Journalisten und ihren Verbände protestieren gegen ein von der Berlusconi-Regierung geplantes Abhör- und Mediengesetz, das als Knebelgesetz bezeichnet wird
Am 9. Juli sind in Italien viele Zeitungen, darunter der Corriere della Sera, L’espresso und La Stampa, nicht erschienen. Der Grund ist ein Protesttag von Journalisten und ihren Verbänden gegen ein von der Berlusconi-Regierung geplantes Abhör- und Mediengesetz. Das Gesetz wurde im italienischen Senat schon mit der Mehrheit der Regierungskoalition verabschiedet und soll Ende Juli im Abgeordnetenhaus beraten werden.
Webseite des L’espresso am heutigen Freitag
Der Protest scheint zunächst zu überraschen. Schließlich soll mit dem Gesetz das in Italien weitverbreitete Abhören von Telefonaten unterbunden und die Strafen für das Veröffentlichen von illegal abgehörten Gesprächen erhöht werden. Das umstrittene Gesetz sieht auch Haftstrafen für Journalisten und Geldbußen für Verleger vor, die bei Ermittlungen abgehörte Telefonate unerlaubt veröffentlichen. Strafen drohen zudem, wenn Dokumente von Strafverfahren publiziert werden, bevor die Untersuchungen abgeschlossen sind und der Gerichtsprozess beginnt. Journalisten, die keine Mitglieder eingetragener Journalistenvereinigungen sind, drohen Haftstrafen, wenn sie bei ihren Recherchen versteckte Kameras oder Audio-Aufnahmegeräte verwenden.
Online-Protest der Leser auf der Website von la Repubblica
Hier setzt die Kritik der Pressevertreter an. Sie befürchten stärkere Restriktionen, wenn sie über Affären und Skandale berichten, in die Regierungsmitglieder verwickelt sind. Die Furcht ist nicht grundlos. Schließlich hat die italienische Regierung ihre auf den ersten Blick datenschutzfreundliche Gesetzesinitiative erst vorgelegt, nachdem mehrere Minister durch die Veröffentlichung von teilweise illegal aufgenommenen Telefonaten kompromittiert worden sind. Deshalb sprechen die Journalisten von einem Maulkorbgesetz, mit dem sich die Regierung eine rechtliche Handhabe gegen ihre Kritiker schafft.
Dieser Einschätzung schließt sich auch die Organisation Reporter ohne Grenzen an, die den Journalistenprotest [www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/rog-unterstuetzt-streik-italienischer-journalisten-gegen-abhoergesetz.html unterstützt], weil durch das Abhörgesetz „die journalistische Berufspraxis in Frage gestellt wird und die italienischen Medien daran gehindert werden, in angemessener Weise zu recherchieren“.
Hoffnung auf Fini
Trotz komfortabler Mehrheiten der Rechtskoalition ist ein Erfolg der Kritiker des Abhörgesetzes nicht ausgeschlossen. Sie könnten vom Dauerzwist zwischen Berlusconi und dem ehemaligen Vorsitzenden der italienischen Neofaschisten Fini profitieren. Im Machtkampf der beiden Rechtspolitiker hat sich Fini mehrmals kritisch über das Abhörgesetz geäußert. Als Vorsitzender der italienischen Abgeordnetenkammer kann er die Verabschiedung zumindest erheblich verzögern.
Seit den 1970er Jahren ist die gewerkschaftslinke Gruppe GoG bei Opel in Bochum aktiv
GoG-Mitbegründer Wolfgang Schaumberg war am Mittwoch in Berlin, um über die Geschichte der Gruppe zu sprechen. Die drei Buchstaben stehen heute für »Gegenwehr ohne Grenzen«. Gegründet hatte man sich dagegen in den bewegten 70er Jahren als Gewerkschaftliche Oppositions-Gruppe.
»In 10 Jahren können wir vielleicht die Machtfrage bei Opel stellen«, hat ein selbstbewusster Gewerkschafter einmal gesagt. Das war Anfang der 1970er Jahre. Nicht nur an den Universitäten, auch in den Nicht nur an den Universitäten auch in den Betrieben wuchs die Unruhe. Erstmals gab es auch in der BRD nicht vom DGB kontrollierte, sogenannte wilde Streiks. Damals gründeten unzufriedene Arbeiter gemeinsam mit Studierenden, die die Arbeiterklasse entdeckt hatten, bei Opel-Bochum die Gewerkschaftliche Oppositions-Gruppe (GoG). Anders als viele Neugründungen jener Jahre gibt es die GoG noch immer. Nach Auseinandersetzungen mit der DGB-Führung nannte sie sich in Gegenwehr ohne Grenzen um. „Das war das einzige Zugeständnis, das wir gemacht haben, als wir nach mehrjährigen Gewerkschaftsausschlüssen wieder in den DGB aufgenommen wurden, meinte Wolfgang Schaumberg am Mittwochabend in Berlin. Dort sprach der GoG-Mitbegründer und langjährige Opel-Betriebsrat über die Geschichte der Gruppe. Konflikte hat es in der 38jährigen Geschichte viele gegeben, nicht nur mit dem DGB. „Wir haben die Ausschlüsse nicht so ernst genommen und unsere Politik fortgesetzt.
Kein Ende der Arbeiterbewegung
Anfang der 80er Jahre gab es bei der GoG eine große Zäsur. Ein Teil der Akademiker verließ die Fabrik, beendete das Studium oder widmete sich anderen Tätigkeiten. Gleichzeitig verschlechterten sich mit der beginnenden Massenarbeitslosigkeit die Kampfbedingungen. Statt der Abschaffung des Kapitalismus stand nun der Erhalt der Arbeitsplätze im Mittelpunkt. Doch die GoG-Aktivisten stellten sich schnell auf die neuen Herausforderungen ein. Sie versuchten sie Antwort auf die Globalisierung des Kapitals eine Bewegung der Lohnabhängigen zu organisieren. Deshalb reisten viele GoG-Aktivisten zu Opel-Werken in anderen europäischen Ländern und sogar in die USA. „Im Nachhinein muss ich selbstkritisch einschätzen, dass wir zu viel mit Gewerkschaftsfunktionären und zu wenig mit der Basis Kontakt hielten, meint Schaumberg heute selbstkritisch.
Die Zahl der Betriebsmandate der GoG ist in den letzten Jahren geschrumpft und seit den letzten Betriebsratswahlen ist sie erstmals gar nicht in dem Gremium vertreten. Dabei hat sich an der Stimmenzahl gegenüber der vorherigen Wahl kaum verändert. Doch während die GoG damals mit einer weiteren Linken Liste kooperative, setzte sie in diesem Jahr auf dem Alleingang. Im Wahlkampf setzte sie stark auf die Selbstorganisation. „Wir kritisierten dabei auch eine Stellvertreterpolitik, wie sie bei Gewerkschaftslinken zu finden ist“, meine Schaumberg. „Das müssen wir schon selber tun“ lautete das Motto.
Nach ihrer Niederlage diskutiert die GoG verstärkt auch neue Aktionsmethoden. „Vor allem junge Menschen können sich nicht mehr ohne Weiteres mit der klassischen Gewerkschaftsarbeit identifizieren, die im wöchentlichen Treffen und dem Verfassen und Verteilen von Flugblättern und Betriebszeitungen besteht, betont Schaumberg. Auch die Identifikation mit dem Betrieb schwindet in Zeiten der flexiblen Beschäftigungsverhältnisse. Das hat auch Einfluss auf die Kampfbereitschaft. Die GoG will auch diese Krise überstehen und probiert neue Aktionsformen. So haben bei der letzten Personalverssammlung von Opel GoG –Aktivisten als Bettlertruppe verkleidet Arbeitshetze und Lohnverzicht kritisiert.
