Nicht dort, nicht hier

Nach einer Haftstrafe wegen Paragraf 129b fordert Gülaferit Ünsal soziale Rechte ein.

Mein Name ist Gülaferit Ünsal. Ich forderte mein Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie soziale Rechte.« Mehrmals wiederholte die Frau mit den längeren dunklen Haaren diese Ansprache vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Berlin. Seit Mitte Mai hat die 48-Jährige Protestaktionen vor verschiedenen Behörden in Berlin veranstaltet. Eigentlich wollte sie auch Berlins Innensenator Andreas Geisel einen Brief mit ihren Forderungen persönlich übergeben. Doch dazu bekam sie bis heute keine Gelegenheit. Auf ihre Bitte um einen Termin hat sie nicht einmal eine Antwort erhalten.

Dabei ist Ünsal nicht freiwillig nach Berlin gekommen. 2011 war die Türkin von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert worden, wo sie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach dem Paragrafen 129b angeklagt wurde. 2013 wurde sie vom Berliner Kammergericht zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Sie sei von August 2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) gewesen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Organisation beruft sich auf Marx und Che Guevara und fand in den 1990er Jahren sowohl in den Armenvierteln der türkischen Großstädte, aber auch in der akademischen Jugend UnterstützerInnen.

»Ich arbeitete in Istanbul als Stadtplanerin und engagierte mich dort in einer Gewerkschaft. Darüber bekam ich auch Kontakt zu linken Gruppen«, berichtet Ünsal über ihre Politisierung. »Mir ging es bei meinem Engagement immer um die Rechte der Ausgebeuteten und den Kampf gegen den Faschismus, der in der Türkei lange vor Erdogan begonnen hat«, betont sie. Mit Gewalt und Terror habe sie nie etwas zu tun habt.

Auch das Berliner Kammergericht konnte ihr keine Beteiligung an militanten Aktionen nachweisen. Verurteilt wurde sie wegen des Sammelns von Spenden und des Organisieren von Konzerten. JuristInnen kritisieren seit Jahren, dass mit dem Paragraf 129b legale Handlungen als Terrorismus kriminalisiert werden können, wenn damit eine Organisation unterstützt wird, die als terroristisch klassifiziert wird. Ünsal hat in den letzten Jahren die ganze Härte dieses Gesetzes zu spüren bekommen. Sie musste ihre Haftstrafe bis zum letzten Tag verbüßen.

Wenn Ünsal von ihrer Zeit in der JVA für Frauen in Berlin berichtet, spürt man, dass sie noch immer darunter leidet. Sie berichtet von Mobbingaktionen mehrerer Mitgefangenen, von schlaflosen Nächten, weil in den Zellen neben, unter und über ihr Tag und Nacht Krach war. Eine Mitgefangene habe sie rassistisch beleidigt und ihr mehrmals ins Gesicht geschlagen. Ablenkung fand Ünsal in dieser Zeit in der Malerei. Das Hobby hat sie bis heute nicht aufgegeben. Der Berliner Künstler Thomas Killper bescheinigt ihr künstlerisches Talent und würde ihre Bilder in Berlin zeigen. Doch Ünsal hat bisher wenig Zeit gehabt, sich ihrer Kunst zu widmen.

Im Januar 2018 wurde sie aus dem Gefängnis entlassen. »Es war nur der Wechsel aus einem geschlossenen in ein offenes Gefängnis«, so ihr bitteres Resümee fünf Monate später. Eigentlich wollte sie zurück nach Griechenland, wo sie vor ihrer Auslieferung lebte. Doch Ünsal darf Deutschland nicht verlassen. Deshalb stellte sie einen Asylantrag. Doch das Berliner Ausländeramt erklärt sich für nicht zuständig. Ünsal steht weiter unter Führungsaufsicht und darf keinen Kontakt zu Organisationen aufnehmen, die der Verfassungsschutz zum Umfeld der DHKP/C rechnet. »Ich lebe in einem rechtlosen Zustand, habe keine gültigen Dokumente, bin ohne finanzielle Unterstützung und auch nicht krankenversichert«, klagt Ünsal. Sabine Schmidt (Name geändert) spricht von einer kafkaesken Situation, in der sich Ünsal befinde. Sie lebt in einer Stadt, in der sie nie leben wollte, und wird doch behandelt, als existiere sie gar nicht.

