Fragebögen an die Busfirmen

 Wer im Februar in Dresden Zivilcourage zeigte, ist ins Visier einer groß angelegten Rasterfahndung geraten. Was nun Datenschützer und Politik empört, ist kein Einzelfall
Die sächsische Polizei hat am 19. Februar im Rahmen einer so genannten Funkzellenauswertung mindestens 138.000 Handy-Verbindungen gespeichert – im Visier: der Datenverkehr in Teilen von Dresden. Dort hatten an jenem Tag tausende Menschen aus der gesamten Bundesrepublik gegen einen Aufmarsch von Rechtsradikalen demonstriert und diesen erfolgreich blockiert.

Die Spähaktion der Behörden beschäftigt inzwischen die Politik. Bis Freitag sollen das Innen- und Justizminsterium des Freistaats dem CDU-Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich einen ausführlichen Bericht vorlegen. Besonders pikant: Der Justizminister bestätigte der Tageszeitung, die den Fall aufgedeckt hatte, dass er erst aus der Zeitung von der Funkzellenauswertung erfahren habe. Der Landtag wird sich mit dem Fall ebenso befassen wie er auch Abgeordnete des Bundestags beschäftigt.

Das hat seinen Grund: Bekannt geworden war die Spähaktion durch den Bochumer Kreissprecher der Linken, Christian Leye. Gegen den wird wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht ermittelt – die Einsicht in seine Akte erfuhr Leye von der mehrstündigen und flächendeckenden Datenüberwachung. Es hätten sich darin „Angaben über sämtliche am 19. Februar im Zeitraum von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr von meinen Handy ein- und abgegangenen Anrufe und SMS-Mitteilungen“ gefunden, so Leye. Der ist zudem Mitarbeiter der linken Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdalen. Die meint nun, ihre Tätigkeit als frei gewählte Bundestagsabgeordnete sei „vermutlich verletzt worden. Die Funkzellenabfrage kommt einer Rasterfahndung gleich.“

„Anschlag auf die Demokratie“

Wie viele Menschen betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Die sächsischen Behörden haben erklärt, auch das gesamte Ausmaß der Funkzellenauswertung ist noch nicht endgültig bekannt. Die Grünen sprachen von einem „richterlich genehmigten Anschlag auf die Demokratie“, die SPD nannte die Erklärungen der verantwortlichen „absolut unglaubwürdig“. Und doch passen sie in ein Bild.

Zivilcourage gegen Naziaufmärsche anlässlich des Jahrestages der Bombardierung von Dresden steht nicht zum ersten Mal unter polizeilicher Beobachtung. Immer wieder wurden von dem die Proteste organisierenden Bündnis Repressionen durch die Behörden beklagt – etwa als im vergangenen Jahr bei einer Razzia Mobilisierungsmaterialien und Computer des Bündnisses beschlagnahmt und Jugendliche, die Plakate für die Aktion geklebt hatten, festgenommen wurden. In diesem Jahr blieb vergleichbares im Vorfeld zwar aus, am Abend durchsuchte die Polizei dann allerdings mehrere Büros, darunter auch eine Anwaltskanzlei. Augenzeugen hatten seinerzeit die massive Brutalität beklagt, mit der die Beamten vorgegangen waren. Dabei ist es seither nicht geblieben. Solidaritätsgruppen monierten, dass es der Polizei dabei in erster Linie um das Ausspähen unabhängiger, linker und antifaschistischen Strukturen gehe.

Wie weit die Polizei dabei zu gehen bereits, zeigt auch dieser Fall in der letzten Woche bekannt gewordene Fall: Auch die Busunternehmen, mit der im Februar tausende zu den Protesten gegen die Rechtsradikalen anreisten, sind offenbar in die Ermittlungen einbezogen worden. Die Firmen sollten einen Fragebogen der Polizei beantworten, der Angaben zu den Personaldaten der Fahrer ebenso verlangte wie Auskünfte über Zahlungsmodalitäten, Mietverträge und die Kopien der Ausweise der jeweiligen Anmieter.

Damit nicht genug: Die Polizei interessierte sich auch für die Kontakte von Fahrgästen in den Pausen, Gesprächsinhalte sowie die detaillierten Tages- und Streckenabläufe. Mehrere der angeschriebenen Unternehmen verwahrten sich dagegen, als Informanten ihrer Fahrgäste missbraucht zu werden. Dennoch dürften solche Anschreiben der Polizei eine abschreckende Wirkungen haben – bei künftigen Aktionen, zu denen bundesweit mobilisiert wird, könnte es schwerer werden, die Anreise zu organisieren.

http://www.freitag.de/politik/1125-frageboegen-an-die-busfirmen

Peter Nowak

Razzia in Detmold nach Kritik an der Bundeswehr

Antimilitaristen haben die Beendigung einer bundeswehrkritischen Feier im ostwestfälischen Detmold durch die Polizei kritisiert. Anlässlich der Trauerfeier für einen in Afghanistan getöteten Bundeswehrsoldaten in Anwesenheit des Verteidigungsministers am 10. Juni hatten Antimilitaristen an dem Kulturzentrum »Alte Pauline« bundeswehrkritische Transparente angebracht. Die Banner wurden von der Feuerwehr entfernt. Wenige Stunden später beendete die Polizei eine antimilitaristische Feier in der Alten Pauline. Dabei zerstörte sie nach Augenzeugenberichten die Boxen einer Musikanlage. Mehrere Festgenommene seien in Handschellen abgeführt und in das 20 Kilometer entfernte Bad Salzuflen in Gewahrsam gebracht worden, wo sie erst nach mehreren Stunden freigelassen worden seien. »Wir sehen es als unser gutes Recht an, gegen einen Heldenkult zu protestieren, der immer wieder auch ›zivile‹ Opfer zu verantworten hat«, heißt es in einer Erklärung der Antimilitaristen.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/200318.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Verfahren gegen linke Buchhändler eingestellt

