Die Angeklagte bestritt den Vorwurf bei ihrer Befragung entschieden. Sie erklärte, dass sie auf der 1.-Mai-Demonstration ein großes Plakat mit der Aufschrift „Gekommen um zu bleiben, Bucht für Alle“ getragen habe. Damit habe sie gegen die Sanierungspläne rund um die Rummelsburger Bucht protestieren wollen.
Eine voll besetzte Polizeiwanne stand am Montagnachmittag vor dem Berliner Amtsgericht in der Kirchstraße 7 in Moabit. Auch im Gerichtsgebäude war das Sicherheitspersonal verstärkt worden. Am Montagnachmittag hatte dort der erste Prozess im Zusammenhang mit der diesjährigen Revolutionären 1.-Mai-Demonstration begonnen. Angeklagt ist …..
JUSTIZ Antifa-Chronist muss für sein Lob eines Anschlags auf Rechtspostille „Junge Freiheit“ blechen
BERLIN taz | 500 Euro Geldstrafe lautet das Urteil des Berliner Amtsgerichts am Dienstag für den Antifa-Aktivisten Bernd Langer. Dieser, so der Richter, habe in einem Interview mit der Tageszeitung Neues Deutschland im letzten Jahr einen Anschlag auf die Druckerei der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit vor 21 Jahren gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört. In dem Interview, das vor Gericht verlesen wurde, diskutierte Langer mit einem Alt-Autonomen über die Politik der Antifa-Bewegung der 80er Jahre. Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen: Militanz gegen rechte Strukturen, aber auch die Beteiligung an Bündnisdemonstrationen. In diesem Kontext wollte Langer den Eindruck entgegentreten, die konspirative Phase der Autonomen Antifa sei Ende der 80er Jahre zu Ende gewesen. „Aber es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994“, erklärte er im Interview. Wenn man liest, wie das bei denen reingehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen–, war das eine Superaktion gewesen.“ Vor allem die letzten Bemerkungen hätten für die Verurteilung den Ausschlag gegeben, sagte der Richter. Das Verfahren hatte der ehemalige Generalbundesanwalt und langjährige Junge Freiheit-Autor Alexander von Stahl ins Rollen gebracht. Langers Anwalt Sven Richwin plädierte dagegen auf einen Freispruch: Die Formulierung zu dem Anschlag sei so allgemein gehalten, dass von der Billigung einer Straftat nicht die Rede sein könne. Zudem sei die Tat bereits verjährt. Es müsse nach mehr als zwei Jahrzehnten möglich sein, ohne Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen über die Aktion zu diskutieren. Zumal sich Langer mit verschiedenen Büchern als Chronist der autonomen Bewegung einen Namen gemacht habe. „Wieder einmal springt die deutsche Justiz der politischen Rechten hilfreich zur Seite“, erklärte Langer in einer Prozesserklärung und verwies auf den Anzeigensteller Alexander von Stahl. Dass der ursprüngliche Strafbefehl von 3.000 Euro nun stark reduziert wurde, hat für Langer keine Bedeutung. Er will nun Berufung einlegen – und notfalls durch alle Instanzen für einen Freispruch kämpfen. „Es geht mir nicht um das Geld, sondern ich wehre mich gegen einen politischen Prozess“, begründete dies Langer gegenüber der taz.