Alternativen sind nötig

Der Vorstand der Berliner IG Metall hat Ende April die Weichen für den Ausschluss von oppositionellen Mitgliedern bei Daimler in Berlin-Marienfelde gestellt. In den Augen des Vorstands haben sie sich gewerkschaftsschädlich verhalten, weil sie bei der Betriebsratswahl auf einer eigenen Liste mit dem Titel »Alternative Metaller« kandidiert haben. Sie haben fünf Sitze und die offizielle IG-Metall-Liste 15 Sitze bekommen. Damit wird erstmals auch im Betriebsrat deutlich, dass in dem Werk kämpferische Gewerkschafter agieren, die sich gegen zu viele Zugeständnisse an das Unternehmen wehren.

Eigentlich müsste die IG Metall über solche Mitglieder froh sein. Denn gerade die Alternativen Metaller haben schon einige Überzeugungsarbeit leisten müssen, um vom Kurs der Mehrheitsströmung frustrierte Kollegen vom Gewerkschaftsaustritt abzubringen. Außerdem ist es durchaus keine Seltenheit, dass in einem Betrieb Mitglieder einer Gewerkschaft auf verschiedenen Listen kandieren. Damit wurde auch immer die innergewerkschaftliche Diskussion über die Zukunft der Gewerkschaftspolitik angeregt.

Eine Gewerkschaft, in der über die Perspektiven gestritten wird, hat Chancen, gerade auch von jüngeren Beschäftigten als Interessenvertretung akzeptiert zu werden. Einige Gewerkschaften haben mit Organizing-Kampagnen und einer stärken Kooperation mit sozialen Bewegungen erste Konsequenzen aus dem von vielen Gewerkschaftsforschern bestätigten Befund gezogen. Die Einleitung der Ausschlussverfahren bei der IG Metall hingegen führen in eine völlig falsche Richtung. Die IG Metall, die bei der letzten Tarifrunde nicht einmal Forderungen gestellt hat, braucht Alternativen auch innerhalb der Organisation. Diese Überzeugung teilen viele Mitglieder an der Basis. In dem Solidaritätskreis, der sich gegen die Ausschlüsse wendet, sind zahlreiche Betriebsräte und Vertrauensleute vertreten. Ein Aufruf gegen die Verfahren wurde in wenigen Tagen von über 400 Kollegen unterschrieben, und die Unterschriftensammlungen gehen weiter. So könnten die Ausschlussdrohungen doch etwas Positives bewirken: die innergewerkschaftliche Opposition meldet sich zu Wort und sucht Möglichkeiten der besseren Kooperation.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/170544.alternativen-sind-noetig.html

Peter Nowak

Späte Anklage

In New York läuft ein Verfahren gegen die deutschen Unternehmen Daimler und Rhein-Metall; ihnen wird vorgeworfen, dass sie mit dem früheren südafrikanischen Apartheid-Regime wirtschaftlich zusammengearbeitet haben
Fast zwei Jahrzehnte ist das Apartheid-Regime in Südafrika schon Vergangenheit. Jetzt könnten mehrere Großkonzerne doch noch von der Geschichte eingeholt werden. Zur Zeit läuft in New York ein Verfahren gegen die deutschen Unternehmen Daimler und Rhein-Metall sowie die US-Firmen GM, Ford und IBM. Opfer des Apartheid-Regimes, die sich in der Khulumani-Support-Group zusammengeschlossen haben, und ihre Unterstützer werfen diesen Unternehmen vor, durch die wirtschaftliche Zusammenarbeit dazu beigetragen zu haben, dass sich das international geächtete Regime an der Macht halten konnte.

So wird dem Daimler-Konzern vorgeworfen, dem Apartheidregime-Regime Hubschrauber und Flugzeuge geliefert zu haben, die auch bei der Bekämpfung von Protesten der Bevölkerung zum Einsatz gekommen sind. Dadurch seien sie auch an deren Verbrechen gegen die Bevölkerung schuldig, argumentieren die Rechtsanwälte, die eine Sammelklage von mehreren Tausend Apartheidgegnern eingereicht haben. Sollten sie Erfolg haben, müssten die Firmen mit Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe rechnen. Auch der Imageverlust für die betroffenen Firmen wäre enorm.

Frage der Zuständigkeit

Doch zunächst geht es vor dem New Yorker Gericht um die Frage, ob die Klagen überhaupt zulässig sind. Die Kläger berufen sich auf den Alien Tort Claims Act, mit dem gegen die Piraterie vorgegangen werden sollte. Das Papier von 1798 erklärt völkerrechtliche Verletzungen von Nichtamerikanern gegenüber Nichtamerikanern für gesetzeswidrig und gesteht ihnen das Recht zu, sich an Gerichte in den USA zu wenden. Die Bundesregierung will die Zuständigkeit eines US-Gerichts für deutsche Firmen nicht anerkennen. Bisher haben auch mehrere Vorinstanzen in diesem Sinne entschieden und die Klagen deshalb als unbegründet zurückgewiesen.

Doch jetzt stehen die Chancen für die Kläger besser. So hat der südafrikanische Justizminister Jeff Radebe ein Verfahren in den USA ausdrücklich begrüßt. Auch die Obama-Regierung hat sich, anders als ihre Vorgänger, für die Anwendung des Alien Tort Claims Act in diesen Fällen ausgesprochen. Der Anwalt der Kläger Michael Hausfeld gehört zu den politischen Unterstützern des gegenwärtigen US-Präsidenten
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/147035

Peter Nowak