommen. Vor allem das Dach sei durch das Feuer stark beschädigt worden.

Wenn es in der Pressemitteilung der Polizei auch heißt, ein Motiv sei bisher unbekannt, sehen auch konservative Medien [6] einen Zusammenhang zwischen der rassistischen Mobilisierung vor Ort und dem Brand. Der Anschlag von Tröglitz hat durch die Berichte über die rassistische Mobilisierung nach dem Rücktritt des Bürgermeisters natürlich ein besonders großes Interesse gefunden. Doch ein Einzelfall ist es nicht.

Auch Brandanschlag auf Flüchtlingseinrichtung in Kreuzberg

Nicht in einem kleinen Ort in der Provinz, sondern mitten in Berlin-Kreuzberg, wurde vor einigen Tagen ein Brandanschlag [7]auf einen Treffpunkt der Flüchtlingsbewegung verübt (). Die Kunstinstallation Haus der 28 Türen [8] brannte [9] völlig aus.

Die Installation war von den Künstlern den Menschen gewidmet worden, die auf der Suche nach einem menschenwürdigen Leben an den Außengrenzen Europas ums Leben kommen. Es diente den Geflüchteten als Treffpunkt, nachdem ihr Camp am Oranienplatz geräumt worden war. Geflüchtete machten vor einigen Tagen auf einer Pressekonferenz am Ort des Brandanschlags darauf aufmerksam, dass sie in den letzten Jahren mitten in Kreuzberg häufiger Ziel solcher Attacken waren. „Es ist nur einer von zahlreichen Angriffen gegen unseren Protest: Im August 2014 wurde unser großes Versammlungszelt verbrannt, mehrmals wurden Tische und andere Materialien unseres Infopunktes zerstört und auch physische Angriffe auf Refugee-Aktivisten kamen bereits vor“, berichteten sie.

Mit den Angriffen auf den Oranienplatz soll eine Bewegung getroffen werden, die sich in den letzten Jahren gegen staatliche Repressionsversuche behauptet hat. Denn während in Orten wie Tröglitz kein Geflüchteter freiwillig gehen würde, wurde das Refugee-Camp am Oranienplatz zum Anziehungspunkt vieler Geflüchteter. Dabei kann das Leben und vor allem Überleben in den öffentlichen Zelten keineswegs romantisiert werden. Die Räumung war nur möglich, weil ein Teil der Geflüchteten zermürbt war, für motivsuchende Touristen und Aktivbürger auf dem Präsentierteller zu leben. Aber der Oranienplatz als Ort des Widerstands, der er auch nach der Räumung des Camps blieb, ist eben manchen ein Dorn im Auge, wie die Anschläge zeigen.

Die Geflüchteten haben erklärt, sie wollen auch nach dem Brandanschlag ihren Protest fortsetzen und überlegen, ob eine neue Installation dort errichtet werden soll. Vielleicht kommt ja ein Projekt zum Zuge, dass der Berliner Künstler Thomas Kilpper [10] schon vor zwei Jahren vorgeschlagen hat. Er wollte einen Leuchtturm [11] auf dem Oranienplatz nachbauen, der ein Symbol für einen Willkommensgruß für Geflüchtete und auch ein guter Treffpunkt wäre.

Rechte bedrohen Flüchtlingsunterstützer

Die Nachricht vom abgebrannten Flüchtlingstreffpunkt am Oranienplatz wurde zustimmend bei einer rechten Kundgebungam Donnerstagabend in Marzahn mit Schadenfreude kommentiert. Dazu hattenbekannte rechte Aktivisten aus Marzahn aufgerufen. Zuvor hatten sie bei einer Veranstaltung zur Einrichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in dem Stadtteil versammelt und nach Angaben [12] von Augenzeugen Teilnehmer bedrängt und bedroht.

Auf der fast zweistündigen Kundgebung auf der Marzahner Promenade blieben die Rechten weitgehend unter sich. Doch ihre Aufrufe gegen die Unterkunft für Geflüchtete dürfte von mehr Bewohnern des Stadtteils geteilt werden. In den letzten Wochen haben die Rechten in dem Stadtteil massiv Präsenz [13] gezeigt.

Bisher wurde oft argumentiert, dass die Aufmärsche gegen Geflüchtete in diesen Wochen das Herausbilden einer rechten Zivilgesellschaft bedeute, anders als Anfang der 90er Jahre sei es nicht zu pogromartigen Auseinandersetzungen gegen Geflüchtete gekommen. Aber nicht erst die jüngsten Brandanschläge zeigen, dass die Warnungen von Antirassismusgruppen [14] berechtigt sind. Diese Aufmärsche schaffen ein Klima, in dem Anschläge gegen Geflüchtete zunehmen – in Kreuzberg ebenso wie in Tröglitz.

http://www.heise.de/tp/news/Brennender-Rassismus-2595946.html

Peter Nowak

Links:

[1]

http://www.mz-web.de/themen/ortsbuergermeister-markus-nierth,25520402,30081896.html

