Das Urteil gegen Ernst-Ludwig Iskenius ist hart, dabei ist das Vergehen kein großes: Er hat am Tagebau Garzweiler II musiziert.

Teure Töne Ein Klimaaktivist wurde zu einer hohen Geldstrafe

. Ob vor Flüchtlingsheimen, Gefängnissen oder im Kohletagebau bei Garzweiler, immer wieder lässt Lebenslaute widerständige Töne in einer unmenschlichen Umgebung laut werden. Da#bei fragen die Musiker*innen nicht bei denen um Erlaubnis, die für diese Zustände verantwortlich sind.Deshalb wurde Iskenius wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Mit dem Konzert im vorigen August hatten er und seine Mitstrei#ter*innen die Unterbrechung der Kohleab#aggerung für mehrere Stunden erreicht.

6050 Euro Strafe soll Ernst-Ludwig Iskenius zahlen. Dazu wurde der Arzt vom Amtsgericht Grevenbroich am 12. Mai verurteilt. Iskenius ist gesellschaftspolitisch unter anderem in der Friedensorganisation IPPNW und der Musikgruppe Lebenslaute engagiert. Seine zivilgesellschaftlichen Aktivitäten sind auch Grund für die hohe Strafe.Ihm wurde zur Last gelegt, im vorigen Jahr am 15. August …

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Künstlergruppe Lebenslaute moniert Vorgehen von Sicherheitsdienst und Polizei bei Konzert

Nach Anti-Kohle-Protest: Klage gegen RWE

Dabei ging von den Künstler*innen – wie immer bei Konzerten der Gruppe – keinerlei Aggression aus. Es gehört zu den Grundsätzen der Lebenslaute-Konzerte, dass es dabei zu keinerlei aggressiven Haltungen kommt. Allerdings handeln sie häufig nach dem Prinzip des zivilen Ungehorsams, der unter anderem darin besteht, dass die Künstler*innen mit ihren Unterstützer*innen an Orten musizieren, wo sie nicht erwünscht sind.

„Mit Achtel und Triole gegen Klimakiller Kohle“ lautete das Motto der Konzerte, die die Gruppe Lebenslaute in und um den Tagesbau Garzweiler II am 15. August an drei Stellen veranstaltete. Polizei und Mitarbeiter*innen des privaten Sicherheitsdienstes des Energiekonzerns RWE gingen damals rabiat gegen die Klassik-Musiker vor. Deshalb haben Aktive der politischen künstlerischen Initiative jetzt Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen …

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