Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Linksfraktion gegen den Bundeswehr-Einsatz zur Bekämpfung der Terrormiliz IS verworfen. Damit ermöglicht es weitere Militarisierung der deutschen Außenpolitik

Großer Spielraum der Bundesregierung in der Militärpolitik

Die Militarisierung der deutschen Politik ist nun kein zentraler Gegenstand großer außerparlamentarischer Bewegungen. Deswegen muss die Justiz hier auch keinen Ausgleich zwischen Politik und der Meinung von relevanten Teilen der Gesellschaft herstellen. In diesem Fall bekommt die Politik großen Spielraum. Das Urteil bestätigt so einmal mehr: Außerparlamentarischer Protest kann nicht durch das Beschreiten des Rechtswegs ersetzt werden.

Ende 2015, nach den islamistischen Anschlägen von Paris, hatte der Bundestag unter anderem ein Mandant erteilt für den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen, von Tankflugzeugen für die Luftbetankung der Kampfflugzeuge von anderen Ländern und für Personal an Bord der AWACS-Aufklärer. Dagegen hatte die Bundestagsfraktion der Linken geklagt und jetzt auf der ganzen Linie verloren. In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es: ….

„Großer Spielraum der Bundesregierung in der Militärpolitik“ weiterlesen