
Der beklagte Verband hält seine Berichterstattung hingegen für zulässig. Denn sie habe sich „auf öffentlich bekannte und selbst von der Gegenseite nicht bestrittene Tatsachen gestützt und daraus Schlussfolgerungen abgeleitet, die unter die freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit fallen“, teilte die VVN-BdA vor dem Karlsruher Urteil mit.
Der Rechtsstreit um einen Bericht über die Spende eines sächsischen Bauunternehmers an die AfD dauert bereits mehrere Jahre. Jetzt muss er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden noch einmal aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof letzte Woche entschieden. Dabei geht es um die Studie …
„Die Bedeutung der Lücke“ weiterlesen