Zu Gast im Knast

Die Bundesregierung will das Asylrecht erneut verschärfen. Anders als im Jahr 1993 ist kein großer außerparlamentarischer Widerstand zu erwarten.

Die Zugänge zum Bundestag werden von Tausenden Menschen blockiert, die sich gegen die Verschärfung der Asylgesetzgebung wenden. Auf den Straßen kommen die Bundestagsabgeordneten nicht weiter. Manche Antirassisten haben auch Boote gemietet, die mit Transparenten und Lautsprechern ausgestattet sind.

Solche Bilder gab es am 26. Mai 1993 in der Umgebung des Bonner Parlaments zu sehen. Doch Antirassisten aus der ganzen Republik konnten nicht verhindern, dass vor mehr als 22 Jahren eine ganz große Koalition aus SPD, FDP und CDU/CSU das Asylrecht derart verschärfte, dass es faktisch abgeschafft wurde. Die Proteste konnten die Abstimmung allerdings um viele Stunden verzögern. Zudem war die antirassistische Gegenwehr das bestimmende Thema in der in- und noch mehr in der ausländischen Presse. Vor allem in Deutschlands Nachbarländern wurden die Anliegen der Kritiker verstanden. Während in west- und vor allem ostdeutschen Städten ein Bündnis aus Neonazis und Wutbürgern Flüchtlingsheime attackierte, zeigten die Politiker der führenden Parteien, dass sie die vermeintlichen Sorgen der deutschen Bevölkerung ernstnahmen.

Mehr als zwei Jahrzehnte später haben die »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« und ihre regionalen Ableger das Erbe der Vorkämpfer aus den frühen neunziger Jahren ebenso angetreten wie die lokalen »Nein-zum-Heim-Initiativen«, die es in der ganzen Republik gibt. Und wieder zeigen bundesdeutsche Politiker großes Verständnis für die Anliegen derartiger Zusammenschlüsse, und wollen das Asylrecht abermals verschärfen.

Für den 2. Juli ist die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur »Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung« im Bundestag angesetzt. Das Gesetz würde eine umfassende Ausweitung der Abschiebehaft für Flüchtlinge bedeuten. Die Haft soll möglich sein, wenn jemand »unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist« ist, Identitätspapiere wie Ausweise vernichtet oder »eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht« hat, wie es im Gesetzentwurf heißt. Abschiebehaft droht auch, wenn Geflüchtete vor der Einreise nach Deutschland bereits in einem anderen EU-Land registriert wurden, wenn Identitätspapiere fehlen oder die Behörden der Ansicht sind, sie würden über die Identität des Asylsuchenden getäuscht. Zudem droht Abschiebehaft, wenn Geld für Fluchthelfer bezahlt wurde und wenn der Flüchtling »Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Identität verweigert oder unterlassen hat«. Eine fünfjährige Einreise- und Aufenthaltssperre soll Flüchtlingen drohen, deren Asylantrag im Schengen-Raum bereits abgelehnt wurde, die ihrer Ausreisepflicht nicht in der »gesetzten Ausreisefrist« nachgekommen sind oder »in das Bundesgebiet eingereist sind, um öffentliche Leistungen zu beziehen«.

Die Formulierungen des Gesetzes machen deutlich, dass eine erhebliche Kriminalisierung von Flüchtlingen möglich wäre. Die Delikte sind so vage formuliert, dass sehr viele Menschen betroffen sein könnten. So soll die Bezahlung von Fluchthelfern zu einer strafbaren Handlung erklärt werden, obwohl dies für viele Menschen die einzige Möglichkeit ist, überhaupt nach Europa zu kommen. Statt, wie von humanitären und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Pro Asyl seit Langem gefordert, den in vielen Ländern Nordafrikas festsitzenden Flüchtlingen gefahrlose Transfermöglichkeiten zu öffnen, damit sie nicht mehr den Weg über das Mittelmeer nehmen müssen, sollen sie nun kriminalisiert werden.

Diese umfassenden Pläne zur Kriminalisierung von Flüchtlingen fallen in eine Zeit, in der die Empörung über die Tausenden toten Flüchtlinge an der Außengrenze Europas auch in Deutschland gewachsen ist. Das zeigte sich beispielsweise am 20. Juni, als anlässlich des »Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung« das Kunstkollektiv »Zentrum für politische Schönheit« unter dem Motto »Die Toten kommen« symbolisch tote Flüchtlinge in Deutschland beerdigte. Während das Gräberfeld auf der Wiese vor dem Bundestag schon nach wenigen Stunden von der Gartenbaubehörde eingeebnet wurde, gibt es in den Grünanlagen zahlreicher deutscher Städte mittlerweile symbolische Gräber, mit denen der unbekannten Flüchtlinge gedacht werden soll, die im Mittelmeer ertrunken sind.

