Kürzlich erließ die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 1 500 Euro gegen den Versammlungsleiter einer Kundgebung gegen den Neonaziaufmarsch am 8. Mai 2019 in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern). Er soll gegen die Versammlungsauflagen verstoßen haben. Die »Jungle World« sprach mit Heinz Wittmer, dem Sprecher des »Aktionsbündnisses 8. Mai Demmin«, das seit 2009 am Tag der Befreiung die Proteste gegen die Naziaufmärsche organisiert.
Was waren die genauen Gründe für den Strafbefehl? ….
Das Ordnungsamt hatte im Auflagenbescheid festgelegt, dass kein musikalischer Beitrag länger als sieben Minuten dauern sollte. Das Ordnungsamt begründete dies mit Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, nach denen die geistige Auseinandersetzung im Mittelpunkt von Kundgebungen stehen müsse, während musikalische Einlagen nur der akustischen Begleitung dienen sollen.
Jedes Jahr am 8. Mai steht Demmin in Mecklenburg-Vorpommern im Zentrum eines Naziaufmarschs. Anlass sind die Massensuizide in den letzten Tagen des Naziregimes. Die genauen Opferzahlen sind bis heute nicht bekannt. Neonazis aus ganz Deutschland nutzen diese Ereignisse vor mehr als 75 Jahren für ihre Propaganda. Das Aktionsbündnis 8. Mai versucht seit 2009, mit antifaschistischen Protesten dagegenzuhalten. »Dabei werden wir seit Jahren vom Demminer Ordnungsamt immer wieder behindert«, berichtet Heinz Wittmer, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses 8. Mai. Einmal habe der Einsatzleiter der Polizei den Zugang …