Rasterfahndung per Handy

Wurden von der Polizei in Dresden neben Demonstranten, Anwohnern oder Journalisten auch gezielt Bundestagsabgeordnete abgehört?
Christian Leye gehörte zu den vielen Tausend Menschen, die am 19. Februar dieses Jahres in Dresden gegen den dortigen Naziaufmarsch protestierten. Weil er dabei auch die Zufahrtswege der Rechten blockiert haben soll, wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht eingeleitet.

  Als er Einsicht in seine Ermittlungsakten bekam, staunte er nicht schlecht. „Dort fanden sich Angaben über sämtliche im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr von meinen Handy ein- und abgegangenen Anrufe und SMS-Mitteilungen“, erklärte Leye gegenüber Telepolis. Die anrufenden Personen waren namentlich in der Akte aufgeführt und auch ein Bewegungsprofil von Leyes Mobiltelefon findet sich bei den Akten.

 Nach Recherchen der taz wurde Leyes Handy im Rahmen einer viereinhalbstündigen Funkzellenauswertung in der Dresdner Innenstadt überwacht. Davon betroffen waren Tausende Menschen, die in dem Bereich zu dem Zeitpunkt anwesend waren: Anwohner, Journalisten, Politiker, Rechtsanwälte und Demonstranten.

Die Anwältin des antifaschistischen Bündnisses Dresden Nazifrei Kristin Pietrzyk spricht von einer „Rasterfahndung per Handy“. Sie moniert einen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Rechtsanwälten, weil auch ihre fernmündliche Kommunikation mit einen Aktivisten in den Zeitraum der Überwachung fällt.

Gezielte Beobachtung von Bundestagsabgeordneten?

Weil Leye nicht nur Pressesprecher der Bochumer Linken ist, sondern auch für die Linken-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen arbeitet, wird die Überwachung auch den Bundestag beschäftigen.

In einer schriftlichen Anfrage will Dagdelen von der Bundesregierung wissen, „wie viele Handynutzer von einer bzw. mehreren Funkzellenabfragen betroffen waren, die im Zusammenhang mit Protesten gegen einen Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden durchgeführt wurde … und an welche Bundesbehörden Ergebnisse der Funkzellenabfrage übermittelt wurden?“ In einer Presseerklärung moniert Dagdelen eine „rechtswidrige Bespitzelung von Abgeordnetenmitarbeitern durch die Polizei“.

Da die Polizei Leyes Handynummer gezielt ermittelt hat, fragt er sich, ob auch Dagdelen gezielt beobachtet wurde. Schließlich gehörte sie zu den Bundestagsabgeordneten, die zu den Blockaden gegen den rechten Aufmarsch aufgerufen hatte.

Ermittlungen gegen Dresdner Antifabündnis

Diese Aktionen, die von einem breiten Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Initiativen, Gewerkschaften, Parteien und außerparlamentarischen Gruppen getragen wurde, stehen seit Monaten im Visier der Justiz. Noch am Abend des 19. Februar wurde ein Gebäude durchsucht, in dem die Antinazikoordination Räume gemietet hatte.

Auch in den folgenden Monaten wurden linke und zivilgesellschaftliche Einrichtungen in der Region von der Polizei durchsucht. Die Polizei ermittelt gegen 17 Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach dem Paragraphen 129, der den Ermittlungsbehörden mehr Freiraum bei der Überwachung ermöglicht.

Erst in der letzten Woche wurde bekannt, dass auch Busunternehmen, die Demonstranten nach Dresden gebracht haben, Post von der Polizei bekommen haben. Die wollte Informationen über die Personaldaten der Busfahrer, die Zahlungsmodalitäten sowie Mietverträge und Kopien von Ausweisdokumenten der Anmieter bekommen. Darüber hinaus werden Kontakte von Fahrgästen in den Pausen, Gesprächsinhalte sowie detaillierte Tages- und Streckenabläufe abgefragt. Damit könnten nach Befürchtungen von Antifaschisten Bewegungsprofile der Nazigegner auf dem Weg zu den Protesten gesammelt werden. Mit der Funkzellenauswertung scheint die Ausforschung dann vor Ort fortgesetzt worden zu sein.

 http://www.heise.de/tp/artikel/34/34973/1.html

Peter Nowak