2019 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten drei Polizeischüler, die bei einem Basketballspiel in der Berliner Mercedes-Benz-Arena »Sieg Heil« gerufen hatten, zu einer Geldstrafe. Zwei von ihnen gingen in Berufung. Weil die Rufe nur leise gewesen seien, sprach das Landgericht die Männer in zweiter Instanz frei

Ohren zu und Freispruch

Das Urteil steht in starkem Kontrast zu mehreren anderen, die in jüngerer Zeit gegen Personen aus der linken Szene erlassen wurden. Beispielsweise ­verurteilte das Nürnberger Amtsgericht kürzlich zwei Männer zu Haftstrafen von 18 und 15 Monaten ohne Bewährung. Sie sollen im Juni vergangenen Jahres zu einer Gruppe gehört haben, die zwei Polizisten auf einen Platz im Nürnberger Stadtteil Gostenhof mit »Haut ab«-Rufen vertrieben haben soll.

Im April 2018 begleitete der Sozialarbeiter Sören S. gemeinsam mit einer Kollegin Geflüchtete beim Besuch eines Basketballspiels in der Mehrzweck­halle am Berliner Ostbahnhof, die der­zeit Mercedes-Benz-Arena heißt. Als er hörte, wie eine Männergruppe in seiner Nähe mehrmals »Sieg Heil« rief, verständigte S. den Sicherheitsdienst des Stadions, der daraufhin die Polizei benachrichtigte. Sören S. und seine Kollegin konnten noch im Stadion drei der Männer identifizieren. 2019 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten diese wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole zu einer Geldstrafe verurteilt (Affengeräusche und Hitlergrüße – Jungle World 24/2019). Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich die drei Männer als ….

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