Ehemalige Schule soll kein Eigentum werden

 Linke Aktivisten besetzen kurzfristig eine frühere Schule in Weißensee. Die will der Liegenschaftsfonds an den Meistbietenden verkaufen – ohne soziale Kriterien einzubeziehen. Allein Geld und die Bonität der Bieter sollen darüber entscheiden, an wen die ehemalige Musikschule Weißensee geht.  
So ein Gedränge hatte der Liegenschaftsfonds wohl nicht erwartet: Zum Besichtigungstermin am Dienstag um 10 Uhr vormittags in der ehemaligen Musikschule Weißensee kamen mehr als 40 Interessenten. Doch nicht alle waren eingeladen, das seit Ende 2009 leer stehende Gebäude in der Falkenberger Straße 183 zu begehen. Rund 40 AktivistInnen der Gruppe Orphs nutzten den Termin für eine „Wiederbelebung des Gebäudes“, wie ein Transparent aus dem Fenster der 1. Etage verkündete.
 
Kaum hatte der Hausmeister die Tür aufgeschlossen, machten sie es sich in den Räumen mit Sekt und einem kleinen Imbiss gemütlich. Während im Erdgeschoss laute Musik aus dem Ghettoblaster schallte, spielte ein junger Mann auf einen Klavier, das die AktivistInnen vor der Eingangstür aufgebaut hatten. Am frühen Nachmittag wurde es von der Polizei abtransportiert. Schon gegen 13 Uhr wurden 13 Personen, die sich noch in dem Gebäude befunden haben, von der Polizei geräumt. Alle wurden nach einer Feststellung der Personalien sofort freigelassen und müssen mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
 

 Unter dem Namen Orphs firmiert eine Gruppe junger Menschen aus Weißensee, SchülerInnen, Auszubildende und Studierende, die sich im Stadtteil politisch engagieren. Für die ehemalige Schule haben sie ein Nutzungskonzept verfasst und im Internet veröffentlicht. Danach soll im Erdgeschoss ein Kunstraum und Treffpunkt für die Nachbarschaft eingerichtet werden. Auch den Garten hinter dem Haus wollen sie gemeinschaftlich bearbeiten. Die obere Etage des Hauses könnte als Wohnraum für rund 15 Menschen dienen. Als Rechtsform soll ein an dem Mietshäusersyndikat orientiertes Genossenschaftsmodell zur Anwendung kommen. „Das Haus kommt uns nicht zurück auf den Markt und gehört denen, die es nutzen“, so Orphs-Aktivistin Judith.
 
Auch über die Finanzierung haben sich die Orphs Gedanken gemacht. “ Wir werden ein sechsstelliges Gebot machen und dennoch darauf achten, dass wir bei bezahlbarem Wohn- und Gemeinschaftsraum ankommen“, sagt Enrico von den Orphs. Allerdings sei man nicht bereit, sich in einen Bieterwettbewerb mit einer Baugruppe zu begeben, die auf ihrer Homepage unter dem Motto „Eigentum bilden – aber richtig“ 300.000 Euro für das Gebäude bieten will.
 
Die Chancen, das Haus zu erwerben, stehen daher für die Orphs nicht so gut. „Die Gruppe kann gern mitbieten, das Verfahren läuft noch bis nächste Woche. Doch dabei sind der Höchstpreis und die Bonität der BewerberInnen die einzigen Bedingungen“, sagte die Pressesprecherin des Liegenschaftsfonds, Irina Dähne, der taz. Die Orphs hatten diese Vergabepolitik als unsozial kritisiert. Ihre Behörde sei jedoch die falsche Adresse für die Schelte, so Dähne. Es sei der politische Wille des Lenkungsausschusses des Liegenschaftsfonds, dieses Gebäude im Rahmen des Bieterverfahrens zu verkaufen, bei dem der Höchstpreis zählt – und in diesem Fall keine sozialen Kriterien aufzustellen.
 
Neben mehreren Senatoren ist im Lenkungsausschuss auch das für die Immobilie zuständige Pankower Bezirksamt entscheidungsbefugt. Die Stadträtin für Jugend um Immobilien in der BVV Christine Keil (Die Linke) war für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar. Wegen einer Sitzung habe sie auch keine Zeit gehabt, sich das Anliegen der Orphs während der Aktion erläutern zu lassen.
 
Lediglich Patrick Technau, der für die Linke in der BVV-Pankow sitzt, war als Privatperson während der Freiraumaktion vor Ort. Er betonte, dass der Bezirk durchaus die Möglichkeit habe, das Grundstück in eigener Regie zu nutzen.

http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/ehemalige-schule-soll-kein-eigentum-werden/

Peter Nowak

Kein Datenschutz bei Sozialhilfe?

