Gedenkdemonstration zieht zum 19. Jahrestag des Todes von Oury Jalloh durch Dessau

»Oury Jalloh – das war Mord«

In mehreren Reden auf der Auftaktkundgebung wurde daran erinnert, dass der Kampf um Gerechtigkeit für Oury Jalloh auch nach 19 Jahren noch nicht vorbei ist. »Obwohl die von uns initiierten Gutachten zweifelsfrei belegen, dass sich Oury Jalloh nicht, wie die Polizei behauptet, selbst angezündet haben kann, wurde niemand angeklagt«, sagte eine Unterstützerin.

»Oury Jalloh – das war Mord« skandiert eine kleine Gruppe von jungen Leuten, die den Bahnhof Dessau in Sachsen-Anhalt verlässt. Zunächst scheint es, dass der Ruf schnell wieder verklingt. Doch dann wird er aufgenommen von vielen anderen Menschen, die meist in Gruppen schon im und um das Bahnhofsgebäude von Dessau versammelt sind. Polizist*innen, die sich dort ebenfalls aufgebaut haben, sehen unbeteiligt zu. Es ist der 19. Jahrestag des Todes des …

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„Oury Jalloh, das war Mord!“

Ein beispielloser deutscher Justizskandal: Ein Mann wird in einer Polizeizelle verbrannt und niemanden interessiert es

Es war ein massiver Polizeieinsatz im Januar 2012, der aber nur in einer kleinen politischen Szene wahrgenommen wurde. Es waren vor allem Migranten aus Afrika, die wie jedes Jahr am 7. Januar auf die Straße gegangen sind, um am Todestag ihres Freundes und Bekannten Oury Jalloh zu gedenken. Jalloh war am 7.Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt.

Für die Polizei stand sofort fest, der Tote hat die Zelle selbst in Brand gesetzt. Ein kleiner Kreis von Jallohs Freunden und Bekannten wollte sich damit aber nicht zufriedengeben. Immer zum Todestag gingen sie in Dessau auf die Straße. Was 2012 geschehen ist, beschrieb die Initiative so:

Anlässlich des 7.Todestags von Oury Jalloh gab es am Sonnabend, den 7. Januar 2012, eine Gedenkdemonstration in Dessau. Im Laufe dieses Tages gab es vielfache, von der Polizei strategisch im Voraus geplante Übergriffe – explizit auf afrikanische Aktivistinnen der Initiative und ihre Unterstützer. Zwei Tage zuvor hatten Polizeibeamte Mouctar Bah in seinem Laden in Dessau aufgesucht und verkündet, die Initiative habe Meinungen wie „Oury Jalloh, das war Mord!“ zu unterlassen, sie unterstellten einen Straftatbestand. Mouctar Bah weigerte sich, sich der Drohung zu beugen.

Am Gedenktag selbst, und noch bevor die Demonstration von den 250 Teilnehmenden eröffnet wurde, kam es zu Übergriffen seitens der Polizeibeamten, die Aktivisten aus der Menge herausgriffen, Pfefferspray sprühten und mehrere Menschen stark verletzten. Einige Transparente und Schilder wurden den Demonstrierenden gewaltsam entrissen. Als die Demonstration schließlich los gehen sollte, haben die Versammlungsbehörde und die Polizei die Teilnehmenden über eine Stunde davon abgehalten, ihr Versammlungsrecht wahrzunehmen und das Recht auf freie Meinungsäußerung rechtswidrig unterbunden. All dies wurde mit damit begründet, die Parole „Oury Jalloh, das war Mord!“ stelle einen Straftatbestand dar.

Initiative Oury Jalloh

Es sollte noch häufiger vorkommen, dass Demonstrationen wegen Transparenten mit der Parole „Oury Jalloh, das war Mord“ angehalten wurden und es gab häufiger Strafbefehle gegen Menschen, die sie getragen oder gerufen haben. Und nun haben sich den Inhalt dieser inkriminierten und kriminalisierten Parolen nicht nur zahlreiche Feuer- und Brandexperten zu eigen gemacht.