Stell Dir vor, Du willst Geld abheben und Dein Konto ist gesperrt. Diese unangenehme Erfahrung mussten in den letzten Tagen Studierende der Hochschule für bildende Künste (HfbK) in Hamburg machen. Veranlasst wurde die Maßnahme von den Hamburger Landeskassen, die mit Pfändungen und Kontosperrungen an das Geld von 50 Kommilitonen gelangen will, die seit 2007 die Zahlung der Studiengebühren boykottieren. Zu den wenigen Bildungseinrichtungen, in denen die Mehrheit der Studierenden für den Boykott stimmte, gehört die HfbK.
Auch in Süddeutschland beschlossen Studenten an einigen Hochschulen mehrheitlich den Gebührenboykott. Während dort mit Exmatrikulationsdrohungen gegen die renitenten Kommilitonen vorgegangen wurde, drohen die Hamburger Behörden mit dem Pfändungstiteln. Viele Betroffene wurden bereits mehrmals von Inkassobeamten zu Hause aufgesucht, auch außerhalb von Hamburg. So beklagt Maximilian Wondrak, der seit seinem HfbK-Abschluss in Berlin nach einem Job sucht und zurzeit auf Hartz-IV-Unterstützung angewiesen ist, ihm sei das Konto gesperrt worden und zudem versuche die Berliner Finanzverwaltung, im Auftrag der Hamburger Kollegen das Geld einzutreiben. Dabei können Hartz-IV-Bezieher gar nicht gepfändet werden.
Generell ist zu fragen, warum in einer Zeit, in der die Unimaut zunehmend in der Kritik steht, mit allen Mitteln gegen ihre Gegner vorgegangen wird. In Hessen wurden die Studiengebühren abgeschafft und selbst von dem konservativen Hardliner Roland Koch nicht wieder eingeführt. Auch NRW könnte bald diesem Beispiel folgen. In beiden Ländern haben sich die Grünen gegen die Studiengebühren ausgesprochen. Warum schweigen deren Hamburger Parteifreunde, wenn in dem Stadtstaat mit Kontosperrungen gegen die Gebührenboykotteure vorgegangen wird? Schließlich sind die dort Regierungspartei.
Der Autor ist freier Journalist und lebt in Berlin.
Noch ist es nur eine Minderheit, doch immerhin:
Hartz-IV-Empfänger fangen an, sich gegen die
Zumutungen des Staates zu wehren. Von Peter Nowak
Deutschlands frechster Arbeitsloser«
wurde im Februar und März dieses
Jahres von den Boulevardmedien vors
Volksgericht gestellt. Der 54jährige Arno Dübel
ist seit 36 Jahren erwerbslos, schämt sich nicht
dafür, hält nichts von Minijobs und hat auch
seinen Humor nicht verloren. So einer muß
bestraft werden, meint »Bild« und meldete
Vollzug. Zumindest um 30 Prozent wurde ihm
die Stütze gekürzt. In Internetkommentaren
kochte die Volksseele über; manche forderten
dort gar die Todesstrafe für den »Schmarotzer«.
Dübel ist nicht der einzige Erwerbslose, der
es nicht als sein höchstes Ziel ansieht, Arbeit
um jeden Preis anzunehmen, und der sich etwas
Besseres vorstellen kann, als seine Zeit bei
Bewerbungstrainings oder sonstigen Beschäftigungstherapien
zu vertrödeln. Es gibt solch Ungefügige
da und dort. Sie demonstrieren lieber
spätrömische Dekadenz, wie die Mitglieder der
gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Galida
aus Darmstadt, die Anfang März als Römer
verkleidet mit Tabletts voller Trauben, Häppchen
und Schampus bei der örtlichen FDP-Geschäftsstelle
vorstellig wurden. Doch dort hatte
man kein Verständnis für die tatkräftige Umsetzung
der Sottisen des Parteivorsitzenden,
holte die Polizei und erstattete Anzeige wegen
Freiheitsberaubung.
Andere freche Erwerbslose schlagen im Jobcenter
gelegentlich mit der Faust auf den Tisch.
So protestierten zirka 20 Aktivisten am 16. März
in Köln in Anwesenheit der Arbeitsamtsleiterin
gegen eine besonders repressiv auftretende Mitarbeiterin
der Agentur. »Zahltag« lautet das
Motto der Aktion, die im Herbst 2007 in der
Kölner Arbeitsagentur Premiere hatte. Immer
zu Monatsbeginn versammelten sich vor dem
Jobcenter Hunderte Hartz-IV-Empfänger, denen
fest eingeplante Gelder nicht oder unvollständig
überwiesen worden waren. Da es in
Köln nur ein zentrales Jobcenter gibt, wurde die
Zahl der Wütenden schnell dreistellig. Es waren
schließlich so viele, daß sie das Eingangsregime
der Jobcenter ignorieren konnten. Üblicherweise
sorgen Wachleute und aufgespannte Gurte
konkret
dafür, daß die »Kunden«, wie Hartz-IV-Empfänger
offiziell genannt werden, brav in der Schlange
warten, bis sie drankommen.
»Wir haben uns gedacht, statt hier hintereinander
zu stehen, können wir uns auch umdrehen
und miteinander sprechen. Dabei haben
wir gemerkt, daß wir alle das gleiche Anliegen
hatten. Leistungen, die uns eigentlich gesetzlich
zustehen, wurden uns vorenthalten. Da
haben wir uns gesagt, wir könnten auch gemeinsam
die Verantwortlichen auf den Ämtern
besuchen. Das geht schneller, und wir sind gemeinsam
stärker.« So beschreibt ein Kölner
Erwerbsloser in einer Kölner Lokalzeitung die
Stimmung beim »Zahltag«.
Plötzlich stand dem Jobcentermitarbeiter
nicht ein einzelner verunsicherter Hartz-IVEmpfänger
gegenüber, sondern eine Gruppe
von Menschen, die sachlich, aber bestimmt ihr
Recht forderte. Das führte auf beiden Seiten des
Schreibtisches zu unterschiedlichen Erfahrungen.
Erwerbslose, die weder streiken noch sonst
ein Druckmittel einsetzen können, spürten, daß
sie doch nicht ganz machtlos sind. Die Jobcentermitarbeiter
wiederum stellten fest, daß
diese Menge sich nicht mit Vertröstungen abfertigen
ließ. Denn die Erwerbslosen stellen
keine unerfüllbaren Forderungen, was es der
Behörde leichtmachen würde, sich auf Nichtzuständigkeit
herauszureden. Gerade weil sie
sehr präzise mit den entsprechenden Paragraphen
aus dem Sozialgesetzbuch unterfütterte
Anliegen hatten, wurden beim »Zahltag« längst
gestellte Anträge bewilligt und ausstehende
Gelder oft direkt an der Kasse der Jobcenter ausgezahlt.
Mit der Forderung nach der sofortigen
Auszahlung machen die Aktivisten deutlich,
daß nicht nur der Rechtsweg zum Erfolg führt.
