Zweite Tote nach Tasereinsatz der Polizei im letzten Jahr in Hessen

Das Schweigen der Polizei

Der Pressesprecher der Linksfraktion im hessischen Landtag sieht ein zentrales Problem darin, dass die Polizei bisher gesetzlich nur zur Meldung verpflichtet ist, wenn durch Schusswaffengebrauch Menschen sterben, verletzt werden oder Sachschaden entsteht. Da Taser aus Sicht der Polizei nicht als Schlusswaffen gelten, besteht hier eine gesetzliche Grauzone.

Wegen eines Todesfalls vor 18 Monaten muss sich der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) kritischen Fragen von Medien und Linksfraktion stellen. Ein 63-jähriger Mann war im Januar 2018 nach einem Tasereinsatz der Polizei im Krankenhaus gestorben. Zuvor soll er in seiner Wohnung in der Edelzeller Siedlung in Fulda um sich geschossen und dabei auch einen Polizeihund getroffen haben. In der Kritik steht vor allem die …

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