Das Verwaltungsgericht Gera spricht einer Journalistin das Recht zu, Durchsuchungsbeschlüsse einsehen zu dürfen. Das war ihr vom Amtsgericht bislang verweigert worden. Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) wertet den Beschluss als Erfolg und fordert darüber hinaus die Aufhebung des Paragraphen, der die journalistische Arbeit bei juristischen Verfahren grundlegend einschränkt.

Journalistin erstreitet Aktenzugang

„Ich wollte und will weiterhin feststellen, ob die Staatsanwaltschaft Gera die Durchsuchungsbeschlüsse tatsächlich mit leeren Händen beantragt und erhalten hat“, begründet Schulze ihre journalistische Recherche. Eigentlich wäre zu vermuteten, Gericht und Staatsanwaltschaft sollten ein Interesse haben, darzulegen, dass die Durchsuchungsbeschlüsse zurecht beantragt und erlassen wurden. „Stattdessen gaben sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Amtsgericht sehr wortkarg. Das Amtsgericht stellte sich sogar als unzuständig für seine eigenen Beschlüsse dar und verwies mich an die Staatsanwaltschaft,“ erklärt Schulze.

„Ein halbes Jahr nach dem Geschehen: Durchsuchung von über zwanzig Objekten in mindestens drei Bundesländern wegen Demonstrationsdelikten“. So lautet die Überschrift der auf juristische Verfahren spezialisierten Journalistin Detlef Georgia Schulze im Taz-Blog . Sie berichtete von einer bundesweiten Polizeirazzia am 8. November 2023. Gegen die Betroffenen der Hausdurchsuchungen wird wegen der Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration am 1. Mai 2023 in Gera ermittelt. Dort war es zu Auseinandersetzungen mit …

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