Gerichtlich gegen Lotsen

Am Markt sind die Fluggesellschaften Ryanair, Lufthansa und Air-Berlin Konkurrenten. Doch in der Abwehr gegen Gewerkschaftsrechte kooperieren sie. Die drei Airlines haben die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) kürzlich auf die Zahlung von insgesamt 3,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Weil die Gewerkschaft während eines Tarifkonflikts im Spätsommer 2011 zu Streiks aufgerufen hat, sei den Fluggesellschaften erheblicher Schaden entstanden, lautet die Begründung für die Zivilklage, die kürzlich eingereicht wurde.

Damit versuchen die Airlines bereits die Streikdrohung sanktionieren zu lassen. Der 2011 angekündigte Ausstand hatte nicht stattgefunden, weil es in letzter Minute noch zu Verhandlungen gekommen ist. Zudem behaupten die Fluggesellschaften, die in dem Arbeitskampf erhobene GdF-Forderung, dass sicherheitsrelevante Arbeiten nur von dafür qualifiziertem Personal ausgeführt werden dürfen, sei rechtswidrig gewesen.

Der Kölner Arbeitsrechtler Dirk Vogelsang rechnet der Klage gegen die GdF geringe Erfolgschancen zu. Doch allein die Einreichung der Klage erhöhe den Druck. »Es ist für eine kleine Gewerkschaft immer latent existenzbedrohend, wenn sie mit einer Klage in dieser Höhe konfrontiert ist«, so Vogelsang. Zudem soll die Maßnahme disziplinierend auf die Gewerkschaft wirken. Es ist sicher kein Zufall, dass die Klage wegen der Streikdrohung vom Sommer 2011 gerade in einer Zeit eingereicht wurde, in der neue Arbeitskämpfe der GdF für Schlagzeilen sorgen. Neben den aus dem Unternehmerlager wieder lauter werdenden Forderungen, das Streikrecht vor allem kleiner Gewerkschaften einzuschränken, wird auch das Instrumentarium des Zivilrechts zur Anwendung gebracht.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/219392.gerichtlich-gegen-lotsen.html
Peter Nowak