Ölpest wird teuer

Die Manager des Shell-Konzerns sind empört. Soll der Konzern doch fünf Milliarden Dollar Entschädigung zahlen, weil in Nigeria Öl aus einer Shell-Pipeline die Umwelt verschmutzt hat. In dem rund 120 Kilometer vor der Küste Nigerias gelegenen Bonga-Ölfeld war während der routinemäßigen Beladung eines Öltankers im Dezember 2011 ein Leck entstanden. 30 000 bis 40 000 Barrel (siehe Lexikon) Rohöl traten aus und verursachten eine der schlimmsten Ölverschmutzungen in Nigeria seit mehr als zehn Jahren. Vor allem die Höhe der Entschädigungsforderung der nigerianischen Behörde zur Bekämpfung von Ölunfällen (NOSDRA) überrascht. Ausgehend von den Schätzungen, wonach im Bonga-Feld maximal 40 000 Barrel Öl ausgetreten sind, wären dies rund 125 000 Dollar je Barrel.

Im Vergleich dazu ist die Strafe für die Ölpest nach der Explosion der Plattform »Deepwater Horizon« im Golf von Mexiko – verursacht vom Konkurrenten BP – milde: Die beliefe sich auf 1100 Dollar je Barrel, falls dem britischen Ölmulti nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Und selbst im Falle grober Fahrlässigkeit war in den USA vor Gericht nur von 4300 Dollar je Barrel die Rede. Die Shell-Manager wiegeln ab: Es handele sich hier nur um einen Vorschlag der Behörde an die nigerianische Regierung, der nach Ansicht des Ölkonzerns keine rechtliche Grundlange habe.

Doch schon die Forderung aus Nigeria zeugt von einem neuen Selbstbewusstsein zumindest in einigen Ländern des Südens. Für Nigeria ist die jüngste Ölpest ja nicht die erste. Schließlich wurde durch den Kampf und die Hinrichtung des nigerianischen Bürgerrechtlers Ken Saro-Wiwa 1995 weltweit bekannt, wie die Ölförderung eine ganze Region im Nigerdelta zerstörte. So gab es dort 2008 ein Pipeline-Leck, bei dem nach Schätzungen einer US-Beratungsfirma für Ölunfälle mehr als 100 000 Barrel Öl ausliefen.

Das Beispiel der aktuellen Forderung in Nigeria sollte Schule machen. Zudem sollte die internationale Zivilgesellschaft dafür kämpfen, dass Shell tatsächlich angemessene Entschädigungen zahlen muss.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/233310.oelpest-wird-teuer.html
Peter Nowak

Gerichtlich gegen Lotsen

Am Markt sind die Fluggesellschaften Ryanair, Lufthansa und Air-Berlin Konkurrenten. Doch in der Abwehr gegen Gewerkschaftsrechte kooperieren sie. Die drei Airlines haben die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kürzlich auf die Zahlung von insgesamt 3,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Weil die Gewerkschaft während eines Tarifkonflikts im Spätsommer 2011 zu Streiks aufgerufen hat, sei den Fluggesellschaften erheblicher Schaden entstanden, lautet die Begründung für die Zivilklage, die kürzlich eingereicht wurde.

Damit versuchen die Airlines bereits die Streikdrohung sanktionieren zu lassen. Der 2011 angekündigte Ausstand hatte nicht stattgefunden, weil es in letzter Minute noch zu Verhandlungen gekommen ist. Zudem behaupten die Fluggesellschaften, die in dem Arbeitskampf erhobene GdF-Forderung, dass sicherheitsrelevante Arbeiten nur von dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden dürfen, sei rechtswidrig gewesen.