Auch der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann geht mittlerweile von einem begründeten Mordverdacht im Fall Oury Jalloh aus. Das ist besonders brisant, weil Bittmann seit Jahren den ungeklärten Todesfall bearbeitet und lange Zeit ein Anhänger der offiziellen Version war, wonach Oury Jalloh die Zelle selber in Brand gesetzt hat. Von daher ist die Schlagzeile von ARD-Monitor berechtigt, wo von einer „dramatischen Wende im Fall Oury Jalloh“ berichtet wurde.

Aufklärung über Spendensammlungen für Gutachten

Eigentlich ist der Fall ein beispielloser Justizskandal. Denn schon im April 2017 hatte der Dessauer Staatsanwalt in einem Brief geschrieben, dass er nun mehr nicht mehr von einer Selbsttötung Jallohs ausgeht. Dazu gebracht haben ihn die Ergebnisse von Gutachten, die internationale Brandexperten erstellt haben.

Die wurden aber nicht etwa von den zuständigen Ermittlungsbehörden beauftragt, die ja eigentlich dazu verpflichtet wären zu ermitteln, warum Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle verbrennen konnte. Doch für die Behörden war ja längst klar, dass nur der Getötete selber schuld sein kann.

Es war die schon erwähnte Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh, die durch Spendensammlungen das Geld aufbrachte, um diese Gutachten erstellen zu lassen, und sie mussten dann auch dafür sorgen, dass die Ergebnisse in einer größeren Öffentlichkeit überhaupt wahrgenommen wurden.

Es waren die Freunde und Bekannten Oury Jallohs sowie seine Angehörigen, die die offizielle Version anzweifelten. Ihnen zur Seite stand ein kleiner Kreis von Unterstützern aus Deutschland. Sie wurden angefeindet, nicht nur, weil sie die kriminalisierte Parole „Oury Jalloh, das war Mord“ verwendeten. Sie wurden wahrheitswidrig mit Drogenhandel in Verbindung gebracht.

Einem engen Freund von Oury Jalloh, der sich von Anfang in der Initiative zur Aufklärung seines Todes engagierte, wurde unter falschen Behauptungen die Lizenz zur Betreibung eines Internetcafés entzogen. Der Laden war in Dessau der wichtige Treffpunkt für den kleinen Kreis von Leuten geworden, die sich nicht mit der offiziellen Version zum Tod von Oury Jalloh zufriedengeben wollten.

Nun könnte man denken, am Ende wurde ja alles gut. Die Initiative hat unter widrigen Umständen ihren Kampf nicht aufgegeben und konnte sogar den leitenden Ermittler überzeugen.

Leitender Ermittler abgezogen, als er offizielle Version in Frage stellte

Doch hier setzt sich der Justizskandal fort und selbst langjährige Kritiker der deutschen Verhältnisse müssen feststellen, dass die Realität meistens noch die pessimistischen Szenarien übertrifft. Denn der Dessauer Staatsanwalt wurde just dann von dem Fall abgezogen, als er sich davon überzeugt hatte, dass die offizielle Version der Todesumstände von Oury Jalloh nicht zu halten ist.

Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft von Halle und die sieht in den neuen Gutachten keine neuen Erkenntnisse und will den Fall endgültig zu den Akten legen. Es wäre nicht ungewöhnlich, dass unterschiedliche Staatsanwaltschaften zu unterschiedlichen Auffassungen kommen, sagte eine Sprecherin der Justiz in Halle. Diese Aussage ist an Perfidie schwerlich zu toppen. Da wird die Frage, ob ein wehrloser Mann in einer Polizeizelle verbrannt wurde, zur Frage von unterschiedlichen Wertungen.

Untersuchung unter internationaler Beteiligung

Das Vorgehen der Justiz in diesem Fall müsste eigentlich zu einem massiven Aufruhr der zivilgesellschaftlichen Kräfte in Deutschland führen. Diejenigen, denen Menschenrechte über Sonntagsreden hinaus wichtig sind, müssten eine Untersuchungskommission mit internationaler Beteiligung fordern, die sämtliche für den Fall relevanten Gutachten auswerten und weitere Expertisen in Auftrag geben kann, wenn weitere Fragen geklärt werden müssen.

Die Rolle der deutschen Justiz und Politik sollte untersucht werden. Es wäre zu fragen, warum über Jahre versucht wurde, alle Indizien zu negieren, die gegen die offizielle Version der Todesumstände von Oury Jalloh vorgebracht wurden. Dazu gehört der Umstand, dass schon einige Jahre vor dem Tod von Oury Jalloh, ein wohnungsloser Mann in der gleichen Zelle unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen ist.

