Naziparolen während eines Basket­ballspiels? Verfahren eingestellt

Verdammt lang her

Ins Rollen gebracht hatten die Anklage zwei SozialarbeiterInnen, die das Alba-Spiel mit einer Gruppe von Geflüchteten besucht hatten. Dort war ihnen eine Gruppe junger Männer aufgefallen, die einen dunkelhäutigen Spieler mit Affengeräuschen beleidigt hätten. Später hätten sie aus der Gruppe mehrmals „Sieg Heil“-Rufe gehört.

Vier Jahre dauerte das juristische Verfahren gegen zwei Polizeischüler, die beschuldigt wurden, bei einem Alba-Spiel rechte Parolen gerufen zu haben. Jetzt wurde das Verfahren auch in der vierten Runde vom Berliner Landgericht eingestellt. Die Entscheidung erfolgte auf Anregung der Staatsanwaltschaft und mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Zuvor waren …

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Kritik an „Gesinnungsjustiz“

JUSTIZ Am Donnerstag hat der Prozess gegen Gülaferit Ü. begonnen – nach dem Anti-Terror-Paragrafen 129 b. Vor dem Gericht gab es Proteste

Vor dem Kammergericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Linksterroristin begonnen: Der 42-jährigen Gülaferit Ü. wird Mitgliedschaft in einer verbotenen türkischen Gruppe vorgeworfen. Es ist in Berlin das erste Verfahren nach Paragraf 129 b, der die Mitgliedschaft in politischen Organisationen unter Strafe stellt, die als terroristisch erklärt werden. In der Vergangenheit wurde damit unter anderem in Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf gegen mutmaßliche AktivistInnen islamischer sowie linker türkischer und kurdischer Gruppen vorgegangen.

Ü. soll Mitglied der marxistischen „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) gewesen sein. Diese in den 70er Jahren gegründete Organisation hatte in den Armenvierteln der großen Städte sowie an den Universitäten der Türkei ihre Basis. Nach dem Vorbild von Che Guevara propagierte sie die Kombination legaler politischer Arbeit mit militanten Aktionen. Die Gruppe ist in der Türkei und in Deutschland verboten.

Am ersten Prozesstag am Donnerstag äußerte sich die Angeklagte nur zu ihrer Person, nicht zur Anklage. Sie saß hinter Panzerglas, für den Prozess waren verstärkte Sicherheitskontrollen angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft verlas Auszüge aus einer Datei, die die Justizbehörden von der belgischen Polizei erhalten haben. Sie sei bei einer Razzia in Büros von legal arbeitenden türkische Organisationen in Belgien gefunden worden. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um eine politische Biografie, die Ü. selbst verfasst haben soll. Der Text schildert ihren politischen Werdegang in der Türkei, darunter eine Haftstrafe wegen Beteiligung an einer militanten Aktion.

Seit Oktober in U-Haft

Die Datei enthielt auch Adressen und Telefonnummern einiger Verwandten Ü.s. Eine der Nummern habe die Angeklagte gewählt, als sie nach ihrer Überstellung nach Deutschland mit Angehörigen Kontakt aufnahm, so die Staatsanwaltschaft. Ü. wurde im Oktober 2011 aus Griechenland nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Lichtenberg.

Vor Prozessbeginn am Donnerstagmorgen organisierte ein Initiativkreis, dem verschiedene politische Gruppen angehören, eine Kundgebung vor dem Kammergericht. Sie forderten Ü.s Freilassung sowie die Abschaffung der Paragrafen 129 a und 129 b, die sie als „Instrument der Gesinnungsjustiz“ bezeichneten. RednerInnen monierten, die Angeklagte sei erschwerten Haftbedingungen ausgesetzt. So würden ihre Post zensiert, die Zusendung deutschsprachiger Literatur erschwert und der Kontakt zu türkischen Mitgefangenen unterbunden.

Schon in Griechenland hatten sich Menschenrechtsgruppen gegen Ü.s Auslieferung an Deutschland eingesetzt. Sie sahen in der Anklage nach dem Paragrafen 129 b ein politisches Instrument, mit dem völlig legale Tätigkeiten wie das Verteilen nicht verbotener Zeitungen oder die Solidaritätsarbeit mit politischen Gefangenen als Terrorismus deklariert werde. Eine solche Kritik äußern auch JuristInnenorganisationen in Deutschland. Auch sie wollen das Berliner Verfahren kritisch begleiten.

Der Prozess wird sich in die Länge ziehen. Das Kammergericht hat Termine bis Ende November festgesetzt.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2012%2
F07%2F20%2Fa0146&cHash=c90d5a9175
Peter Nowak

Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte

Siege für Emmely und FAU
In den Medien hatte die Kassiererin Emmely schon lange gewonnen, am 10.Juni hat sie nun auch vom Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Es hat die Kündigung aufgehoben, die der Discounter Kaiser’s gegen sie nach über 30jähriger Betriebszugehörigkeit aussprach. Emmely war beschuldigt worden, fremde Flaschenbons im Wert von 1 Euro 30 eingelöst zu haben, was sie bestreitet. Das Bundesarbeitsgericht hat nun geurteilt, dass die Kündigung unrechtmäßig war. Das Gericht ging aber wie die Vorinstanz davon aus, dass Emmely die Bons tatsächlich eingelöst hat. Trotzdem hat es die Entlassung aufgehoben. In der Begründung heißt es:

„Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb.“

Neben Emmely feierte auch das Solidaritätskomitee, das den Fall in den letzten Monaten populär gemacht hat. Selbst in den Bundestagswahlkampf war Emmely ohne ihr Zutun geraten, weil SPD-Politiker ihren Fall als Sinnbild für Ungerechtigkeiten in der Gesellschaft aufgegriffen hatten. Mit dem Richterspruch wurde nun ein Urteil korrigiert, dass von großen Teilen der Medien und Bevölkerung vehement abgelehnt wurde.

FAU darf sich Gewerkschaft nennen

Auch die anarchosyndikalistische Freie Arbeiter-Union konnte am 10. Juni einen juristischen Erfolg verbuchen. Das Berliner Kammergericht hat eine einstweilige Verfügung der Vorinstanz aufgehoben, die der FAU unter Androhung hoher Ordnungsstrafen und sogar Haft für Sekretäre verboten hatte, sich Gewerkschaft zu nennen. Den Antrag auf die einstweilige Verfügung hatte die Geschäftsführung des Kinos Babylon Mitte im Dezember 2009 gestellt. In dem Kino hatte eine FAU-Betriebsgruppe einen Haustarifvertrag ausgearbeitet.

Die Geschäftsführung lehnte Verhandlungen mit der Begründung ab, dass die FAU keine Gewerkschaft sei. Das Kammergericht betonte jetzt, dass es zur Meinungsfreiheit gehört, sich Gewerkschaft zu nennen. Das Kriterium der Vorinstanz, die Tariffähigkeit, wertete es dagegen als nicht so entscheidend.

„Jetzt können wir im Kino Babylon wieder unsere Gewerkschaftsrechte wahrnehmen“, kommentierte eine zufriedene FAU-Sprecherin Milena Führte gegenüber Telepolis das Urteil. Dazu gehört vor allem die Beteiligung an Betriebsversammlungen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/147798

Peter Nowak