Die Einführung von Hartz IV hat die Zahl
der Klagen vor den Arbeitsgerichten enorm
anwachsen lassen. In der überwiegenden Mehrheit
der Fälle entscheidet das Arbeitsgericht
zugunsten der Erwerbslosen. Allerdings bedeutet
der Klageweg ein monate-, manchmal auch
jahrelanges Prozedere. Der Charme des »Zahltags
« liegt für die Betroffenen gerade darin, ihre
Forderungen ohne einen zeitaufwendigen Prozeß
durchsetzen zu können.
Der erste in diesem Sinne erfolgreiche
»Zahltag« stärkte das Selbstbewußtsein der
Akteure und sorgte bald für Nachahmung in
anderen Städten. In den letzten drei Jahren haben
Erwerbslose im Ruhr- und Rhein-Main-
Gebiet sowie in Berlin in unregelmäßigen Abständen
»Zahltage« organisiert. Nicht immer
so offensiv wie in Köln. In Berlin waren angemeldete
Kundgebungen vor den Jobcentern der
Ausgangspunkt für die Begleitung von Erwerbslosen
bei ihren Amtsterminen.
In den Medien werden diese Formen des
Erwerbslosenprotestes kaum erwähnt. Selbst
in linken Kreisen werden meist nur die Montagsdemonstrationen
angeführt, wenn von
Arbeitslosenprotesten die Rede ist. Dabei waren
die Inhalte dieser Demonstrationen, die im
Spätsommer und Herbst 2004 vor allem in
Ostdeutschland Tausende gegen die Einführung
der Agenda 2010 auf die Straßen brachten,
zumindest ambivalent. So kritisierte Mag Wompel,
die Koordinatorin der Onlineplattform
Labournet, die sich als Internettreffpunkt für
»Ungehorsame mit und ohne Job« versteht, bei
vielen Montagsdemonstranten »ein für Spaltungen
und Sozialneid anfälliges Gerechtigkeitsverständnis
«. Die Demonstranten habe die
Empörung darüber auf die Straße getrieben,
daß sie nach jahrelanger Lohnarbeit auf das
Niveau der Sozialhilfeempfänger abrutschten.
Daß überhaupt Menschen auf diesem Niveau
leben müssen, wurde dagegen in der Regel
nicht in Frage gestellt.
Während die Montagsdemonstrationen
schon vor der Einführung von Hartz IV ihren
Zenit überschritten hatten, tauchten einige
ihrer Protagonisten bei Parteigründungsversammlungen
von Gruppen wie der Wahlalternative
Arbeit und soziale Gerechtigkeit auf, die
schon in ihrem Namen deutlich machte, daß es
ihr in erster Linie um Arbeit ging. Ihr Aufgehen
in der Linkspartei, die die Forderung nach
Arbeitsplätzen ganz oben auf der Agenda hat,
ist da nur konsequent. Die Erwerbslosen, denen
das Einkommen und nicht die Lohnarbeit fehlt,
bereiteten im Herbst 2004 mit der Aktion
»Agenturschluß« den Vorlauf für den »Zahltag
« vor.
Am 3. Januar 2005 war es soweit: In über 80
Städten wurden Jobcenter und Arbeitsagenturen
belagert. In vielen Behörden wurden Versammlungen
gegen die Agenda 2010 abgehalten,
Hartz-IV-Empfänger wurden mit nützlichen
Tips versorgt und zu ihrem Fallmanager
begleitet. Anders als bei den Montagsdemonstrationen
appellierten die »Agenturschluß«-
Aktivisten nicht an den Staat; sie setzten ihre
Hoffnung nicht in eine bessere Regierung. Wie
später beim »Zahltag« ging es ihnen um die
Selbstorganisation der Betroffenen zur Durchsetzung
konkreter Forderungen.
Eine solche Herangehensweise sorgt auch
unter politisch aktiven Erwerbslosen für Streit.
Denn auch sie setzen mehrheitlich noch immer
auf Opferdiskurs und Skandalisierung. Wenn
ein Arbeitsloser vor der Kamera von seinen vielen
vergeblichen Bewerbungen berichtet oder
eine alleinerziehende Mutter mehrerer Kinder
versichert, auch mit Hartz IV noch ein
schmackhaftes Essen zubereiten zu können, ist
ihnen die Sympathie eines Publikums sicher,
das dann um so vehementer gegen die Erwerbslosen
wettert, die sich nicht an die Spielregeln
halten. Auch die Skandalisierung besonders
krasser Fallgeschichten kann das Hartz-IV-Regime
festigen, befürchtet Guido Grüner von der
Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg: »Bei den
Menschen, die noch Arbeit haben, wächst die
Angst vor Arbeitslosigkeit, so daß sie jeden
Lohn akzeptieren.« Ein erfolgreicher »Zahltag«
hingegen kann selbst einen »Bild«-Leser auf
andere Gedanken bringen. ●
Von Peter Nowak ist im letzten Jahr das Buch
Zahltag. Zwang und Widerstand: Erwerbslose
in Hartz IV erschienen (Unrast)
Am 3. Juli wurde das südbadische Medienprojekt Projekt stattweb.de eingestellt. Die 1990 als Medium der Gegenöffentlichkeit gegründete »Stattzeitung« war eine der ersten linken Medienprojekte, die das Internet für ihre Präsenz nutzten. 75 Ausgaben sind als Printzeitung erschienen und im Internet finden sich ca. 8000 Newsbeitrage. Die langjährige Stattzeitung-Mitarbeiterin Barbara Schenk erklärte gegenüber ND, die Entscheidung für die Einstellung sei aus personellen Gründen erfolgt. »Ein langjähriger Mitarbeiter hat sich zurückgezogen.« Da die Internetzeitungen von der ständigen Aktualisierung leben, die Arbeit aber unentgeltlich war und man auch nicht zum Veranstaltungskalender der Region mutieren wollte, habe man sich dazu entschlossen, das Medienprojekt »einzufrieren«, so Schenk. Sollten sich Interessenten aus der Region finden, die an dem Projekt mitarbeiten wollen, könne das Stattweb jederzeit wieder reaktiviert werden, betonte sie.
Nach den Plänen der Regierung steigen die Beiträge und wird ein erster Schritt zur Kopfpauschale gegangen
Der Kassenbeitrag von Unternehmern und Lohnabhängigen soll künftig von 14, 5 auf 15,5 % steigen. Die Zusatzbeiträge der Krankenkassen, die nur von den Versicherten bezahlt werden, sollen ebenfalls erhöht werden. Bisher durften sie 1 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Diese Deckelung soll künftig wegfallen und die Krankenkassen sollen über die Höhe der Zusatzbeiträge selber entscheiden können. Für Menschen mit niedrigen Einkommen soll ein Sozialausgleich soziale Härten mildern.
Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer Koalitionsrunde, die am 6. Juli Eckpunkte für eine Gesundheitsreform der Öffentlichkeit vorstellten. In der Presseerklärung des federführenden Gesundheitsministeriums wird die Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen hervorgehoben:
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Der Einführung von mehr Wettbewerb auf der Einnahmeseite müssen weitere Wettbewerbselemente auf der Ausgabenseite folgen. Nur mit einer Kombination beider Wettbewerbselemente kann die Umgestaltung des deutschen Gesundheitssystems gelingen.
