Bespitzelte wollen’s wissen

Verfassungsschutz den von ihm Beobachteten Akteneinsicht schuldig ist Muss der Berliner Verfassungsschutz den Personen, die er beobachtet, Akteneinsicht geben?
Um diese Frage geht es am heutigen Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht. Dort geht ein von AktivistInnen des Berliner Sozialforums eingeleitetes Verfahren in die zweite Runde. Das Forum war seit seiner Gründung 2002 bisSommer2006 von mindestens vier V-Leuten des Bundesamts für Verfassungsschutz beobachtet worden. Das Landesamtwiederum setzte mindestens einen V-Mann, der seit über 10 Jahren in „autonomen Kreisen aktiv war, auf das Sozialforum an und verwertete die Daten
des Bundesamts eifrig mit.

Nachdem die Bespitzelungbekannt geworden war, stellten 20 Personen beim Landesamt für Verfassungsschutz Anträge auf Auskunft über Überwachung und Akteneinsicht. Es handelt sich um Personen, die entweder im Sozialforum aktiv waren oder Veranstaltungen der Initiative besuchten und dadurch ins Visier der Beobachter geraten sein können. Diese Anträge wurden
nicht nur ausgesprochen schleppend bearbeitet – sie wurden allesamt mit der pauschalen Begründung abgelehnt, dass sie Aufschlüsse über die Arbeitsweise und Quellen des Verfassungsschutzes ermöglichen würden.
Dagegen hatte das Mitglied des Sozialforums Wilhelm Fehse geklagt und im Januar 2008 einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht urteilte damals, die Behörde könne solche Auskünfte nur verweigern, um die
Enttarnung von V-Leuten zu verhindern. Das müsse sie allerdings in jedem Einzelfall begründen.  Eine grundsätzliche Ablehnung
von Auskunftsansprüchen sei nicht möglich, so der Vizegerichtspräsident Hans-Peter Rueß in der Begründung. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Innenverwaltung Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegte. Sollte das Urteil nun vor dem Oberverwaltungsgericht Bestand haben,muss der Verfassungsschutz alle Anträge auf Akteneinsicht neu entscheiden. Fehses Verteidiger, Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, geht davon aus, dass in diesem Fall „die Behörden bei den Anträgen auf
Akteneinsicht deutlich auskunftsfreundlichere Maßstäbe als bisher anwenden müssen“.

Grottian bleibt kritisch

Der emeritierte Berliner Politologieprofessor und Sozialforums-Aktivist Peter Grottian,Grottian, der als einziger der Betroffenen Akteinsicht erhalten hatte, beurteilte das Urteil allerdings auch kritisch, weil es die Möglichkeiten der Auskunftsverweigerung offenlasse.  „Bisher ist man bei der Behörde mit einem Auskunftsersuchen gegen eine  Wand aus Stein gerannt. Künftig rennt man gegen eine Wand aus Gummi.“ Auch Kläger Fehse warnt vor Euphorie und verweist auf die politische Dimension: „Insgesamt bleibt der Verfassungsschutz weiter ohne öffentliche und parlamentarische Kontrolle.“ Trotzdem ruft das Sozialforum zum regen Besuch der Berufungsverhandung auf. Sie beginnt um 12 Uhr vor dem Oberverwaltungsgericht in der Hardenbergstraße31 (am Bahnhof Zoo).
PETER NOWAK

aus:    DIE TAGESZEITUNG.  MITTWOCH, 30. MÄRZ 2011 

 

 

Wutbürger bei der Linken nicht angekommen

 

Die gestrigen Wahlen hatten einen Verlierer, der in der Berichterstattung kaum auftauchte: die Linkspartei

In beiden Bundesländern verfehlte sie mit knapp 3 Prozent die Hürde eindeutig. In Rheinland-Pfalz hatte sich die Partei lange mit internen Streitereien beschäftigt. Daher war auch parteiintern nicht mit einen Einzug in den Landtag gerechnet worden. Mehr Hoffnung machte sich die Partei in Baden-Württemberg, wo die Linke im Mittelbau einiger Gewerkschaften verankert ist.

Zudem hoffte man, auch ein wenig von der Politisierung durch Stuttgart 21 zu profitieren. Schließlich war mit Gangolf Stocker, einer der zentralen Gegner des Bahnprojekts, mehrere Jahre Geschäftsführer der PDS in Baden-Württemberg. Auch kursierten kurz vor der Wahl Aufrufe, S21-Gegner sollten aus taktischen Gründen die Linke wählen, um ein Korrektiv im Parlament zu haben, falls die Grünen nach der Wahl feststellen, dass das Bahnprojekt nicht mehr zu verhindern ist.

Das Wahlergebnis zeigte, dass solche Überlegungen an der Basis der S21-Gegner kaum befolgt wurdem. Profitiert hatten – sowohl von der durch das japanische AKW-Desaster angestoßenen neuen Ausstiegsdebatte in Deutschland als auch von Stuttgart 21 – allein die Grünen. „Die Wutbürger“ sind bei der Linken nicht angekommen, hieß es in einer Wahlanalyse der Süddeutschen Zeitung.

Durch die Konzentration auf diese Themen sind soziale Fragen, bei denen sich die Linke gegenüber den Grünen hätte profilieren können, in den Hintergrund getreten. Auch mit dem Thema Antimilitarismus konnte die Linke nicht punkten, obwohl führende Grüne die Bundesregierung kritisiert haben, weil die beim Krieg gegen das libysche Regime zu wenig Engagement zeigt. Auch wenn dieser Kurs, wie die rege Leserbriefdebatte in der grünennahen Taz zeigt, an der Basis durchaus nicht nur auf Zustimmung stößt, schadet er den Grünen zur Zeit nicht.

