Prozess um eine Kündigung vor Berliner Landgericht: Eigenbedarf des Eigentümers nicht erwiesen

RichterInnen gucken jetzt genauer hin

Eine Stärkung des Selbstbewusstseins der MieterInnen ist das Ziel der Initiative „Eigenbedarf kennt keine Kündigung“ – kurz E3K –, die zur solidarischen Prozessbegleitung aufgerufen hatte. Es handelt sich dabei um eine Selbstorganisation von MieterInnen, die nicht hinnehmen wollen, dass sie ausziehen müssen, nur weil der Eigentümer Eigenbedarf anmeldet.

Lauter Applaus der 12 ZuhörerInnen beendete am Dienstagnachmittag den Prozess um eine Eigenbedarfskündigung vor dem Berliner Landgericht. Zuvor hatte der Anwalt des Eigentümers erklärt, dass er den Widerruf gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg zurückziehe. Es hatte die Kündigung zurückgewiesen, weil er den Eigenbedarf des Eigentümers nicht sah. Der plante seit 2019 in seinem Haus in drei Wohnungen ein Mehrgenerationenprojekt mit seiner gesamten Familie.In einer dieser Wohnungen lebte die Mieterin, die ausziehen sollte. Dazu ist sie grundsätzlich bereit, wenn ihr eine gleichwertige Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. Die müsse aber in Kreuzberg oder Neukölln liegen, weil sie dort als Gastronomin arbeitet, wie sie betonte. Der Eigentümer beteuerte, …

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