Kampagne macht gegen Gesetzvorhaben im Schweizer Kanton Bern mobil / Rolf Zbinden engagiert sich gegen die Gesetzespläne. Er ist Mitglied der Partei der Arbeit (PdA) im Berner Stadtrat

ND: Sie sind in der Berner Kampagne für ein Referendum gegen die Revision des Sozialhilfegesetzes aktiv. Worum genau geht es dabei?
Zbinden: Im Kanton Bern wurde Ende Januar ein Sozialhilfegesetz verabschiedet, das eine Klausel enthält, nach der Sozialhilfeempfänger eine Generalvollmacht für die Offenlegung all ihrer Daten unterschreiben müssen, wenn sie Leistungen erhalten wollen. Das betrifft nicht nur ihre Bankdaten – auch Ärzte und Vermieter können nach dieser Bestimmung befragt werden.

Wir sehen darin ganz eindeutig eine Diskriminierung von Sozialhilfeempfängern. Die Stigmatisierung beginnt schon, wenn durch die Befragung bekannt wird, dass jemand Sozialhilfe beantragt hat. Von den 160 Abgeordneten im Berner Kantonsparlament haben nur vier Grüne die Vorlage abgelehnt.

 Wie begründen die Befürworter des Gesetzes ihre Zustimmung?
Es gibt in der Schweiz seit Jahren eine Polemik gegen Sozialhilfeempfänger. Da werden publizistisch einige wenige Fälle aufgegriffen, wo Sozialhilfeempfänger einen BMW gefahren sind. Mittlerweile gibt es in Bern eine Regelung, dass jedem Sozialhilfeempfänger ein Testarbeitsplatz in der City-Reinigung angeboten wird. Wer ihn ablehnt, bekommt keine Sozialhilfe. Zudem wurden zum 1. April dieses Jahres, als das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft getreten ist, zahlreiche Menschen aus der Arbeitslosenkasse in die Sozialhilfe gedrängt. Das ist der sozialpolitische Hintergrund für den Angriff auf den Datenschutz für diese Menschen.

 Wie unterstützen die anderen Parteien und die Gewerkschaften das Referendum?
Die Sozialdemokraten und die Grünen unterstützen das Referendum verbal, beteiligen sich aber kaum am Unterschriftensammeln. Bei den Sozialdemokraten liegt es auch daran, dass deren Abgeordnete das Gesetz mehrheitlich mitgetragen haben. Die Gewerkschaften mobilisieren zeitgleich für eine Initiative zur Einführung eines Mindestlohns. Daher sind es neben der PdA nur weitere kleinere Gruppen, die das Referendum für den Datenschutz unterstützen.

Eine wesentliche Rolle bei der Mobilisierung nimmt das Komitee der Arbeitslosen und Armutsbetroffenen ein.

 Gibt es Kontakte zu Gruppen, die sich bisher vor allem für Datenschutz im Internet einsetzen?
Auch in dieser Frage ist die Debatte in der Schweiz nicht weit entwickelt. Nachdem dort vor 20 Jahren der Fichenskandal* – ein Schnüffelstaatssystem aus der Zeit des Kalten Krieges – aufgedeckt wurde, gibt es zurzeit raffinierte Versuche, solche Methoden wieder einzuführen, ohne dass daran viel Kritik geübt wird. Diejenigen aber, die sich für den Erhalt des Schweizer Bankgeheimnisses einsetzen, etwa die Liberalen, sind an vorderster Front für den Abbau des Datenschutzes für Sozialhilfeempfänger.

 Mit welchem Ausgang des Referendums rechnen Sie?
Wir sind noch optimistisch, dass wir bis zum Monatsende die nötigen 10 000 Unterschriften zusammen bekommen. Allerdings ist die Hürde sehr hoch, wenn man bedenkt, dass wir vom Großteil der Medien totgeschwiegen werden. Sollten wir es schaffen, kommt es zur eigentlichen Volksabstimmung.

