Sexismus nur, wenn Ausländer dabei sind?

Einiges spricht dafür, dass es mit der Sensibilisierung gegen Sexismus nicht so weit her ist

Nach den sexistischen Angriffen in der Kölner Silvesternacht scheint endlich der Damm gebrochen. Was Feministinnen schon länger gefordert haben, wird Realität: Sexistische Angriffe werden nicht mehr als Bagatelle wahrgenommen oder die Opfer gar zu den Schuldigen erklärt. Doch stimmt diese Wahrnehmung?

Dagegen sprechen viele Details, die aber eben kaum wahrgenommen wurden. So wurde dem Asta der Frankfurter Goethe-Universität vom OLG-Frankfurt per Einstweilige Verfügung untersagt [1], weiter über eine besondere Form sexualisierter Gewalt am Campus zu berichten. Es geht um die sogenannten Pick-Up-Artists, über die es in der FAZ heißt [2]:

„Sie nennen sich ‚Pick-Up Artists‘ und machen Jagd auf Frauen. Um diese ins Bett zu kriegen, setzen die Männer auf emotionale Manipulation. Um Gefühle geht es selten.“

Sexismus kein hochschulpolitisches Thema?

Die Zeitung der Frankfurter Studierendenschaft hatte diese sexualisierten Attacken auf dem Campus zum Thema gemacht und Frauen zu Wort kommen lassen, die angegriffen wurden. Weil dabei auch der Name eines der Protagonisten des Pick-Up-Gewerbes genannt wurde, sah das OLG Frankfurt [3] dessen Persönlichkeitsrecht verletzt und untersagte dem Asta die weitere Berichterstattung. In dem Urteil wird zudem erklärt, dass der Asta gar nicht berechtigt ist, solche Praktiken zu kritisieren. In der Urteilsbegründung heißt es:

„Bei der Pick-Up-Artists-Szene handelt es sich erkennbar um ein Phänomen von allgemeiner sozialer Bedeutung, das die Öffentlichkeit, insbesondere Frauen jüngeren Alters gleichermaßen angeht und Fragen der Hochschulpolitik oder sonstige studentische Angelegenheiten nicht in besonderer hochschulspezifischer Weise betrifft. Allein der Umstand, dass einerseits auch Studenten an der Universität Frankfurt am Main […] der Pick-Up-Szene angehören und andererseits Studentinnen zu deren Zielgruppe gehören, vermögen den von § 96 Abs. 2 HHG geforderten Hochschulbezug nicht zu begründen.“

Nicht nur beim Asta sorgte diese Entscheidung für viel Kritik. Warum soll das Persönlichkeitsrecht eines Mannes, der mit als sexistischen empfundenen Methoden zum Geschäftsmodell macht, nicht auch Gegenstand von Diskussionen und Kritik sein? Der Asta lässt es trotz der hohen finanziellen Strafandrohungen auf eine Klage ankommen und weigert sich, den Auflagen der Einstweiligen Verfügung Folge zu leisten.

Nun ist die OLG-Entscheidung nicht das einzige Indiz dafür, dass es mit der Sensibilisierung gegen Sexismus nicht so weit her ist, wenn die Täter nicht als Migranten dingfest gemacht werden können.

Geldstrafe wegen Anzeige sexistischer Gewalt

So soll die ehemalige Teilnehmerin der Casting-Show „Germanys next Topmodel“, Gina-Lisa Lohfink, eine hohe Geldstrafe zahlen, weil sie zwei Männer der Vergewaltigung bezichtigt und angezeigt [4] hatte. Laut Gericht zu Unrecht. Laut Lohfink sei der in einem Video gezeigt Sexakt aber nicht einvernehmlich gewesen. Man habe ihr K.o.-Tropfen verabreicht. Die Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt [5] wehrt sich gegen die Opfer-Täter-Umkehr. Dort heißt [6] es dort zum Fall:

„Das Vergewaltigungsrecht, ungestraft vergewaltigen zu dürfen (nur 8,4% aller Anzeigen wegen Vergewaltigung führen zu einer Verurteilung), wird inzwischen von der Justiz noch eine Stufe weiter getrieben: Betroffene, die anzeigen, müssen nun sogar mit einer Strafe rechnen. So soll Gina-Lisa Lohfink eine Strafzahlung von 24.000 € an die Männer zahlen, die gegen ihren Willen ein Video von ihr aufnahmen und veröffentlichten, auf dem deutlich ihr „Hör auf“ während der Tat zu vernehmen ist.“

Die IfGsG erinnert daran, dass der Fall Kachelmann der Türöffner für eine Berichterstattung war, der Frauen, die sexuelle Gewalt anklagen, unter Verdacht stellt. Tatsächlich wird Kachelmann heute auch in Talk-Shows nur noch als Opfer einer lügnerischen Frau gesehen. Das er aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde, bleibt unerwähnt. Allerdings wurde die Frau, die Kachelmann beschuldigte, nicht strafrechtlich belangt.

Im Fall Lohfink nun wurde eine Frau, die sexuelle Gewalt anklagt auch noch zu einer Geldstrafe verurteilt. Dabei wird unterschlagen, dass auch Praktiken, die nicht justitiabel sind, für die betroffene Frau als klarer Übergriff und Gewalt erfahren werden kann. Wenn das nun bestraft wird, ist es ein besonderer Angriff auf das Recht der Frau, selber zu entscheiden, wo ihre Grenzen sind.