Gesundheitsministerium
Die Einigung kam nicht überraschend. Nach der langwierigen Bundespräsidentenwahl und den fortdauernden Koalitionsquerelen stand die Bundesregierung unter Druck, vor der Sommerpause wenigstens auf einem der zahlreichen umstrittenen Politikfelder mindestens einen Formelkompromiss zu erzielen. Zudem bestand gerade auf dem Feld der Gesundheitspolitik ein besonderer Handlungsbedarf, waren doch innerhalb kurzer Zeit gleich drei gesetzliche Krankenkassen von der Insolvenz bedroht. Gesundheitsexperten sahen hierin erste den Beginn einer Pleitewelle im Bereich der Krankenkassen. Damit wurde aber nicht nur Handlungsbedarf in Richtung Bundesregierung geschaffen. Vielmehr wurde der Druck auf das paritätische Gesundheitssystem erhöht.
Demontage begann bereits unter Rot-Grün
Es basiert darauf, dass Unternehmen und Lohnabhängige gleichberechtigt in die Krankenkassen einzahlen. Dieses Prinzip, das jahrelang als Modell der sozialen Marktwirtschaft galt, wurde aber schon unter der rot-grünen Bundesregierung angetastet. Darauf weist Nadja Rakowitz, die Geschäftsführerin des Vereins Demokratischer Ärztinnen und Ärzte, hin:
„Durch die Einführung der Praxisgebühr und die einseitige Erhöhung des Arbeitnehmeranteils um 0,9 Prozentpunkte bei der Finanzierung des Gesundheitssystems unter Rot-Grün wurde das Prinzip der paritätischen Finanzierung im Gesundheitswesen aufgegeben“, betont Rakowitz gegenüber Telepolis. Die Soziologin sieht vor allem in der Erhöhung der Zusatzbeiträge die Fortsetzung einer Entwicklung, die sie als „Ökonomisierung des Gesundheitswesens“ bezeichnet (Protest gegen die Kopfpauschale).
Die Kritik an den Gesundheitsplänen kam prompt. Das DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sieht in den Gesundheitsplänen eine „verkappte Kopfpauschale“. Der DGB appelliert an die CSU und Teile der CDU, die in den letzten Monaten mit scharfer Kritik an den FDP-Plänen zur Kopfpauschale hervorgetreten sind. Der Katholische Familienbund moniert, dass vor allem kinderreiche Familien durch die Gesundheitspläne zur Kasse gebeten werden. Auch sämtliche Oppositionsparteien haben die Pläne als unsozial kritisiert. Bei Grünen und SPD wird natürlich nicht erwähnt, dass die Demontage der Parität in ihrer Regierungsägide begonnen hat.
Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende der gesetzlichen Krankenkassen, kritisierte die geringen Sparbemühungen und Ärzte und Krankenhäuser zu schonen: „Die Zusatzbelastungen der Versicherten könnten merklich geringer sein. Die Einnahmen der Ärzte und der Krankenhäuser sind so hoch sind wie noch nie.“ Hier wäre „eine echte Nullrunde angemessen gewesen“.
Wie lange hält der Formelkompromiss?
Ob mit den gesundheitspolitischen Eckpunkten zumindest bei diesem Thema Eintracht bei der Bundesregierung einkehrt, darf bezweifelt werden. So sieht die Süddeutsche Zeitung den heimlichen Gesundheitsminister und CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer als eigentlichen Sieger gegen den amtierenden Minister Rösler. Seehofer ließ auch gleich verbreiten, dass sich an der Gesundheitspolitik nichts ändern wird. Er hatte sich in den letzten Monaten nicht erfolglos, wie die Appelle des DGB zeigen, als soziales Gewissen und Antipoden zur FDP profiliert.
Dabei sollte man sich auch fragen, ob die medial ausgeschlachtete Gegnerschaft nicht auch eine Arbeitsteilung ist. Seehofer kann sich das Verdient anrechnen, die Kopfpauschale pur verhindert zu haben und damit die realen Belastungen für Menschen mit geringen Einkommen erträglicher zu machen. Oder er meint seine Gegnerschaft dazu wirklich ernst, dann dürfte aber der koalitionsinterne Formelkompromiss bald aufgekündigt werden und der Streit setzt sich fort. Gerade das berühmt-berüchtigte Sommerloch bietet für Politiker mit Profilierungsdrang ein großes Betätigungsfeld.
Interessant dürfte auch werden, wo die von Rösler angekündigten massiven Einsparungen von bis zu 7 Milliarden Euro im Gesundheitswesen zum Einsatz kommen. Denn davon müsste vor allem die immensen Gewinne jener Pharmaindustrie betroffen sein, die in der Vergangenheit in der FDP eine verlässliche Stütze hatte.
KONTROLLE Beim bundesweit ersten Datenschutztag an einer Uni wird heute an der FU über die Macht der Suchmaschinen und die Kontrolle der Datenströme diskutiert. Auch Nichtstudierende sind willkommen
Welche Macht hat Google? Wie viele Suchmaschinen braucht ein Mensch? Das sind einige der Fragen, die am heutigen Mittwoch an der Freien Universität Berlin (FU) beim bundesweit ersten universitären Datenschutztag diskutiert und vielleicht sogar beantwortet werden. Von 9 bis 19 Uhr gibt es zahlreiche Veranstaltungen und Workshops rund um das Thema Internetsicherheit auf dem Dahlemer Campus.
„Die Universität ist einer der Orte, an denen täglich sehr viele sensible Daten verarbeitet werden“, begründet die FU-Datenschutzbeauftragte Ingrid Pahlen-Brand die Bedeutung der Thematik für die Hochschulen. Die seit 1997 amtierende Datenschutzbeauftragte will dabei auch die Fortschritte präsentieren, die es in den letzten Jahren an der FU beim Datenschutz gegeben habe. Praktische Tipps für den studentischen Datenschutz werden MitarbeiterInnen des Referats für Studienangelegenheiten beim Asta der FU in ihrem Workshop geben. Die studentische Beteiligung an der Vorbereitung des Datenschutztages relativiere wohl auch manche Urteile über eine Internetgeneration, der wenig Interesse an gesicherten Daten nachgesagt wird, betont Ingrid Pahlen-Brand.
Zum FU-Datenschutztag ist aber ausdrücklich auch ein nichtstudentisches Publikum eingeladen. Das kann sich etwa von Ingmar Camphausen vom Fachbereich Mathematik in die Feinheiten der Verschlüsselungstechnik von E-Mails einführen lassen oder sich über Datenkontrolle im Internet informieren lassen. Der studentische Mitarbeiter am Institut für Publizistik, Stefan Flecke, dürfte mit seinem Vortrag zur Macht der Internet-Suchmaschinen einige Fakten zu einer oft auf Spekulationen beruhenden Diskussion liefern.
Eine Ausstellung über Kamerastandorte in Dahlem verdeutlicht, dass Internetsicherheit nur ein Teilbereich des Datenschutzes ist.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat auch Folgen für die deutsche Rechtsprechung
Vor einigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein bisher in Deutschland wenig beachtetes Urteil gefällt, das aber Einfluss auf zur Zeit in Deutschland laufende Verfahren hat.
Das macht der Europäische Gerichtshof gleich in der Überschrift der Pressemitteilung zu dem Urteil deutlich. Dort heißt es:
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Die Beschlüsse des Rates, mit denen die DHKP-C vor Juni 2007 unter Verstoß gegen elementare Verfahrensgarantien in Listen aufgenommen wurde, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erstellt wurden, können nicht dazu beitragen, die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der genannten Organisation zu stützen, die nicht in diese Listen aufgenommen wurden.