Der Kölner Arbeitsrechtler Dirk Vogelsang rechnet der Klage gegen die GdF geringe Erfolgschancen zu. Doch allein die Einreichung der Klage erhöhe den Druck. »Es ist für eine kleine Gewerkschaft immer latent existenzbedrohend, wenn sie mit einer Klage in dieser Höhe konfrontiert ist«, so Vogelsang. Zudem soll die Maßnahme disziplinierend auf die Gewerkschaft wirken. Es ist sicher kein Zufall, dass die Klage wegen der Streikdrohung vom Sommer 2011 gerade in einer Zeit eingereicht wurde, in der neue Arbeitskämpfe der GdF für Schlagzeilen sorgen. Neben den aus dem Unternehmerlager wieder lauter werdenden Forderungen, das Streikrecht vor allem kleiner Gewerkschaften einzuschränken, wird auch das Instrumentarium des Zivilrechts zur Anwendung gebracht.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/219392.gerichtlich-gegen-lotsen.html
Peter Nowak

Führe in Frieden

Zwei Gerichtsurteile aus den vergangenen Wochen bringen NS-Opfer um ihr Recht auf Entschädigungen. Die Vergangenheit der europäischen Führungsmacht Deutschland soll endgültig zu den Akten gelegt werden.

»Europa lernt Deutsch. Deutschland setzt sich durch.« Diese Zeilen prangen auf zahlreichen Werbetafeln, mit denen sich die Welt am Sonntag als Stimme einer selbstbewussten Nation anpreist. Der auf den Tafeln abgebildete Artikel berichtet vom EU-Gipfel vergangenen Herbst in Brüssel, bei dem das deutsche Sparmodell zum europäischen Weg erklärt wurde. Seitdem lassen sich immer mehr deutsche Politiker mit Parolen vernehmen – erinnert sei etwa an Volker Kauders (CDU) »Jetzt wird in Europa Deutsch gesprochen« –, mit denen sie die deutsche Führungsrolle in Europa rühmen.

Man hat sich an diese deutsche Machtposition in Europa gewöhnt. Selbst Warnungen, dass die Bundesrepublik ihren gewonnenen Einfluss nutzen möchte, um einen Schlussstrich unter ihre NS-Vergangenheit zu ziehen, erzeugen bei vielen nur mehr ein Gähnen. Dabei ist man der Umsetzung dieses Vorhabens, mit dem sich Deutschland endlich seinen Rechtsfrieden in Bezug auf die Naziverbrechen schaffen möchte, in den vergangenen Wochen sehr nah gekommen. »Deutschland setzt sich durch« hätte daher auch die Überschrift zu einem Artikel über die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) lauten können, die weitere Entschädigungsklagen von Opfern deutscher Kriegsverbrechen unmöglich macht (siehe auch Jungle World 05/12).

Geklagt hatten in dem Prozess mehrere Opfergruppen: italienische Zivilisten und Soldaten, die nach Deutschland verschleppt worden waren und als Zwangsarbeiter schuften mussten, sowie Überlebende und Angehörige von Opfern deutscher Kriegsmassaker, sowohl aus Italien wie aus Griechenland. Einer dieser Mordaktionen, durchgeführt am 10. Juni 1944 von der SS, fielen im griechischen Ort Distomo 200 Bewohner zum Opfer. Noch heute versammeln sich die noch lebenden Mörder von Distomo jährlich zu Kameradschaftstreffen, auf denen sie Erinnerungen austauschen. Die Familien von Distomo haben bisher keinerlei Wiedergutmachung erhalten. Und dabei wird es nach dem Urteil von Den Haag auch bleiben.

Dabei hatten zuvor griechische und italienische Gerichte die Ansprüche von Betroffenen für rechtmäßig erklärt. Deutsche Kultureinrichtungen in Griechenland und Italien waren bereits mit einer Zwangshypothek belegt worden, um aus dem Erlös die Entschädigungen zu finanzieren. Mit dem Urteil des IGH ist dies nun hinfällig. Der »AK Distomo«, der sich seit Jahren für die Entschädigung der Opfer und ihrer Angehörigen einsetzt, spricht von einem »sehr traurigen Tag«, haben doch »die Ideologie des Stärkeren und die Norm der Mächtigen über die Anerkennung des Unrechts gegenüber den einzelnen Machtlosen obsiegt«. Die Initiative bewertet die Entscheidung vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Situation. »Der Gerichtshof hat sich der Macht Deutschlands und der Staatsräson gebeugt und die Grundlagen der Nürnberger Prozesse faktisch beseitigt«, schreibt der Arbeitskreis.