Linke Buchhändler können aufatmen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat die Verfahren gegen die Läden Schwarze Risse, Oh21 und M99 wegen Beihilfe zur Anleitung von Straftaten und Verstoß gegen das Waffengesetz eingestellt. Dieser Delikte sollen sich die Buchhändler schuldig gemacht haben, weil in den Läden angeblich Flugblätter und Broschüren mit nach Ansicht der Ermittlungsbehörden strafbaren Inhalt zu finden gewesen sein sollen. Durch zahlreiche Polizeirazzien sollte die Polizei Beweise für die Anklagebehörde sammeln. Doch das ist nicht gelungen. Im Februar war ein Buchhändler vom Berliner Amtsgericht freigesprochen worden. Mit der Einstellung aller Verfahren ist nach Meinung von Juristen vorerst der Versuch gescheitert, linke Buchhändler für die bei ihnen angebotene Ware strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/199792.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Initiative für Christy Schwundeck gegründet

Erwerbslosengruppen und antirassistische Initiativen haben in Frankfurt am Main die »Initiative Christy Schwundeck« gegründet. Sie drängen auf die Aufklärung der Todesumstände der Frau, die am 19. Mai im Arbeitsamt Gallus von der Polizei erschossen worden war. Die aus Nigeria stammende Frau war mit einem Sachbearbeiter in Streit geraten, weil der sich geweigert haben soll, Schwundeck 50 Euro auszuzahlen, obwohl ihr Hartz-IV-Antrag schon genehmigt war. Als sie von der Polizei aus dem Arbeitsamt gewiesen wurde, zog Schwundeck ein Messer und verletzte einen Beamten. Eine Kollegin gab daraufhin den tödlichen Schuss ab.

 
»Als Senegalese und Frankfurter möchte ich, dass die Sache glaubwürdig geklärt wird«, erklärt der Sprecher der Senegalesischen Vereinigung im Land Hessen, Manga Diagne, der in der Initiative mitarbeitet. Sie trat am 31. Mai erstmals mit einer Kranzniederlegung für Christy Schwundeck am Ort ihres Todes an die Öffentlichkeit. Für die nächsten Wochen ist eine Demonstration in Frankfurt am Main geplant, auf der sowohl Polizeigewalt, die Zustände in den Jobcentern als auch mögliche rassistische Aspekte des Todes thematisiert werden sollen.

 http://initiative-christy-schwundeck.blogspot.com/

http://www.neues-deutschland.de/artikel/199340.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

„Die beste DNA ist die, die nicht abgegeben wurde“

Kampagne „Wider die DNA-Sammelwut“ fordert strengere Kontrollen und Einschränkungen der Datenbanken und langfristig deren Auflösung 

Am Montag startet das Gen-ethische Netzwerk mit weiteren Organisationen eine Kampagne „Wider die DNA-Sammelwut“. In einem Offenen Brief werden noch einmal die Gründe aufgezählt, die aus Sicht der Kritiker schwerer wiegen als einige medial herausgestellte Kriminalfälle, die mittels DNA-Tests aufgeklärt worden sind .

 „Längst geht es nicht mehr nur um Kapitalverbrechen wie Mord oder Vergewaltigung – wenn das jemals die alleinige Zielsetzung der polizeilichen Erfassung biologischer Merkmale gewesen ist. DNA-Proben werden bei jeder sich bietenden Gelegenheit entnommen, etwa bei Wohnungseinbrüchen, Diebstählen oder sogar Fällen von Beleidigung, und oft auch im Rahmen von Massengentests“, monieren die Kritiker in dem Offenen Brief.

„Wir sehen hier die Tendenz der Etablierung eines präventiven Überwachungsstaates, in dem jeder, gegen den ermittelt wurde, mittels biologischer Spuren überwacht werden soll“, erklärt die Mitarbeiterin des Gen-ethische Netzwerkes Susanne Schultz gegenüber Telepolis. Das Fernziel der Kampagne ist die Auflösung aller Datenbanken. Als kurz- und mittelfristige Ziele werden eine unabhängige, regelmäßige Kontrolle der Datenbanken, eine Revision des umstrittenen Gesetzes von 2005, das zu einer drastischen Expansion der DNA-Datenbank beim BKA geführt hat, ein Verbot mittels DNA-Tests Verwandtschaftsbeziehungen und persönliche Eigenschaften zu ermitteln und ein Ausstieg aus dem globalen Datenaustausch gefordert.

Die letzte Forderung bezieht sich auf den sogenannten Prozess von Prüm, nach den alle europäischen DNA-Datenbanken bis zum 26. August vernetzt werden sollen. Susanne SchuItz weist darauf hin, dass in einigen Ländern die rechtlichen Bedingungen bei der DNA-Entnahme noch schlechter als in Deutschland sind. So stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat. Dort wurden sogar bei einer Festnahme ohne Ermittlungsverfahren und bei jedem Bagatelldelikt auch die Daten von Kindern auf Dauer gespeichert.

Das Thema DNA-Datenschutz ist nach Ansicht von Schultz auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen noch längst nicht so präsent, wie beispielsweise der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das liegt sicherlich auch daran, dass ein selbstorganisierter Datenschutz fast unmöglich ist. Man kann schließlich seine DNA nicht zu Hause lassen wie ein Handy und das DNA-Profil kann auch nicht verschlüsselt werden. Allerdings wird noch immer zu wenig beachtet, dass eine DNA-Entnahme nur mit einer richterlichen Anordnung erfolgen darf. Obwohl juristische Klagen zur Löschung einer unrechtmäßig entnommen DNA führen können, plädiert Schultz für vorausschauenden Datenschutz: „Die beste DNA ist die, die nicht abgegeben wurde.“