Dann würden die Karten ganz neu gemischt, denn Sozialdemokraten und Gewerkschaften müssten sich eindeutig positionieren und könnten dem vollständigen Verlust des Datenschutzes für Sozialhilfeempfangende nicht gut zustimmen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197357.kein-datenschutz-bei-sozialhilfe.html

Fragen: Peter Nowak

* Fiche ist die französische Bezeichnung für Karteikarte

Besser keines, als dieses

Häftling im Hungerstreik gegen verdrecktes Essen

Seit dem 8. Mai befindet sich der in der JVA Sehnde inhaftierte ehemalige Erwerbslosenaktivist Werner Braeuner in einem unbefristeten Hungerstreik. Der Anlass für den drastischen Schritt ist die Auseinandersetzung um das Essen im Gefängnis. Braeuner wirft Mithäftlingen vor, das Essen mit menschlichen Exkrementen zu verunreinigen. Mit der Verweigerung will er erreichen, künftig den Tagesverpflegungssatz für Inhaftierte in Höhe von sieben Euro ausbezahlt zu bekommen, »um mit diesem Geld beim Knastkaufmann einkaufen und mich selbst beköstigen zu können«. »Bereits seit der zweiten Februarwoche 2011 habe ich aus unüberwindlichem Ekel keine in der Knastküche in Kesseln zubereiteten Speisen mehr gegessen«, schreibt er in einer Erklärung aus dem Gefängnis. Seit Sonntag hat er die Nahrungsaufnahme ganz eingestellt. Braeuner war wegen der Tötung eines Arbeitsamtsdirektors 2001 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden (ND vom 23.2.2011).

Die JVA schließt eine Verunreinigung des Gefängnisessens aus. »Die Hygiene der Küche wird täglich durch entsprechend befähigte Mitarbeiter sowie unregelmäßig durch diverse externe Kontrolleure überprüft. Gleiches gilt für die Qualität des Essens«, erklärte die Leiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Ines Leitner, gegenüber ND.

Braeuner weist in seiner Erklärung darauf hin, dass ungenießbar gemachtes Essen ein in allen Gefängnissen auftretendes und bekanntes Problem sei. »Knäste sind Heimstätten der Niedertracht; es gibt dort eine im Vergleich zu draußen weit überdurschnittliche Zahl von persönlichkeitsgestörten bis hin zu verrückten Menschen, die aus geringfügigen Anlässen bisweilen extreme Verhaltensweisen an den Tag legen – z.B. aus allgemeiner Gekränktheit, diffusem Frust, Mißgestimmtheit und auch manchmal ohne irgendwie nachvollziehbare Anlässe.«

Das niedersächsische Landesjustizministerium lehnte Braeuners Antrag auf Selbstbeköstigung ab. Dieser will die Aktion mit allen Konsequenzen durchführen. »Wenn ich von Exkrementen freie Nahrung nur um den Preis erhalte, zuvor meine Gesundheit beschädigt zu haben, ist ein Leben in Würde nicht mehr möglich«, schreibt er.

Unterstützung bekommt Braeuner von anderen Gefangenen. »Er hat gehandelt, wo viele sonst nur reden, fluchen und sich allenfalls zu der Fantasie hinreißen lassen«, kommentiert der in der JVA Bruchsal inhaftiere Thomas Meyer-Falk den Hungerstreik in einem im Internet verbreiteten Brief.

Ein Solidaritätskomitee befürchtet, dass Braeuner die Einweisung in die Psychiatrie oder die Zwangsernährung drohen könnte. Die Initiative ruft dazu auf, mit Briefen und E-Mails an das niedersächsische Justizministerium die Forderung des Hungerstreikenden zu unterstützen. »Es ist uns klar, dass ohne Druck von draußen Werners legitime Forderung nicht durchgesetzt werden kann«, heißt es in dem Appell.

www.political-prisoners.net

www.gefangenen.info

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197321.besser-keines-als-dieses.html

Peter Nowak

Naturschutz und »Kulturverfall«

Ein rechtes Blatt will sich in der Umweltbewegung etablieren
 Auf NPD-Plakaten taucht schon seit Jahren die Parole »Umweltschutz ist Heimatschutz« auf. Ein dubioses Vereinsblatt versucht nun offenbar, rechtes Gedankengut in die Umweltbewegung zu tragen.

