Die Verfolgung kurdischer Aktivist*innen hat eindeutig einen politischen Charakter. Da sie alle nach Paragraf 129b angeklagt werden, muss das Bundesjustizministerium in jedem einzelnen Verfahren eine Verfolgungsermächtigung erteilen. Das ist eine Bescheinigung darüber, dass Zweck und Ziel der Vereinigung, der die Beschuldigten angehören sollen, aus Sicht der Bundesregierung terroristisch sind und die Strafverfolgung daher in deren Interesse liegt.
Am 27. Februar hat der in der Türkei inhaftierte Mitbegründer der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan, zu deren Auflösung und Aktive zum Niederlegen der Waffen aufgerufen. Dies wird international als weitreichendes Friedensangebot insbesondere an den die Kurden brutal unterdrückenden türkischen Staat angesehen. Doch in Deutschland, wo die PKK seit mehr als 30 Jahren als »terroristische Vereinigung« verboten ist, stellten die Ermittlungsbehörden umgehend klar, dass die Unterstützung der Partei …
Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko von der Linkspartei sieht das Ausreiseverbot »im Kontext einer verstärkten justiziellen Zusammenarbeit zwischen deutschen und türkischen Behörden bei der Verfolgung kritischer Aktivist*innen im Zusammenhang mit dem türkisch-kurdischen Konflikt«. Hunko betonte, dass ihm bisher solche massiven Grundrechtseingriffe wie ein generelles Ausreiseverbot und ein Entzug der Reisedokumente in dieser Form nicht bekannt waren.
Der Schock für Florian L. (Name geändert) war groß, als ihm am 24. Januar per Brief mitgeteilt wurde, dass er binnen vier Werktagen seine Ausweisdokumente abgeben müsse und ihm das Verlassen der Bundesrepublik zeitgleich mit der Zustellung untersagt sei. Diese Maßnahme wurde vom Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten veranlasst, das im Auftrag des Landeskriminalamts (LKA) für die Verhinderung einer potenziellen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik zuständig ist. In dem Brief wurde der Entzug der Dokumente damit begründet, …