Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) verurteilt die Wochenzeitung Kontext, weil sie den Namen des Mitarbeiters von AfD-Abgeordneten genannt hat, der sich in Chats rassistisch geäußert hatte, und ihre Quellen nicht preisgeben wollte. Das Frankfurter Urteil widerspreche guter journalistischer Praxis, kritisierte der verdi-Vorsitzende Frank Werneke.

Quellenschutz in Gefahr 

„Wir entschieden uns dafür, die menschenverachtenden und massiv rassistischen Chat-Inhalte auszugsweise zu veröffentlichen, weil wir genau darin die Aufgabe der Presse sehen: Zu enthüllen, was im Verborgenen passiert und wie Mitarbeitende der AfD ticken, wenn sie nicht unter Beobachtung der Öffentlichkeit stehen – noch dazu Mitarbeitende, die Zugang zum Landesparlament und damit zu sensiblen Daten und Informationen haben“, begründet die Kontext-Redaktion den Abdruck mit dem Namen des Rechten

Die Karikatur zeigt einen Arm mit dem AfD-Logo und einer Keule, auf  der die Worte  Unterlassungserklärung und Schadenersatz stehen.  Sie schwebt bedrohlich über einer kleinen  Figur mit Bleistift und einer Fahne,  auf der Kontext steht. Gemeint ist ist die Wochenzeitung Kontext  aus Süd-Westdeutschland. Auf der Titelseite der aktuellen Ausgabe ist die Karikatur abgedruckt. Tatsächlich ist die Arbeit der Redaktion durch eine Gerichtsentscheidung bedroht. Ende März hat das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) die Redaktion dazu verurteilt, …

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