Daneben könnte ein weiteres Verfahren die Berliner Solidaritätsbewegung beschäftigen. Gegen sieben Personen aus der autonomen Szene hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen nach Paragraph 129a Absatz 1 des Strafgesetzbuches ein Verfahren wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung eingeleitet.
„Wir sind nicht alle. Es fehlen die Gefangenen!“ Diese Parole schallte am vergangenen Samstag durch Kreuzberg. Gerufen wurde sie bei einer Demonstration, die vom Bündnis „Gemeinschaftlicher Widerstand“ organisiert worden war. In dem Bündnis haben sich linke Gruppen zusammengefunden, die Repressionen gegen linke Strukturen und Einzelpersonen thematisieren wollen. Anlass für die Demonstration ist der Auftakt einer Prozessserie gegen ….
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