Wenn das Wahlergebnis auch deutlich macht, dass die Zeiten vorbei sind, als die Linke überall auf Erfolgskurs schien, wird es eher als lokales Ereignis abgeheftet und dürfte wenig Folgen für die Debatte in der Bundespartei haben. Sollte die Linke allerdings aus einem Landesparlament, wo sie schon Einzug gehalten hat, wieder rausgewählt, was bei Neuwahlen in NRW ebenso möglich wäre wie bei den Landtagswahlen in Schleswig-Holstein, könnte auch die Politik der Bundespartei wieder zur Diskussion stehen.

Werbung für das soziale Berlin

Man schaut nach vorne: Der 27.September ist für die Linke ein wichtiges Datum. Dann tritt sie in Berlin bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl als Regierungspartei an. Eine Initiative Berliner Mitglieder spricht sich für eine konsequente Oppositionspolitik aus. Dieser Stimmung wurde beim Berliner Landesparteitag der Linken insoweit Rechnung getragen, als die Linke sich als Mieter- und Sozialstaatspartei präsentierte und dabei sogar begrenzte Konflikte mit ihren sozialdemokratischen Koalitionspartner wagte.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149545

Peter Nowak

 

Internetmobbing auf den Index?

Ein Mobbingfall in Berlin und die Folgen
„Karin fehlt heute ohne Entschuldigung.“ Solche Schülerprosa gehört eher zu den harmloseren Postings, die auf der Mobbingplattform „I share Gossip“ zu finden sind. Oft werden dort missliebige Jugendliche mit realen oder erfundenen Geschichten öffentlich kompromittiert. Es kam deshalb schon zu Selbstmordversuchen. Vor einigen Tagen geriet die Mobbingseite wieder in die Schlagzeilen, weil die Angriffe nicht nur virtuell blieben.

Ein Jugendlicher wurde bei einer Schlägerei zwischen zwei Jugendgruppen im Berliner Stadtteil Wedding schwer verletzt. Die Boulevardpresse hatte ein neues Thema entdeckt. Dann schaltete sich auch die Politik ein. Bundesjugendministerin Kristina Schröder hat angekündigt, konsequent gegen Mobbing-Seiten im Internet vorgehen zu wollen.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien will die Webseite auf den Index setzten. Dann wäre sie nicht mehr über Suchmaschinen aufzurufen. Zuvor hatte der Vorsitzende des Berliner Landeselternausschusses eine Abschaltung der Mobbingseite gefordert. Das ist aber gar nicht möglich, weil sich der Server im Ausland befindet. Angemeldet wurde die Webseite in den USA. Daher könnte sie nur auf Anordnung eines US-Gerichts aus dem Netz genommen werden. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen die Betreiber blieben bisher erfolglos, weil die anonym sind.

Schwerpunkt Medienerziehung

Doch es gab in der aufgeheizten Stimmung um die Mobbingseite auch Stimmen, die nicht in erster Linie auf Repression und Verbote setzten. So empfahl der Schulleiter der Carl-Bosch-Schule Dietmar Weißleder, die von der Gemobbten und einigen ihrer Kontrahenten besucht wird, die Schüler sollen sich durch die Kommentare nicht aufhetzen lassen. Generell solle man an der Schule jetzt keine Bedrohungsszenarien aufbauen und dem Thema „I share gossip“ nicht zu viel Raum geben. „Ich finde es falsch, dass bei allen gesellschaftlichen Problemen immer die Schule verantwortlich gemacht wird“, betonte Weißleder.

Der Berliner Bildungssenator Jürgen Zöllner erklärte:

„Jugendliche benötigen unsere Unterstützung, um sich Medienkompetenz anzueignen und mit dem PC, dem Internet und Handy verantwortlich umzugehen.“

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat sich zur Diskussion um die Mobbingseite nicht geäußert. Allerdings heißt es in der Stellungnahme zum mittlerweile gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:

„Indizierungen, Verbote und Filter überdecken die Notwendigkeit einer ethisch-moralischen Diskussion, die zu einem tragfähigen freien Kodex des Selbstschutzes führen würde.“

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149525

Peter Nowak

Aktionen gegen Flüchtlingslager

PROTESTTAG Heute demonstrieren Aktivisten für eine bessere Behandlung von Flüchtlingen

Für den heutigen Dienstag rufen Initiativen zu einem bundesweiten Aktionstag für Flüchtlinge auf. In Berlin organisiert ein Bündnis, zu dem unter anderem die Initiative gegen das Chipkartensystem und Aktion Sühnezeichen gehören, um 17 Uhr eine Kundgebung auf dem Heinrichplatz in Kreuzberg. Zu den UnterstützerInnen gehört das Spandauer Bündnis gegen rechts sowie die Berliner Verbände von Piraten- und Linkspartei.

Ein Schwerpunkt ist an diesem Tag auch die Situation in Brandenburger Flüchtlingsheimen. Darüber soll mit einer Ausstellung informiert werden, die auf dem Kundgebungsplatz präsentiert wird. Zahlreiche Berliner AntirassistInnen wollen sich zudem mit HeimbewohnerInnen an Aktionen in Brandenburg beteiligen. So wird um 14 Uhr in Herzberg im Elbe-Elster-Kreis für die Schließung des nahe gelegenen Flüchtlingsheims Hohenleipisch demonstriert. Damit soll der Druck auf die rot-rote Brandenburger Regierung erhöht werden, das isoliert in einem Wald befindliche Lager aufzulösen. Interessierte aus Berlin treffen sich um 12 Uhr am Bahnhof Südkreuz zur Fahrt zur Demo.

