Trotz juristischer Erfolge werden Linke noch immer überwacht

Geheimdienst spitzelt weiter

Auf die problematischen Teile des Urteils geht auch Anwalt Kauß in der Erklärung ein. Er kritisiert, dass nach dieser Rechtsauslegung der Kreis, der von geheimdienstlicher Ausforschung betroffenen Einzelpersonen, die keinem als verfassungsfeindlich deklarierten Personenzusammenschluss (Organisation, Verein, Partei, Presseorgan) angehören, rechtlich und praktisch kaum noch eingrenzbar sei. Das habe schwerwiegende Folgen für deren Grund- und Freiheitsrechte.

Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 38 Jahre lang unrechtmäßig bespitzelt und überwacht. »Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung und 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik zurückgewiesen«, schreibt die Humanistische Union über ein Urteil des Gerichts, das einen Sieg für Gössner gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bedeutet. Jetzt ist die Begründung des Urteils öffentlich einsehbar. Darin heißt es, dass auch ….

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