Spät – aber nicht zu spät

Minijobber soll mehr als 60 Stunden in der Woche geschuftet haben

Unter dem Motto „Gegen Ausbeutung in Spätverkäufen“ organisiert ein Bündnis sozialer Gruppen am Dienstag um 18 Uhr eine Kundgebung an der Frankfurter Allee – Ecke Samariterstraße im Bezirk Friedrichshain.   Damit soll ein ehemaliger Mitarbeiter des Spätkaufs Mumbai-Corner in der Samariterstraße 3 unterstützt werden. Der Hartz IV-Empfänger war mit einem  Minijob-Vertrag in dem Laden angestellt. Nach seinen Angaben  habe er aber bis zu 60 Stunden in der Woche arbeiten müssen und hätte oft nicht einmal Mittagspause gehabt.
Der Ladenbesitzer bestreitet diese Angaben. Der Mitarbeiter habe nur 20 Stunden im Monat in dem Laden gearbeitet, wie im Minijobvertrag vorgesehen.
Jetzt muss sich das Arbeitsgericht mit der Angelegenheit befassen. Dort will der ehemalige Verkäufer die ihm  seiner  Meinung nach zu stehende Löhne einklagen. Nach Angaben seines Anwalts Klaus Stähle stehen die Chancen für seinen Mandanten nicht schlecht. Er konnte mehrere Kunden des Ladens ausfindig machen, die bezeugen, dass der Kläger  häufig hinter der Ladentheke gestanden habe. Arbeit habe ich dort immerhin gegeben. Denn in dem Laden werden nicht nur Zeitungen, Getränke und Zigaretten, sondern auch die Dienstleistungen des Hermes-Paketdienstes  angeboten. Zu de gehört ein Internettreffpunkt zu den Laden.

Am kommenden Donnerstag hat das Berliner Arbeitsgericht am Magdeburger Platz 1 einen Gütetermin angesetzt. Dort soll ausgelotet werden, ob es in der Angelegenheit eine Einigung gibt.  Das Interesse an der öffentlichen Veranstaltung im Raum 209 dürfte groß sein. Denn der Kläger ist einer der wenigen Spätkauf-Angestellten, die sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren. Nicht nur Stähle sagt, dass sei sein erster Mandant aus dieser Branche. Auch Erika Ritter,  die bei der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di für die Einzelhandelsbranche zuständig ist, erklärt  im Gespräch mit Neues Deutschland, ihr sei Fall, wo ein Spätkauf-Beschäftigter  sich an ihre Gewerkschaft gewandt hat um seine Rechte durchzusetzen. Auch für die kleine Gewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU), an die sich der Verkäufer aus Friedrichshain gewandt hatte, sieht in dem Fall Neuland.
Nicht selten wollen die Spätkauf-Besitzer  mit einem eigenen Laden aus der Arbeitslosigkeit fliehen wollen. “Eine  extrem hohe Wettbewerbsintensität wird durch schonungslose Selbstausbeutung oder die Verwendung billigster Arbeitskräfte kompensiert. Nicht wenige „Spätverkäufe  sind  von mithelfenden Familienangehörigen abhängig“, meint FAU-Pressesprecherin Julia Fehrle. Ihre Organisation bietet Beratung für Beschäftige dieser Branche an. Dafür soll auf der Kundgebung ebenso geworben, wie für Solidarität mit den Beschäftigten, der sich gegen die schlechten Arbeitsbedingungen wehrt. Mittlerweile haben sich auch Nachbarn des Spätkaufs mit den klagenden Beschäftigten solidarisch erklärt. Der Liedermacher Detlev K. hat unter dem Titel „Spätkauf aber nicht zu spät“, einen Solidaritätssong komponiert.

aus Neues Deutschland 18.10.2011
Peter Nowak

Bier und Päckchen, Kippen und Ausbeutung

Alles locker am Spätkauftresen? Oftmals nicht für die Beschäftigten
Zehn Stunden Arbeit am Tag statt Minijob, nur der Lohn ist der gleiche. Erstmals will sich ein Berliner Spätkaufbeschäftigter vor dem Arbeitsgericht gegen die fiesen Arbeitsbedingungen wehren.

