„Wir lassen den NSU-Komplex nicht verjähren“

In den letzten Tagen beschäftigte der Nationalsozialistische Untergrund wieder einmal alle Medien (NSU). Schließlich jährte sich die Aufdeckung des NSU zum fünften Mal. Bei den Opferverbänden und den zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem antifaschistischen und antirassistischen Spektrum ist längst Ernüchterung eingetreten. Schließlich hat sich mit Pegida und der AfD erst nach der NSU-Enttarnung in Deutschland der Rechtspopulismus in und außerhalb der Parlamente organisiert.

Selbst das offene Nazispektrum, das seine Solidarität mit einigen der im NSU-Prozess Angeklagten mit Demonstrationen und Solidaritätskonzerten immer wieder unter Beweis stellt, braucht sich nicht zu verstecken, sondern organisiert sich sogar länderübergreifend[1].

Die Tatsache, dass eine rechte Terrorgruppe über Jahre hinweg Menschen nur deshalb ermordet hat, weil sie nicht Deutschland geboren wurden, hat nicht den oft zitierten Schock ausgelöst, der die Organisierung einer neuen Rechtsbewegung erschwert. Das war allerdings auch jenseits der Sonntagsreden nicht verwunderlich.

Auch in Norwegen regiert die Partei mittlerweile mit, die den Rechtsterroristen Brevik politisch prägte, bevor er sie als zu lasch verlassen hatte. Eine weitere Ernüchterung ist dadurch eingetreten, dass die durch den NSU unter Druck geratenen Verfassungsschutzämter nicht etwa an Einfluss verloren oder gar abgeschafft wurden. Dieser Forderung hatten sich kurz der NSU-Aufdeckung viele Gruppen angeschlossen. Sie waren nach der Rolle, die die Geheimdienste in der Geschichte des NSU gespielt haben, überzeugt, dass sie nicht Teil der Lösung sondern des Problems sind. Man muss dazu keine Verschwörungstheorien bemühen, sondern kann auf die Fakten zurückgreifen, die durch die parlamentarischen und außerparlamentarischen Untersuchungen aktenkundig waren.

Diese Rolle der Verfassungsschutzämter kann heute so zusammengefasst werden: Sie haben nichts dazu beigetragen, dass die Aktivitäten des NSU unterbunden und juristisch verfolgt werden. Sie haben aber in unterschiedlicher Weise dem NSU geholfen. Daher kann weiterhin die Frage gestellt werden, ob es ohne die Geheimdienste den NSU in dieser Form gegeben hätte.

Das soll nicht implizieren, dass der NSU eine Gründung der Dienste war, sondern dass zu unterschiedlichen Zeiten unterschiedliche V-Leute in der rechten Szene durch ihr Handeln und Nichthandeln den NSU unterstützt haben. Zudem ist nun mittlerweile erwiesen, dass V-Leute wissentlich Dokumente vernichteten, um die Aufklärung ihrer eigenen Rolle zu erschweren oder zu verhindern – und dass dies von der Justiz gebilligt wird.

Obwohl ein Verfassungsschutzmitarbeiter mit dem Decknamen Lothar Lingen Akten über mehrere im Umfeld des NSU-Trios platzierte V-Leute des Verfassungsschutzes vernichten ließ, wird es kein Verfahren gegen ihn geben. Medienberichten zufolge ist in der Nacht zum Freitag, dem 11. November, eine dafür relevante Frist abgelaufen. So bleibt die im Rahmen der „Aktion Konfetti“ angeordnete Aktenvernichtung ohne Folgen.

Die Klagen gegen Lingen wegen Strafvereitelung, Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch werden juristisch nicht verfolgt, wie die Generalstaatsanwaltschaft am 11. November mitteilte. Mit ihren Beiträgen spielte sie öfter den verrückten, aber nicht närrischen Gerichtsentscheidungen zu. So wäre auch ihre Begründung für die Nichteinleitung eines Verfahrens für eine kabarettistische Einlage geeignet. Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass Lingen davon ausging, die Akten seien „vernichtungsfähig und vernichtungspflichtig gewesen“, wird der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn vom Spiegel wiedergegeben[2]. Es habe sich beim Schreddern um eine „Bereinigung der Aktenbestände“ entsprechend den damals geltenden BfV-Regeln gehandelt. Damit falle ein Vorsatz für einen Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung weg.

Es bleibe der Vorwurf der Strafvereitelung. Aber es gebe keinen Hinweis darauf, was vereitelt worden sein sollte. Gilt der Grundsatz „Unkenntnis schützt vor Strafe nicht“ im Falle von Geheimdienstmitarbeitern nicht?

Doch auch diese Entscheidung ist keine Überraschung, sondern sie reiht sich ein in eine Serie von Signalen einer Justiz, die sich längst vom Vorsatz verabschiedet hat, den NSU-Komplex aufzuklären. Der Journalist Andreas Förster, der das Verfahren von Anfang an publizistisch kritisch begleitet, schreibt in der Wochenzeitung „Freitag“, dass der Vorsitzende Richter im NSU-Verfahren anfangs noch Interesse an einer Aufklärung hatte. Das sei aber „am Widerstand und Blockadehaltung von Ermittlern und Behörden, vor allem am Widerstand des Verfassungsschutzes gescheitert“.