Die meisten deutschen Kommentatoren hoben angesichts des Urteils hingegen hervor, dass mit der Entscheidung »Rechtssicherheit« hergestellt und die Staatsimmunität gestärkt worden sei. Hinter dieser scheinbar sachlichen, vordergründig rechtspolitischen Beurteilung verbergen sich die Ignoranz gegenüber den Opfern deutscher Verbrechen und eine Identifizierung mit der deutschen Staatsräson. Der Kommentator der FAZ, Reinhard Müller, stellte gar Täter und Opfer deutscher Verbrechen gewissermaßen auf eine Stufe. Ob es »ein schwarzer Tag für die Menschenrechte sei«, wenn Deutschland nun nicht »für ausländische Opfer nationalsozialistischer Untaten zahlen« müsse, fragte er und gab zur Antwort: »Ita­lien und Griechenland können letztlich froh sein, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland Recht gab – und insgeheim sind sie es wohl auch.« Schließlich hätte sonst auch »Berlins alter Verbündeter Italien« mit einer Klagewelle rechnen können.

Zugleich machte Müller deutlich, was nicht nur für ihn die Quintessenz des Urteils ist: »Rechtlich sind demnach alle Staaten gleich, keiner darf über den anderen zu Gericht sitzen« – ein Sinnspruch, der von Rechten unterschiedlicher Couleur bereits gegen die Nürnberger Prozesse vorgebracht wurde und nun zu einer Lehre des Völkerrechts gemacht wird. Doch bei dieser Lesart wird unterschlagen, dass Recht nichts Feststehendes ist, sondern das Ergebnis von Kräfteverhältnissen. Und diese spiegeln sich in dem Urteil gut wider: Deutschland hat sich vor dem IGH in derselben Weise durchgesetzt, wie es gerade in Europa den Ton angibt.

Mit der Abwehr der Entschädigungszahlungen erscheint Deutschland als später Sieger, der sich in Zynismus gegenüber den NS-Opfern üben kann. Für deren Ansprüche sei heutzutage »kein Raum mehr«, weiß denn auch Müller, »denn der Frieden, der heute in Europa herrscht (…) und der auch nicht durch chronische Nazi-Vergleiche gefährdet ist, wird nicht zuletzt durch den jetzt bestätigten Grundsatz gesichert: die Immunität der (Rechts-)Staaten«. In einer Zeit, in der die deutsche Regierung Griechenland mit Sparkommissaren und Sonderkonten droht, ist es offensichtlich für NS-Opfer zu spät, Forderungen zu stellen.

Dies bestätigt sich auch im Fall der noch lebenden »Ghettorentner«. Dabei handelt es sich um Über­lebende der Shoa, die in den Ghettos des besetzten Europa für Hungerlöhne schuften mussten. Für die meisten von ihnen führte der Weg vom Ghetto direkt in die Vernichtungslager. Die wenigen Überlebenden müssen seit Jahren um eine Rente kämpfen. Für die deutschen Rentenversicherer war es ein Leichtes, ihre Ansprüche zu verschleppen, müssen die Betroffenen dem »Ghettorentengesetz« von 2002 zufolge doch den Nachweis antreten, dass sie »aus eigenem Willensentschluss« und »gegen Entgelt« im Ghetto gearbeitet hatten. Ansonsten fällt ihr Fall in den gesondert zu behandelnden Bereich der Zwangsarbeit, für den die Rentenkassen nicht zuständig sind. Der Antrag musste zudem bis Mitte 2003 gestellt werden, um rückwirkend Ansprüche ab Juli 1997 geltend zu machen. In keinem anderen Entschädigungsbereich gab es eine so hohe Ablehnungsquote: Über 90 Prozent der Anträge wurden von den Rententrägern zurückgewiesen.

So war es auch im Fall zweier in Israel lebender Frauen, deren Antrag zunächst abgelehnt worden war. Erst ihrem Überprüfungsantrag von 2009 wurde stattgegeben. Letztlich klagten sie gegen die Rentenversicherer, weil ihnen Zahlungen vorenthalten worden waren. Da ihr Antrag – so die Argumentation der Versicherer – zunächst abgelehnt wurde, gelte das Jahr 2009 als Antragsdatum und die Renten seien nur rückwirkend bis 2005 zu zahlen. Das Bundessozialgericht in Kassel gab den Rentenkassen in der vergangenen Woche recht. Denn es stellte fest, dass auch für »Ghettorentner« das deutsche Sozialrecht – und damit die gesetzliche Nachzahlungsgrenze von vier Kalenderjahren – zu gelten habe.