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149883 

Peter Nowak

Besser keines, als dieses

Häftling im Hungerstreik gegen verdrecktes Essen

Seit dem 8. Mai befindet sich der in der JVA Sehnde inhaftierte ehemalige Erwerbslosenaktivist Werner Braeuner in einem unbefristeten Hungerstreik. Der Anlass für den drastischen Schritt ist die Auseinandersetzung um das Essen im Gefängnis. Braeuner wirft Mithäftlingen vor, das Essen mit menschlichen Exkrementen zu verunreinigen. Mit der Verweigerung will er erreichen, künftig den Tagesverpflegungssatz für Inhaftierte in Höhe von sieben Euro ausbezahlt zu bekommen, »um mit diesem Geld beim Knastkaufmann einkaufen und mich selbst beköstigen zu können«. »Bereits seit der zweiten Februarwoche 2011 habe ich aus unüberwindlichem Ekel keine in der Knastküche in Kesseln zubereiteten Speisen mehr gegessen«, schreibt er in einer Erklärung aus dem Gefängnis. Seit Sonntag hat er die Nahrungsaufnahme ganz eingestellt. Braeuner war wegen der Tötung eines Arbeitsamtsdirektors 2001 zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden (ND vom 23.2.2011).

Die JVA schließt eine Verunreinigung des Gefängnisessens aus. »Die Hygiene der Küche wird täglich durch entsprechend befähigte Mitarbeiter sowie unregelmäßig durch diverse externe Kontrolleure überprüft. Gleiches gilt für die Qualität des Essens«, erklärte die Leiterin für Öffentlichkeitsarbeit, Ines Leitner, gegenüber ND.

Braeuner weist in seiner Erklärung darauf hin, dass ungenießbar gemachtes Essen ein in allen Gefängnissen auftretendes und bekanntes Problem sei. »Knäste sind Heimstätten der Niedertracht; es gibt dort eine im Vergleich zu draußen weit überdurschnittliche Zahl von persönlichkeitsgestörten bis hin zu verrückten Menschen, die aus geringfügigen Anlässen bisweilen extreme Verhaltensweisen an den Tag legen – z.B. aus allgemeiner Gekränktheit, diffusem Frust, Mißgestimmtheit und auch manchmal ohne irgendwie nachvollziehbare Anlässe.«

Das niedersächsische Landesjustizministerium lehnte Braeuners Antrag auf Selbstbeköstigung ab. Dieser will die Aktion mit allen Konsequenzen durchführen. »Wenn ich von Exkrementen freie Nahrung nur um den Preis erhalte, zuvor meine Gesundheit beschädigt zu haben, ist ein Leben in Würde nicht mehr möglich«, schreibt er.

Unterstützung bekommt Braeuner von anderen Gefangenen. »Er hat gehandelt, wo viele sonst nur reden, fluchen und sich allenfalls zu der Fantasie hinreißen lassen«, kommentiert der in der JVA Bruchsal inhaftiere Thomas Meyer-Falk den Hungerstreik in einem im Internet verbreiteten Brief.

Ein Solidaritätskomitee befürchtet, dass Braeuner die Einweisung in die Psychiatrie oder die Zwangsernährung drohen könnte. Die Initiative ruft dazu auf, mit Briefen und E-Mails an das niedersächsische Justizministerium die Forderung des Hungerstreikenden zu unterstützen. »Es ist uns klar, dass ohne Druck von draußen Werners legitime Forderung nicht durchgesetzt werden kann«, heißt es in dem Appell.

www.political-prisoners.net

www.gefangenen.info

http://www.neues-deutschland.de/artikel/197321.besser-keines-als-dieses.html

Peter Nowak

Dekadente Römer verurteilt

Prozess der Darmstädter FDP gegen Erwerbslose endet mit Geldstrafen
 
 
Westerwelles Gerede vom letzten Jahr hat für sechs Darmstädter Erwerbslose juristische Spätfolgen. Sie sind am Montag wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Die Aktivisten der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) hatten im März 2010 als Römer verkleidet im Darmstädter FDP-Büro ein Gelage mit Wein und Hähnchenbrust veranstaltet. Damit wollten sie den FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle persiflieren, der kurz zuvor im Zusammenhang mit Hartz IV erklärt hatte, wer dem Volk anstrengungslosen Wohlstand verspreche, lade zu spätrömischer Dekadenz ein.

Bei drei Erwerbslosen ließ es der Richter Klaus Schmidt vom Amtsgericht Darmstadt bei einer Verwarnung bewenden, drei müssen Geldstrafen bezahlen. Zudem werden den Angeklagten die Gerichtskosten aufgebürdet. »Wir wollten den Liberalen zeigen, was spätrömische Dekadenz bedeutet«, so ein Galida-Sprecher. Doch der anwesende Geschäftsstellenleiter Günther Hartel verstand keinen Spaß. Er informierte die Polizei, ließ das Büro räumen und erstattete gegen die Erwerbslosen Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Diesen Tatbestand sah auch Richter Schmidt erfüllt. Satire könne keinen rechtsfreien Raum schaffen, betonte er in der Urteilsbegründung.

»Auch wenn wir mit dem Urteil nicht zufrieden sind, haben wir uns entschlossen, das Buch ›Spätrömische Dekadenz‹ für uns zu schließen«, kommentierte Thomas Rindt von Galida den Prozessausgang. Schließlich sei Westerwelle ein Stück Vergangenheit – es warten die Auseinandersetzungen der Gegenwart. Dass die Aktivisten ihren Humor nicht verloren haben, machten sie auch am Verhandlungstag deutlich. Vor Prozessbeginn stand ein Double des ehemaligen FDP-Vorsitzenden Hans Dietrich Genscher den Aktivisten im Kampf gegen Westerwelle bei. Weil auf die Aktivisten jetzt mit den Prozesskosten Geldforderungen von 2500 bis 3000 Euro zukommen, haben sie ein Spendenkonto zur Unterstützung eingerichtet.

Bunte Hilfe Darmstadt, Sparkasse Darmstadt, Konto: 11 00 33 54, BLZ: 508 501 50, Stichwort: GALIDA

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/194861.dekadente-roemer-verurteilt.html

Peter Nowak

Schwierige Solidarität

Seit dem 04. Februar 2010 ist Tommy Tank in Haft.