Auch bei dessen Tod waren Polizisten und der Polizeiarzt anwesend, der auch am Todestag von Oury Jalloh präsent war. Da sind die offen rassistischen Äußerungen des Arztes, die auf einem Mitschnitt zu hören sind, bevor er Oury Jalloh Blut abnimmt. Da ist der von den Polizisten abgestellte Lautsprecher, über den Oury Jalloh um Hilfe rief und da ist vor allem das Feuerzeug, mit dem der Tote den Brand selber gelegt haben soll.

Doch zuvor war es gründlich untersucht wurden und die Gutachter erklären, es wurde erst nachträglich in die Zelle gebracht. Das ist nur ein Teil der offenen Fragen, die die Justiz ignorierte und die durch die Gedenkinitiative weiterhin gestellt wurden.

Vom NSU zu Oury Jalloh

Die noch bestehende Zivilgesellschaft sollte die Vorstellung, dass in einer Polizeizelle in Deutschland ein Mensch getötet werden kann, nicht als Verschwörungstheorie abtun, sondern sich fragen, wie sie darauf reagiert.

Wenn nun der Fall Oury Jalloh tatsächlich zu den Akten gelegt wird, und sich höchstens ein paar tausend Menschen aufregen, während die Aufmerksamkeit sonst beim Geplänkel der künftigen Koalitionen liegt, dann ist das ein Signal, dass in Deutschland auch unter Polizeiaufsicht kriminelle Taten begangen werden können, denen nicht nachgegangen wird.

Soll das zur Gewohnheit werden? Schließlich haben wir ja beim NSU-Komplex erlebt, wie die Angehörigen der Opfer verzweifelt forderten: Ermittelt im rechten Milieu! „Kein 10. Opfer!“, lautete ihre Parole auf Demonstrationen im Jahr 2006.

Stattdessen wurden sie verdächtigt, verleumdet und überwacht – genau wie die Freunde von Oury Jalloh. Und nachdem sich der NSU vier Jahre später selber aufdeckte, wird bis heute verhindert, dass die Frage, wieviel Staat steckt im NSU, aufgearbeitet wird. Das lässt sich besonders gut an der Personalie des Verfassungsschützers Andreas Temme ablesen.

Zurzeit kann man im Rahmen der Kunstausstellung Herbstsalon in Berlin einige Installationen zum NSU-Komplex zu sehen. Darunter auch eine Arbeit der Gruppe Forensic Architecture von der Londoner Goldsmith University, die nachgeforscht haben, was in den entscheidenden 9 Minuten und 26 Sekunden geschehen ist, als in einem Kasseler Internetcafé Halit Özgat am 6.April 2006 erschossen wurde, während Temme Gast in dem Café war.

Das Resultat der Forscher lautet, Temme muss den Mord bemerkt haben. Die aufwendige Untersuchung erfolgte ebenfalls nicht durch die Justiz, sondern durch die Initiative NSU-Komplex auflösen und die Ergebnisse werden von der deutschen Justiz weiter ignoriert.

https://www.heise.de/tp/features/Oury-Jalloh-das-war-Mord-3893511.html

Peter Nowak

http://www.heise.de/-3893511

Links in diesem Artikel:
[1] https://initiativeouryjalloh.wordpress.com
[2] http://www.sozonline.de/2012/02/oury-jalloh-das-war-mord
[3] http://www1.wdr.de/daserste/monitor/extras/pressemeldung-oury-jalloh-100.html
[4] http://www.sueddeutsche.de/panorama/zehn-jahre-nach-verbrennungstod-in-dessau-ich-vertraue-der-justiz-nicht-mehr-1.22922
[5] https://www.nsu-watch.info/2014/01/kein-10-opfer-kurzfilm-ueber-die-schweigemaersche-in-kassel-und-dortmund-im-maijuni-2006
[6] http://www.taz.de/!420305/
[7] http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-04/nsu-mord-kassel-andreas-temme-verfassungsschutz-halit-yozgat/seite-2)
[8] http://www.berliner-herbstsalon.de/dritter-berliner-herbstsalon
[9] http://www.forensic-architecture.org
[10] http://www.forensic-architecture.org
[11] http://www.forensic-architecture.org/case/77sqm_926min/
[12] http://www.nsu-tribunal.de

Verbrannt in Kaltland

Neue Gutachten nähren die Zweifel an der angeblichen Selbsttötung des 2005 in Polizeigewahrsam ums Leben gekommenen Flüchtlings Oury Jalloh.