Bei dem erwähnten Verfahren handelt es sich bei um ein mehrmonatiges Verfahren vor dem Düsseldorfer Staatsschutzsenat. Dort wird gegen zwei türkische Migranten verhandelt, die beschuldigt werden, für die in Deutschland und der Türkei verbotene marxistische Organisation DHKP-C Spenden gesammelt zu haben. Weil diese Organisation auf der EU-Terrorliste aufgeführt ist, hätten die Angeklagten durch das Weiterleitung von Spenden gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, so die Anklagebehörde.
Nach § 34 Abs. 4 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) macht sich strafbar, wer „einem im Bundesanzeiger veröffentlichten, unmittelbar geltenden Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe-, Dienstleistungs-, Investitions-, Unterstützungs- oder Umgehungsverbot eines Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient“.
Mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar
Diesem Bestreben hat Menschenrechtsgerichtshof jetzt Grenzen gesetzt. Den Angeklagten sei es nicht möglich gewesen, gegen die Aufnahme der DHKP-C in die Terrorlisten gerichtlich vorzugehen. Zudem habe bis 2007 eine Begründung für die Aufnahme der Organisation in die Terrorliste gefehlt, so dass eine gerichtliche Kontrolle nicht erfolgen konnte. Weil dadurch gegen elementare Verfahrensgarantien verstoßen worden sei, kann das Außenwirtschaftsgesetz bis Juni 2007 nicht auf die Terrorlisten angewendet werden, urteilt der Menschenrechtsgerichtshof.
Es war nicht die erste juristische Korrektur der Terrorlisten, wie die europäische Menschenrechtsorganisation ECCHR betont:
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Bislang führte jedoch jede Klage vor europäischen Gerichten gegen die in diesem Fall betroffene EU-Terrorismusliste zur Streichung des jeweiligen Betroffenen von der Liste. Grund dafür waren systematische Verstöße gegen das Recht auf Verteidigung, insbesondere auf ein faires Verfahren, das Recht auf rechtliches Gehör des Betroffenen sowie den Eigentumsschutz.
ECCHR
Die Organisation benennt auch das Problem ganz deutlich:
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Bevor überhaupt strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, werden aufgrund von unbestimmten Vermutungen und unter gravierender Verletzung von elementaren rechtsstaatlichen Grundsätzen einschneidende und stigmatisierende Maßnahmen gegen Einzelne verhängt.
ECCHR
Allerdings haben die juristischen Niederlagen nicht zur grundlegenden Hinterfragung der sogenannten Politik der Terrorlisten geführt, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sind. Das hat der ECCHR in seiner Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof noch einmal klargestellt. Die Beschlüsse, mit denen Personen und Gruppen in die Liste aufgenommen wurden, seien rechtswidrig und daher für ungültig zu erklären. Das ECCHR betont zudem, dass die EU sich um ein rechtsstaatliches und faires Verfahren zur Konteneinfrierung von Terrorismusverdächtigen bemühen muss, das alle Verteidigungs- und Verfahrensrechte der Betroffenen respektiert. Insbesondere seien aufgrund der immensen wirtschaftlichen, finanziellen und gesellschaftlichen Folgen einer Aufnahme in eine Terrorismusliste, die einer strafrechtlichen Sanktion gleichkommen, auch strafrechtliche Verfahrensgarantien im Listungsverfahren zu beachten.
Das Gutachten des ECCHR führt weiter aus, dass rechtsfehlerhafte Beschlüsse nicht die Grundlage einer Strafverfolgung sein können. Die Beschlüsse werden halbjährlich in teilweise veränderter Form und mit verändertem Inhalt vom Europäischen Rat verabschiedet. Diese dynamische Änderung der Beschlüsse und damit aufgrund des deutschen Außenwirtschaftsgesetz auch eine sich ständig ändernde Strafnorm habe zur Folge, dass der Bürger die Rechtsfolgen seines Verhaltens nicht voraussehen kann und sich somit unter Umständen strafbar macht. Eine solche Strafbarkeit verstößt gegen den grundgesetzlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Danach muss ein Straftatbestand hinreichend genau formuliert und seine Rechtsfolgen müssen bestimmt sein, führt das ECCHR an.
Folgen des Urteils
Der Bundestagsabgeordnete der Linken Andrej Hunko, der für seine Partei im Ausschuss für europäische Angelegenheiten sitzt und das Düsseldorfer Verfahren besucht hat, nennt das Urteil eine „schallende Ohrfeige für die Bundesanwaltschaft“:
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Während das Oberlandesgericht Düsseldorf trotz gravierender offener Fragen nicht bereit war, die Verhandlung bis zur Vorabentscheidung auszusetzen, hat der EuGH mit einem beschleunigten Verfahren seine Verantwortung rechtzeitig wahrgenommen. Sein Urteil zeigt erschreckend deutlich, dass die Bundesanwaltschaft nicht einmal grundlegende Rechtsprinzipien wie das Verbot der Rückwirkung von Vorschriften respektiert.
Andrej Hunko
Allerdings wird das Verfahren vor dem Düsseldorfer Staatsschutzsenat weitergehen, weil gegen die beiden Angeklagten auch nach § 129b (Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) verhandelt wird. Dieser Paragraph steht in der Kritik von Menschenrechtsorganisationen und linker Solidaritätsgruppen, war aber nicht Gegenstand einer juristischen Überprüfung vor dem Europäischen Gerichtshof.
IG-Metaller weiter im Konflikt mit IG Metall
In Berlin konnte man am Donnerstag eine Premiere erleben. Gewerkschafter organisierten vor dem Berliner IG-Metallhaus eine Kundgebung. „Kein Ausschluss kämpferischer Gewerkschafter“ lautet das Motto. Die protestierenden Gewerkschafter wanden sich damit gegen die Empfehlung eines gewerkschaftsinternen Untersuchungsausschuss, der vor wenigen Tagen den Ausschluss von Mustafe Efe, Fehmiye Utku und Martin Franke aus der IG-Metall empfohlen hat. 15 weitere Gewerkschafter sollen eine Rüge erhalten. Die 18 IG-Metall-Mitglieder arbeiten beim Daimler-Werk in Berlin-Marienfelde und haben bei der letzten Betriebsratswahl auf der Liste der „Alternativen Metaller“ kandidiert und 5 von 21 Sitzen im Betriebsrat enthalten. Da die Liste neben der offiziellen IG-Metall-Liste kandiert hat, wird den Kandidaten gewerkschaftsschädigendes Verhalten bewertet.
Unterschiedliche Gewerkschaftspolitik
Ein Mitglied des Solidaritätskreises mit der Alternative sieht in der Auseinandersetzung hingegen unterschiedliche Vorstellungen von der gewerkschaftlichen Arbeit. „Während die IG-Metall-Mehrheit eher auf das Comanagement setzt, verficht die Alternative eine Politik der kämpferischen Interessenvertretung“.
Gegen den drohenden Ausschluss setzten sich bundesweit Gewerkschafter und gewerkschaftsnahe Wissenschaftler, wie der emeritierte Berliner Politologe Bodo Zeuner, ein.
„Innergewerkschaftliche Demokratie heißt auch, dass die Gewerkschaft als Organisation verschiedenen Meinungen ein Diskursfeld eröffnet“, heißt es in einen von ihnen unterschriebenen Offenen Brief an die IG-Metallverwaltung Berlin und den IG-Metall-Vorstand. Die Unterzeichner einen Rückfall in die 70er Jahre als die SPD-nahe Gewerkschafsführung gegen linke Kritiker mit Ausschlüssen reagiert hat. In einer Erklärung auf diesen Offenen Brief haben Gewerkschafter aus dem Mittelbau, darunter mehrere Mitglieder der Berliner IG-Metallortsverwaltung, zur Versachlichung der Debatte aufgerufen. Sie werben dafür, dass „unsere Kolleginnen und Kollegen bei Daimler – und zwar alle – die Chance erhalten, ihren Konflikt mit Unterstützung unserer IG-Metall konstruktiv zu lösen“.