Dem 24-Jährigen wurde vorgeworfen, Aktivist der „Militanten Gruppe Leipzig“ (MGL) und an mehreren ihrer Aktionen beteiligt gewesen zu sein. Ende August 2010 wurde er vor dem Leipziger Landgericht zu drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen schwerer Brandstiftung, Störung des öffentlichen Friedens und versuchten Diebstahls verurteilt. Es gab nach seiner Festnahme und auch während des Verfahrens wenig Solidarität mit Tank. Selbst in linken Medien wurde kaum über diesen Fall berichtet. Teile der Leipziger Linken übertrugen ihre Ablehnung gegenüber der Leipziger Militanten Gruppe auf Tommy Tank, obwohl der von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und keine Angaben zu den Vorwürfen der Anklagebehörde machte, Mitglied der MGL zu sein. Er bekannte sich lediglich zu einem versuchten Einbruchsversuch in einen Computerladen, in dem er längere Zeit gearbeitet hatte. Erst als die Arge sein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr finanzierte, musste er die Tätigkeit beenden. Deswegen sagte die Anwältin von Tank, Rita Belters, in ihrem Plädoyer in Bezug auf ihren Mandaten: „Wenn überhaupt, dann hätte er schon die Arge anzünden müssen, denn die hat seine Existenz zerstört.“ Weil sie noch ergänzte, dass er für eine solche Aktion wahrscheinlich Zustimmung in der Bevölkerung bekommen hätte, erntete sie wütende Reaktionen von Seiten der Arge und der Leipziger Lokalpresse. Streit um den

Status als politischer Gefangener

 Auch in linken Kreisen gab es viele Stimmen, die Tommy Tank den Status als politischer Gefangenen absprachen. Mit Verweis auf seine problematische Kindheit wurde erklärt, dass der Mann psychische Probleme habe. Auch auf Seiten der Justiz gab es ähnliche Überlegungen. Wie die örtliche Leipziger Presse während des Prozesses gegen Tank meldete, bestand durchaus die Gefahr, dass er nach einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen wird. Ein Gutachter beobachtete den nach Presseangaben „hochintelligenten Angeklagten“, um festzustellen, ob sich eine früher diagnostizierte Persönlichkeitsstörung verschlimmert habe. Gleichzeitig verneinte auch die Justiz einen politischen Hintergrund der Tank vorgeworfenen Anklagepunkte. So erklärte der in dem Verfahren zuständige Richter Jens Kaden: „Linke Ideen sind ihm völlig egal, er kümmert sich nur um sich.“ Auch spiele es keine Rolle, ob es die Militante Gruppe gebe, ob der Angeklagte dazugehöre oder ein Trittbrettfahrer sei.

Besondere Haftbedingungen

Trotz dieser Entpolitisierungsversuche ist Tank seit seiner Inhaftierung besonderen Haftbedingungen unterworfen, wie sie auch bei politischen Gefangenen bekannt sind. So wurden die Namen aller BesucherInnen seines Prozesses notiert, eine Beschwerde von Tanks Anwältin dagegen abgewiesen. Legale Publikationen, wie das Gefangenen Info (GI) und der Direct-Action-Kalender, wurden entweder schon bei der Zustellung zur Habe genommen oder bei der Zellendurchsuchung beschlagnahmt. Tank schrieb zur Beschlagnahme von drei Ausgaben des Gefangenen Infos im Sommer 2010: „Am 17.06. wurde ich gefragt durch einen Herrn Fuhrmann, auf welchem Weg mich die GI erreichten. Kurz danach rief er beim Sicherheitsbeamten der JVA an und teilte mir mit, dass der VS die GI angefordert habe und die Anstalt die drei Ausgaben dorthin schickte.“ Es ist sehr wahrscheinlich, dass durch die Beschlagnahme die Kommunikation zwischen Tank, anderen Gefangenen sowie UnterstützerInnen draußen erschwert werden soll. Hat er doch großes Interesse an politischer Auseinandersetzung gezeigt. So schreibt er in einem Brief über einen in Deutschland nach Paragraph 129b abgeurteilten türkischen Linken: „Noch mehr rührte mich die Situation Faruk Ererens. In einem Brief vom 7.11. schreibt er, sehr allein zu sein, dass ihm der Kontakt zu Menschen fehle und dass er versucht, sich mit Büchern und der Schreibmaschine zu beschäftigen. Faruk habe seit Monaten keinen Umschluss gehabt, weil die JVA niemanden finde, der mit ihm zusammengeschlossen werden könne. Darüber bin ich zutiefst gerührt. Diese Isolation ist sehr schädlich für die Menschen. Es dürfte nichts geben, was dieses Wegschließen rechtfertigt. Da geht man doch kaputt dran… Es darf nicht vergessen werden. dass es hier in Deutschland und in anderen Ländern diese „weiße Folter“ gibt. Eine schon zu RAF-Zeiten praktizierte Form, um die Leute zum Auspacken zu bringen. Lasst euch nicht brechen, das wünsche ich den Betroffenen.“ Es ist fraglich, ob diejenigen in der Linken, die Tank eine politische Motivation absprechen und seinen Status als politischer Gefangener in Zweifel ziehen, er in einem Brief über einen in Deutschland nach Paragraph 129b abgeurteilten türkischen Linken: „Noch mehr rührte mich die Situation Faruk Ererens. In einem Brief vom 7.11. schreibt er, sehr allein zu sein, dass ihm der Kontakt zu Menschen fehle und dass er versucht, sich mit Büchern und der Schreibmaschine zu beschäftigen. Faruk habe seit Monaten keinen Umschluss gehabt, weil die JVA niemanden finde, der mit ihm zusammengeschlossen werden könne. Darüber bin ich zutiefst gerührt. Diese Isolation ist sehr diese Briefe überhaupt gelesen haben. AktivistInnen des Netzwerks für politische Gefangene, des Gefangenen Infos, der Roten Hilfe Magdeburg und anderer linker Gruppen haben die Kommunikation mit Tank in Form von Besuchen und Briefen aufgenommen und organisieren Informationsveranstaltungen.