Allerdings spielen die tödlichen Folgen der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik in der Kampagne des Künstlerkollektivs keine Rolle. Dabei liefert seit mehr als 20 Jahren eine Arbeitsgruppe der Antirassistischen Initiative Berlin in einer jährlich aktualisierten Dokumentation der tödlichen Folgen der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik immer wieder stichhaltige Beweise. Dort sind zahlreiche Suizide von Flüchtlingen dokumentiert, die es in den Heimen nicht mehr aushielten oder Angst vor der Abschiebung hatten.

Tritt das geplante neue Gesetz in Kraft, droht auch eine Zunahme solcher Verzweiflungstaten. Auf den Zusammenhang zwischen den tödlichen Folgen der Flüchtlingspolitik an den EU-Grenzen und denen in Deutschland hat in den vergangenen Wochen die Kampagne »Asylrechtsverschärfung stoppen« hingewiesen. Sie ruft unter dem Motto »Wer nicht ertrinkt, wird eingesperrt« zum Widerstand gegen das Gesetz auf. Allerdings wird es Anfang Juli wohl zu keiner Parlamentsblockade wie im Mai 1993 in Bonn kommen. Das ist auch ein e Folge der Schwächung der außerparlamentarischen Linken in den vergangenen zwei Jahrzehnten. So verlegten sich Antirassisten bisher auf symbolische Taten wie das Einfärben zweier Brunnen in Berlin. »Wir haben die Farbe Rot gewählt, um an das Blut der Menschen zu erinnern, die an den Außengrenzen der EU ihr Leben verloren haben und die aufgrund von bürokratischen Entscheidungen und unmenschlichen Gesetzen in ihrer Existenz bedroht sind. Das mag vielleicht ein wenig pathetisch sein, aber für eine andere Farbe reichte unsere Phantasie leider nicht aus«, heißt es in der Pressemitteilung eines antirassistischen Bündnisses.

Am rechten Rand wird hingegen schon für weitere Asylrechtsverschärfungen getrommelt. So besetzten Mitglieder der rechtsextremen »Identitären Bewegung« am 28. Juni SPD-Büros in Hamburg und Berlin, um gegen einen »Bevölkerungsaustausch« zu protestieren. Die SPD trage Verantwortung, »dass wir als Deutsche in nur wenigen Jahrzehnten zur Minderheit im eigenen Land werden«, heißt es der klassischen rechten Diktion in einer Pressemitteilung. Auch der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat in einem Interview mit dem Münchner Merkur eine neue Kampagne gegen den angeblichen Asylmissbrauch angeleiert.

Dabei richtete er sich auch gegen eine Passage in der Rede von Bundespräsident Joachim Gauck, die dieser am »Tag der Opfer von Flucht und Vertreibung« im Deutschen Historischen Museum in Berlin gehalten hatte. Gaucks Publikum bestand aus Mitgliedern und Sympathisanten des Bundes der Vertriebenen, für den der Gedenktag installiert wurde.

Gauck redete auch ganz nach dem Geschmack dieser Klientel, besang das Lied von den Heimatvertriebenen als deutschen Opfern und beklagte, dass es zeitweise tabu gewesen sei, »Heimatlieder« zu singen. In einer Passage zog er jedoch auch eine Verbindung zu den derzeitigen Flüchtlingen. »Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Heimatvertriebenen, dass sie solche Vergleiche nicht gerne hören. Die Ursachen sind jetzt andere, jetzt geht es auch um massenhaften Asylmissbrauch. Ich finde diese Diskussion nicht angezeigt«, sagte Seehofer dazu. Damit dürfte er die Stimmung im Umfeld der Vertriebenenverbände gut erfasst haben.

Seehofers Schelte macht Gaucks Rede aber nicht akzeptabel. Denn es ist geradezu grotesk, Menschen, die wegen einer Notlage aus ihrem Herkunftsland fliehen müssen, mit einem Personenkreis in Verbindung zu bringen, der vor 1945 mehrheitlich die NS-Politik begeistert unterstützte und im Zuge der deutschen Niederlage die Verwirklichung der Parole »Heim ins Reich« etwas anders als gedacht erlebte.

http://jungle-world.com/artikel/2015/27/52232.html

Peter Nowak