Der deutsche Kurdistan-Aktivsit Florian L. musste seine Ausweispapiere abgeben und ihm wurde ein Ausreiseverbot auferlegt. Die Begründung ist buchstäblich an den Haaren herbeigezogen. Es ist nicht das erste Mal, dass die deutsche Justiz mit dem türkischen Repressionsapparat kooperiert.

Schwerer Eingriff in die Grundrechte

Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN Andrej Hunko sieht dieses Ausreiseverbot «im Kontext einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden bei der Verfolgung kritischer Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem türkisch-kurdischen Konflikt». Hunko beton, dass es sich bei Florian L. um keinen Einzelfall handelt, bei dem die Justiz in Deutschland mit den türkischen Repressionsorganen kooperiert.

Der Schock für Florian L. (Name geändert) war gross, als ihm am 24.Januar 2022 per Brief mitgeteilt wurde, dass er binnen vier Werktagen seine Ausweisdokumente abzugeben habe und ihm das Verlassen der Bundesrepublik zeitgleich mit der Zustellung untersagt sei. Veranlasst wurde diese Massnahme vom Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, das im Auftrag des Landeskriminalamts (LKA) für die Verhinderung einer potenziellen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist. In dem Brief wurde der Entzug der Dokumente damit begründet, …

„Schwerer Eingriff in die Grundrechte“ weiterlesen
Einem Mann wurden die deutschen Ausweisdokumente entzogen, weil er sich für die Aufhebung des PKK-Verbots engagierte

Aktivismus als Straftat

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linkspartei sieht das Ausreiseverbot »im Kontext einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden bei der Verfolgung kritischer Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem türkisch-kurdischen Konflikt«. Hunko betonte, dass ihm bisher solche massiven Grundrechtseingriffe wie ein generelles Ausreiseverbot und ein Entzug der Reisedokumente in dieser Form nicht bekannt waren.

Der Schock für Florian L. (Name geändert) war groß, als ihm am 24. Januar per Brief mitgeteilt wurde, dass er binnen vier Werktagen seine Ausweisdokumente abgeben müsse und ihm das Verlassen der Bundesrepublik zeitgleich mit der Zustellung untersagt sei. Diese Maßnahme wurde vom Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten veranlasst, das im Auftrag des Landeskriminalamts (LKA) für die Verhinderung einer potenziellen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zuständig ist. In dem Brief wurde der Entzug der Dokumente damit begründet, …

„Aktivismus als Straftat“ weiterlesen