Polizeirepression gegen Tierschützer, Agrosprit, genmanipulierter Weizen. Die Themenpalette in dem Magazin »Umwelt & Aktiv« lässt auf den ersten Blick nicht erkennen, dass es um eine Publikation des Rechtsaußen-Spektrums handelt. Erst beim Lesen des Untertitels »Das Magazin für gesamtheitliches Denken – Umweltschutz, Tierschutz, Heimatschutz«, dürfte der Leser stutzig werden. Er erinnert nicht zufällig an die NPD-Parole »Umweltschutz ist Heimatschutz«. Daher ist es auch keine Überraschung, dass die SPD-nahe Onlineplattform »Blick nach Rechts« (BnR) die Rechtsaußenkontakte der leitenden Redakteurin von »Umwelt & Aktiv« aufdeckte. Der Name Laura Horn, unter dem sie ihre Artikel in dem Blatt veröffentlichte, ist nach den Recherchen von BnR das Pseudonym von Berthild H., »Ehefrau eines hochrangigen NPD-Funktionärs im Bezirksverband Niederbayern«. »Wohl um sich beide Optionen offen zuhalten, das heißt, einerseits die Szene mit Öko- und Tierschutzinformationen zu beliefern, andererseits aber auch als harmlose Hausfrau und engagierte Leserbriefschreiberin aus Eggenfelden in einem breiteren Spektrum wahrgenommen zu werden, könnte sie sich den Tarnnamen zugelegt haben«, vermutet die Journalistin Andrea Röpke, die sich seit Jahren mit dem rechten Rand beschäftigt und kürzlich ein Buch über die Rolle der Frauen in der rechten Szene veröffentlicht hat. Tatsächlich hat sich Berthild H. in zahlreichen Leserbriefen in Umweltmagazinen als besorgte Bürgerin präsentiert. Im Magazin »Natur« monierte sie einen kritischen Artikel zu den Veröffentlichungen von Thilo Sarrazin. In Sachen Biodiversität schrieb H. einen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und erhielt auch eine Antwort.

Unter dem Alias-Namen Laura Horn hatte sie im Januar 2009 in einem Interview der NPD-Zeitung »Deutsche Stimme« ihre rechten Vorstellungen offen dargelegt. »Zu unseren Zielen gehört auch, das politische Feld des Umweltschutzes wieder mit heimatverbundenen Kräften zu besetzen«, erklärt sie. Sie bezeichnet »Umwelt & Aktiv« als »die einzige Umweltzeitschrift aus dem konservativen, völkischen (wie die taz es formulieren würde) Spektrum«. Der Schriftleiter des Blattes, Christoph Hofer, hat schon für die NPD in Bayern bei Landtagswahlen kandidiert. Beim Thema Tierschutz prangerte »Umwelt & Aktiv« wiederholt das Schächten an – ein faktischer Angriff auf Juden und Moslems. Zu den Autoren des Blattes gehört auch der österreichische Rechtsaußen Walter Marinovic. In zahlreichen Schriften polemisiert dieser gegen die moderne Kunst. Die Verleihung des Literaturnobelpreises an Elfriede Jelinek bezeichnete Marinovic als »Signal für die gezielte Zersetzung unseres Volks und seiner Kultur«. Das ist auch das Thema der Herbert Gruhl Gesellschaft, die in Umwelt & Aktiv vorgestellt wurde. Deren Vorsitzender Volker Kempf sieht die heutige Umweltkrise als Folge eines europäischen Nihilismus

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197107.naturschutz-und-kulturverfall.html

Peter Nowak

Keine Sportwetten für Hartz-IV-Empfänger

Landgericht Köln: Mitarbeiter der Annahmestellen müssen einschreiten, wenn es Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde die Wette nicht leisten kann

Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht an Sportwetten teilnehmen. Das Landgericht Köln hat heute sein umstrittenes Verbot von Anfang März bekräftigt und einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das per Einstweiliger Verfügung ausgesprochene Verkaufsverbot abgewiesen (zur Diskussion des Urteils siehe: Verlogenes (Glücks)Spiel mit ALG II-Empfängern).

Zwar muss nach der heutigen Entscheidung nicht jeder Kunde kontrolliert werden, Mitarbeiter der Annahmestellen sind aber verpflichtet einzuschreiten, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann. Westlotto bezeichnet das Urteil als nicht praktikabel. Laut Unternehmenssprecher Axel Weber will man gegen das Urteil nun vor dem Kölner Oberlandesgericht Berufung einlegen:

„Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen.“

Bei der Auseinandersetzung handelt es sich um einen Konkurrenzkampf von zwei Lottoanbietern, der auf den Rücken der Erwerbslosen ausgetragen wird Beantragt worden war die einstweilige Verfügung von dem Sportwetten-Anbieter Tipico, der seinem Konkurrenten Westlotto vorwirft, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften vor Glücksspielen geschützt werden müssen.

Der Konkurrent von Westlotto soll Testkäufer zu Annahmestellen geschickt haben:

„Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: ‚Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?‘ Darauf kam die Antwort: ‚Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr… So kann man doch nicht leben!‘.“

Laut Gerichtsentscheidung macht es sich der Verkäufer „zu einfach“, „wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme“.