Daniel Reilig* gehörte zum wachsenden Heer von Minijobbern. 20 Stunden im Monat wollte er in einem Spätkaufladen im Berliner Stadtteil Friedrichshain seine Hartz-IV-Bezüge durch eine Vergütung von 120 Euro aufbessern. So steht es in dem Vertrag, den Reilig mit dem Besitzer mehrerer Spätkaufläden abgeschlossen hat. Doch sein Arbeitsalltag sah ganz anders aus.
Campact – Waffen

»Ich arbeitete sechs Tage die Woche bis zu zehn Stunden täglich. Ich hatte in dieser Zeit auch keine Mittagspause«, erklärt Reilig gegenüber ND. Bei einem Imbiss in der Nachbarschaft habe er Menüs bestellt, die er an seinen Arbeitsplatz verzehren konnte, wenn er gerade keine Kunden zu bedienen hatte. Dass sei selten gewesen, denn im Spätkauf waren ein Internetcafé, ein Getränke- und Zeitschriftenvertrieb und ein Hermes-Versanddienst integriert.

Der Chef von Reilig behauptet, seine Brüder hatten in den Läden fast rund um die Uhr gearbeitet. Reilig hingegen sei nur 20 Stunden im Monat dort tätig gewesen. Wenn er sich dort länger aufgehalten hat, sei das freiwillig gewesen. Er droht Reilig mit einer Klage, wenn er seine Beschreibung der Arbeitsbedingungen weiterhin aufrecht erhält. Der hat in einer Eidesstattlichen Erklärung seine Version bekräftigt, die von einigen regelmäßigen Kunden des Spätkaufs bestätigt wird. Er habe sich immer wieder gefragt, ob Reilig keine Freizeit habe, weil er rund um die Uhr hinter der Kasse gesessen hat, erklärte ein Anwohner, der in dem Laden regelmäßig einkauft. Diese Angaben will er beim Prozess vor dem Arbeitsgericht wiederholen.

Dort will Reilig den Lohn für seine tatsächliche Arbeitszeit einklagen. Nach Angaben seines Anwaltes Klaus Stähle stehen die Chancen gut. Wichtig sei aber, dass er durch Zeugenaussagen oder andere Belege seine tatsächliche Arbeitszeit nachweisen kann. Bisher ist dem Arbeitsrechtler kein weiterer Fall bekannt, wo sich ein in einem Spätkauf Beschäftigter juristisch wehrt. Gründe seien die informellen Arbeitsbeziehungen in der Branche und mangelnde Information der Beschäftigten über ihre Rechte. So sei vielfach auch nicht bekannt, dass Menschen mit geringen Einkommen Prozesskostenbeihilfe beantragen können, um ihre Rechte einzuklagen.

Auch Erika Ritter, bei ver.di Berlin-Brandenburg für den Handel zuständig, kennt keinen Fall, wo sich ein Spätkauf-Beschäftigter an die Gewerkschaft gewandt hat, um seine Rechte durchzusetzen. Auch sie bewertet die Erfolgsaussichten als gut. Ließe sich nachweisen, dass der in Berlin geltende Tarifvertrag um mehr als 30 Prozent unterschritten wird, sind die Arbeitsbedingungen sittenwidrig. Das kann bei einem Stundenlohn von unter acht Euro der Fall sein.

Ein Grund für die geringe Organisierungsbereitschaft liegt für Ritter darin, dass es sich überwiegend um Familienbetriebe handelt, in denen die gesamte Verwandtschaft rund um die Uhr für wenig Geld schuftet. Dabei würden die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel immer schlechter. Vor allem die Konkurrenz der Supermärkte und Discounterketten sorgte für großen Druck und verringere die finanziellen Spielräume. Die anarchosyndikalistische Gewerkschaft FAU will mit einer Kampagne beginnen, um die Beschäftigen in dieser Branche verstärkt über ihre Rechte zu informieren. Eine erfolgreiche Klage von Reilig könnte dabei helfen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/206864.bier-und-paeckchen-kippen-und-ausbeutung.html

Peter Nowak