Kommentar: Das Urteil zu den Hartz IV-Sanktionen bestätigt das Prinzip von Fördern und Fordern und ist deshalb kein Erfolg für Erwerbslosenbewegung

Hartz IV-Sanktionen – der strafende Staat bleibt erhalten

Es sollte schließlich nicht vergessen werden, dass es einmal eine starke Bewegung unter dem Motto "Weg mit Es sollte nicht vergessen, dass es eine Bewegung Weg mitHartz IV" gab, die ausgehend von Ostdeutschland für einige Monate Geschichte geschrieben hat. Die Politik dachte gar nicht daran, den Forderungen nachzukommen und ließ die Bewegung ins Leere laufen. Der Journalist Sebastian Friedrich erinnerte kürzlich in der Wochenzeitung Freitag an diese Bewegung und stellte die Frage, ob deren Niederlage nicht auch dazu beigetragen hat, dass viele der Prekären und Einkommensarmen mit Politik nichts mehr zu tun haben wollen und mit den Parteien schon gar nicht

Wenn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts scheinbar alle zufrieden sind, dann weiß man, dass sich die höchste juristische Instanz in Deutschland mal wieder als Gesamtkapitalist bestätigt hat. Diese vornehmste Aufgabe der deutschen Justiz nahmen die Karlsruher Richter bei der Entscheidungen über die Rechtswidrigkeit der Hartz IV-Sanktionen besonders gründlich wahr. Während fast alle Medien darauf verweisen, dass das Gericht die Hartz IV-Sanktionen teilweise für verfassungswidrig erklärte, steht in der Presseerklärung erstmal über mehrere Absätze,….

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