Im vergangenen Frühjahr habe Richter Götzl dann seine Bemühungen aufgegeben und erklärt, das Gericht sei nicht zu „ausufernder Aufklärung“ verpflichtet. Für Förster ist der Versuch im NSU-Prozess, die Aufklärung über die Zusammenhänge und das gesamte Ausmaß des deutschen Rechtsterrorismus zu eruieren, gegen die Wand gefahren. Förster zeigt, wie die Justiz dagegen gegen linke Militanz „ausufernd“ ermittelt.

So wurde Ende November eine Berlinerin in Karlsruhe vernommen[3], weil die Ermittlungsbehörden von ihr Auskünfte über die linke Gruppe mit dem Namen „Das Komitee“ erwarten.

Dieses hatte keine Menschen ermordet, sondern es versuchte, 1995 ein Abschiebegefängnis im Bau zu zerstören. Der Angriff hat wegen logistischer Probleme nie stattgefunden[4]. Drei Mitglieder gingen „ins Exil“, die Gruppe löste sich vor mehr als 20 Jahren auf. Obwohl die Delikte, die ihnen vorgeworfen werden, heute verjährt sind, ermittelt die Justiz akribisch-ausufernd und droht der nicht aussagebereiten Frau mit Beugehaft[5].

Die Einstellung des Verfahrens gegen Lothar Lingen kurz nach dem fünfjährigen Jubiläum der NSU-Enttarnung sorgt für Empörung. In einem Aufruf haben sich zahlreiche Migrationsforscher mit einer Erklärung[6] zu Wort gemeldet, in der sie juristische Konsequenzen für den V-Mann fordern. Dabei erinnern sie auch daran, wie in der Öffentlichkeit gelogen wurde.

„Bis zum September diesen Jahres kursierte die zweifelhafte Verlautbarung des BfV, die Akten seien, durch unglückliche Zufälle, eine Woche nach der Feststellung der drei NSU-Mitglieder Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, unter die betrieblich festgesetzten Löschfristen gefallen. Vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuss verwies Lingen kürzlich jedoch auf eine bereits 2014 vor der Bundesanwaltschaft getätigte Aussage: Er habe die Unterlagen explizit löschen lassen, um kritische Nachfragen beim BfV zu verhindern. Dass trotz dieser vorsätzlichen Aktenvernichtung keine Anklage durch die Bundesanwaltschaft erhoben wurde, ist ein Skandal für sich“, schreiben die Wissenschaftler und zivilgesellschaftlichen Aktivisten.

Dass es ihnen noch einmal gelingt, eine gesellschaftliche Bewegung zum Protest gegen die Straflosigkeit und die dreisten Lügen der Geheimdienste in Deutschland auf die Beine zu stellen, ist unwahrscheinlich. Der Mainstream in Deutschland hat sich schon längst vom NSU abgewandt, was auch die Aktivitäten zum fünften Jubiläum zeigten. Dort waren vor allem zivilgesellschaftliche Gruppen, die Opfer und ihre Unterstützer sowie liberale Künstler, die über den NSU Theaterstücke[7] und Filme produzieren.

Diese Arbeit sollte gerade mit Blick auf die künftigen Erzählungen über den NSU nicht gering geschätzt werden. In einigen Jahrzehnten könnte vor allem in den Kunstwerken die Sicht auf den NSU deutlich werden, die in den offiziellen Darstellungen ausgeblendet wird und auch beim Prozess nicht berücksichtigt wird. Auch die Ergebnisse des Tribunals NSU-Komplex auflösen[8], das für Mitte Mai 2017 in Köln geplant ist, dürfte für die Nachwelt Spuren hinterlassen.

Solche Aktivitäten machen deutlich, dass die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten der letzten fünf Jahre nicht vergebens waren. Sie mögen sich nicht in die offizielle Justiz und Politik einschreiben, dafür aber in Kunst, Kultur und Literatur. Es könnte in einigen Jahrzehnten so sein, dass sich ein Bild über den NSU und die Rolle der Justiz und der offiziellen Politik herausschält und prägt , das an die Rolle der ideologischen Staatsapparate im Westdeutschland der 1950er Jahre in Bezug auf die NS-Verbrechen erinnert. Auch damals ging die Aufklärung nicht von Staat und Justiz aus.

https://www.heise.de/tp/features/Wir-lassen-den-NSU-Komplex-nicht-verjaehren-3464634.html

13.11.2016  –  Peter Nowak

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[1] http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Erloes-aus-NaziKonzert-fliesst-an-NSUHelfer/story/27928624
[2] http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-aktenschreddern-bleibt-fuer-verfassungsschuetzer-folgenlos-a-1120662.html
[3] http://dageblieben.net/category/aktuelles
[4] http://radikal.squat.net/komitee/komitee1.htm
[5] https://rhka.wordpress.com/2016/10/18/vorgeladene-person-auf-freiem-fuss-beugehaft-angedroht/
[6] http://kritnet.org/2016/appell-fuer-ein-verfahren-gegen-lothar-lingen/?from=box-a1
[7] http://www.heimathafen-neukoelln.de/node/177
[8] http://nsu-tribunal.de