Auch in Hennigsdorf wird es unter dem Motto „Menschenwürde für alle“ eine Demo gegen. Sie beginnt um 16 Uhr vor dem Flüchtlingsheim in der Ruppiner Chaussee. „Wir wollen den Menschen in Hennigsdorf bewusst machen, dass wir Teil dieser Stadt sind und unter welchen Bedingungen wir hier leben müssen“, benennt Heimbewohner Patricia Boku das Ziel der Aktion. „Als einer der letzten Landkreise in Brandenburg verweigert Oberhavel den Flüchtlingen die Bargeldauszahlung“, ergänzt Tobias Becker von der Hennigsdorfer Initiative United against Racism and Isolation. Es gehe bei den Protesten allerdings nicht um die Abschaffung einiger Missstände. „Wir fordern die Schließung aller Heime“, so ein Organisator.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bt&dig=2011%2F03%2F22%2Fa0144&cHash=f7bfb81eae

Peter Nowak

Langer Weg zur Gleichberechtigung

Flüchtlingsinitiativen gegen Sondergesetze
Im Kampf gegen die Residenzpflicht und das Asylbewerberleistungsgesetz können Aktivisten und Betroffene erste Erfolge verbuchen, müssen aber auch Rückschläge hinnehmen.
Heute wollen Antirassismusgruppen mit Aktionen in mehr als 25 Städten die Aufhebung diskriminierender Gesetze gegen Flüchtlinge einfordern. Im Mittelpunkt steht die Abschaffung des 1993 beschlossenen Asylbewerberleistungsgesetzes. Es ist nach Ansicht der Aktivisten verantwortlich für diskriminierende Lebensbedingungen, denen Flüchtlinge in Deutschland unterworfen sind. Denn in dem Gesetz ist festgelegt, dass sie 35 Prozent weniger bekommen als deutsche Hartz IV-Bezieher. Sie sind zudem auch der Willkür der Behörden ausgeliefert, die statt Bargeld Sachleistungen und Essenspakete verteilen, moniert das Bündnis »Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen«, das den Aktionstag vorbereitet hat.

Doch das Gesetz könnte bald Makulatur sein. Dafür hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gesorgt, als es das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärte und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vorlegte. Die Richter beriefen sich zur Begründung auf das Urteil des (BVerfG) vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelleistungen. Dort hatte es ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums formuliert. Das gilt auch für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Deswegen gehen Rechtsexperten davon aus, dass das (BVerfG) eine Neufestlegung der Regelsätze bei Flüchtlingen anordnen wird.

Das wäre nicht der einzige Erfolg, den es in der jüngeren Vergangenheit im Kampf um mehr Rechte für Flüchtlinge gegeben hat. Auch die Residenzpflicht, die Flüchtlinge verpflichtet, sich in den vom Ausländeramt zugewiesenen Landkreisen aufzuhalten und bei jedem Verlassen eine Genehmigung zu beantragen, wurde in mehreren Bundesländern mit unterschiedlicher politischer Couleur gelockert. Am 15. März beschloss das von einer großen Koalition regierte Sachsen-Anhalt, dass sich Flüchtlinge künftig im gesamten Bundesland frei bewegen können. Der damals zuständige SPD-Innenminister Holger Hövelmann bezeichnete die Maßnahme als »eine Erleichterung für die Betroffenen, aber auch eine Verwaltungsvereinfachung und Entlastung für viele Behörden und die Polizei«. Allerdings endet die Bewegungsfreiheit an den Grenzen des Bundeslands und die Flüchtlinge müssen auch weiterhin in den ihnen von den Behörden zugewiesenen Orten wohnen.

Ein im Dezember 2010 vom Bundesland Bremen eingebrachter Antrag für eine bundesweite Abschaffung der Residenzpflicht hatte im Bundesrat keine Mehrheit gefunden. Im schwarz-gelb regierten Bayern wurde im März 2010 die Residenzpflicht für Flüchtlinge im Asylverfahren gelockert. Menschen mit Duldungsstatus sind davon ausgenommen. Eine ähnliche Regelung gilt auch in Hessen. Dort war im Januar ein Antrag der Grünen, den Flüchtlingen im gesamten Bundesland Bewegungsfreiheit zu gewähren, mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt worden.

In Berlin und Brandenburg können Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge seit Juli 2010 Dauererlaubnisse für den Aufenthalt in einen der beiden Bundesländer bekommen. Die Flüchtlingsräte kritisieren allerdings, dass ein Teil der Betroffenen weiterhin von diesen Regelungen, die zudem an strenge Auflagen gebunden sind, ausgeschlossen bleibt. Eine zentrale Forderung ist die Schließung des Flüchtlingsheims Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster. »Wir sind in heruntergekommenen Armeebaracken untergebracht, mitten im Wald, umgeben von Wildschweinen«, erklärten Bewohner einer Besuchergruppe. Am kommenden Dienstag ist abermals eine Besichtigung mit Journalisten geplant.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/193723.langer-weg-zur-gleichberechtigung.html

Peter Nowak

Rot-Grüner Haushalt in NRW gekippt

Das Urteil wird die Diskussion über die von der Politik gewollte Selbstentmachtung durch Schuldenbremsen verstärken
Der Verfassungsgerichtshof von NRW hat am 15. März den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung wegen Überschreitung der Kreditgrenzen für verfassungswidrig erklärt.

