Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilt die Wochenzeitung Kontext, weil sie den Namen des Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten genannt hat, der sich in Chats rassistisch geäußert hatte, und ihre Quellen nicht preisgeben wollte. Das Frankfurter Urteil widerspreche guter journalistischer Praxis, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Werneke.

Quellenschutz in Gefahr 

„Wir entschieden uns dafür, die menschenverachtenden und massiv rassistischen Chat-Inhalte auszugsweise zu veröffentlichen, weil wir genau darin die Aufgabe der Presse sehen: Zu enthüllen, was im Verborgenen passiert und wie Mitarbeitende der AfD ticken, wenn sie nicht unter Beobachtung der Öffentlichkeit stehen – noch dazu Mitarbeitende, die Zugang zum Landesparlament und damit zu sensiblen Daten und Informationen haben“, begründet die Kontext-Redaktion den Abdruck mit dem Namen des Rechten

Die Karikatur zeigt einen Arm mit dem AfD-Logo und einer Keule, auf  der die Worte  Unterlassungserklärung und Schadenersatz stehen.  Sie schwebt bedrohlich über einer kleinen  Figur mit Bleistift und einer Fahne,  auf der Kontext steht. Gemeint ist ist die Wochenzeitung Kontext  aus Süd-Westdeutschland. Auf der Titelseite der aktuellen Ausgabe ist die Karikatur abgedruckt. Tatsächlich ist die Arbeit der Redaktion durch eine Gerichtsentscheidung bedroht. Ende März hat das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) die Redaktion dazu verurteilt, …

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»Kontext« muss ehemaligem AfD-Mitarbeiter Schadensersatz zahlen

Prozess gegen »Kontext«: Teure Niederlage für die Pressefreiheit

Das OLG hatte von der verantwortlichen »Kontext«-Redakteurin auch verlangt, zu erklären, woher die Redaktion die Chatprotokolle bekommen habe. Die lehnte das Ansinnen mit Verweis auf den journalistischen Quellenschutz aber ab. Das kritisierte nach dem Urteil der bekannte Kölner Investigativ-Journalist Günter Wallraff, der die Pressefreiheit gefährdet sieht. »Wenn die Gerichte die Preisgabe von Informanten fordern und Quellenschutz kriminalisieren, zerstören sie den Kern der investigativen Recherche.« Auch für die Juristin und langjährige SPD-Politikerin Hertha Däubler-Gmelin ist das Urteil weder inhaltlich noch formal überzeugend. Ihr Fazit: »Es sollte so nicht stehen bleiben«

Die kleine linke Wochenzeitung »Kontext« aus Südwestdeutschland ist in den Hochzeiten des Widerstands gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 gegründet worden und informiert seitdem über außerparlamentarische Themen in Südwestdeutschland. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung ist auch der Kampf gegen rechts innerhalb und außerhalb der Parlamente. Seit sieben Jahren ist »Kontext« deshalb aber auch mit einem Rechtsstreit beschäftigt, den die Redaktion Ende März verloren hat. »Kontext« hat im Mai 2018 …

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