Arbeiten gehen mit Corona?

Klassenfrage Krankschreibung

Aber längst schon schleppen sich Menschen wieder krank zur Arbeit, weil sie Angst vor Sanktionierungen bis hin zur Entlassung haben – wovon naturgemäß diejenigen mit den schlechtesten Arbeitsverträgen und den härtesten Arbeitsbedingungen am stärksten betroffen sind. So wird klar: Auch der Zugang zur Krankschreibung ist eine Klassenfrage

Seit dem 1. März 2023 müssen Lohnabhängige auch dann zur Arbeit kommen, wenn sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, aber keine Symptome haben. »Grundsätzlich kommt es bei der Anwesenheitspflicht trotz einer Corona-Infektion auf die Vorgaben des Arbeitgebers an. Laut Gesundheitsministerium können Arbeitgeber nun selbst festlegen, welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz eingehalten werden müssen«, schreibt Viktoria Gerg in der wirtschaftsnahen Online-Zeitung »ka-news«. Seit einem halben Jahr ist die kapitalistische Ordnung an den Arbeitsplätzen in Deutschland …

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