Schmidt gehört zum Solidaritätskreis Gülaferit Ünsal, in dem sich schon während ihres Prozesses einige Menschen zusammengefunden haben. Sie schrieben ihr Briefe ins Gefängnis oder besuchten sie. Als Ünsal vor drei Jahren in Hungerstreik trat, um sich gegen das Mobbing und nur unregelmäßigen Postempfang zur Wehr zu setzen, organisierte die kleine Gruppe vor dem Gefängnis Kundgebungen. Jetzt beteiligt sie sich an Ünsals Protestaktionen.

Auch die Juristin und Bundestagsabgeordnete der Grünen Canan Bayram hat Ünsal kennengelernt, als sie sich nach einem wochenlangen Hungerstreik in lebensbedrohlichen Zustand befand. Bayram besuchte sie im Gefängnis, sprach stundenlang mit ihr und erreichte mit der Gefängnisleitung einen Kompromiss, so dass Ünsal den Hungerstreik abbrach. Sie habe die Gefangene nicht als Opfer kennengelernt, sondern als politisch handelnde Frau, so Bayram. Dass Ünsal nun weiterhin als Terroristin behandelt wird und für ihre Rechte kämpfen muss, ist für Bayram unverständlich. Sie hofft auf eine humanitäre Lösung und setzt sich dafür ein, dass Ünsal eine Therapie im Berliner Zentrum für Folteropfer antreten kann. Schließlich war sie in türkischen Gefängnissen Folter ausgesetzt gewesen und in ihrer Berliner Haftzeit mehrmals mit rassistischen Angriffen und dem Mobbing von Mitgefangenen konfrontiert.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1091305.kurden-in-deutschland-nicht-dort-nicht-hier.html

Peter Nowak

Hoffen auf eine humanitäre Lösung

Gülaferit Ünsal saß in der Türkei im Gefängnis. Nun lebt sie in Berlin und fordert Asylrecht

„Mein Name ist Gülaferit Ün­sal. Ich forderte Asylrecht und soziale Hilfe“ – mehrmals wie­derholt die Frau mit den dunk­ len Haaren diese Ansprache vor dem Bundesamt für Mig­ration und Flüchtlinge in Ber­lin. Noch bis Donnerstag will die 48­Jährige diese Protestak­tion täglich zwischen 13 und 14 Uhr wiederholen. In der letz­ten Woche hat sie bereits vor dem Amtssitz von Innensena­tor Geisel eine Erklärung verle­sen. „Ich werde behandelt wie eine Terroristin. Daher komme ich zu Ihnen, um Ihnen zu sa­gen, ich bin ein Mensch, der Rechte hat“, erklärte sie dort.

Ünsal arbeitete als Stadt­ planerin in Istanbul und en­ gagiert sich in der linken DHKP­C, die auch militant in der Türkei agiert, aber auch in Deutschland als terroris­tisch eingestuft wird. Obwohl Ünsal keine Beteiligung an be­ waffneten Aktionen vorgewor­fen wurde, verurteilte sie das Berliner Kammergericht im Jahr 2013 wegen Unterstützung einer ausländischen ter­ roristischen Vereinigung nach § 129 b zu sechseinhalb Jahren Haft.

Anfang Januar 2018 wurde Ünsal aus dem Gefängnis ent­lassen. „Es war nur der Wech­sel aus einem geschlossenen in ein offenes Gefängnis“, so ihr bitteres Resümee gegen­ über der taz. Eigentlich wollte sie zurück nach Griechenland, wo sie lebte, bis sie auf Antrag der Justiz ausgeliefert wurde. Doch Ünsal durfte Deutsch­land nicht verlassen. Darauf­ hin stellte sie einen Asylan­trag in Deutschland – doch das Berliner Ausländeramt erklärt sich für nicht zuständig.

Gülaferit Ünsal steht weiter unter Führungsaufsicht und darf keinen Kontakt zu Orga­nisationen aufnehmen, die der Verfassungsschutz zum Umfeld der DHKP­C rechnet „Ich lebe in einem rechtlosen Zustand, habe keine gültigen Dokumente, bin ohne finanzielle Unterstützung und auch nicht krankenversichert“, klagt Ünsal.

Die Juristin und Bundes­tagsabgeordnete Canan Bay­ram hofft auf eine humanitäre Lösung für Ünsal und setzt sich dafür ein, dass die Frau eine Therapie im Berliner Zen­trum für Folteropfer beginnen kann. Schließlich sei Ünsal in türkischen Gefängnissen Fol­ter ausgesetzt gewesen und in ihrer Berliner Haftzeit mehr­mals mit rassistischen Angriffen und Mobbing von Mitge­fangenen konfrontiert gewe­sen, sagte Bayram der taz.

taz
mittwoch, 30. mai 2018

Peter Nowak