Betroffene und Unterstützer gingen immer wieder gegen Berufsverbote auf die Straße. 1978/79 wurden diese Grundrechtsverletzungen auf einem Tribunal angeprangert

Breiter Widerstand gegen westdeutsche Praxis

In der Jury des 3. Tribunals saßen bekannte linke und linksliberale Intellektuelle und Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Ländern, unter ihnen die Schriftstellerin Ingeborg Drewitz und der norwegische Friedensforscher Johan Galtung. In der Folge des Tribunals gründeten einige der Teilnehmer 1980 das Komitee für Grundrechte und Demokratie, das bis heute jedes Jahr einen Bericht zu Grundrechtseinschränkungen und -verletzungen in Deutschland veröffentlicht. Auf Teilnehmer*innen des Tribunals wurde massiver politischer Druck ausgeübt, obwohl sie immer wieder betonten, dass sie allein die Verfassung der Bundesrepublik zum Maßstab nähmen. Mitglieder von SPD und FDP, die mit den Veranstaltern des Tribunals vom Sozialistischen Büro kooperierten, wurden aus ihren Parteien ausgeschlossen.

Das Kürzel »fdgo« wurde in den 70er Jahren zum Synonym für Überwachung und Diskriminierung von Linken. Es stand und steht für die »freiheitlich-demokratische Grundordnung«, auf die verbeamtete Lehrkräfte bis heute einen Eid leisten müssen. Seit Inkrafttreten des Radikalenerlasses 1972 wurden Hunderttausende von der Briefträgerin bis zum Lokführer, von der Laborassistentin bis zum Professor einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz unterzogen. Gab es Hinweise darauf, dass sie nicht »jederzeit die Gewähr bieten« konnten, auf dem Boden der »fdgo« zu stehen, wurden sie Verhören unterzogen, bei denen ihnen oft Nichtigkeiten wie das Parken in der Nähe politischer Veranstaltungen oder das Verteilen von Flugblättern zur Last gelegt wurden. Die Folge waren nicht nur Berufsverbote für einige der Betroffenen, sondern enorme …

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