Dieses Schreiben macht deutlich, dass es in der IG-Metallortsverwaltung noch Diskussion über den Umgang mit den Kritikern zu geben scheint. Sie muss sich in den nächsten Tagen mit der Empfehlung der Untersuchungskommission befassen. Das letzte Wort hat dann der IG-Metall-Vorstand unter Berthold Huber. Weder die Berliner Ortsverwaltung noch der IG-Metall-Vorstand wollten zu dem Vorgang gegenüber ND Stellung nehmen.
Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Zensus über die Gründe für den Versuch, gegen die geplante Volkszählung Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen
In den 1980er Jahren war die Volkszählung ein Mobilisierungsthema der damals starken außerparlamentarischen Opposition und der Partei der Grünen, die sich damals noch als Standbein dieser Bewegung begriffen hatten. Der erste Anlauf zur Volkszählung wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Als der Zensus 1987 nachgeholt wurde, gab es keine juristischen Hürden mehr. Doch fast in jede Stadt gab es Boykottinitiativen. An speziellen Orten wurden die Fragebögen von Zensusverweigerern gesammelt. Obwohl die Boykottbewegung von einigen damaligen Aktivisten als gescheitert bezeichnet wurde, wird von anderen vor allem das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgericht von 1983 als Meilenstein für eine stärker am Datenschutz orientiere Rechtssprechung betrachtet.
Es ist unbestritten, dass die Argumente der Kritiker in das Urteil einflossen, womit aber die prinzipiellen Volkszählungsgegner in die Defensive gerieten. Eine Konsequenz der Proteste war der Verzicht auf weitere Volkszählungen. Das soll sich im nächsten Jahr ändern. 2011 ist der erste europaweite Zensus geplant, die in Deutschland von einer speziellen Zensuskommission vorbereitet wird.
Das Statistische Bundesamt legt Wert auf die Feststellung, dass es sich nicht um ein Revival der umstrittenen Volkszählung handelt. „Volkszählung war gestern – Zensus ist morgen“ lautet die Parole. So soll beim Zensus im nächsten Jahr im Unterschied zu früheren Volkszählungen auf die Daten von bestehenden Verwaltungsregistern zurückgegriffen werden. An diesem Punkt setzt die Verfassungsbeschwerde an, die der Arbeitskreis Zensus beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung gemeinsam mit der Initiative FoeBuD in die Wege leitete. Telepolis sprach mit dem Datenschutzexperten und Aktivisten des Ak Vorrat Werner Hülsmann über die Gründe für den juristischen Schritt.
Was kritisieren Sie der anstehenden Volkszählung?
Werner Hülsmann: Bei der Volkszählung 2011 geht es um eine umfängliche Erfassung von Menschen. Es sind vor allem zwei Punkte, die wir hier besonders monieren und die Gegenstand unserer Verfassungsklage sind. Die Daten sind nicht anonymisiert. So werden Namen, Anschrift und die Identifikationsnummer mehrere Jahre gespeichert. Über diese Identifikationsnummer ist die Zuordnung zu den Daten möglich. Dieses Vorgehen verletzt wichtige Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil 1983 eine solche gemeinsame Ortungsnummer ausdrücklich verboten hat.
Was ist der andere Kritikpunkt?
Werner Hülsmann: Anders als bei der Volkszählung in der BRD 1987 sollen 2011die Datensammlungen von Behörden wie den Meldeämtern, der Bundesagentur für Arbeit und anderen öffentlichen Stellen zusammengeführt werden. Das halten wir für eine Zweckentfremdung, weil sensible für einen begrenzten Zweck gesammelte Daten ohne Einwilligung der Betroffenen zusammengeführt werden.
Was wollen Sie dagegen unternehmen?
Werner Hülsmann: Mit einer Verfassungsbeschwerde will der Arbeitskreis Zensus des AK Vorrat diese Bestimmungen juristisch prüfen lassen. Auf www.zensus11.de kann diese Beschwerde noch bis zum 12. Juli digital unterschrieben werden. Bisher haben sich dort ca. 8000 Menschen eingetragen. Wir denken, dass die Unterstützung in den nächsten Tagen noch wachsen wird.
Kritisieren Sie nur die beiden vorher erwähnten Punkte oder lehnen Sie eigentlich die Volkszählung generell ab?
Werner Hülsmann: Generell bezweifle ich den Sinn von Volkszählungen, weil sie nicht auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn es darum geht, eine Datenbasis für Planungen zu bekommen, können diese über freiwillige, tiefergehende Untersuchungen von seriösen Meinungsforschungsinstituten gewonnen werden.
Gibt es Unterstützung für Ihre Initiative aus der Politik und den Gewerkschaften?
Werner Hülsmann: Die Diskussion über die Volkszählung im nächsten Jahr steht noch ganz am Anfang. Daher gibt es von den Parteien bisher kaum Reaktionen, auch nicht von den Grünen, die in den 80er Jahren den Widerstand gegen die Volkszählung mitgetragen haben. Nur die Piratenpartei hat sich bisher gegen die Volkszählung positioniert, was aber nicht verwundern dürfte. Auch bei den Gewerkschaften gibt es bisher keine Positionierung. Das könnte sich aber in Zukunft noch ändern, weil sie durch die Auseinandersetzung mit dem ‚elektronischen Datenregister Elena für den Datenschutz stärker sensibilisiert sein dürften.
Werden über den Rechtsweg hinaus weitere Aktionen geplant?
Werner Hülsmann: Bis Mitte Juli konzentrieren wir uns auf die Verfassungsklage. Wir sind uns aber im Klaren, dass die Entscheidung auch negativ für uns ausfallen kann. Dann wird zu überlegen sein, wie mit kreativen Widerstand Daten verweigert werden können. Dazu werden wir sicher auch auf die Erfahrungen der Volkszählungsboykottbewegung der 80er Jahre zurückschauen. Wichtig ist auch eine Auseinandersetzung mit möglichen rechtlichen Folgen einer Datenverweigerung, wie Zwangs- und Bußgelder. Denn wie in den 80er Jahren gibt es auch 2011 keine Wahlfreiheit. Genau das ist das entscheidende Problem bei der Volkszählung.
STREIT Ausschluss wegen Kandidatur auf eigener Liste. Kundgebung am heutigen Donnerstag
In den letzten Monaten haben Mitglieder der Industriegewerkschaft IG Metall häufig gegen Arbeitsplatzabbau und für höhere Löhne demonstriert. Doch am heutigen Donnerstag wollen Berliner IG-Metall-Mitglieder um 15 Uhr vor dem Sitz der eigenen Gewerkschaft in der Alten Jakobstraße 149 gegen die „Ausschlüsse kämpferischer Gewerkschafter“ protestieren.
Grund des Unmuts ist die Empfehlung eines IG-Metall-internen Untersuchungsausschusses. Danach sollen Mustafe Efe, Fehmiye Utku und Martin Franke wegen „gewerkschaftsschädigenden Verhaltens“ aus der IG Metall ausgeschlossen werden. 15 weiteren Metallern soll eine Rüge erteilt werden. Die 18 GewerkschafterInnen sind bei Daimler-Marienfelde beschäftigt und haben bei der letzten Betriebsratswahl als „Alternative Metaller“ neben der offiziellen IG-Metall-Liste kandidiert. 520 Beschäftigte von Daimler haben der Opposition die Stimme gegeben, sodass die Liste 5 von 21 Sitzen im Betriebsrat bekommen hat.