Lottogewinn wurde abgezogen

Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland sieht in der Entscheidung weniger einen Schutz als eine Diskriminierung Erwerbsloser. Schon im März initiierte das Forum die Selbstbeschuldigungskampagne „Ich bin Hartz IV-Empfänger und habe Lotto gespielt.“

Dass es sich bei der einstweiligen Verfügung nicht nur um eine abwegige Einzelentscheidung handelt, zeigt ein Urteil des Landessozialgerichts Essen vom Januar 2011. Danach kann Hartz-IV-Betroffenen auch ein kleiner Lottogewinn von ihrem Regelsatz abgezogen werden. Der Gewinn werde als Einkommen angerechnet, entschied das Gericht. Er verringere die Hilfsbedürftigkeit des Klägers, argumentierten die Richter.

Geklagt hatte ein Bielefelder, der in einer Lotterie 500 Euro gewonnen hatte. Er wehrte sich gegen die Anrechnung auf die Hartz-IV-Leistung und scheitere in zwei Instanzen. Der Mann hatte eingewandt, dass er seit 2001 regelmäßig Lotto spiele, dafür insgesamt 945 Euro ausgegeben habe und daher trotz des Gewinns von 500 Euro unter dem Strich Verlust gemacht habe. Dieses Argument ließen die Richter aber nur für den letzten Monat gelten. Die für das Los ausgegebenen 15 Euro durfte der Kläger von den 500 Euros abziehen. Der Rest des Gewinns wurde vollständig mit seinem Hartz-IV-Satz verrechnet.
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149792

Peter Nowak

Was passiert mit den Anti-Terrorgesetzen nach Bin Ladens Tod?

Der Umgang mit den Anti-Terrorgesetzen sorgt für neuen Zoff in der Bundesregierung

Es geht um ein Bündel von Vorschriften und Regelungen, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von einer ganz großen Koalition aus Union, FDP, SPD und Grünen beschlossen wurden und bis zum Januar 2012 befristet sind. Die Regelungen gaben den Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, etwa wenn es um Auskünfte über Telekommunikation oder bei Kontodaten geht. Passdokumente sind seitdem mit biometrische Merkmalen versehen. Bewaffnete Flugbegleiter dürfen auf deutschen Linienmaschinen mitfliegen. Islamistische Religionsgemeinschaften können leichter verboten werden.

 Jetzt müssen diese Regelungen evaluiert und entschieden werden, was mit ihnen geschehen soll. Sollen sie abgeschafft, befristet oder unbefristet verlängert werden? Die Unionsparteien, für deren Klientel Sicherheit ein wichtiges Thema ist, sprachen sich zunächst für letztere Variante aus. Damit geriet sie aber mit ihrem Koalitionspartner in Konflikt. Die FDP, mitten im Übergang von der Westerwelle-Crew, versucht sich auch mit Themen jenseits der Steuersenkung und des Marktradikalismus zu profilieren und hat ihren arg verkümmerten Bürgerrechtsflügel wieder entdeckt.
 Eine Protagonistin dieses Flügels, Sabine Leutheusser Schnarrenberger, sitzt im Justizministerium und hat also ein entscheidendes Wort in dieser Frage mitzureden. Zudem hat die Frau schon einmal als Justizministerin bewiesen, dass sie für die Bürgerrechte auch bereit ist, vorübergehend auf den Posten zu verzichten Vorerst wird von beiden Seiten mit starken Worten nicht gespart. Die Union wirft der Justizministerin vor, die Sicherheitsgesetze abschaffen zu wollen, während manche Liberale ihren konservativen Koalitionspartner unterstellen, die Regelungen entfristen und verschärfen zu wollen.
 
Kompromiss wahrscheinlich

Allerdings dürfte der Zwist für die jeweilige Klientel inszeniert sein. Den Kompromiss hat Bundesinnenminister Friedrich schon benannt: Die Regelungen werden befristet verlängert. Die Union kann dann behaupten, die Abschaffung verhindert und damit die innere Sicherheit bewahrt zu haben, die Liberalen können darauf verweisen, Verschärfungen verhindert zu haben. Die SPD hat schon angekündigt, für eine Verlängerung der Sicherheitsgesetze zu stimmen, und die FDP, die bei Umfragen nicht einmal mehr die 5-Prozent-Grenze erreicht, hat nun wahrlich kein Interesse, die Auseinandersetzung zu einer Koalitionskrise zu treiben und damit denjenigen in der Union in die Hände zu spielen, die schon lange eine Gelegenheit suchen, zur großen Koalition zurückzukehren. In der Innen- und Sicherheitspolitik waren die Gemeinsamkeiten zwischen Union und SPD schon immer größer als die beider Parteien zum Bürgerrechtsflügel der FDP.
 