http://www.18maerz.de/web/media/files/rh-zeitung-180311_web.pdf

Peter Nowak

aus Sonderausgabe der roten hilfe, März 2011

„Bradley Manning is a Hero!“

In zahlreichen Ländern in den USA, aber auch in Großbritannien und Holland und Österreich finden am an diesem Wochenende Solidaritätsaktionen für Bradley Manning statt. In Deutschland scheint es keine Aktionen zu geben. Zu den beiden Aktionstagen haben das antimilitaristisch Netzwerk Courage to Resist und die Enthüllungsplattform Wikileaks aufgerufen.
Manning sitzt seit Mai 2010 in strenger Isolationshaft, weil er von den US-Behöröden beschuldigt wird, die Informationen aus den Kriegsgeschehen von Afghanistan und Irak an Wikileaks weitergegeben zu haben, mit denen die Plattform und ihr umstrittener Gründer Julian Assange weltbekannt geworden sind. Doch während das Auslieferungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer nach Schweden, bei dem es um Vergewaltigungsvorwürfe und nicht um Geheimnisverrat geht, weltweit beobachtet wird, blieb es um Manning bisher ziemlich still.
Die Wochenzeitung Freitag hat die unterschiedliche Verteilung der Solidarität in einigen Zahlen dargestellt:
„Während mehr als 600.000 Menschen eine Online-Petition gegen die Verfolgung Assanges unterstützten, taten dies gerade einmal 50.000 für die Freilassung von Manning. Assange hat bei Facebook 75.000 Fans, die Kampagne savebradley dagegen weniger als 25.000. Und die „Bradley Manning is a Hero!“-Gruppe hat nicht einmal 4000 Unterstützer gefunden.“
Todesstrafe angedroht
Dass sich künftig auch für Mannings Schicksal mehr Menschen zu interessieren beginnen, könnte auch an der US-Justiz liegen. Menschenrechtsorganisationen schlugen Alarm. Denn der Gefangene sei in seiner Zelle im Militärgefängnisses in Quantico im Bundesstaat Virginia total isoliert. Er dürfe keinen Besuch empfangen, werde am Schlafen gehindert und dürfe seine Zelle nur eine Stunde am Tag verlassen, vermelden verschiedene NGO. Sie befürchten, dass man den als hochintelligent eingestuften Gefangenen in den Wahnsinn treiben will. Dass solche an die ausgelagerte US-Gefangenenenklave Guantanamo erinnernden Methoden auch innerhalb der USA und zudem noch unter der Obama-Administration, auf die viele Menschenrechtler große Hoffnungen gesetzt hatten, angewandt werden, sorgt zumindest in den USA für Empörung.
Hinzu kommt die Verschärfung der Anklagen gegen Manning. Zu den 22 neuen Vorwürfen gehört auch das Delikt „Unterstützung des Feindes“. Damit könnte den Gefangenen damit sogar die Todesstrafe drohen (siehe Neue Schikane). Die US-Soldaten, die in auf dem angeblich von Manning weitergegebenen Video bei der Tötung von zwölf Zivilisten, darunter Journalisten im Irak zu sehen sind, wurden bisher nicht bestraft.

Internationale Solidaritätskundgebungen für Manning

In zahlreichen Ländern in den USA, aber auch in Großbritannien und Holland und Österreich finden am an diesem Wochenende Solidaritätsaktionen für Bradley Manning statt. In Deutschland scheint es keine Aktionen zu geben. Zu den beiden Aktionstagen haben das antimilitaristisch Netzwerk Courage to Resist und die Enthüllungsplattform Wikileaks aufgerufen.

Manning sitzt seit Mai 2010 in strenger Isolationshaft, weil er von den US-Behöröden beschuldigt wird, die Informationen aus den Kriegsgeschehen von Afghanistan und Irak an Wikileaks weitergegeben zu haben, mit denen die Plattform und ihr umstrittener Gründer Julian Assange weltbekannt geworden sind. Doch während das Auslieferungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer nach Schweden, bei dem es um Vergewaltigungsvorwürfe und nicht um Geheimnisverrat geht, weltweit beobachtet wird, blieb es um Manning bisher ziemlich still.

Die Wochenzeitung Freitag hat die unterschiedliche Verteilung der Solidarität in einigen Zahlen dargestellt:

„Während mehr als 600.000 Menschen eine Online-Petition gegen die Verfolgung Assanges unterstützten, taten dies gerade einmal 50.000 für die Freilassung von Manning. Assange hat bei Facebook 75.000 Fans, die Kampagne savebradley dagegen weniger als 25.000. Und die „Bradley Manning is a Hero!“-Gruppe hat nicht einmal 4000 Unterstützer gefunden.“

Todesstrafe angedroht

Dass sich künftig auch für Mannings Schicksal mehr Menschen zu interessieren beginnen, könnte auch an der US-Justiz liegen. Menschenrechtsorganisationen schlugen Alarm. Denn der Gefangene sei in seiner Zelle im Militärgefängnisses in Quantico im Bundesstaat Virginia total isoliert. Er dürfe keinen Besuch empfangen, werde am Schlafen gehindert und dürfe seine Zelle nur eine Stunde am Tag verlassen, vermelden verschiedene NGO. Sie befürchten, dass man den als hochintelligent eingestuften Gefangenen in den Wahnsinn treiben will. Dass solche an die ausgelagerte US-Gefangenenenklave Guantanamo erinnernden Methoden auch innerhalb der USA und zudem noch unter der Obama-Administration, auf die viele Menschenrechtler große Hoffnungen gesetzt hatten, angewandt werden, sorgt zumindest in den USA für Empörung.