Während die Mehrheit des Untersuchungsausschusses die Eigenkandidatur als für die Geschlossenheit der IG Metall schädlich ansieht, betont der Spitzenkandidat der Alternativen, Mustafe Efe, dass es in dem Werk seit Jahren einen Streit zwischen einer kämpferischen gewerkschaftlichen Interessenvertretung und einer Politik des Komanagements gebe.
„Nicht die Eigenkandidatur, sondern die drohenden Ausschlüsse könnten die Gewerkschaft schwächen“, befürchtet Efe, der weiterhin Mitglieder für die IG Metall wirbt. Unterstützung erhält er von gewerkschaftsnahen WissenschaftlerInnen wie dem emeritierten Berliner Politologen Bodo Zeuner.
Der IG-Metall-Vorstand muss in letzter Instanz über den Ausschluss entscheiden. Bis zum Redaktionsschluss gab es keine Stellungnahme.
Senegal, Gastgeber des nächsten Weltsozialforums, besinnt sich seiner Wurzeln
Der Hüne blickt siegesgewiss in die Zukunft. Mit der linken Hand reckt er ein Kind in die Höhe, mit der Rechten hält er eine Frau im Arm. Das »Monument der afrikanischen Renaissance« in der senegalesischen Hauptstadt Dakar ist unübersehbar.
Das Prestigeprojekt des Präsidenten Abdoulaye Wade wurde zum 50. Jahrestag der Unabhängigkeit des Landes mit großem Pomp eingeweiht. Doch vor allem unter Künstlern und Intellektuellen reißt der Spott nicht ab. »Wieso muss ein Denkmal der afrikanischen
Renaissance im Stil des sozialistischen Realismus errichtet werden? «, fragt der zwischen seiner Heimatstadt Dakar und Berlin pendelnde Künstler Mansour Ciss.
Die Frage ist leicht zu beantworten. Weil Präsident Wade auf seine unabhängige Außenpolitik Wert legt, hat er auch gute Kontakte zu
Staaten wie der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik, aber auch zu Iran. Damit hat Wade mit der Politik von Leopold Senghor, der von 1960-80 Senegals Präsident war, gebrochen. Der erklärte Freund Frankreichs orientierte sich damals an der ehemaligen Kolonialmacht. Auch in der Innenpolitik setzt Wade andere Akzente als Senghor, in dem er die Wolof, die Umgangssprache des Landes, aktiv förderte.
Während diese Sprache in großen Teilen der ländlichen Bevölkerung weit verbreitet ist, kommunizierte die Elite des Landes auf französisch. So war es eine Sensation, als der senegalesische UniversalgelehrteCheikh Anta Diop als Präsidentschaftskandidat einen Wahlkampf rein auf Wolof führte. Viele Stimmen bekam er übrigens nicht. Doch im heutigen Dakar ist nicht nur die größte Universität des Landes nach dem 1986 verstorbenen Diop benannt. Viele Wissenschaftler versuchen, seine Thesen der afrikanischen Renaissance zu aktualisieren. Die Cheikh-Anta-Diop-Universität in Dakar wird im Februar Treffpunkt für tausende Aktivisten aus aller Welt werden, wenn dort das 10. Weltsozialforum stattfindet.
Die in Senegal sehr aktive Zivilgesellschaft bereitet sich intensiv darauf vor. Viele ihrer Aktivisten sind Anhänger einer afrikanischen Renaissance. Anders als Wade verstehen sie darunter allerdings mehr als eine unabhängige Außenpolitik und die
Förderung von Wolof. Vor allem auf ökonomischem Gebiet könne von einer Unabhängigkeit keine Rede sein, meint Mansour Ciss. So
ist es kein Zufall, dass die Währung in Senegal wie in ganz Westafrika noch immer Franc heißt und an den Euro gekoppelt ist.
Mit seinem Afro-Projekt hat Ciss seine Kritik auf künstlerische Weise verarbeitet. Nach dem Vorbild des Euros hat er Geldscheine einer nicht existierenden afrikanischen Gemeinschaftswährung gestaltet.
Auf mehreren Scheinen ist das Konterfei von Thomas Sankara abgebildet. Der Protagonist eines afrikanischen Sozialismus war von
1983 bis zu seiner Ermordung 1987 Präsident des westafrikanischen Staats Burkina Faso. Seine Popularität in der afrikanischen
Jugend, aber auch bei den sozialen Bewegungen ist ungebrochen. Besuchern des Sozialforums dürfte das Konterfei des afrikanischen
Che Guevara häufig begegnen. Nicht nur die Abschaffung von Luxusautos für die politische Elite des Landes machte Sankara populär. Vor allem sein Konzept, für die Textilindustrie seines Landes traditionelle Stoffe des Landes statt europäischer Importe zu verwenden, stößt auf viel Unterstützung. Soziale Aktivisten Senegals sehen in diesem Konzept einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit die Voraussetzung für eine afrikanische Renaissance, die sich nicht auf Symbolpolitik beschränkt.
Debatten über den Kommunismus scheinen gerade angesagt zu sein. In Berlin tagte am Wochenende ein mit bekannten Intellektuellen bestückter Kommunismuskongress in der Berliner Volksbühne. Auch im linken Initiativenzentrum Mehringhof wurde am Freitagabend über den Kommunismus diskutiert. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Linken Buchtage statt, die nun zum achten Mal in Berlin vor allem theoretisch interessierte junge Leute anlockten. Neben Buchvorstellungen gab es zudem viele Podiumsdiskussionen.
»Wie heute über den Kommunismus reden?« lautete das Motto. Der Kulturwissenschaftler Robert Zwarg von der linken Leipziger Zeitschrift »Phase 2« sprach sich für einen Kommunismusbegriff aus, der auch das Glück der Individuen mit einschließt. Felicita Reuschling, ebenfalls Autorin der »Phase 2«, zeigte am Beispiel des politischen Wirkens der russischen Kommunistin und Feministin Alexandra Kollontai den wichtigen Beitrag, den die Oktoberrevolution für die Frauenemanzipation leistete. Mit der Stalinisierung sei auch hier der Rückschlag gekommen. Allerdings kritisierte Reuschling, Kollontai habe von Marx die Geringschätzung der Hausfrauenarbeit übernommen. Eine Referentin der linken Berliner Gruppe paeris stellte die Frage nach der Funktion der Infrastruktur und die Produktion im Kommunismus.
Einmal im Monat diskutiert eine Gruppe von Menschen in Berlin diese Fragen, die auch dabei helfen sollen, eine andere Gesellschaft wieder vorstellbar zu machen. In die Diskussion sollen verstärkt Aktivisten sozialer Bewegungen einbezogen werden. Ihre Themen waren auf der linken Buchmesse gut vertreten.
