Die Sanktionierung der Anmelderin wurde in einem Großteil der Medien nicht
kritisch hinterfragt. Im Gegenteil, sie lieferten die Grundlage, indem sie von einer
Solidaritätsaktion für die RAF schrieben,obwohl es die seit 26 Jahren nicht mehr
gibt. Über die realen Inhalte, einen Protest gegen das Gefängnissystem, schrieb
kaum jemand. Der bekannte Arbeitsrechtler Benedikt Hopmann zweifelt die gesetzliche Grundlage der Maßnahme an. „Allein die Tatsache, dass jemand eine
Kundgebung anmeldet, ist kein Grund, in irgendeiner Weise arbeitsrechtliche
Sanktionen auszusprechen, weil das Beschäftigungsverhältnis eben ein strukturelles
Machtverhältnis ist“, sagte Hopmann.
Es waren knapp 50 Menschen, die am 17. März vor der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta „Freiheit für alle politischen Gefangenen“ riefen. Die Polizei konstatierte einen friedlichen Verlauf. Trotzdem hatte die kleine Manifestation für die Anmelderin erhebliche Konsequenzen. Denn in der JVA Vechta ist …
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