Der Haushalt verstoße gegen den Artikel 83 Satz 2 der Landesverfassung. Dort heißt es: „Die Einnahmen aus Krediten dürfen entsprechend den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur Höhe der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; das Nähere wird durch Gesetz geregelt.“

Das Gericht stellt in der Urteilsbegründung fest: „Von der in Art. 83 Satz 2 LV normierten Regelverschuldungsgrenze dürfe grundsätzlich nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abgewichen werden. Nach gefestigter Rechtsprechung müsse die Störungslage ernsthaft und nachhaltig sein oder als solche unmittelbar drohen. Die erhöhte Kreditaufnahme müsse außerdem zur Störungsabwehr geeignet und final hierauf bezogen sein.“

Im Gesetzgebungsverfahren seien keine Gesichtspunkte der konjunkturellen Entwicklung aufgezeigt worden, die eine weitere Erhöhung der Kreditaufnahme gegenüber dem Stammhaushalt trotz deutlich verbesserter Wirtschaftslage zur Störungsabwehr plausibel und nachvollziehbar machten, so das Gericht.

Die Parteien im NRW-Landtag reagierten unterschiedlich auf die Gerichtsentscheidung. Die oppositionelle FDP hat die Landesregierung aus Konsequenz auf das Urteil aufgefordert, „den Marsch in den Verschuldungsstaat zu stoppen“. Für die ebenfalls oppositionelle Linke „spielt das Urteil den Neoliberalen aller Couleur, die einen schwachen Staat und sowie Privatisierung und Sozialbbau wollen, in die Hände“. Die Linke, die die Landesregierung in bestimmten Fragen unterstützt, fordert diese auf, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts besser darzulegen.

Die NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft geht ebenfalls weiterhin von einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts aus und bezeichnet die Folgen des Urteils für den Haushalt von NRW als gering. Allerdings wird weiterhin über baldige Neuwahlen in NRW geredet. Damit will die Landesregierung eine Mehrheit von SPD und Grünen erreichen. Ob diese Kalkulation aufgeht ist fraglich.

Selbstentmachtung durch Schuldenbremse?

Die Gerichtsentscheidung dürfte die Diskussion um die Schuldenbremsen in den Landesverfassungen neu beleben. Es sind von der Politik gewollte Bestimmungen, die zu dem Richterspruch und damit dazu führte, dass sie immer weniger Spielraum hat. In Hessen, wo ebenfalls eine 1397977 Schuldenbremse in die Verfassung eingefügt werden soll, muss die Bevölkerung am 27. März in einer Volksabstimmung darüber entscheiden.

Ein Bündnis aus verschiedenen Parteien, Gewerkschaften und sozialen Initiativen spricht sich gegen dagegen aus. Es könnte durch die Entscheidung von NRW Auftrieb bekommen. 
 http://www.heise.de/tp/blogs/8/149457

Peter Nowak

Kuschen Berliner Grüne vor Sarrazin?

Die Integrationspolitik sorgte auf der Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen Streit
„Eintritt frei. Eine Stadt für Alle“ lautete das Motto der Landesdelegiertenkonferenz der Berliner Grünen. Sie war auch medial mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt worden, weil die Berliner Grünen dieses Mal zur Abgeordnetenhauswahl mit dem Anspruch antreten, den Posten des Regierenden Bürgermeisters zu besetzen.

Mittlerweile sind allerdings die zunächst guten Umfragewerte für Renate Künast gefallen. Auch nach der Konferenz reißt die Kritik nicht ab. Bemängelt werden allerdings eher fehlende Visionen der Kandidatin als ihre konkrete Politik.

Dabei ist Künast am Wochenende nur knapp an einer innerparteilichen Niederlage vorbeigeschrammt. Mit 81 zu 61 Stimmen setzte sich ein von ihr unterstützter Antrag in der Integrationspolitik durch. Die Stoßrichtung formulierte Künast schon in ihrer Eröffnungsrede. Nachdem sie die Leistung vieler Migranten gewürdigt hatte, kam sie zu den Schattenseiten: „Es gibt auch kleine Gruppen, mit denen gibt es Probleme. Das müssen wir in unserem Programm ansprechen, wenn wir für die ganze Stadt da sein wollen.“

Im Wahlprogrammentwurf werden sogenannte Ehrenmorde, Drogenhandel und islamischer Fundamentalismus angesprochen. Die Benennung dieser Probleme ist auch in grünen Kreisen kein Tabu. Doch die Art der Präsentierung hatte bei manchen Delegierten den unangenehmen Eindruck, hier würde auf die Sarrazin-Debatte reagiert. Die Bildungsstadträtin des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg Monika Herrmann warnte davor, Vorurteile wie die von Sarrazin oder die des Neuköllner Bürgermeisters Buschkowsky zu bedienen. Auch die Parteiarbeitsgemeinschaft Migration moniert, im Wahlprogramm befänden sich Textpassagen mit provokativen und verletzenden Tönen gegenüber Migranten.

Chancen für Schwarz-Grün gestiegen?