Joachim Bischoff und Richard Detje von der Zeitschrift »Sozialismus« sehen in der aktuellen Krise eine politische und wirtschaftliche Weichenstellung für die Zukunft. Die Zunahme prekärer Arbeits- und Lebensbedingungen verschlechtere eher die Kampfbedingungen für die Betroffenen. Doch die Autoren halten auch eine andere Entwicklung für möglich: »Bei dem erreichten Stand von Überschussproduktion und Produktivitätsentwicklung sind armutsfeste Einkommen und Zeitwohlstand ebenso denkbar wie die Nutzbarmachung arbeitsorganisatorisch-technischer Potenziale und die selbstbewusste Einbringung subjektiver Kreativität.« Da stellt sich indes die Frage, wo die Bewegung ist, die diese Reformen durchsetzen kann. Vielleicht kann eine neue Marx-Lektüre nachhelfen, die der Berliner Ökonom Michael Heinrich auf einer gut besuchten Veranstaltung präsentierte. Auch der Stadtsoziologe Andrej Holm, der im Unrast-Verlag ein Buch zum Widerstand gegen die Gentrifizierung veröffentlichte, fand großes Interesse.
Viel Raum nahm auf den Linken Buchtagen Bücher zu ideologiekritischen Themen ein. Dabei geriet eine Vorstellung des Buches »Sex, Djihad und Despotie« von Thomas Maul zu einem Austausch antiislamischer Ressentiments. Der Referent führte nach einer kurzen Buchvorstellung einen Rundumschlag gegen den Islam und seine vermeintlichen Freunde in der linken und feministischen Bewegung aus. Ein Teilnehmer verstieg sich – von dieser islamischen Weltverschwörungstheorie ermutigt – unwidersprochen zu der Aussage, man müsse auch sagen dürfen, dass man die Moslems hasst.
Das Verwaltungsgericht Kassel hat vergangene Woche die Klage der thüringischen und hessischen Gemeinden Gerstungen, Herleshausen und Witzenhausen sowie einer Fischereigenossenschaft gegen eine Vereinbarung zwischen dem Kaliproduzenten K + S und den beiden Bundesländern zurückgewiesen. Diese erlaubt dem Unternehmen in den nächsten 30 Jahren weiter Salzlauge-Rückstände in die Flüsse Werra und Fliede zu leiten. Die von den CDU-Umweltministern von Thüringen und Hessen ausgehandelte Vereinbarung war auf Widerstand von Anrainern und Umweltverbänden gestoßen.
In der Auseinandersetzung wird mit harten Bandagen gekämpft. Ein am 17. Februar 2010 im ZDF ausgestrahlter Beitrag zur Werraversalzung wurde von der Homepage des Senders genommen und wird nicht mehr ausgestrahlt, nachdem K + S dem Film mangelnde Objektivität vorgeworfen hatte. Dem Vorsitzenden der Werra-Weser-Anrainer-Konferenz Walter Hölzel wurde auf Antrag von K + S ein Zwangsgeld von 250 000 Euro angedroht, wenn er weiterhin in er Öffentlichkeit behauptet, die Rückstandshalden des Konzerns seien heute nicht mehr genehmigungsfähig, weil die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu groß seien.
Die hessische Landtagsabgeordnete der LINKEN, Marjan Schott, monierte, dass mit der Vereinbarung Gesetze und Beschlüsse zum Schutz der Umwelt und natürlicher Ressourcen verletzt würden und warnte vor den hohen Folgekosten.
Ende Mai forderte auch der hessische Landesverband der Naturfreundejugend einen Stopp der Versalzung der Flüsse und berief sich dabei auf die Europäische Wasser-Rahmenrichtlinie, die Weichen für eine umweltverträgliche Wassernutzung stellen soll. In dem Beschluss der Naturfreundejugend wird auch an den Artikel 41 der hessischen Verfassung erinnert, in dem die »Sofortsozialisierung von Kohle und Stahl, Erzen und Kali, Energie und Eisenbahnen« festgeschrieben ist. Dieser Passus böte den Politikern die Handhabe, auch einen führenden Konzern, der hohe Gewinne im In- und Ausland macht, in die Schranken zu weisen.
Berliner VVN-BdA-Chef soll bei Blockade von Nazi-Marsch versucht haben, Polizisten zu schlagen
Blockaden sind ein wirksames Mittel, um Nazi-Aufmärsche zu verhindern. Die Blockierer jedoch werden oft kriminalisiert. In diesem Fall steht der Antifaschist Hans Coppi vor Gericht.
Am Montag wird vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen gegen den Landesvorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), Hans Coppi, verhandelt. »Der Vorwurf lautet, ich hätte versucht, Einsatzkräfte der Polizei am 5. Dezember 2009 bei der Blockade des NPD-Aufmarsches in Königs Wusterhausen mit einer mitgeführten Fahnenstange zu schlagen und zu stechen«, erklärt Coppi. Er bestreitet den Vorwurf.
Rund 600 Menschen hatten am 5. Dezember gegen den Neonaziaufmarsch in Königs Wusterhausen protestiert. Aufgerufen zu der Protestdemonstration hatte ein Bündnis gegen Rechts, dem zivilgesellschaftliche Initiativen und politische Parteien angehören. Allerdings wurde die Blockade von der Polizei nach kurzer Zeit geräumt.
In einem auf der linken Internetplattform Inforiot veröffentlichten Augenzeugenbericht heißt es: »Die Neonazis starteten etwas über eine Stunde zeitversetzt vom Bahnhof aus. Eine Blockade auf halber Strecke der Naziroute wurde von der Polizei gewaltsam geräumt. Dennoch verzögerte sich durch diesen Protest der Ablauf der rechten Aktion erheblich. An mehreren weiteren Punkten der Route konnten Antifas lautstark stören. Das ›Nazis raus!‹ übertönte oftmals die Hetzparolen der Rechten.«
Bei der Auflösung der Blockade durch die Polizei wurde auch eine Fahne der VVN-BdA beschlagnahmt. Unter den Blockierern befand sich Hans Coppi, dessen Eltern Hans und Hilde 1942 beziehungsweise 1943 als Mitglieder der Widerstandsgruppe »Rote Kapelle« von den Faschisten hingerichtet worden sind. Seine Personalien wurden aufgenommen, was die Grundlage des Verfahrens ist. Dass im Zusammenhang mit den antifaschistischen Protesten in Königs Wusterhausen nur gegen ihn ein Strafverfahren eröffnet wurde, begründet Coppi mit der Vermutung, dass ein Sündenbock gesucht werden musste, weil die Polizei von der Blockade genervt war.
Markus Tervooren vom Vorstand der Berliner VVN-BdA sagt, die Blockade von Königs Wusterhausen habe danach in vielen Städten in Brandenburg Schule gemacht. »Ob in Eberswalde, Bernau, oder Strausberg – in den vergangenen Wochen blockierten Antifaschistinnen und Antifaschisten immer wieder die Aufmarschversuche von Brandenburger und Berliner Neonazis.«
Das soll auch in den nächsten Wochen weitergehen. Für den Sonnabend der kommenden Woche kündigte die NPD kurzfristig einen Aufmarsch in Finsterwalde an. Antifaschistische Gegenaktionen werden vorbereitet. Schon seit Monaten geplant ist ein Aufmarsch der rechtsextremen Kameradschaft Märkisch Oder Barnim in Manschnow im Oderbruch am 10. Juli. Auch in diesem Fall mobilisieren Antifagruppen zu Gegenaktionen.
»Naziaufmärsche blockieren ist unser Recht«, betont Tervooren selbstbewusst. Die VVN-BdA ruft dazu auf, Hans Coppi bei seinem Prozess zu unterstützen.
Verfahren gegen Hans Coppi am 28. Juni, 11.45 Uhr, Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, Saal 2003 (Schöffensaal)