
Während die Mietergremien an der kurzen Leine der LWU geführt werden und als „nicht rechtsfähige sonstige Organe“ dieser LWUs gelten, handelt es sich bei den Mieterinitiativen gewissermaßen um den außerparlamentarischen Arm der Mieterbewegung – und bekanntlich sind im Freien auch die Freiheiten größer“, bringt Kohlstruck die unterschiedlichen Vorstellungen auf den Punkt, wie man MBR als Gegenmacht gegen Unternehmensentscheidungen positionieren kann.
Warum sollten Mieter/innen Zeit und Energie aufbringen, um sich bei den Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Mieterbeiräten (MBR) zu engagieren? Ist das nicht eher eine Art der simulierten Mitbestimmung? So heißt es in einer Stellungnahme des Staatssekretärs für Wohnen und Mieterschutz, …
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