Hinzu kommt die Verschärfung der Anklagen gegen Manning. Zu den 22 neuen Vorwürfen gehört auch das Delikt „Unterstützung des Feindes“. Damit könnte den Gefangenen damit sogar die Todesstrafe drohen (siehe Neue Schikane). Die US-Soldaten, die in auf dem angeblich von Manning weitergegebenen Video bei der Tötung von zwölf Zivilisten, darunter Journalisten im Irak zu sehen sind, wurden bisher nicht bestraft.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149495

Peter Nowak

Tag des politischen Gefangenen

 Mit Veranstaltungen, Kundgebungen und Demonstrationen setzen sich Solidaritätsgruppen in der ganzen Republik rund um den 18. März für die Freiheit von politischen Gefangenen ein. In den 90er Jahren hatte die Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe eine Tradition aus der Arbeiterbewegung der 1920er Jahre wiederbelebt und den 18. März als Kampftag für die Freilassung der politischen Gefangenen reaktiviert. Nach Angaben der Roten Hilfe hat in diesem Jahr die Zahl der Veranstaltungen zugenommen.

 In Halle und Leipzig wird über den in der JVA Torgau inhaftierten Leipziger Tommy Tank informiert. In Erfurt geht es um die Repression gegen die Zeitschrift »Gefangeneninfo« und in Stuttgart um den zurzeit laufenden Prozess gegen kurdische Jugendliche. Die Anatolische Föderation informiert auf einer Rundreise durch neun Städte über die fortdauernde Folter und Isolationshaft von politischen Gefangenen in der Türkei. Am 19. März wird auf einer Konferenz im Berliner Mehringhof über verschiedene Formen der Repression im In- und Ausland informiert. In Arbeitsgruppen geht es um die Verfahren gegen linke Buchläden sowie um politische Repression im Baskenland und der Türkei. www.18maerz.de

http://www.neues-deutschland.de/artikel/193234.bewegungsmelder.html

Peter Nowak

Keine Post mehr vom Arbeitsamt

Der Erwerbslosenaktivist Werner Braeuner tötete 2001 den Chef eines Arbeitsamtes. Seit zehn Jahren sitzt er dafür im Gefängnis. Eine Veranstaltung in Berlin erinnert an seinen Fall.
Am 6. Februar 2001 wurde der Direktor des Arbeitsamtes Verden bei Bremen, Werner Herzberg, von dem Erwerbslosen Werner Braeuner erstochen. Braeuner war zuvor die Arbeitslosenhilfe, seine einzige EinnaEinnahmequelle gestrichen worden. Die Tat sorgte damals für großes Aufsehen. „Warum musste Werner Herzberg sterben?“, lautete der Titel eines Films, in dem der  Regisseur Martin Kessler den Hintergründen nachging.    „Wenn der Begriff von mildernden Umständen ein Sinn hat, dann hier“, schrieb der Mitbegründer der Gruppe „Die glücklichen Arbeitslosen“  Guillaume Paoli vor Prozessbeginn im August 2001. Zahlreiche Freunde Braeuners, darunter Aktivisten aus der französischen Erwerbslosenbewegung, appellierten in einem Offenen Brief: „Lassen wir Werner nicht fallen“.   „Die Gewalttätigkeit dieser Tat ist erschreckend, sie ist aber eine direkte Reaktion auf erlittene Gewalt und Ohnmacht. Werner ist das Thermometer einer steigenden Spannung“, hieß es in dem Brief. Der Gewerkschafter Werner Leicht schrieb:    „Werners Verzweiflungstat ist verständlich, aber nicht zu rechtfertigen, und sie ist kein „Ausweg“ aus der Misere.“  Französische Aktivisten besetzte sogar am 9. Juli 2001 das Informationszentrum der Deutschen Botschaft in Paris, um „gegen die übertriebene Medienhetze… gegen Werner Braeuner zu protestieren“, wie es in einer Erklärung heißt.
Nachdem er zu einer 12jährigen Haftstrafe verurteilt worden war, wurde es still um Werner Braeuner. Doch mehr als 10 Jahre nach der Tat und 2 Jahren vor seiner Haftentlassung wächst das Interesse an Braeuner wieder. Am vergangenen Montag berichtete Thomas Bodenstein aus Hameln auf Einladung des Erwerbslosentreffes im Berliner Stadtteilladen Lunte über die aktuelle Situation des Häftlings. Die Veranstaltung hatte auch das Ziel, die Vorgeschichte der Aktion zu thematisieren. Schließlich sei die Wut nach Sanktionen und Schikanen am Amt groß und in Internetforen von Erwerbslosen wurde auch schon mal die Meinung geäußert, dass es verwunderlich ist, dass nicht öfter solche Aktionen  passieren.

 Bodenstein hatte  zufällig einen  Text von Braeuner im  Internet  gefunden, der ihn sehr ansprach und daraufhin Briefkontakt aufgenommen. Als er ihn zu  einem Besuch einlud, zögerte Freudenthal nicht. Seitdem gehört er zu den wenigen ständigen Besucher von Braeuner.    Auf der Veranstaltung verteilte Bodenstein ein Informationsblatt  mit  Ratschlägen für  potentielle Gefangenenbesucher.  Denn durch seine Besuche wurde er für die Situation der Gefangenen sensibilisiert.
Kampf gegen Gefängnisarbeit 
In einem Radiointerview berichtete Braeuner über seine Haftsituation: „Ich war einem Haftraum von 7 ½ Quadratmetern, offene Toilette, 23 Stunden Einschluss und mit einem zweiten Gefangener musste ich mir die Zelle die ganze Zeit teilen.“  Auf Vergünstigungen konnte Braeuner nicht hoffen, weil er nach einer Zeit der Apathie nach seiner  Verurteilung auch das Gefängnis als  Kampffeld  sah. So verweigert er seit dem 12. Juni 2010 im Gefängnis Sehnde bei Hannover  die Arbeit.  In einer Erklärung verglich er diese Aktion mit  seinen Kampf gegen Zwangsmaßnahmen vom Arbeitsamt. Mit den Themen Zwangsarbeit und Widerstand dagegen  hat sich Braeuner auch in einigen Texten beschäftigt, die durch die Mitarbeit von Unterstützer wie Thomas Bodenstein mittlerweile auch  im Internet veröffentlicht sind. Der Kontakt zwischen beiden Männern dürfte auch nach der Haftentlassung nicht abbrechen. Bodenstein hat auf der Veranstaltung betont, dass Braeuner nicht wie manch anderer Gefangener seine  ersten Tage in Freiheit in einem Obdachlosenasyl verbringen muss.   