Manche Delegierte sahen sogar die berühmten grünen Werte gefährdet. Er befürchte, „dass wir nicht nur den Kampf um das Rote Rathaus verlieren, sondern auch uns selbst“, wurde ein Delegierter in der Taz zitiert. Künast musste noch einmal ans Rednerpult treten, um ihre Positionen zu verteidigen, und wurde dabei auch vom Berliner Fraktionschef Wolfgang Wieland unterstützt. Beobachter sehen in dieser Intervention den Grund, dass ein Gegenantrag zur Migrationspolitik knapp scheiterte. Die grünennahe Taz zumindest sieht Künast danach gestärkt und die Chancen für die Fortsetzung des gerade gescheiterten Hamburger Modells wachsen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149395

Peter Nowak

Sehnsucht nach der Schröder-SPD

Das Ergebnis der Urabstimmung der SPD in Schleswig-Holstein ist eine Richtungsentscheidung
Der Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl in Schleswig-Holstein heißt Torsten Albig. Bei einer Urabstimmung der SPD-Mitglieder setzte sich der Kieler Oberbürgermeister mit 57,22 Prozent gegen den lange Zeit als Favoriten gehandelten Ralf Stegner durch. Stegner kam weit abgeschlagen auf nur 32,15 Prozent. Die Außenseiterkandidaten Brigitte Fronzek (9,09 %) und Matthias Stein (1,28 %) hatten keine Chance.

In seiner Deutlichkeit bedeutet das Abstimmungsergebnis eine herbe Niederlage für Stegner, der nun auch um seine Spitzenämter in der Partei fürchten muss. In dem Ergebnis spiegelt sich auch die Unzufriedenheit der Basis mit dem oft arrogant auftretenden Stegner wieder. Darüberhinaus offenbart die Wahl Grundlegendes, was die Ausrichtung der Partei anbelangt Stegner und Albig stehen für unterschiedliche Konzepte in der SPD.

Während Stegner den Sozialdemokraten ein soziales Profil geben wollte und ein neues Schulgesetz sowie eine kostenlose Kitabetreuung propagierte, lehnte Albig solche Forderungen ab, weil sie seiner Meinung nicht zu finanzieren sind.

„Ich kämpfe für Rot-Grün“, erklärte Stegner noch vor wenigen Tagen in einem Interview, wo er sich von seinen konservativeren Konkurrenten absetzen wollte. Der ehemaliger Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sieht er sich, wie sein ehemaliger Chef, noch heute als Erbe der Schröder-SPD. Als Kieler Oberbürgermeister hat er sich als Sprecher der mit der Bundespolitik unzufriedenen Kommunalpolitiker zu profilieren versucht.

Die Urabstimmung hat deutlich gemacht, dass die SPD-Basis Sehnsucht nach den Machern der Schröder-Ära hat. Der Erfolg des Schröder-Mannes Olaf Scholz hat diese Tendenz noch verstärkt. Jetzt hofft die SPD bei den durch einen Gerichtsbeschluss festgelegten vorgezogenen Wahlen in Schleswig Holstein auf einen Erfolg eines Kandidaten vom rechten Parteiflügel.

Sämtliche Absetzbewegungen von Schröder und Co., die es in den letzten Jahren in der SPD scheinbar gegeben hat, können nicht darüber hinwegtäuschen. Stegner könnte das Schicksal seiner Parteifreundin Andreas Ypsilantis teilen, die auch für die SPD zu links war, obwohl sie anders als Stegner Wahlen gewonnen hat.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149346

Peter Nowak

Versammlungsrecht gilt auch an Flughäfen

Das Bundesverfassungsgericht stärkt das Demonstrationsrecht
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 22. Februar das Demonstrationsrecht gestärkt. Es stellte fest, dass von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform, ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen. Deshalb gilt die Versammlungsfreiheit auch an Flughäfen und Bahnhöfen.

Allerdings sind wegen der „besonderen Störanfälligkeit eines Flughafens“ nach der Entscheidung Einschränkungen der Versammlungsfreiheit möglich. So werden auch in Zukunft keine Demonstrationen auf dem Rollfeld, wohl aber in der Flughafenhalle möglich sein. Das wollte die Betreiberin des Flughafens Frankfurt/Main, die Fraport Aktiengesellschaft, verhindern. Julia Kümmel, Aktivistin einer antirassistischen Initiative, die im März 2003 vor dem Abfertigungsschalter in der Flughafenhalle Flugblätter gegen die Abschiebung von Flüchtlingen über diesen Airport verteilt hatte, wurde von dem Unternehmen ein Flughafenverbot erteilt.

Sie hätte mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen müssen, wenn sie erneut auf dem Flughafenareal angetroffen worden wäre. Sammlungen, Werbungen sowie das Verteilen von Flugblättern bedürften ihrer Einwilligung und „nicht abgestimmte Demonstrationen im Terminal würden aus Gründen des reibungslosen Betriebsablaufes und der Sicherheit grundsätzlich nicht geduldet“, hieß es in der Begründung.

Dagegen klagte die Frau. Während zwei juristische Instanzen und der Bundesgerichtshof der Fraport Recht gegeben hatten, siegte Kümmel nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Unternehmen habe ihre Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt, befanden die Richter. Die Fraport AG begrüßte in einer knappen Erklärung, dass nach der Entscheidung Rechtssicherheit herrsche, betonte aber auch, dass „das Urteil nicht bedeute, dass von jetzt an unbegrenzt Demonstrationen in den Terminals stattfinden können.“

Gegen demokratiefreie Zonen in den Innenstädten

Die Entscheidung wird auch für die Versammlungsfreiheit von Bahnhöfen und öffentliche Einkaufszentren Folgen haben. So heißt es in der Urteilsbegründung:

„Wenn heute die Kommunikationsfunktion der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren, Ladenpassagen oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt wird, kann die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen nicht ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung besteht oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden können.“

Auch der Wunsch „eine Wohlfühlatmosphäre in einer reinen Welt des Konsums zu schaffen“, begründe keine Einschränkung von Grundrechten.