Ein Gericht muss sich diese Grenzen nicht zu eigen machen. Wenn das aber das Benennen und versuchte Einklagen der Einhaltung dieser Grenzen zu einer Verurteilung führt, ist das eindeutig ein Rollback zu Lasten der Frauen.

Bei Lohfink kommt wahrscheinlich noch das Ressentiment gegen ein Model hinzu, dem nicht das Recht zugestanden wird, zu entscheiden, wann sie nein sagen will und wann nicht. „Das Problem heißt Gewalt gegen Frauen. Sexuelle Übergriffe sind zu verurteilen – egal, wo sie stattfinden und wer sie verübt“, heißt es in einer Stellungnahme des Bündnisses Frauen gegen Gewalt [7] in einer Stellungnahme zu den Angriffen in der Kölner Silvesternacht.

Sind die vielen Anzeigen nach Köln Zeichen für größere Sensibilisierung?

Das Bündnis begrüßt [8], dass viele Frauen Anzeigen erstattet haben. Schließlich gab es erst vor 4 Jahren eine Befragung [9] von Frauen, die sexistische Gewalt nicht angezeigt haben. In diesem Zusammenhang ist es tatsächlich ein Fortschritt, dass Frauen selbst vermeintlich leichtere Übergriffe („Klaps auf den Po“) zur Anzeige bringen. Doch wären die Anzeigen auch erfolgt und auch angenommen wurden, wenn die vermeintlichen Täter Biodeutsche gewesen wären? Wie hätten dann die Medien reagiert? Hätten die anzeigenden Frauen die Justiz auch eingeschaltet, wenn es nicht um „deutsche Männer“ gehandelt hätte?

Diese Fragen sind wichtig, um einzuschätzen, ob die vielen Anzeigen nach Köln tatsächlich als Indiz für eine stärkere Sensibilisierung von sexueller Gewalt zu bewerten sind. Oder handelt es sich eher um eine Kampagne zum Schutz der deutschen Frau vor Ausländern, die gerade im Rheinland eine lange Tradition hat.

Bereits im 1. Weltkrieg und bei der kurzzeitigen Besetzung von Teilen des Ruhrgebiets von französischen Truppen zur Durchsetzung der Bestimmungen des Versailler Abkommens in der Frühphase der Weimarer Republik machte in rechten Kreisen das Wort von der Schwarzen Schmach [10] die Runde. Die in der französischen Armee eingesetzten afrikanischen Soldaten wurden als besondere Gefahr für die deutschen Frauen [11] angesehen.

In dieser Tradition stehen die nach der Kölner Silvesternacht verstärkten Versuche rechter Kreise, Schutzbünde für deutsche Frauen aufzubauen. In der letzten Woche wurde in Köln die Gruppe Frieda [12] „Frauen gegen die Islamisierung und Entrechtung des Abendlandes“ gegründet. Als Ansprechperson der sich überparteilich gebenden Initiative fungiert die Ratsfrau der rechtspopulistischen Bewegung pro Köln Judith Wolter [13].

Nach der Gründung ließen sich sechs Frieda-Initiatorinnen mit einem Transparent fotografieren, auf dem die Parole steht, die in rechten Kreisen nach der Kölner Silvesternacht zum Renner geworden ist: „Rapefugees – not Welcome“. Gegen diesen Spruch, der Geflüchtete pauschal zu Vergewaltigern erklärt, gibt es mittlerweile zahlreiche juristische Klagen. Die vor einer Gruppe von wütenden Frauen flüchtende Person auf dem Transparent ist übrigens auch als Frau gezeichnet, Auch der Gründungsort ist für Frieda Programm: „Unser Fotoshooting fand übrigens vor der Kölner St. Ursula Kirche statt, in der laut der Ursula-Legende die Gebeine der von Hunnen ermordeten christlichen Märtyrinnen begraben liegen.“

http://www.heise.de/tp/news/Sexismus-nur-wenn-Auslaender-dabei-sind-3082615.html

Peter Nowak

Links:

[1]

http://asta-frankfurt.de/aktuelles/olg-zensiert-studentische-berichterstattung-stellt-demokratische-selbstverwaltung-frage

[2]

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/pick-up-artists-du-bist-ja-ein-ganz-kleines-maedchen-11908961.html

[3]

https://olg-frankfurt-justiz.hessen.de

[4]

http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink–geldstrafe-wegenfalschverdaechtigung—sie-soll-vergewaltigung-erfunden-haben-6628320.html

[5]

http://ifgbsg.org/

[6]

http://ifgbsg.org/gegen-taeter-opfer-umkehr-fuer-solidaritaet-mit-allen-betroffenen-von-sexueller-gewalt/

[7]

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/

[8]

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/nachricht/stellungnahme-zu-den-uebergriffen-in-der-silvesternacht-309.html

[9]

https://ichhabnichtangezeigt.wordpress.com/auswertung/

[10]

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarze_Schmach

[11]

https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Schwarze_Schmach

[12]

https://www.facebook.com/frieda2016/