Terrorgefahr angeblich gestiegen

Zudem wurde die Position der Liberalen in der letzten Woche durch zwei aktuelle Ereignisse geschwächt. Schon nachdem Ende April mehrere Islamisten in Deutschland verhaftet wurden, die lange beobachtet von den Sicherheitsbehörden einen Anschlag in Deutschland geplant haben sollen, meldeten sich die Sicherheitspolitiker der Union lautstark zu Wort und warnten vor einer Abschwächung der Sicherheitsgesetze. Die Justizministerin betonte sofort, dass bei der Aufdeckung der islamistischen Zelle keine Maßnahme zur Anwendung kam, die im zur Prüfung stehenden Sicherheitspaket festgeschrieben ist. Trotzdem kam sie bei konservativen Politikern und Medien dadurch unter Rechtfertigungsdruck (Vom Nutzen angeblich vereitelter Terroranschläge).
 
Auch Bin Ladens Tod stärkt eher die Law-and-Order-Politiker aller Parteien. Das ist auf den ersten Blick nicht ganz einfach zu verstehen. Schließlich könnten bürgerrechtliche Gruppen argumentieren, dass die Sicherheitsbestimmungen, die unter dem Eindruck des Anschlags vom 11. September erlassen wurden, mit Bin Ladens Tod auf den Prüfstand gehören. So argumentierte der Bundesausschuss Friedensratschlag nach Bin Ladens Tötung in der Frage des Afghanistan-Einsatzes. In der Erklärung heißt es unter anderem:
 

2001 bestand das wesentliche Ziel des Afghanistan-Krieges in der Gefangennahme bin Ladens (siehe dazu auch die UN-Resolution 1273 vom 28. September 2001). Nun, nach seinem Tod, ist ein Hauptgrund für den Krieg entfallen. Zeit also, ihn sofort zu beenden! Leider ist davon in keiner Regierungs-Stellungnahme die Rede.
 
Ähnlich argumentiert auch der grüne Bundestagabgeordnete Hans-Christian Ströbele in einem Interview:
 

Der Krieg in und gegen Afghanistan ist nicht begonnen worden vor jetzt fast zehn Jahren mit dem Ziel, die Taliban zu entmachten, oder die Frauenrechte dort zu sichern in Afghanistan, sondern mit dem einzigen Ziel – so steht es in der UNO-Resolution -, die Verantwortlichen für die Anschläge, die fürchterlichen Anschläge in New York, Washington und Pennsylvania zur Rechenschaft zu ziehen… Das heißt, der eigentliche Grund für den Krieg in Afghanistan ist weggefallen, und das muss man zur Kenntnis nehmen und muss daraus Schlussfolgerungen ziehen. Für mich ist die Schlussfolgerung, man muss den Krieg, vor allen Dingen das Töten sofort beenden.
 
Die Tatsache, dass Ströbele zur Umgang mit den Sicherheitsgesetzen in dem Interview nicht erwähnte, könne damit zusammenhängen, dass die Forderung nach einer Abschaffung in Deutschland längst nicht so populär ist wie der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan. Da findet der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl mit seiner Einschätzung mehr Zustimmung: „Durch Osama Bin Ladens Tod ist die Terrorgefahr gestiegen.“ Uhls Parteifreund im Innenministerium drückt es etwas diplomatischer aus: „In jedem Fall besteht die Bedrohung durch den Terrorismus weiterhin. Und deswegen ist es notwendig, dass wir auch weiterhin wachsam sind“, betont Friedrich in seiner Stellungnahme zu Bin Ladens Tod.
 
Stärkung der Bush-Politik durch Bin Ladens Tod

Tatsächlich hat die Art und Weise des Endes von Bin Laden die Law-and-Order-Politiker nicht nur in Deutschland gestärkt. So wird in konservativen US-Medien darauf verwiesen, das Verdienst stünde nicht den Demokraten, sondern der Bush-Regierung zu. Schließlich hätten Aussagen von Insassen des berüchtigten Gefängnis in Guantanamo auf die Spur von Bin Laden geführt, was freilich Mitglieder der Obama-Regierung zurückweisen.
 
