
Das OLG hatte von der verantwortlichen »Kontext«-Redakteurin auch verlangt, zu erklären, woher die Redaktion die Chatprotokolle bekommen habe. Die lehnte das Ansinnen mit Verweis auf den journalistischen Quellenschutz aber ab. Das kritisierte nach dem Urteil der bekannte Kölner Investigativ-Journalist Günter Wallraff, der die Pressefreiheit gefährdet sieht. »Wenn die Gerichte die Preisgabe von Informanten fordern und Quellenschutz kriminalisieren, zerstören sie den Kern der investigativen Recherche.« Auch für die Juristin und langjährige SPD-Politikerin Hertha Däubler-Gmelin ist das Urteil weder inhaltlich noch formal überzeugend. Ihr Fazit: »Es sollte so nicht stehen bleiben«
Die kleine linke Wochenzeitung »Kontext« aus Südwestdeutschland ist in den Hochzeiten des Widerstands gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 gegründet worden und informiert seitdem über außerparlamentarische Themen in Südwestdeutschland. Ein Schwerpunkt der Berichterstattung ist auch der Kampf gegen rechts innerhalb und außerhalb der Parlamente. Seit sieben Jahren ist »Kontext« deshalb aber auch mit einem Rechtsstreit beschäftigt, den die Redaktion Ende März verloren hat. »Kontext« hat im Mai 2018 …
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