Staatsanwaltschaft wirft Cem K. mehrfache Brandstiftung vor

Prozessbeginn gegen »RAZ«

Am ersten Verhandlungstag wurde nach drei Stunden von der Staatsanwaltschaft lediglich die Anklage verlesen. Zuvor hatten die beiden Anwälte des Beschuldigten mehrere Anträge gestellt. Die Juristen wandten sich vor allem gegen die besonderen Sicherheitsmaßnahmen der Verhandlung, die unter anderem Kopien der Ausweise aller Besucher*innen vorsahen. Auch die begrenzte Zahl von Besucher*innen und Pressevertreter*innen wurde moniert. Zudem wiesen sie daraufhin, dass die angegebene Schadenssumme der Anschläge falsch sei.

»Linke Politik verteidigen« stand auf dem Transparent, das am Dienstagmittag vor dem Eingang des Berliner Landgerichts aufgespannt war. Linke Antirepressionsgruppen hatten hier eine Solidaritätskundgebung für Cem K. angemeldet, an der sich rund 50 Menschen beteiligten. Dem 46-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft …

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Buchläden wehren sich

Polizei beschlagnahmt auch Computer

Schon fünf Mal haben die Berliner Buchläden Schwarze Risse, 021 und M99 in diesem Jahr Polizeibesuch bekommen. Dabei galt das behördliche Interesse nicht den Büchern in den Verkaufsregalen, sondern Flugblättern und Broschüren zum Mitnehmen, die von politischen Gruppen in den Buchläden ausgelegt wurden. Mal war ein Flugblatt des Berliner Büros für Antimilitaristische Maßnahmen (Bamm), mal die Autonomenpublikation Interim Grund für die Polizeibesuche. Doch neben den
inkriminierten Schriftstücken wurden auch regelmäßig die Computer der linken Buchläden beschlagnahmt und erst einige Tage später zurückgegeben.
Das sorgt bei den Buchhändlern für großen Unmut. »Es ist wohl nicht davon auszugehen, dass die Hersteller und Verteiler inkriminierter Texte per E-Mail ihr Kommen ankündigen. Dafür könnte bei Kunden, die elektronisch ein Buch bestellen wollen, Verunsicherung eintreten, ob nicht womöglich ihre Daten gespeichert werden«, meint ein Mitarbeiter der Schwarzen Risse.
Der Berliner Rechtsanwalt Sven Lindemann, der den Laden juristisch vertritt, will genau beobachten, was weiter passiert: »Bei den bisherigen Durchsuchungen wurden die Computer nach Angaben des Landeskriminalamts nicht gespiegelt, sondern lediglich mit Hilfe von Schlagwörtern durchsucht. Wenn sich in den laufenden Verfahren herausstellen sollte, dass doch kopiert wurde, müssten die Daten nach Einstellung des Verfahrens gelöscht werden«, erklärte Lindemann gegenüber dem Sprachrohr. Die Beschlagnahme der Computer stellt für ihn den Hauptkritikpunkt dar: »Es werden bei solchen Durchsuchungen nicht nur die
inkriminierten Zeitungen beschlagnahmt, sondern es wird in nicht unerheblicher Weise in den Gewerbebetrieb eingegriffen. Den Buchhändlern wird ihre berufliche Tätigkeit erschwert, und ihnen wird ohne
Begründung unterstellt, dass sie Kenntnis vom Inhalt der jeweilig beanstandeten Zeitschriften hätten.«
Dabei sind Buchhändler nach der gängigen Rechtssprechung nicht verpflichtet, alle ausgelegten Publikationen und Flugschriften nach möglichen strafbaren Inhalten zu durchforsten. Lindemann vermutet, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die gängige Rechtssprechung zu revidieren sucht.

Gesellschaftliche Debatte führen

Die betroffenen Buchläden setzen nicht nur auf den Rechtsweg. Sie wollen zugleich eine gesellschaftliche Debatte über die Bedeutung linker Buchläden anstoßen. Diese Diskussion soll ausdrücklich über die linke Szene hinausreichen. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Börsenverein des deutschen Buchhandels sollen angesprochen werden.
Die Betroffenen sind zuversichtlich, dass das Diskussionsangebot erwidert wird: »Schließlich hat es vor 20 Jahren nach Durchsuchungsaktionen in linken Buchläden auch eine breite, übergreifende Solidarisierung
gegeben.« 
aus Sprachrohr:

http://dju-berlinbb.verdi.de/publikationen/#m-menschen-machen-medien

Peter Nowak