Verwaltungsgerichtshof Mannheim stärkt die Rechte von Schutzsuchenden in Erstaufnahmeeinrichtungen

Zimmerkontrollen in Flüchtlingsunterkunft verboten

Auf eine schnelle Verbesserung ihrer Situation hoffen die Kläger*innen. Dazu gehören Emmanuel Annor und Ba Gando: »Das Urteil macht Hoffnung auf Veränderung und ist für uns ein wichtiges Signal. Es bestärkt uns, weiter für uns und unsere Rechte einzustehen«, erklärten sie. Ob sich die Hoffnung schnell erfüllt, muss sich zeigen. Es ist noch unklar, wie die grün-schwarze Landesregierung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch in Erstaufnahmeeinrichtungen. Geflüchtete haben dort ein Recht auf Privatsphäre. »Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist, stellte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit einem Urteil endlich klar«, sagte Sarah Lincoln, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die zivilgesellschaftliche Organisation hatte gemeinsam mit Pro Asyl und weiteren flüchtlingspolitischen Gruppen sechs Geflüchtete unterstützt, die gegen …

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