Betroffen von dem Urteil sind 22 000 noch lebende NS-Opfer, deren Erstantrag zunächst abgelehnt wurde. Bis zu einer halben Milliarde Euro sparen die Versicherer dadurch. Greg Schneider von der Claims Conference, die sich für die mate­rielle Entschädigungen von Juden einsetzt, appellierte infolge des Urteils an die deutsche Politik, die letzte Möglichkeit zu nutzen, den hochbetagten Überlebenden ein Mindestmaß an Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht geschehen wird. Deutschland hat mit der Vergangenheit abgeschlossen und blickt als europäische Führungsmacht in die Zukunft.
http://jungle-world.com/artikel/2012/07/44877.html
Peter Nowak

Rüge für die deutsche Polizei

Die Polizei hat gleich mehrere Grundrechte von zwei Demonstranten verletzt, die sich an den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 20087 beteiligt hatten

Die Verletzung der Grundrrechte stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute in einem Urteil fest und sprach den beiden Klägern jeweils 3000 Euro Entschädigung zu. Sie waren im Juni 2007 bei einer Polizeikontrolle kontrolliert, festgenommen und fünf Tage bis zum Gipfelende in Gewahrsam genommen worden. Damit sei das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden, so die Richter.

Grund für die Festnahme waren Transparente mit der Aufschrift „Freiheit für alle Häftlinge“, die beiden Männer bei sich trugen. Sie wurden daher verdächtigt, Häftlingen beim gewaltsamen Ausbruch aus einem Gefängnis helfen zu wollen. Diese kreative Rechtsauslegung sorgte schon bald auch in juristischen Kreisen für Kopfschütteln. Danach könnte jeder Demonstrant, der Freiheit für Gefangene fordert, mit dieser Unterstellung juristisch belangt werden.

Es gab jedoch keine Hinweise, dass die beiden Gewalt anwenden oder Straftaten begehen wollten, deshalb sei dieser Gewahrsam nicht nötig gewesen, hieß es jetzt auch in dem Urteil des Straßburger Gerichts. Schließlich sei bei den Klägern keinerlei Werkzeug gefunden worden, das auf eine geplante Gefangenenbefreiung hindeutete.

Es hielt die Lesart der Demonstranten für glaubwürdig, die angaben, die Parolen hätten sich an die Polizei gerichtet. Schließlich sorgten die vielen Festnahmen während der G8-.Proteste und die Unterbringung in speziellen Käfigen für heftige öffentliche Diskussionen und Kritik.

Es ist nicht das erste Mal, dass die deutsche Justiz vom EMRG zur Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung wegen unrechtmäßiger Festnahmen verurteilt wurde. Doch die Anwältin Anna Luczak, die die Kläger vertritt, hofft, dass es auch darüber hinaus Konsequenzen hat.

Konsequenzen für D-Day in Stuttgart?

Für Deutschland, beziehungsweise die Bundesländer, müsse es mehr Zurückhaltung beim vorsorglichen Polizeigewahrsam geben. Polizeigesetze sind Ländersache. Das gelte für politische Proteste, Castor-Transporte oder Kundgebungen gegen Großbauvorhaben wie Stuttgart 21, so Luczak.

Gerade in Stuttgart sollte man das Urteil sehr genau lesen. Denn nachdem sich bei der Volksbefragung eine Mehrheit für den Weiterbau von Stuttgart 21 ausgesprochen hatten und eine starke Minderheit die Proteste fortsetzen will, dürfte der Abriss von Gebäudeteilen des alten Bahnhofs noch einmal zu einer Kraftprobe zwischen Gegnern des Bauprojekts und der Polizei werden.

