Vermieter legen zunehmend befristete Mietverträge vor. Das ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Mit der Frist gegen den Deckel

Befristete Mietverträge zur Umgehung des Mieterschutzes seien unzulässig, betont Christian Petermann von der Senatsverwaltung für Wohnen. Er empfiehlt Betroffenen, sich von einer Mieterorganisation beraten zu lassen und notfalls auf zivilrechtlichem Weg gegen unbegründete Befristungen vorzugehen.

„Der Vertrag beginnt am 01. 02.2020 und endet einvernehmlich am 31. 01. 2021, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.“ Mit solchen Klauseln in Mietverträgen sind Wohnungssuchende in Berlin in letzter Zeit immer häufiger konfrontiert. Besonders Menschen, die aus ….

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