[2]

http://www.heute.de/zurueckgetretener-buergermeister-im-zdf-troeglitz-ist-nicht-rechtsextrem-37522108.html

[3]

http://www.halle-gegen-rechts.de/

[4]

http://jungle-world.com/artikel/2015/12/51652.html

[5]

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=870555&identifier=794a25572307ca096833e95b8d8c96b8

[6]

http://www.focus.de/panorama/welt/brand-in-geplanter-asylbewerberunterkunft-buergermeister-vertrieben-zuendeten-beonazis-jetzt-das-fluechtlingsheim-an_id_4590732.html

[7]

http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/03/fluechtlings-kunstprojekt–28-tueren–niedergebrannt.html

[8]

http://www.28doors.eu/

[9]

http://www.kub-berlin.org/index.php/de/37-startseite/527-die-kunstinstallation-das-haus-der-28-tueren-auf-dem-oranienplatz-in-kreuzberg-die-fluechtlingsschicksale-thematisiert-ist-niedergebrannt-worden-die-polizei-spricht-von-brandstiftung

[10]

http://www.kilpper-projects.net/blog/?cat=3

[11]

http://www.3sat.de/page/?source=%2Fkulturzeit%2Fthemen%2F133436%2Findex.html

[12]

http://www.asta.asfh-berlin.de/de/AntiRaFa-Referat/pm-infoveranstaltung-zu-containern-fuer-asylsuchende-nazis-drohen-massiv.html

[13]

http://gemeinsam-gegen-rassismus.net/chronik-marzahn

[14] https://www.amadeu-antonio-stift

Amazonstreik – keine Chancen für die Gewerkschaften?

Eine lange Suche

VERBRECHEN Vor drei Jahren wurde der Deutschtürke Burak B. ermordet. Vom Mörder fehlt jede Spur. Kundgebung fordert Ermittlungen gegen rechts

„Burak am 5. 4. 2012 in Neukölln ermordet. Wir fordern Aufklärung!“, so lauten die Parolen an der Häuserwand in der Manteuffelstraße, Ecke Oranienstraße. Sie erinnern an den bis heute unaufgeklärten Mord an dem 22-jährigen Burak B., der sich bald zum dritten Mal jährt. „Findet den Mörder!“ lautet auch das Motto einer Kundgebung, die Angehörige und FreundInnen des Toten sowie antirassistische Initiativen am Sonntag um 14 Uhr in der Rudower Straße 51 organisieren.

Dort, gegenüber dem Krankenhaus Neukölln, stand Burak B. am frühen Morgen des 5. April 2012 in einer Gruppe junger Männer, als nach Berichten von AugenzeugInnen ein etwa 40 bis 60 Jahre alter Mann gezielte Schüsse auf die Gruppe abgab. Zwei junge Männer überlebten schwer verletzt, B. starb noch am Tatort an einem Lungendurchschuss. Die Polizei erklärt seitdem, dass sie in alle Richtungen ermittle, aber bisher keine heiße Spur habe. „Die Ermittlungen sollten sich gezielt auf die rechte Szene richten“, fordert Helga Seyb von der Organisation ReachOut, die Opfer rechter und rassistischer Gewalt betreut, gegenüber der taz. AktivistInnen, aber auch Familie und Freunde B.s vermuten eine rassistische Nachahmungstat nach den NSU-Morden. Burak sei ein halbes Jahr nach dem Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) getötet worden. Auf Neonazi-Seiten wurde der Mord an B. außerdem bejubelt. Am 17. April soll die Tat in einen größeren politischen Zusammenhang gestellt werden. „Drei Jahre nach dem Mord an Burak und die Konsequenzen aus dem NSU“ heißt das Motto einer Diskussionsveranstaltung im Biergarten Jockel in der Ratiborstraße.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2015%2F04%2F04%2Fa0206&cHash=c056dc0a03ccb112a153ddcafe3ef087

Peter Nowak

Weltweit Sorge um die Gesundheit von Mumia Abu Jamal

Der inhaftierte Journalist Mumia Abu Jamal liegt derzeit auf der Intensivstation eines   Krankenhauses in Pennsylvania. Er wird von der Polizei abgeschirmt, niemand darf zu ihm. Weltweit steigt die Sorge um seine Gesundheit.