Es sind aber genau diese Aussagen, die in einem rechtsstaatlichen Verfahren wahrscheinlich nicht verwendet werden dürften, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unter Folter zustande kamen. Danach fragt aber heute kaum jemand, wenn angeblich als Folge dieser Aussagen der Staatsfeind Nummer 1 zur Strecke gebracht werden konnte. Auch in Deutschlands Medien hinterlässt die Wurstigkeit gegenüber rechtsstaatlichen Grundsätzen Spuren. So kündigt die FAZ am 4. Mai für heute einen Beitrag in der Rubrik Innenpolitik mit dem Titel an: „Der Terror beschränkt die Freiheit. Und Karlsruhe hindert den Staat daran, seinen Schutzauftrag zu erfüllen.“ Im Gegensatz zur geheuchelten Erregung über Merkels Freude über Bin Ladens Tod wird über diese Stimmungen, die es bürgerrechtlichen Bestrebungen schwer machen, wenig geredet.
 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34687/1.html

Peter Nowak

In Bonn war Zahltag für Erwerbslose

Am Montag hieß es bei einem Jobcenter in Bonn »Zahltag«. »Erklärtes Ziel war die Einforderung von vorenthaltenen Hartz-IV-Leistungen. In zahlreichen Fällen konnten auch heute erfolgreich Auszahlungen durchgesetzt werden und die betroffenen Menschen mussten diesmal nicht mit leeren Händen wieder nach Hause gehen«, erklärte Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland. Zu der Zahltag-Aktion hatte das Bündnis Agenturschluss, in dem sich zahlreiche Erwerbsloseninitiativen zusammengeschlossen haben, aufgerufen. Mit diesen Aktionen wehren sich Erwerbslose in den Arbeitsagenturen gegen Schikanen und nicht bearbeitete Anträge.

Nach »Zahltagen« war es in der Vergangenheit immer wieder zu Sanktionen für Aktivisten gekommen. Auch in Bonn beklagten Aktivisten ein großes Polizeiaufgebot und Eingangskontrollen beim Jobcenter. Die Bonner Stadtverordnete Hannelore Thölke und der NRW-Landtagsabgeordnete Michael Aggelidis, beide von der Linkspartei, unterstützten die Aktion durch ihre Anwesenheit und sprachen von einem erfolgreichen Ablauf.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/196759.bewegungsmelder.html?sstr=Zahltag

Peter Nowak

www.die-keas.org

Nazis in „Angst und Schrecken“

GESCHICHTE Ein Buch schildert Fälle politischer Gewalt in der Weimarer Republik. Linke Gruppen wie die Kreuzberger Antifa stempelten die Richter schnell zu „Terrorbanden“ ab, Faschisten wurden zu Opfern

Sie nannten sich „Lustig Blut“ oder „Edelweiß“, ihr Motto war: „Wo wir Nazis sehn, da jibt’s Kleinholz“. Sie rissen Nazipropaganda ab und verhinderten gelegentlich ganz handfest Treffen von Faschisten in Kreuzberg. Hier entwickelte sich zwischen 1930 und 1933 die erste Jugendantifa. Der Berliner Historiker Johannes Fülberth beschreibt sie in einem kürzlich erschienenen Buch, in dem er 18 Konflikte mit Todesfolge und politischem Hintergrund in der Endphase der Weimarer Republik untersucht.

Auch der SA-Mann Hans Hoffmann gehört dazu, der bei einer Auseinandersetzung mit der Antifa am Lausitzer Platz im Juli 1931 so schwer verletzt wurde, dass er Wochen später starb. Danach wurden die Jugendantifastrukturen von der Polizei in kurzer Zeit aufgerollt. Der wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Jungkommunist Kurt Gersing verteidigte sich politisch: „Der Staatsanwalt hat von roten Terrorbanden gesprochen. Ich protestiere dagegen. Wenn junge Antifaschisten sich gegen Nationalsozialisten verteidigen, um ihr Leben zu schützen, sind sie noch lange keine Terrorbanden.“ Gersing setzte die Widerstandsarbeit fort und wurde 1943 in Plötzensee hingerichtet.

Es wundert nicht, dass viele Nazis, die in der Weimarer Republik für den Tod von GegnerInnen verantwortlich waren, im NS-Regime aufstiegen. Dasselbe gilt aber auch für die meisten Richter, die vor 1933 in politischen Konflikten mit Todesfolge urteilten. Wie Fülberth nachweist, sahen die oft deutschnationalen Richter in einem Linken schnell den Landesverräter, erkannten aber bei Rechten Notwehr. So wurde der NS-Standartenführer Georg Kuntze, der den Kommunisten Ernst Nathan erschoss, wegen Verletzung des Waffengesetzes zu einem Jahr Haft verurteilt. Weil Kuntze „permanent in Angst und Schrecken“ vor Überfällen der Kommunisten lebte, habe er überreagiert, so der Richter.

