Der britische Polizist bespitzelte anlässlich der G8-Proteste auch im Auftrag eines deutschen LKA Linke. Das Schweriner Verwaltungsgericht traf dazu nun eine Feststellung. Betroffene im Ausland erstritten bereits Schmerzensgeld.

Einsatz von Spitzel Mark Kennedy als rechtswidrig eingestuft

Mit dem vor Gericht geschlossenen Vergleich zeigt sich Kläger Jason Kirkpatrick zufrieden: "Wir haben unser Ziel erreicht. Mit dieser Erklärung, dass das Ausspionieren durch Mark Kennedy in Deutschland illegal war, ist klar, dass der Staat Aktivistinnen und Aktivisten nicht mehr so ins Visier nehmen kann wie er das getan hat".

Der Einsatz des britischen Polizeibeamten Mark Kennedy als Vertrauensperson beziehungsweise als verdeckter Ermittler des Landeskriminalamts Mecklenburg-Vorpommern war mangels Richtervorbehalt objektiv rechtswidrig. Diese Feststellung des Verwaltungsgerichts Schwerin ist Jason Kirkpatrick sehr wichtig. Schließlich hat der langjährige Klimaaktivist und zeitweilige Vizebürgermeister von Arcata in Kalifornien dafür gekämpft. Es war ein Schock für ihn, als sich der angebliche Freund und Genosse als …

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