Damit reagiert das Gericht auf Einwände von bürgerrechtlichen Organisationen, die seit fast 20 Jahren vor der Privatisierung öffentlichen Raums und der Umwandlung zu politikfreien Zonen warnen und unter anderem mit sogenannten Innenstadtaktionstagen dagegen protestierten. 
 
http://www.heise.de/tp/blogs/8/149321

Peter Nowak

Freispruch für „Berliner Paten“

Berliner Landgericht sieht im Fall Landowsky und anderer Bankmanager keine Untreue
Am gestrigen Montag sprach das Berliner Landgericht in seiner Entscheidung den ehemaligen Vorstandschef der Berlin-Hyp und langjährigen CDU-Politiker Klaus-Rüdiger Landowsky sowie elf weitere Manager vom Vorwurf der Untreue frei. Das Urteil war erwartet worden. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht im August 2010 die Urteile gegen Landowksy und Co. aufgehoben und den Fall an das Berliner Landgericht zurückverwiesen.

In ihrer Begründung rügten die Karsruher Richter damals eine „verfassungswidrige Überdehnung des Untreuetatbestands“ durch die Vorinstanzen und formulierten strenge Kriterien für die Verurteilung von Managern. Dazu seien Prüfungen unter Einbeziehung von Wirtschaftsexperten erforderlich.

Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Manager für die Auflage von zwei Immobilienfonds verantwortlich sind, die den Anlegern extrem hohe Mietgarantien für 25 Jahre zusicherten, obwohl bereits bekannt war, dass die Fonds kaum werthaltig waren. Daraus ist der Bank ein Schaden von 60 Millionen Euro entstanden, der auf die öffentliche Hand abgewälzt wurde. Die Richter des Landgerichts kamen jedoch zum Schluss, dass eine Gesetzesverletzung im Sinne des Untreue nicht vorgelegen habe. Somit sei ein konkreter Schaden für das Land Berlin oder den Steuerzahler nicht nachzuweisen:

„Die 26. Strafkammer hat die Angeklagten unter Beachtung der Vorgaben der neuen Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidung vom 23. Juni 2010 – 2 BvR 491/09) zum Tatbestand der Untreue aus tatsächlichen Gründen freigesprochen, weil das Verhalten der Angeklagten bei den Fondsschließungen im Ergebnis trotz Mängeln in der Kalkulation der Mietgarantiegebühren als insgesamt nicht pflichtwidrig einzustufen sei.
Im Übrigen habe die Beweisaufnahme ergeben, dass die Gesellschafterinnen der IBG – LBB, Berliner Bank, BerlinHyp und Bankgesellschaft Berlin AG – in Kenntnis der Risiken der Fortsetzung der LBB-Fonds-Reihe mit den anklagegenständlichen Fonds zugestimmt hätten. Diese Zustimmung sei ihrerseits nicht pflichtwidrig und schließe den Tatbestand der Untreue daher aus.“

Während Landowsky nach dem Freispruch vom Sieg des Rechtsstaat über alle Intrigen sprach, kommentierte die „Initiative Berliner Bankenskandal“ die Entscheidung knapp:

„Es kam, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen musste.“

Landowsky kann sich bestätigt fühlen. Schon beim ersten Prozesstag des langwierigen Verfahrens im Jahr 2005 schrieb die Financial Times Deutschland: „Natürlich erwarte er einen Freispruch, sagte Landowksy auf dem Gerichtsflur.“

Dass es auf dem Instanzenweg dann doch zu einer Verurteilung kam, konnte der von manchen zum „Paten von Berlin“ getaufte CDU-Politiker überhaupt nicht verstehen. Aber die Karlsruher Richter ließen ihn nicht in Stich. Ein von der Staatsanwaltschaft angekündigtes Revisionsverfahren dürfte angesichts der Karlsruher Vorgaben wenig Erfolg beschieden sein.
 
Peter Nowak

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149274

Erstes erfolgreiches Volksbegehren in Berlin

Das überraschende Votum für die Offenlegung der Verträge über den Teilverkauf der Wasserbetriebe ist auch eine Absage an die Privatisierung öffentlicher Güter
Der Berliner Senat muss alle Verträge im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Wasserbetriebe offenlegen. Denn am Sonntag hatte ein von der Initiative Berliner Wassertisch initiiertes Volksbegehren wider alle Prognosen Erfolg.

Das nötige Quorum von 25 % der wahlberechtigten Berliner wurde überschritten. Damit hat der Berliner Wassertisch mit wenigen Unterstützern etwas erreicht, was den von den Boulevardmedien und großen Parteien unterstützten Volksbegehren für den Erhalt des obligatorischen Religionsunterrichts und für den Erhalt des Flughafen Tempelhofs nicht gelungen ist.

Erstmals hat damit ein berlinweites Volksbegehren Erfolg. Dabei waren die Medien mit der Berichterstattung eher zurückhaltend, und auch führende Politiker der in Berlin mitregierende Linkspartei argumentierten, da die Verträge nach einer Taz-Recherche mittlerweile öffentlich seien, habe sich das Volksbegehren erledigt. Die Befürworter konterten, dass mit dem Volksbegehren nicht veröffentlichte Vertragsteile automatisch nichtig würden, was sicher noch einige juristische Auseinandersetzungen nach sich ziehen dürfte.