https://www.neues-deutschland.de/artikel/191574.keine-post-mehr-vom-arbeitsamt.html?sstr=Werner|Braeuner

Peter Nowak

Beobachtung rechtswidrig

Verfassungsschutz durfte Daten nicht weitergeben
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfVS) kassierte gleich zwei juristische Niederlagen gegen den Journalisten Friedrich Burschel.

Ein knappes Jahrzehnt war der Journalist vom Verfassungsschutz (VS) beobachtet worden. In seiner Akte waren neben Artikeln zu antifaschistischen und antirassistischen Themen aus unterschiedlichen Zeitungen auch Demonstrationsanmeldungen aufgelistet, beispielsweise zu einem Ostermarsch in Weimar. Ein Negativvotum des VS hatte 2007 dazu geführt, dass Burschel die schon gewährte Akkreditierung zum G8-Gipfel in Heiligendamm wieder entzogen wurde. Der VS hatte sich dabei auf die Erkenntnisse in der Akte gestützt. Schon im Frühjahr 2009 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das BfVS mit der Abgabe des Votums rechtswidrig gehandelt hatte. Die gleiche Kammer empfahl dem Amt im Dezember, sämtliche über Burschel gesammelten Daten zu löschen und seine Beobachtung einzustellen. Das BfVS nahm den Vorschlag an.
„Die Stigmatisierung des Klägers zum gefährlichen Linksextremisten fiel vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen“, kommentierte der Kieler Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der Burschel vertreten hatte, den Ausgang der Klage. Burschel zeigt sich gegenüber M über den juristischen Erfolg sehr erleichtert. „Für mich hat das Urteil zur Folge, dass ich mich nicht mehr einem Hintergrundverdacht ausgesetzt sehe, der mein berufliches Leben enorm eingeschränkt hat. Zweimal habe ich auf indirektem Wege einen Job durch diesen Stempel ‘linksextrem’ eingebüßt“, erklärte der Publizist, der bei seiner Klage von ver.di unterstützt worden ist. Mit Verweis auf das VS-Dossier war Burschel im Focus und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung als Extremist diffamiert worden. Der Journalist sieht in dem Urteil auch ein Signal über seinen individuellen Fall hinaus: „Das Gericht hat sehr deutlich auf das Grundgesetz und Verfassungsgerichtsurteile rekurriert und festgestellt, dass Demonstrationsanmeldungen und zugespitzte journalistische Texte keine Beobachtung rechtfertigen.“ 

http://mmm.verdi.de/archiv/2011/01-02/recht/beobachtung-rechtswidrig

 Peter Nowak

Zu Unrecht verweigert

Klagen lohnt sich. Diese Erfahrung konnten im Jahr 2010 Kamil Majchzak (siehe M 12/2010) und Friedrich Burschel (in dieser Ausgabe) machen. Beiden Journalisten war die Akkreditierung zum G8- bzw. Natogipfel zu Unrecht verweigert wurden, wie die Gerichte feststellten. Schon die Datensammlung, die zu der Ablehnung führte, war rechtswidrig. Ende gut – alles gut? Leider nicht. Die Kollegen hatten finanzielle Einbußen, weil sie von den Gipfeln nicht berichten konnten. Burschel wurde von konservativen Medien in die Extremistenecke gestellt und verlor zweimal seinen Job. Noch immer sind im Internet die diskriminierenden Artikel mühelos zu finden.
Über das Burschel entlastende Urteil hingegen berichteten wenige Medien. Die Zeitungen, die so schnell mit Vorverurteilungen bei der Hand waren, brachten keine Zeile. Zudem waren nicht nur die beiden Journalisten von der Akkreditierungsverweigerung betroffen. Doch die anderen wollten den langen Rechtsweg nicht beschreiten, was auch Burschel und Majchzak nur mit Unterstützung von ver.di möglich war. Ihre juristischen Erfolge können auch nicht verhindern, dass bei kommenden politischen oder sportlichen Großereignissen wieder Journalisten ausgeschlossen werden. Denn die Urteile gelten nur für den konkreten Fall. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass Journalisten keine Entschädigung bekommen, obwohl ihnen Gerichte bescheinigten, dass sie zu Unrecht an der Ausübung ihres Berufes behindert wurden. Ganz wichtig ist es jetzt, Vorsorge zu treffen, dass solche Einschränkungen der Pressefreiheit nicht mehr möglich sind.
Die Mittel liegen längst bereit. So haben sich die Journalisten- und Medienorganisationen dju in ver.di und DJV, gemeinsam mit ARD, ZDF, den Verlegerverbänden für Zeitungen und Zeitschriften, des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien und dem Deutschen Presserat auf Eckpunkte und Grundsätze zur Akkreditierung geeinigt (http://dju.verdi.de). Sie sehen einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Akkreditierung eines Journalisten vor. Die soll nur noch verweigert werden können, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Journalist durch sein Verhalten die Sicherheit der Veranstaltung stört.
Eine „falsche“ politische Einstellung würde dann zur Zurückweisung eines Journalisten nicht mehr ausreichen. Jetzt müssen diese Akkreditierungsgrundsätze auch von den Veranstaltern der Großereignisse akzeptiert werden. Dabei könnte eine größere öffentliche Debatte den Druck erhöhen.

 http://mmm.verdi.de/archiv/2011/01-02/kommentiert-aufgespiest-zu-unrecht-verweigert-ernuchternde-bilanz

Peter Nowak

Waterboarding für Studenten

Nicht nur viele Studierende haben hierzulande vor wenigen Monaten über die Bildungsproteste in Großbritannien gestaunt, die mit der Besetzung der Londoner Parteizentrale der regierenden Konservativen endeten. Diese Partei ist gemeinsam mit den Liberalen für das Sparpaket verantwortlich, das massive Kürzungen im Bildungssystem, eine Erhöhung der Studiengebühren und eine Abschaffung der Stipendien für weiterführende Schulen vorsieht. Dagegen richtete sich Ende letzten Jahres der Zorn von Studierenden, Schülern aber auch Gewerkschaftern. Der wurde via Medien und Internet europaweit verbreitet.