„Mumia Abu-Jamal erlitt im SCI Mahanoy Gefängnis einen diabetischen Schock. Er wurde ins Schuylkill Krankenhauses im US-Bundesstaat Pennsylvania gebracht, wo er seitdem auf der Intensivstation liegt“, heißt es im Rundbrief der Mumia-Solidaritätsbewegung, die regelmäßige Kontakte zu Mumias Anwälten und Unterstützern in den USA unterhält. Sie berichten, dass der Journalist im Krankenhaus von Polizisten abgeschirmt wird. Selbst seinen Angehörigen und der Verteidigung werde der Zutritt verwehrt. „Es ist unklar, wie Mumias Gesundheitszustand genau aussieht, aber die Verlegung in ein öffentliches Krankenhaus ist ein sehr ungewöhnlicher Schritt von Seiten der Gefängnisbehörde“, wird in dem Rundbrief kommentiert.
Grund zur Besorgnis ist neben der ernsten Gesundheitslage des Journalisten auch die Tatsache, dass in einem ähnlichen Fall vor nur wenigen Wochen der politische Gefangene Phil Africa im gleichen Bundesstaat für sechs Tage im Haftkrankenhaus isoliert und schließlich für tot erklärt worden war. Bis heute liegen die Todesumstände im Dunkeln. Unter der Überschrift „Gedenken an Phil Africa“ hatte Mumia Abu Jamal am 20. Januar in seiner wöchentlich in der Tageszeitung „Junge Welt“ veröffentlichten Kolumne auf diesen ungeklärten Todesfall aufmerksam gemacht.
Mumia Abu Jamal ist vielen Menschen in aller Welt  bekannt. Als „Stimme der Unterdrückten“ hatte sich der Radiomoderator einen Namen gemacht hat. 1982 wurde der Afroamerikaner in einem Indizienprozess von einer nur aus Weißen besetzen Jury des Mordes an dem Polizisten Daniel Faulkner schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Der verantwortliche Richter hatte bereits vor der Urteilsbegründung erklärt, er wolle der Jury helfen „den Nigger zu grillen“. Jahrelange intensive Recherchen von Juristen und  Solidaritätsgruppen sorgten dafür, dass das ursprüngliche Urteil nicht mehr haltbar war. Ein neuer Gerichtsprozess, in dem die gefundenen Beweise vorgelegt werden können, wurde von den US-Behörden jedoch verweigert. Die internationale Solidaritätsbewegung konnte aber erreichen, dass das Todesurteil in eine lebenslängliche Haftstraße umgewandelt wurde. Mumia Abu Jamal konnte daher nach 29 Jahren den Todestrakt mit einer Gefängniszelle tauschen. Doch jetzt machen sich Unterstützer in aller Welt erneut große Sorgen um das Leben des Journalisten.
Auch hinter Gittern, sowohl im Todestrakt als auch in der Gefängniszelle hatte Mumia seine journalistische Arbeit ununterbrochen fortgesetzt und auf Rassismus, Unterdrückung und Repression – in den Gefängnissen wie auch in der Gesellschaft der USA – aufmerksam gemacht. Seine Aktivitäten wurden vielfach gewürdigt. So ist er Ehrenbürger von Paris und Ehrenmitglied von ver.di.

aus: «M» – MENSCHEN – MACHEN – MEDIEN

https://mmm.verdi.de/aktuell-notiert/2015/weltweit-sorge-um-die-gesundheit-von-mumia-abu-jamal

Peter Nowak

Erdogan-Regierung in der Krise?

Schwaben im Zeichen des Krieges

Aktivisten protestieren gegen Königsbronner Treffen

Auch in diesem Jahr hat die Friedensbewegung gegen die Königsbronner Gespräche protestiert. In der Kritik steht auch ein Politiker der LINKEN.

»Für den Frieden und die internationale Solidarität – Gegen die Königsbronner Gespräche!« lautete das Motto einer Demonstration, zu der antimilitaristische Gruppen am vergangenen Samstag in die schwäbische Gemeinde Königsbronn mobilisierten. Der Grund war die vierte Auflage eines Treffens von Militär, Politik und Wirtschaft, das von dem Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) initiiert wird. Zu den einladenden Organisationen gehören der Deutsche Reservistenverband, das Bildungswerk des Bundeswehrverbandes und die Bundesakademie für Sicherheitspolitik. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Frage, wie sich Deutschland mit seiner »gewachsenen Verantwortung« an der »Befriedung von Konfliktherden weltweit« beteiligen kann.

Für Marcel Kallwass vom Protestbündnis sind die Gespräche ein militaristisches Treffen, das mit der sogenannten Münchner Sicherheitskonferenz vergleichbar ist. Auch personell gibt es Überschneidungen. So organisierte der langjährige Verantwortliche der Sicherheitskonferenz, Günther Ischinger, in diesem Jahr das Treffen in Königsbronn. Kritik äußerten die Antimilitaristen an der Teilnahme des linken Bundestagsabgeordneten Stefan Liebich an der Podiumsdiskussion zum Abschluss der Runde. Dort plädierte Liebich für eine Außenpolitik, die keinen Militäreinsatz mehr nötig mache.

Die Heilbronnerin Kerstin Schmidtke findet das nicht überzeugend: »Mit ihrer Teilnahme legitimieren linke Politiker diese Treffen.« Liebich hätte seine Meinung nicht beim Reservistenverband, sondern bei den Friedensgesprächen vortragen sollen, so Schmidtke. Das Treffen hatte das Bündnis organisiert; es fand bereits am 12. März im Köngisbronner Gemeindehaus statt. Neben dem Friedensaktivisten Tobias Pflüger beteiligten sich ebenfalls DGB-Vertreter an der Diskussion, wie Konflikte ohne Kriege gelöst und wie das Geld, das für die Rüstung und die Kriegsvorbereitungen ausgegeben wird, sinnvoller genutzt werden könne.

Peter Nowak