Obwohl Fülberth auch bei den Nazigegnern Gewaltbereitschaft konstatiert, setzt er rechts und links nicht gleich. Während die SA mit der Einrichtung von Sturmlokalen und massiver Präsenz oppositionelle Stadtteile erobern wollte, hätten die Reaktionen der AntifaschistInnen der Verteidigung der Stadtteile vor den Rechten gedient.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2011%2F05%2F03%2Fa0150&cHash=bcfc272e40

Peter Nowak

 Johannes Fülberth: „… wird mit Brachialgewalt durchgefochten“. Köln 2011, PapyRossa-Verlag, 154 Seiten, 14 Euro

Gerichtsurteile gegen Gewerkschaften


Konferenz in Berlin diskutierte über die Einschränkung der Rechte für Arbeitnehmervertreter

 In verschiedenen europäischen Ländern nehmen die Angriffe auf das Streikrecht zu. Das ist das Fazit eines vom Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin organisierten Austausches von Gewerkschaftsaktivisten aus Spanien, Polen und Frankreich am vergangenen Wochenende in Berlin.

Über 400 Mitglieder der andalusischen Regionalgewerkschaft SAT, die sich als antikapitalistische Klassenorganisation versteht und Distanz zu allen Parteien hält, wurden im vergangenen Jahr in Spanien wegen der Beteiligung an Arbeitskämpfen verurteilt. Wegen zahlreicher Geldstrafen, die Gerichte wegen Streikaktionen verhängt haben, ist die SAT hoch verschuldet und kann sich nur noch ehrenamtliche Mitarbeiter leisten. In den Medien wird die Gewerkschaft als extremistisch und Gefahr für die Wirtschaft bezeichnet. Die großen spanischen Gewerkschaftsverbände UGT und CCOO hätten durch ihren Marsch in die Mitte viel an Glaubwürdigkeit eingebüßt, berichtete Antonio Doktor, der die exkommunistische CCOO nach langjähriger Mitgliedschaft verlassen hat. »Sie hat sich dem in Spanien herrschenden politischen Diskurs angepasst, redet nicht mehr vom Kapitalismus, dafür aber von Arbeitsplätzen um jeden Preis«, kritisiert Dokter.

Wie kämpferische Gewerkschaften ausgegrenzt werden, zeigte sich vor einigen Monaten auch bei der italienischen Metallarbeitergewerkschaft FIOM. Weil sie keine Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen akzeptierte, wurde die FIOM aus den neuen Verträgen ausgeschlossen und soll ihren Einfluss im Betrieb verlieren. Die Gewerkschafter wollen sich allerdings dem Unternehmerdiktat widersetzen und haben eine Klage gegen das Unternehmen Fiat angekündigt.

In Frankreich stehen vor allem die Aktivisten der Sud-Rail seit Jahren im Visier von Regierung und konservativen Medien. Sie werden beschuldigt, mit ihren Arbeitskämpfen Millionen Menschen an der Fahrt zur Arbeit zu hindern und damit die Wirtschaft des Landes zu gefährden. Damit sollen Aktionen, die in Frankreich traditionell Teil des Arbeitskampfes waren, kriminalisiert werden.

In Spanien hat es die sozialdemokratische Regierung im Dezember 2010 nicht bei Worten belassen, als sie den Streik der Fluglotsen vom Militär beenden ließ. Wenn der Tourismus eingeschränkt wird, endet das Streikrecht. Damit aber werden den Beschäftigten wichtige Kampf- und Druckmittel genommen. Zudem erschweren der ständige Arbeitsplatzwechsel und der Konflikt zwischen Festangestellten und Leiharbeitern eine aktive Interessenvertretung, beschrieb Piotr Krzyzaniak die Probleme kämpferischer Gewerkschaften in Polen. Seine Organisation ist nicht Mitglied in einem der drei großen Gewerkschaftsbünde des Landes und daher großen Angriffen ausgesetzt. Die werden zunehmen, wenn demnächst die Arbeitskämpfe im Bergbau beginnen.

Auf der Berliner Konferenz wurden länderübergreifende Solidaritätsaktionen von Basisgewerkschaften angeregt, falls die Gewerkschaftsrechte in einem Land angegriffen werden. 2010 konnte in Deutschland die anarchosyndikalistische FAU durch länderübergreifende Solidarität verhindern, dass ihr der Gewerkschaftsstatus juristisch aberkannt wurde. Neue Einschränkungen des Streikrechts drohen durch eine von DGB und BDA gemeinsam unterstützte Initiative zur Tarifeinheit.

Die Ergebnisse des nur mäßig besuchten Berliner Treffens sollen in verschiedene Sprachen übersetzt und über das Internet verbreitet werden.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/196610.gerichtsurteile-gegen-gewerkschaften.html

Peter Nowak