Amtsgericht verschickt Strafbefehl an Publizistin

Schon wieder Linksunten

Die Leiterin der Pressestelle der Berliner Kammergerichte Lisa Jani bestätigte gegenüber »nd«, dass der Strafbefehl gegen Schulze am 15. Oktober vom Amtsgericht Tiergarten erlassen wurde und die Tachanka-Adresse Gegenstand des Verfahrens ist. Auf die Frage, warum die Internetseite, zu der sich die Publizistin von Anfang an bekannt hat, straffrei sei, und sie stattdessen für eine andere Seite verantwortlich gemacht wird, konnte Jani keine Angaben machen.

2017 wurde die Online-Plattform Indymedia Linksunten nach einem Verbot des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) abgeschaltet. Doch die Justiz geht weiter gegen vermeintliche Unterstützer*innen des Mediums vor. Vor wenigen Tagen erhielt die Berliner Bloggerin und Publizistin …

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Das Verwaltungsgericht Gera spricht einer Journalistin das Recht zu, Durchsuchungsbeschlüsse einsehen zu dürfen. Das war ihr vom Amtsgericht bislang verweigert worden. Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GfF) wertet den Beschluss als Erfolg und fordert darüber hinaus die Aufhebung des Paragraphen, der die journalistische Arbeit bei juristischen Verfahren grundlegend einschränkt.

Journalistin erstreitet Aktenzugang

„Ich wollte und will weiterhin feststellen, ob die Staatsanwaltschaft Gera die Durchsuchungsbeschlüsse tatsächlich mit leeren Händen beantragt und erhalten hat“, begründet Schulze ihre journalistische Recherche. Eigentlich wäre zu vermuteten, Gericht und Staatsanwaltschaft sollten ein Interesse haben, darzulegen, dass die Durchsuchungsbeschlüsse zurecht beantragt und erlassen wurden. „Stattdessen gaben sich sowohl Staatsanwaltschaft als auch Amtsgericht sehr wortkarg. Das Amtsgericht stellte sich sogar als unzuständig für seine eigenen Beschlüsse dar und verwies mich an die Staatsanwaltschaft,“ erklärt Schulze.

„Ein halbes Jahr nach dem Geschehen: Durchsuchung von über zwanzig Objekten in mindestens drei Bundesländern wegen Demonstrationsdelikten“. So lautet die Überschrift der auf juristische Verfahren spezialisierten Journalistin Detlef Georgia Schulze im Taz-Blog . Sie berichtete von einer bundesweiten Polizeirazzia am 8. November 2023. Gegen die Betroffenen der Hausdurchsuchungen wird wegen der Teilnahme an einer antifaschistischen Demonstration am 1. Mai 2023 in Gera ermittelt. Dort war es zu Auseinandersetzungen mit …

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Razzia bei Radio Dreyeckland: Faktisches Verbot der Plattform Indymedia-Linksunten schränkt Pressefreiheit Dritter ein. Vorgeschichte waren teils militante G20-Proteste.

Pressefreiheit: Wenn ein Link zur Durchsuchung eines Senders führt

Die Razzia bei Radio Dreyeckland, die dort Mitarbeitende als massiven Eingriff in die Pressefreiheit werten, bestätigt Verbotskritiker, wie die Bloggerin Detlef Georgia Schulze, in ihrer Forderung, dass Indymedia-linksunten als pluralistisches linkes Medium verteidigt werden müsse, auch wenn viele der Inhalte sicher streitbar sind. Die Razzia bei Radio Dreyeckland wegen eines bloßen Links zeigt aber, dass mit dem Verbot von Indymedia-linksunten auch mehr als fünf Jahre noch die Pressefreiheit eingeschränkt. Es reicht den Staatsorganen nicht, dass sie faktisch das Verbot der Plattform durchgesetzt haben. Selbst jeder Verweis auf ein Archiv, das die früheren Texte dokumentiert, soll kriminalisiert werden.

Ungewöhnliche Bilder gab es am 17. Januar in den Redaktionsräumen des SendersRadio Dreyeckland in Freiburg. Dort saßen Männer und Frauen mit Polizeiwesten. Sie machten nun aber keineswegs ein Praktikum bei dem Sender, der als Pionier der Bewegung der Freien Radios gilt. 1977 als Radio Fessenheim gegründet, stand das Medium, damals noch als Piratensender, immer auch im Fokus staatlicher Repression. Das ist lange her, deshalb war die Überraschung groß, als am Dienstagmorgen …

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