Seit Monaten wird hierzulande akribisch verfolgt, wie Menschen mit schwarzer Hautfarbe von der Polizei geschlagen und gedemütigt werden. Protestaktionen wird viel Platz in den Medien eingeräumt. Wenn es um Gewalt gegen Schwarze in den USA geht, scheint es in Deutschland fast nur noch Antirassisten zu geben. Die Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh kann von einer solchen Vorzugsbehandlung in den deutschen Medien allerdings nur träumen. Schließlich geht es ihr darum, den Tod eines Schwarzen aufzuklären, der am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte. Für Polizei und Öffentlichkeit war sofort klar, dass sich Oury Jalloh selbst angezündet habe. Wer diese Version in Zweifel zog, musste mit Strafverfahren rechnen. Es waren anfangs vor allem die Freunde Oury Jallohs sowie migrantische und antirassistische Gruppen, deren Demonstrationen und Kundgebungen mehrmals angegriffen wurden, weil sie Transparente mit der Aufschrift »Oury Jalloh – das war Mord« mit sich trugen.

Mouctar Bah, ein enger Freund Jallohs, hat von Anfang an die Aufklärung gefordert und die offizielle Selbstmordversion bezweifelt. Seitdem wurde er kriminalisiert und schikaniert. So durfte er einen Kopierladen, den er in Dessau betrieb und der zum Treffpunkt der kleinen antirassistischen Bewegung in der Region geworden war, nicht mehr weiterbetreiben. Als Bah zum zehnten Todestag Oury Jallohs in einem Interview mit der Jungle World (1/2015) gefragt wurde, wie ihn die vergangenen zehn Jahre verändert hätten, antwortete er: »Ich habe an den Rechtsstaat in Deutschland geglaubt, habe gedacht, man kann hier alles erklären und regeln. Aber das stimmt nicht, jedenfalls dann nicht, wenn es um ein Verbrechen geht, das der Staat begangen hat. Dann werden die Opfer als Täter hingestellt. Dadurch ist mein Vertrauen in den Staat völlig verloren gegangen.«

Da für die Justiz ein Selbstmord nie in Zweifel stand, ermittelt sie lediglich, warum die diensthabenden Polizisten in der Dessauer Wache den Suizid nicht verhindert haben. Im Mai 2005 hat die Staatsanwaltschaft gegen den Polizisten Andreas S. und seinen Kollegen Hans-Ulrich M. wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Zwei Jahre später begann der Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau, bei dem Verwandte von Oury Jalloh als Nebenkläger auftraten. Nach monatelangen Verhandlungen wurden beide Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Jahr 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und leitet das Verfahren an das Landgericht Magdeburg weiter. Im Januar 2011 begann der neue Prozess, der im Dezember 2012 mit der Verurteilung des Dienststellenleiters Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10 800 Euro endete. Ihm wurde angelastet, die Gegensprechanlage, mit der der Zustand des von der Polizei an das Bett gefesselten Oury Jalloh kontrolliert werden sollte, leisegestellt zu haben. Er habe eingehende Telefonate aufgrund von Rufen aus der Zelle nicht mehr richtig verstehen können, verteidigte sich der Polizist. Den Feueralarm habe er abgestellt, weil er einen Defekt vermutete.

Im September 2014 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil, das damit rechtskräftig wurde. Die Gewerkschaft der Polizei übernahm die Strafe und die Gerichtskosten für den verurteilten Polizisten. Vor allem den Anwältinnen und Anwälten der Nebenklage sowie antirassistischen Unterstützern war es während des Verfahrens gelungen, zahlreiche Details öffentlich zu machen, die das rassistische Klima in der Dessauer Polizeiwache verdeutlichten. So tauchte ein aufgezeichnetes Telefonat zwischen dem Dienstgruppenleiter Andreas S. und dem Polizeiarzt B. auf. Der beschwerte sich vor der Blutentnahme, dass er bei »Schwarzafrikanern« keine Venen finden könne. Daraufhin empfahl ihm der Dienststellenleiter, »doch ’ne Spezialkanüle« mitzunehmen. Selbst die Fixierung des Gefangenen in der Zelle wurde erst durch Recherchen der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau bekannt.

