Kürzlich erließ die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg einen Strafbefehl über 1 500 Euro gegen den Versammlungsleiter einer Kundgebung gegen den Neonaziaufmarsch am 8. Mai 2019 in Demmin (Mecklenburg-Vorpommern). Er soll gegen die Versammlungsauflagen verstoßen haben. Die »Jungle World« sprach mit Heinz Wittmer, dem Sprecher des »Aktionsbündnisses 8. Mai Demmin«, das seit 2009 am Tag der Befreiung die Proteste gegen die Naziaufmärsche organisiert.
Was waren die genauen Gründe für den Strafbefehl? ….
„»Musik ist nicht nur eine akustische Einlage«“ weiterlesen