Über die Folgen, die die Proteste für manche Aktivisten hatten, wird dagegen wenig berichtet. Schon während der Besetzung des Tory-Parteibüros wurden dutzende Aktivisten festgenommen. Dieses Schicksal erlitten in den folgenden Wochen mehr als 60 Menschen, darunter zwölf Personen unter 18 Jahre.

Auch die Universitätsleitungen wurden in die Verfolgung einbezogen. So berichtete die Präsidentin der Studierendenversammlung an der Londoner Universität, Clara Solomon, dass eine Spezialeinheit von Scotland Yard, das »Counter Terrorism Command«, am 13. Januar die Direktoren von 20 Londoner Universitäten, Colleges und Schulen in einem Schreiben aufforderte, Namen und Adressen von Protestierenden herauszugeben. Mit der Verurteilung des 18-jährigen Studienanfängers und Besetzers des Tory-Gebäudes Edward Woollard zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sollte ein Klima der Abschreckung erzeugt werden. Manche Medien gingen noch einen Schritt weiter. Der Kommentator des regierungsnahen »Daily Telegraph«, Matthew D’Ancona, schrieb: »Ich denke, die meisten Beobachter sehen in den Umstürzlern verwöhnte Bälger, denen ein bisschen Waterboarding nicht schaden würde.«

http://www.neues-deutschland.de/artikel/190632.waterboarding-fuer-studenten.html

Peter Nowak

Militanztexte vom Regierungsnetzwerk

Gefahrenprognosen sind ein mächtiges Mittel für Behörden, Meinungsfreiheit einzuschränken

Werden Demonstrationen verboten oder mit Auflagen eingeschränkt, hat die Polizei meist eine Gefahrenprognose erstellt, die vor Sicherheitsmängeln warnt. Die Prognosen sind schwer überprüfbar, aus Sicht der Behörden ist das kein Nachteil. Bürgerrechte bleiben dabei auf der Strecke. Was fehlt, sind verbindliche Sanktionen, wenn mal wieder Jahre später die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde.

Ende Januar musste das Verwaltungsgericht (VG) Schwerin noch einmal über das Agieren der Polizei beim G8-Gipfel von Heiligendamm entscheiden. Das Verbot eines Sternmarsches, mit dem G8-Gegner am 7. Juni 2007 gegen das Treffen protestieren wollten, wurde für rechtswidrig erklärt. »Wir sehen uns in unserer Auffassung bestätigt, dass mit dem Verbot unzulässig in das Grundrecht der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit eingegriffen wurde«, heißt es in einer Erklärung von Attac.

Kritischer urteilte Ulrike Donat vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV), die die Kläger vertrat: »Wieder einmal bekommen wir im Nachhinein recht – aber die Versammlung konnte nicht stattfinden.« Donat wies auch auf einen Schwachpunkt der Entscheidung hin. Denn das Gericht lehnte es ab, sich mit dem Wahrheitsgehalt der Polizeipropaganda zum Gefahrenpotenzial des Sternmarsches genauer zu beschäftigen.

Damit sprach sie einen Punkt an, der schon während und nach dem G8-Gipfel für Diskussionen sorgte. Damals hatten Menschenrechtsorganisationen und Demonstranten schwere Vorwürfe gegen die polizeiliche Sonderbehörde Kavala erhoben. Diese hatte gezielt Falschmeldungen gestreut, beispielsweise über Vermummungen und Steinewerfer oder angebliche Säureattacken durch Clowns. Diese Meldungen waren die Grundlage für die polizeiliche Gefahrenprognose, die zum Verbot des nun für rechtswidrig erkannten Sternmarsches führten.

Nicht nur im Zusammenhang mit Heiligendamm sind die polizeilichen Einschätzungen in der Kritik. So hatte die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bereits im Jahr 2004 eine Pressemeldung gegen ein Demonstrationsverbot während des Castortransports mit dem Titel »Gegen Polizeipropaganda und falsche Gefahrenprognosen« überschrieben. Als willkürlich gilt auch die Gefahrenprognose der niedersächsischen Polizei für die vom DGB angemeldeten Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch in Bad Nenndorf, die vom NDR bekannt gemacht worden war. Die Polizei hatte Straßenkampf, Molotowcocktails und Steinwürfe vorhergesagt und auf ein allgemeines Demonstrationsverbot gedrängt. Dabei wollten die Nazigegner ein friedliches Straßenfest gegen Rechts organisieren.

Bei der Erstellung der Gefahrenprognosen stützen sich die Beamten zunehmend auf meist anonym im Internet kursierende Erklärungen. Die Herkunft der Texte bleibt meist unklar. Manchmal stößt man aber auch auf überraschende Quellen: So wurde Ende Januar bekannt, dass Aufrufe im Internet zur Militanz bei einer Demonstration gegen ein Kraftwerk von einem Server aus dem Netzwerk der britischen Regierung gepostet wurden. Das war durch die Überprüfung von IP-Adressen aufgeflogen. Mit diesen Texten hatten Behörden verschärfte Auflagen bei der Demonstration und die Beschlagnahme von Servern bei Aktivisten begründet.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/190503.militanztexte-vom-regierungsnetzwerk.html

Peter Nowak