Wenn es bei dem Volksbegehren auch um die vollständige Offenlegung der Verträge ging, so war das Ergebnis auch ein Votum gegen die Privatisierung öffentlicher Güter. Das Thema dürfte bei den Berliner Abgeordnetenhauswahlen eine wichtige Rolle spielen. Wie der Film Water makes Money deutlich machte, ist der Kampf für eine Rekommunalisierung der Wasserwerke längst eine europaweite Bewegung. Dass das stark in die Kritik geratene Unternehmen Veolia eine Verleumdungsklage gegen den Film eingereicht hat, ist auch ein Anzeichen dafür, dass man dort zunehmend nervös wird.

 

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149266

Peter Nowak

Führt Extremismusklausel zu Misstrauen und Beschnüffelung?

Auch Juden und Muslime fordern die Rücknahme der Extremismusklausel von Bundesfamilienministerin Schröder

Der Zentralräte der Juden und der Moslems in Deutschland haben am Mitwoch auf einer Pressekonferenz zum Thema „Arbeit gegen Antisemitismus, Islamismus und Rechtsextremismus“ in Berlin die Rücknahme der Extremismusklausel gefordert. Sie verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen, die finanzielle Unterstützung bekommen, nicht nur selber auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen, sondern auch ihre Kooperationspartner auf ihre Verfassungstreue zu überprüfen

Die Klausel behindere Initiativen gegen Rechtsextremismus, statt sie zu unterstützen und säe kollektives Misstrauen, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, und schloss eine gerichtliche Klage nicht aus. Sein Kollege vom Zentralrat der Muslime, Aiman Mazyek ergänzte: „Ausgangspunkt dieses Bekenntniszwangs ist Misstrauen“. Der Kampf gegen Extremismus und für Demokratie sei eine wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft und diese dürfe nicht durch solch eine Klausel unter Generalverdacht gestellt werden.

Auch der SPD-Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, warnte vor dem „Unsinn einer solchen Beschnüfflungsklausel“. Kritiker vergleichen die Klausel mit der auch als Berufsverbot bezeichneten Radikalenerlass für Beamtenanwärter, der die innenpolitische Debatte in den 70ern und 80er Jahren prägte. Damals dauerte es fast ein Jahrzehnt, bis auch führende Politiker diese Praxis als Fehler bezeichneten.

Der Protest gegen die Extremismusklausel hat sich dagegen innerhalb weniger Monaten auch mittels Internet und Facebook schnell verbreitert. Die Diskussion angestoßen hatte die Initiative gegen jeden Extremismusbegriff aus Leipzig. Als im November letzten Jahres der Verein akubiz die Annahme des sächsischen Demokratiepreises ablehnte, weil damit der Unterzeichnung der umstrittenen Klausel verbunden gewesen wäre, nahm eine größere Öffentlichkeit von der Problematik Notiz.

Am 1.Februar hatten sich über 1.500 Organisationen und Einzelpersonen an einem Aktionstag gegen Bekenntniszwang beteiligt und sich mit Briefen, Protestmails und –faxen an das zuständige Bundesfamilienministerium gewandt. Auch eine Onlinepetition wurde mittlerweile eingereicht. Ein vom Land Berlin in Auftrag gegebenes Gutachten stellt infrage, ob die Extremismusklausel mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149236

Peter Nowak

Accounts linker Gruppen gehackt Lieblingspasswort: „anarchy“

Die Hackergruppe „Schwarzer Phönix“ legt offen, wie lax linke Aktivisten mit Daten umgehen. Die Aktivisten wiederum trauen den „Phönixen“ nicht über den Weg

BERLIN taz | Zahlreiche linke Gruppen hatten in der letzten Zeit Probleme mit dem Mailversand. Betroffen sind antifaschistische Gruppen und sozialpolitische Initiativen. Während anfangs in der linken Szene gerätselt wurde, ob rechte Hacker oder der Staatsschutz dafür verantwortlich sind, tauchte ein Bekennerschreiben aus den vermeintlich eigenen Reihen auf.

„Wir haben die Accounts von 100 linken Gruppen und Einzelpersonen einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen“, hieß in der Erklärung einer „Bewegung Schwarzer Phönix“. Es habe sich um eine Solidaritätsaktion gehandelt. Man wolle die betroffenen Gruppen und die linke Öffentlichkeit auf den leichtsinnigen Umgang mit sensiblen Daten aufmerksam machen, schreiben die unbekannten Hacker.

So seien die Passwörter einfach zu erraten gewesen, weil häufig schnell zu erratende Begriffe wie „anarchy“ verwendet worden seien. Den Solidaritätshackern sind nach eigenen Angaben neben „Protokollen von regionalen und überregionalen klandestinen Treffen“ auch „komplexe Recherchen über faschistische Gruppierungen mit Hinweisen auf die recherchierenden Menschen und deren Vorgehensweise“ sowie „Informationen über die Planung von politischen Aktionen“ in die Hände gefallen.

Obwohl die Hacker versicherten, diese Daten nicht öffentlich zu machen und allen gehackten Initiativen und Einzelpersonen ihren Account zurückzugeben, reagieren linke Kreise überwiegend mit Unverständnis auf die Aktion. „Die populistische Art und Weise mit welcher auf Sicherheitslücken und Schwachstellen in der digitalen Kommunikation hingewiesen wurde, lehnen wir entschieden ab, da dies schlussendlich nur den Repressionsbehörden in die Hände spielt“, heißt es in einer Erklärung des Berliner Ermittlungsausschusses.

Daten des Berliner Ermittlungsausschusses wurden nicht gehackt, die Organisation bekam von den Schwarzen Phönixen allerdings per E-Mail Accountdaten von drei gehackten Gruppen mit der Bitte übermittelt, die Daten an diese zurückzugeben. Dabei hätten die Phönixe kein Verschlüsselungsprogramm benutzt, moniert der EA.