Und noch ein weiterer Todesfall in der Polizeizelle, in der Jalloh verbrannte, wurde publik: Im November 2002 starb dort der Wohnungslose Mario Bichtemann unter ungeklärten Umständen an einem Schädelbasisbruch. Auch in der Nacht seines Tods hatten der Polizist Andreas S. und der Polizeiarzt B. in der Wache Dienst.

Während für die Justiz und den Großteil der Öffentlichkeit mit der Verurteilung von Andreas S. der Fall juristisch abgeschlossen war, ging für den Freundeskreis von Oury Jalloh und antirassistische Gruppen der Kampf um Aufklärung weiter. Sie sammelten Geld, um auf eigene Kosten Gutachten über die Todesumstände erstellen zu lassen. Denn es wurde deutlich, dass die offizielle Version von Jallohs Tod nicht stimmen kann. In der vergangenen Woche erklärten vier internationale Gutachter aus Großbritannien und Kanada, dass sie eine Selbsttötung im Fall Jallohs für unwahrscheinlich halten. Das erhebliche Ausmaß des Feuers bei geringer Brandlast, bestehend nur aus Matratze und bekleidetem Körper, spreche für den Einsatz von Brandbeschleunigern. Wahrscheinlich sei auch eine Zufuhr von Sauerstoff durch die geöffnete Zellentür.

Heftige Kritik äußerten die Gutachter an der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Die mit den Ermittlungen betraute Behörde habe sie nur unzureichend mit angeforderten Asservaten beliefert. Die britischen Brandsachverständigen Iain Peck und Emma Wilson monierten mangelnde Spurensicherung am Tatort. Die Ermittler behaupteten, das Feuerzeug, mit dem Jalloh angeblich selber das Feuer entzündet habe, habe unter der Leiche gelegen. Dafür aber gebe es laut Peck und Wilson keinerlei Beweis. Weder auf Fotos noch auf Filmmaterial vom Brandort sei das Feuerzeug zu sehen. Zudem fehlten auf dem Feuerzeug, das in den Ermittlungsakten präsentiert wurde, Spuren aus der Zelle. Es gebe auch keinen Hinweis darauf, dass das Feuerzeug auf oder an der Matratze verbrannte. Peck verwies auf ein im November 2013 veröffentlichtes Gutachten, das ebenfalls von den Freunden Jallohs auf eigene Kosten in Auftrag gegeben worden war. Dort wurde nachgewiesen, dass sich das Feuer nur mit einer entfernten Matratzenhülle über die gesamte Fläche ausbreiten konnte. Bei den Versuchen der Gutachter, die Matratze ohne Brandbeschleuniger zu entzünden, hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus zogen die Gutachter schon damals den Schluss, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.

Dass die Ermittler bei einer Untersuchung am Tatort keinen Brandbeschleuniger fanden, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit entsprechenden Laborergebnissen belegen können, erklärten die Verfasser des zweiten Gutachtens. »Es ist auch so, dass diese Mittel bei einem extremen 30-minütigen Brand vollständig verbrennen und nicht mehr nachgewiesen werden können«, betonte Peck. Auch der forensische Toxikologe aus Kanada, Alfredo Walker, und der britische Rechtsmediziner Michael Scott hielten es für hochwahrscheinlich, dass eventuelle Brandbeschleuniger verdampften oder beim Löschvorgang mit Wasser weggespült wurden. Nachdem nun gleich durch zwei Gutachten die offizielle Version zum Tod von Oury Jalloh wissenschaftlich erschüttert worden ist, müsste die Justiz eigentlich die Ermittlungen wiederaufnehmen.

Frappierend ist das geringe Interesse der deutschen Zivilgesellschaft an der Klärung der Frage, wie Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ans Bett gefesselt verbrennen konnte. Wäre er unter diesen Umständen in einer US-amerikanischen Polizeizelle ums Leben gekommen, wäre das mediale Interesse hierzulande sicherlich größer.

http://jungle-world.com/artikel/2015/45/52937.html

Peter Nowak