Demonstrantin erleidet bei antifaschistischer Demo 1995 Verletzungen. Rechtsstreit zieht sich bis heute hin

Polizeieinsatz mit (späten) Folgen

Am Freitag findet in Saal 449 des Kammergerichts die Berufungsverhandlung gegen diese Klageabweisung statt. Rechtsanwalt Helmut Meyer- Dulheuer rechnet mit einer längeren Verfahrensdauer.

Am Freitag wird sich das Berliner Kammergericht mit den Folgen eines Polizeieinsatzes befassen, der fast 26 Jahre zurückliegt. Am 20. April 1995 beteiligte sich Iris K. an einer antifaschistischen Demonstration. Die 23. Einsatzhundertschaft stürmte in die Demonstration und verletzte mehrere TeilnehmerInnen, darunter Iris K. Das wurde ihr in einer Zivilklage bescheinigt. Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht ermittelt werden. Aber die Zivilklage hatte Erfolg: „Frau K. hat am 20.04.1995 durch einen Polizeieinsatz …

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