Unter dem Titel D-Day sind Polizeiplanungen für diesen Tag X in die Öffentlichkeit gedrungen. Es muss sich nun zeigen, ob unter einen grünen Ministerpräsidenten solche Polizeieinsätze nach der Maßgabe der Europäischen Menschenrechtskonvention erfolgen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150947

Peter Nowak

Frau Hoffmann und die Rassenkunde

Die Spuren des deutschen Kolonialismus sind noch sichtbar / Eine Entschuldigung bleibt aus
Zeugen des deutschen Völkermords im heutigen Namibia fordern Entschuldigung und Entschädigung.

Ida Hoffmann trägt einen urdeutschen Namen. Das erinnert an den deutschen Kolonialismus, der in Namibia, wo die Frau lebt, seine Spuren hinterlassen hat. Zurzeit befindet sich Hoffmann als Vertreterin des »Komitees zur Aufklärung des Völkermords an den Nama« mit weiteren Angehörigen von Nichtregierungsorganisationen auf Besuch in Deutschland. Am Dienstag haben sie gemeinsam auf einer Pressekonferenz in Berlin ihre Forderungen bekräftigt.

Bis heute hat kein deutscher Regierungsvertreter sich für den Völkermord entschuldigt, den deutsche Truppen vor mehr als 100 Jahren an den Herero, Nama und Damara verübten. In einem Kolonialkrieg wurden die Menschen in die Wüste getrieben und dem Tod preisgegeben. Verantwortliche Militärs sprachen damals offen davon, dass die Menschen, die sich gegen die deutsche Kolonialherrschaft wehrten, »vernichtet« werden müssten. Einige der beteiligten Militärs gehörten zu den Unterstützern der Nationalsozialisten. Auch die Methoden, die von ihnen angewandt wurden, nahmen die Methoden der Nazis vorweg. Daran erinnerten alle namibischen Menschenrechtler auf der Pressekonferenz. »Doch bis heute hat sich kein deutscher Regierungsvertreter für die Verbrechen des deutschen Kolonialismus entschuldigt«, kritisiert Armin Massing vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag auf der Pressekonferenz. Damit wolle die deutsche Regierung Entschädigungsforderungen abwehren. »Doch ohne eine materielle Entschädigung für den Völkermord bleibt die immer wieder von der Bundesregierung beschworene ›besondere Verantwortung‹ gegenüber Namibia ein zynisches Lippenbekenntnis«, ergänzt Christian Kopp von Berlin Postkolonial. »Die Bundesregierung soll endlich mit den Opferverbänden in Verhandlungen über Reparationen treten«, forderte auch Festus Tjikuua vom »Komitee für die Aufarbeitung des Völkermordes von 1904«. Binationale Verhandlungen zwischen der deutschen und der namibischen Regierung lehnte er ab: »Die Organisationen können sich selber vertreten.« Auf einer Veranstaltung im Haus der Kulturen der Welt werden die Zeugen des deutschen Völkermordes am Mittwoch um 19 Uhr ihre Forderungen vorstellen.

Wie nötig gesellschaftlicher Druck ist, zeigt sich am Beispiel der Berliner Charité. Dort sind bis heute 20 Schädel von Angehörigen der Herero und Nama aufbewahrt, die vor mehr als 100 Jahren von deutschen Soldaten verfolgt und ermordet wurden. Die Gebeine wurden zu »rassenkundlichen« Untersuchungen nach Berlin gebracht. Am kommenden Freitag werden sie an die Nachfahren der Opfer übergeben. Damit wolle man zur Versöhnung beitragen, sagte eine Sprecherin der Charité. Für Yonas Endrias vom Global Afrikan Congress handelt es sich um einen längst überfälligen ersten Schritt zur Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus. »Sämtliche in Deutschland befindlichen geraubten Gebeine aus der Kolonialzeit müssen zurückgebracht werden. Anders als im gegenwärtigen Fall müssten die kompletten Kosten dafür vom deutschen Staat übernommen werden«, betont Endrias.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/207791.frau-hoffmann-und-die-rassenkunde.html

Peter Nowak

Die Menschenwürde des Magnus G.