Viele betroffene Gruppen reagieren ablehnend auf das Angebot der Datenrückgabe, da nicht klar sei, wer die angeblichen Solidaritätshacker seien. Im Netz warnen andere Linke vor Verschwörungstheorien und sehen in dem Hack eine gute Gelegenheit, sich mehr Gedanken um die Sicherheit im Netz zu machen.

http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/lieblingspasswort-anarchy/

Peter Nowak

Dezentraler Aktionstag gegen Afghanistaneinsatz

Gegen die geplante Verlängerung des Bundeswehrmandats für den Krieg in Afghanistan richten sich am Sonnabend Aktionen in verschiedenen deutschen Städten. Ende Januar will der Bundestag darüber entscheiden. Während dort die Mehrheit der Abgeordneten einer Verlängerung zustimmen wird, spricht sich in der Bevölkerung eine Mehrheit dagegen aus. Das Bündnis gegen Mandatsverlängerung, das den Aktionstag am 22. Januar organisiert, umfasst neben Gruppen der Friedensbewegung, antifaschistische und migrantische Gruppen ebenso wie Stadtteil- und Erwerbsloseninitiativen.
3a.blogsport.de/mandatsverlaengerung

http://www.neues-deutschland.de/artikel/188800.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Arbeit und Krise

Der Ums-Ganze-Kongress warf interessante Fragen auf

„So wie es ist, bleibt es nicht“ lautete der Titel eines Kongresses, der am ersten Dezemberwochenende in der Bochumer Universität stattfand. Organisiert wurde er vom Ums-Ganze-Bündnis, das seine Wurzeln in der Antifabewegung der 1990er Jahre hat. Mittlerweile versteht es sich als kommunistisches Bündnis und hat unter den Titel „Staat, Weltmarkt und die Herrschaft der falschen Freiheit“ den Versuch einer marxistischen Kritik an der gegenwärtigen Verfasstheit von Staat und Kapital entwickelt.

In großen Teilen der Linken wurde noch vor einigen Monaten davon ausgegangen, dass der Krisenprozess erst am Anfang steht. Wenn dann ein neuer Wirtschaftsboom die Zahl der Erwerbslosen und der Kurzarbeitenden verringert, erweist sich diese Prognose offensichtlich als falsch.

Ist die Krise damit vorbei? Oder treiben nicht eher der kapitalistische Normalzustand und nicht sinkende Börsenkurse viele Menschen mit Arbeitszeitverdichtung und Prekarisierung in die Krise? Wie werden solche Fragen an der Peripherie der EU diskutiert? Dass waren einige der Themen, die auch Gegenstand des Bochumer Kongresses waren.

Auf der Auftaktveranstaltung erinnerte der Politologe Michael Heinrich daran, dass MarxistInnen seit mehr als einem Jahrhundert auf die Krisenhaftigkeit des Kapitalismus hingewiesen haben. „Ob die Krise auch eine Chance auf radikale Veränderung bietet oder wie bisher nur zur Festigung kapitalistischer Herrschaft führt, ist abhängig von den sozialen Auseinandersetzungen und der Rolle des Staates in der Lösung der gegenwärtigen Krise“, so Heinrich. Deshalb müssten Krisenlösungsmodelle von sozialen Bewegungen auch darauf abgeklopft werden, ob sie beispielsweise mit der Forderung nach Reregulierung des Finanzsektors nicht zur Stabilisierung von Kapitalismus und Herrschaft beitragen.

Die Krise als Chance auf radikale Veränderung?

Was es heißt, radikale Kritik zu organisieren, war auch die Ausgangsfrage beim Abschlusspodium, wo Lars Röhm von der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) am Beispiel der Organisierung von Beschäftigten in einem Berliner Kino deutlich machte, dass der Kampf um unmittelbare Interessen Ansätze von Selbstorganisierung im Alltag vermitteln und gleichzeitig Räume für eine Kritik an der kapitalistischen Verfasstheit der Gesellschaft öffnen können. Ähnliches berichtete der Kölner Rechtsanwalt und Sozialaktivist Detlef Hartmann in einem Workshop über Erwerbslosenaktivitäten in Köln und Umgebung.

Einen zentralen Stellenwert nahm auf dem Kongress die Entwicklung von Schuldenkrise und Klassenkampf in Griechenland ein. GenossInnen des linkskommunistischen Zeitungsprojekts TPTG interpretieren die Schuldenkrise als Angriff auf die Arbeiterklasse. Die von der EU unterstützte Politik der Krisenlösung solle dazu beitragen, dass sich die griechischen ArbeiterInnen mit dem Staat identifizieren und bereitwillig für ihn Opfer bringen. Bisher habe in großen Teilen des griechischen Proletariats aber eher die Stimmung vorgeherrscht: Die Schulden sind nicht unsere Schulden, und deshalb zahlen wir auch nicht für sie.

Leider war eine gründliche Diskussion der griechischen Erfahrungen nicht möglich. Die Kongressorganisation hatte noch Referate des Soziologen Rudi Schmidt und des Politologen Werner Bonefeld in die Veranstaltung gepackt, die ebenfalls viel Diskussionsstoff geboten hätten. Die OrganisatorInnen sollten die Möglichkeit schaffen, die interessanten Fragen, die auf dem Kongress aufgeworfen wurden, auch im Internet weiterzudiskutieren.

Peter Nowak

http://kongress.umsganze.de

aus:  akzeitung für linke debatte und praxis / Nr. 556 / 17.12.2010