Das Landgericht Frankfurt bekräftigt das Folterverbot und sorgt mit seiner Entscheidung, dem Mörder des Bankierssohns Jakob Metzler eine Entschädigung zuzugestehen, für große Empörung
  Das Land Hessen muss Magnus Gäfgen 3000 Euro Entschädigung (nicht Schmerzensgeld, wie hier zunächst falsch gestanden hatte, d. Red.) zahlen, weil ihm während eines Polizeiverhörs mit „unvorstellbaren Schmerzen“ gedroht worden war. Damit sei die Menschenwürde Gäfgens verletzt worden, urteilte das Landgericht Frankfurt heute. Der Kläger hatte wesentlich mehr Schadensersatz gefordert, nämlich insgesamt 10.000 Euro. Das Gericht folgte dem nicht. Schadensersatzansprüche, die Gäfgen geltend gemacht hatte, wurden abgewiesen. Zudem muss er 4/5 der Prozesskosten selbst tragen.

Die Entscheidung des Landgerichts hat sofort hohe Wellen der Empörung geschlagen, wie alles, was im letzten Jahrzehnt mit dem Namen Magnus Gäfgen verbunden wurde. Denn er wollte mit der Entführung eines Kindes Geld erpressen. Der 8-jährige Jakob von Metzler war in dem Versteck erstickt.

Gäfgen, der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt wurde und im Gefängnis sein Jurastudium beendete, hat in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. So wollte er eine Stiftung zur Entschädigung von Gewaltopfern gründen. Auch dieser Schritt wurde nicht als Ausdruck eines Versuchs der Wiedergutmachung, sondern als Verhöhnung der Opfer gewertet und mit Hass zurück gewiesen.

Dagegen hat das Frankfurter Landgericht mit seiner Entscheidung noch einmal klargestellt, dass auch verurteilte Mörder eine Menschenwürde haben, die nicht erst mit der Anwendung, sondern schon durch die Drohung mit Folter verletzt wird. Damit hat der Fall Gäfgen für ein Stück Rechtssicherheit gesorgt, auch wenn Gäfgen als Kämpfer für die Menschenwürde sicher nicht geeignet ist.

Das Gericht hat die Forderung nach einem Schadensersatz ebenso abgelehnt wie nach einem Schmerzensgeld für die Folterdrohung, weil ein Psychiater nicht zweifelsfrei klären konnte, ob die psychischen Spätfolgen, unter denen Gäfgen nach eigenen Aussagen leidet, eine Folge der Folterdrohung sind. Schließlich könnten die Folgen auch von der Erkenntnis herrühren, für den Tod eines Kindes verantwortlich zu sein. Gäfgens Anwalt will wegen der Ablehnung eines Schadensersatzes in die nächste Instanz gehen. So dürfte der Fall weiter für Aufregung und große Empörung sorgen.

Diese Reaktion ist bei den Verwandten und Freunden von Jakob von Metzler sowie bei Opfern von krimineller Gewalt mehr als nachvollziehbar. Doch der ressentimentgeladene Wunsch, „so einer wie Gäfgen“ sollte, wenn es schon keine Todesstrafe mehr gibt, wenigstens für immer „im Knast begraben“ sein und keine Reaktion von ihm sollte nach Außen dringen – was auch nach der heutigen Entscheidung in Internetforen zu lesen ist -, wird eher von Rache als von einem rechtsstaatlichen Umgang mit einen wegen Mordes Verurteilten diktiert.

Dass Volkes Stimme durchaus nicht alle rechtskräftig wegen Mordes Verurteilte für immer „im Gefängnis begraben“ sehen will, zeigt der Umgang mit mehreren wegen schwerer Kriegsverbrechen, darunter des Mordes an Kindern und alten Menschen am Ende des Zweiten Weltkrieges in Norditalien, verurteilte ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten. Dagegen regt sich keine öffentliche Empörung.

In Berlin protestierten ca. 80 Menschen dagegen, dass das Urteil für die Täter keinerlei Konsequenzen haben soll. Im Gegensatz zu vielen ressentimentgeladenen Tönen im Fall Gäfgen forderten sie allerdings die strikte Einhaltung des rechtsstaatlichen Verfahrens.

www.heise.de/tp/blogs/8/150255

Peter Nowak